Slickowan/Schengenvisum für Schwiegermutter

  • Selbstgebastelte ID? Ist das legal? Warum hat sie keine ECHTE ID-Card

    "Selbstgebastelt" ist ironisch gemeint. Es gibt eben nur offiziell den nationalen Pass und alles andere sind von irgendwelchen (amtlichen) Stellen ausgegebene IDs... Was meine Schwägerin da für einen Ausweis hat, weiß ich jetzt nicht.

  • Mein Schwager und seine älteste Tochter werden in diesem Monat wieder ein Besuchsvisum beantragen; da bin ich mal gespannt, ob es diesmal klappt. Ich bereite die immer darauf vor, dass es mit dem Visum scheitern kann.

    Das Wieder ist ein gutes Argument. Wenn sich die Verhältnisse nicht Ändern muss die DBM dann schon sagen warum es diesmal nicht geht. Deine Anverwandten haben ja nachgewiesen, das sie Rückkehrbereitschaft besitzen. Das erste Visa ist eben das Kritische.Weitere verweigerte Visa sind auch die typischen Fälle, bei denen eine Klage erfolgreich ist.

  • Um noch mal auf die Remo (Ablehnung) zurückzukommen:


    Der entscheidende Satz ist der:


    "Darüber hinaus wurden keine besonders ausgeprägten persönlichen Beziehungen im Heimatland von der Antragstellerin selbst geltend gemacht


    Es wurden von der Antragstellerin keine Angaben zu familiären oder sonstigen persönlichen Bindungen auf den Philippinen gemacht. Ihre Tochter lebt mit einem Enkelkind in Deutschland, sodass persönliche Beziehungen eher zu Deutschland bestehen. "



    Das ist zunächst mal gerichtsfest. Ich bin kein Jurist, und weiß auch nicht, ob bei einer Klage neue Argumente vorgebracht werden können. Wenn aber das VG nur nach Aktenlage urteilt, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit das Gericht dieser Argumentation folgen.


    Um so mehr finde ich es bedauerlich, dass diejenigen in der DBM, die über den Antrag bzw. die Remo zu entscheiden hatten , es nicht für nötig gehalten haben, diese Information einzuholen, mit welchen Familienmitgliedern die Antragstellerin zusammenwohnt. Wenn diese Information so entscheidend für die Antragstellung war, hätte sowohl der Interviewer als auch später derjenige, der die Remo bearbeitet nachfragen können. Eine Telefonnummer war ja vorhanden; und wir wissen von einem der vorigen Visumleiter, dass dies mal gängige Praxis in der DBM war und daher offenbar nicht gegen irgendwelche Handlungsanweisungen des AA verstößt.

    Dass diese Angaben über die familiäre Situation nicht vorgetragen wurden, lag schlicht daran, dass sie weder auf dem Antragsformular noch auf dem Merkblatt gefordert werden. Dies im Nachhinein nun als Negativum zu werten, ist mE ein bisschen "link", wie man bei uns zu sagen pflegt.


    Daher zunächst mein einfacher "linker" Gedankengang:

    Schnell einen neuen Antrag stellen, indem auch ausgiebig die familiäre Situation der Antragstellerin dargestellt wird.


    Aber warten wir mal die Beratung mit dem RA ab.

  • Dass diese Angaben über die familiäre Situation nicht vorgetragen wurden, lag schlicht daran, dass sie weder auf dem Antragsformular noch auf dem Merkblatt gefordert werden. Dies im Nachhinein nun als Negativum zu werten, ist mE ein bisschen "link", wie man bei uns zu sagen pflegt.

    Ich bin nun schon immer ein Freund von Begleitschreiben oder eben auch Einladungsschreiben um genau die wesentlichen Punkten darzustellen. Nur was schwarz auf weiss vorhanden ist geht in die Akten. Das gilt für Behörden allgemeine und für AV im speziellen. Durch die Privatisierung des Visaverfahrens hat sich das eben noch verschärft. Und das VG Berlin entscheidet eben nach Aktenlage.


    Ich halte auch nichts von Nachtelefonieren. Was da gesagt wurde geht nicht in die Akten, ggf, eben nur das was der Sachbearbeiter dort haben will. Schreiben von DEU oder PHIL Angehörigen sind zur Akte zu nehmen.




    Schnell einen neuen Antrag stellen, indem auch ausgiebig die familiäre Situation der Antragstellerin dargestellt wird.


    Neue Tatsachen können auch im VG Verfahren durch den Antragsteller eingebracht werden. Nun weiss man woran es hakt. Hauptsache der RA kennt sich im Ausländerrecht aus und hat schon mal mit dem VG Berlin zu tun gehabt.

  • Um so mehr finde ich es bedauerlich, dass diejenigen in der DBM, die über den Antrag bzw. die Remo zu entscheiden hatten , es nicht für nötig gehalten haben, diese Information einzuholen, mit welchen Familienmitgliedern die Antragstellerin zusammenwohnt. Wenn diese Information so entscheidend für die Antragstellung war, hätte sowohl der Interviewer als auch später derjenige, der die Remo bearbeitet nachfragen können. Eine Telefonnummer war ja vorhanden; und wir wissen von einem der vorigen Visumleiter, dass dies mal gängige Praxis in der DBM war und daher offenbar nicht gegen irgendwelche Handlungsanweisungen des AA verstößt.

    Dass diese Angaben über die familiäre Situation nicht vorgetragen wurden, lag schlicht daran, dass sie weder auf dem Antragsformular noch auf dem Merkblatt gefordert werden. Dies im Nachhinein nun als Negativum zu werten, ist mE ein bisschen "link", wie man bei uns zu sagen pflegt.

    Mein Eindruck war etwas, dass dieses aufgeführten Ablehnungsgründe auch dem Interviewer geschuldet sein könnten. Banal gesagt: im Interview stellt eine Seite Fragen, die andere beantwortet sie. In der Remo wird der Antragstellerin vorgehalten, sie hätte gewisse Informationen einfach nicht vorgebracht. Die Frage ist, warum Sie diese nicht vorbrachte. Die Antragstellerin wäre ja ganz schön dumm, wenn sie Informationen auf entsprechende Fragen nicht liefert, die zu ihren Gunsten ins Gewicht fallen. Ergo ist mein Verdacht, dass hier mit dem neuen Anbieter und deren Interviewer noch nicht alles rund läuft bzw. noch nicht alles aufeinander abgestimmt ist.

    Im Endeffekt wird vermutlich der Weg übers VG in Berlin zu lange dauern. Daher wäre vermutlich die einzige Chance, rechtzeitig zur Geburt die Schwiegermutter ins Land einzuladen, ein neuer Visaantrag.

    Ich würde ein Einladungsschreiben derart aufsetzen, dass es hier auch quasi durch die ganzen Punkte führt wie familiäre Verhältnisse, Verwurzelung und dergleichen, und dies dann mit Nachweisdokumenten untermauern, und natürlich in Englisch. So kann der Interviewer es auch durchgehen, und entsprechend seine Fragen aufsetzen.

    Für mich ist der Eindruck, dass auf Seiten Interviewer ein Greenhorn saß (bzw. es zwischen DBM und VFS global noch nicht eingespielt ist), dazu die Antragstellerin ebenso das erste Mal da, und vermutlich eher reaktionär sich vershaltend als proaktiv. Vermutlich wurde es schlichtweg nicht abgefragt.

  • Das Interview lief direkt in der DBM, da war der neue Dienstleister noch nicht „scharf geschaltet“.

    Meine Schwiegermutter ist eine eher schüchterne und hat mit Behörden keine große Erfahrung. Wir alle kennen ja die Philippinos wie sie sich Beamten oder Staatsdienern gegenüber verhalten. Und je geringer die Bildung, bzw je tiefer man aus der Provinz kommt desto ausgeprägter wird dieses Verhalten sein. Sie wird nur das beantwortet haben was gefragt wurde.

    Und in meinem Einladungsschreiben steht drin warum ich sie eingeladen habe, und nichts über die Verhältnisse in denen sie lebt.

    Meine Anfrage über Details der Ablehnung wurde ja gar nicht beantwortet, d.h. meine Remo könnte gar nicht auf dieses Detail eingehen weil ich keine Info bekommen habe! Die Remo mußte ich auf dem bisschen aufbauen was aus dem ursprünglichen Ablehnungsbescheid hervorging.

  • Es muss die Rückkehrbereitschaft und die Finanzierbarkeit der Reise beschrieben und nachgewiesen werden. Viele Antragsteller stützen sich auf den Reisezweck als Begründung. Ob aber nun dort ein Kind geboren wird oder ob es sich um eine reine Vergnügungsreise handelt, interressiert die DBM nur am Rande oder gar nicht. Vielmehr ist der Rückkehrdruck, die Verwurzelung des Antragstellers nachzuweisen. Eine reine Beschreibung der Verwandschaftssituation vor Ort reicht nicht. Wir haben immer Geburts- und Heiratsurkunden beigelegt, Arbeitsverträge, Urlaubsscheine, Nachweise, die den Antragsteller und Situation glaubhaft machen. Die Botschaft möchte den Antragsteller einschätzen können. Von der Botschaft kann nicht erwartet werden, im Sinne des Antragstellers nachzufragen. Das Interview hat lediglich den Zweck, durch Nachfragen den Wahrheitsgehalt der gelieferten Nachweise festzustellen.


    Eine Klage halte ich für wenig erfolgversprechend und für sehr aufwändig. Viel einfacher und schneller ist ein neuer Antrag. DBM hat in ihrem Remo-Bescheid ausführlich gesagt, was sie vom Antragsteller erwartet und das sollte bei einem Neuantrag geliefert werden. Vorredner haben bereits gesagt, es sei das Beste, pingelig genau die Nachweise zu liefern, die die Botschaft erwartet, und zwar bereits bei Antragstellung. Eine eigene Meinung und gar Streit mit DBM darüber bringt nichts und kostet nur Nerven auf beiden Seiten. Die Einladung beinhaltet kurz den Zweck der Reise, beschreibt die Beziehung zum Antragsteller und weist detailliert nach, in welcher Weise die Reise gesponsort wird. Das Begleitschreiben beschreibt wiederum kurz den Zweck der Reise und beschreibt ausführlich die Verwurzelung und warum Druck zur Rückkehr besteht. Der Antragsteller sollte Nachweise für alles einreichen.

  • Es muss die Rückkehrbereitschaft und die Finanzierbarkeit der Reise beschrieben und nachgewiesen werden. Viele Antragsteller stützen sich auf den Reisezweck als Begründung. Ob aber nun dort ein Kind geboren wird oder ob es sich um eine reine Vergnügungsreise handelt, interressiert die DBM nur am Rande oder gar nicht. Vielmehr ist der Rückkehrdruck, die Verwurzelung des Antragstellers nachzuweisen. Eine reine Beschreibung der Verwandschaftssituation vor Ort reicht nicht. Wir haben immer Geburts- und Heiratsurkunden beigelegt, Arbeitsverträge, Urlaubsscheine, Nachweise, die den Antragsteller und Situation glaubhaft machen. Die Botschaft möchte den Antragsteller einschätzen können. Von der Botschaft kann nicht erwartet werden, im Sinne des Antragstellers nachzufragen. Das Interview hat lediglich den Zweck, durch Nachfragen den Wahrheitsgehalt der gelieferten Nachweise festzustellen.


    Eine Klage halte ich für wenig erfolgversprechend und für sehr aufwändig. Viel einfacher und schneller ist ein neuer Antrag. DBM hat in ihrem Remo-Bescheid ausführlich gesagt, was sie vom Antragsteller erwartet und das sollte bei einem Neuantrag geliefert werden. Vorredner haben bereits gesagt, es sei das Beste, pingelig genau die Nachweise zu liefern, die die Botschaft erwartet, und zwar bereits bei Antragstellung. Eine eigene Meinung und gar Streit mit DBM darüber bringt nichts und kostet nur Nerven auf beiden Seiten. Die Einladung beinhaltet kurz den Zweck der Reise, beschreibt die Beziehung zum Antragsteller und weist detailliert nach, in welcher Weise die Reise gesponsort wird. Das Begleitschreiben beschreibt wiederum kurz den Zweck der Reise und beschreibt ausführlich die Verwurzelung und warum Druck zur Rückkehr besteht. Der Antragsteller sollte Nachweise für alles einreichen.

    Die Finanzierbarkeit ist bewiesen wurden durch die VE, mehr hat die DBM net zu interessieren wenn ich ein Besuchsvisum Beantrage, Du redest hier eher von einem Touristenvisum, da spielt der EInlader eher weniger ein Rolle, wenn überhaupt.

    HU und GU wurden mitgeliefert. Mehr gab und gibt es nicht mitzuliefern, das sie nicht berufstätig ist in Form von Anstellung, sondern wie dort üblich gelegentlich selbstständige Arbeiten ausführt. Also wo sollen da Arbeitsvertrag, Lohnbescheide, etc herkommen? Man kann nur das einreichen was vorhanden ist.

    Schlußfolgernd würde das heißen das ich meine arme Verwandschaft nie nach DE zum BESUCH bekomme. Schönen Gruß vom GG Art. 3.

  • Ich würde, neben einer Klage, sofort ein erneutes Visum beantragen und impliziet auf die angegebenen Gründe hinweisen. Also die Verwurzelung durch entsprechende Aufzählung der vielen Verwandten im Umfeld und entsprechende Nachweise aufführen. Und zwar sofort

    Also SM "Ilse" wohn zusammen mit SV "Bernd" im eigenen Haus, dazu wohnen Tochter "Isabel", Sohn "Matthias" im Nebenhaus. Weitere 19 Cousinen, Neffen, Enkel mit Namen wohnen im Umkreis von 50m! SM "Ilse" hat die Philippinen bisher nie verlassen und hat allein schon deshalb kein Interesse nicht zurück zu gehen. ......-


    Schönen Gruß vom GG Art. 3.

    GG gilt ja nicht für Filipinos....und deine "nähere" Verwandtschaft ist das ja nicht. Es ist ja "theoretisch" Besuch bei einem Ausländer! Hört sich blöd an, ist aber so!

    Anders stellt sich das dar, wenn deine Frau eingebürgert wäre.....seit meine Frau Deutsch ist, wurde jedes Visum der Verwandten problemlos genehmigt. Natürlich wurde die Rückkehrbereitschaft immer versucht zu belegen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • GG gilt ja nicht für Filipinos..

    Das wäre mir neu; natürlich kann sich in den Philippinen ein Filipino nicht auf das GG berufen, aber ein Filipino, der in der DBM einen Antrag stellt, kann das sehr wohl.


    Angenommen ein Antrag eines Filipinos auf ein Visum würde explicit deswegen abgelehnt, weil er Zeugen Jehova wäre, wäre das ein klarer Verstoß gegen Art 3 (3) und das darf die DBM eben nicht.

  • GG gilt ja nicht für Filipinos....und deine "nähere" Verwandtschaft ist das ja nicht. Es ist ja "theoretisch" Besuch bei einem Ausländer! Hört sich blöd an, ist aber so!

    Meinem Verständnis nach gilt es aber generell auf deutschem Hoheitsgebiet und für staatliche Stellen, was wiederum beides die DBM wäre. Allerdings werden sicher die Juristen das Vorgehen und die Handhabe geprüft und abgesegnet haben. Schließlich wird ja das Visum nicht deswegen verweigert, weil die Leute arm sind, sondern weil sie keine Rückkehrwilligkeit glaubhaft machen konnten. Da aber die wirtschaftliche Verwurzelung ein ganz zentraler Gesichtspunkt ist, läuft es halt darauf raus, dass arme Leute eine deutlich schlechtere Chance aufs Visa haben, und damit indirekt wegen ihrer Herkunftsverhältnissen nahezu ausgeschlossen werden.


    Leider krankt unser Staat derart, dass man leider gesetzeswidriges Verhalten nur mit großem Aufwand / Mühen im Bereich der illegalen Einwanderung entsprechend sanktioniert und bestraft und man aus diesem "Staatsversagen" präventiv bisher gesetzestreue Menschen in letzter Konsequenz als potentielle Gesetzesbrecher behandelt und schon gar nicht einreisen lässt ...


    Da bei mir sicher irgendwann mittelfristig auch der Besuch der Nanay anstehen wird, bin ich gespannt wie es hier weiter geht. Was ich bereits aus den verschiedenen Fällen mit nehme ist, dass Schengenvisum für 3 Monate nahezu unmöglich ist, unabhängig von der persönlichen Lebenssituation der Antragssteller.

    @Schlickowan: Wie alt ist den die Mutter deiner Frau noch mal?

    Einmal editiert, zuletzt von raphael00 ()

  • Meine Schwiegermutter wird dieses Jahr 60...

    Das GG wird doch sonst auch gerne herangezogen wenn es um unmenschliche Zustände im Ausland geht, und so die derzeitige Migrationssituation zu rechtfertigen.

    Dann sollten sich die Herren Politiker und Juristen mal entscheiden was sie wollen.

  • Dann sollten sich die Herren Politiker und Juristen mal entscheiden was sie wollen.

    Das Problem ist, dass die Politik es den "ehrlichen" Visaantragstellern extrem schwer macht, dafür keinerlei Grenzen schützt und auch den der es erstmal "illegal" hierher geschafft hat nicht mehr rauswirft!

    Also völlg falsch und völlig gegen den "eigenen" Bürger und seine Verwandten!


    Sollte eine Einbürgerung geplant sein, würde ich es dann nochmal probieren! Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es dann einfacher läuft

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das Problem ist, dass die Politik es den "ehrlichen" Visaantragstellern extrem schwer macht, dafür keinerlei Grenzen schützt und auch den der es erstmal "illegal" hierher geschafft hat nicht mehr rauswirft!

    Also völlg falsch und völlig gegen den "eigenen" Bürger und seine Verwandten!


    Sollte eine Einbürgerung geplant sein, würde ich es dann nochmal probieren! Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es dann einfacher läuft

    Sehe ich genauso!


    Der Besuchszeitraum war ja extra so gewählt worden, damit sie die Geburt miterleben kann hier in DE von ihrer einzigen Tochter... Das ist was mich so ärgert. Klar kann ich sie später nochmal versuchen einzuladen. Ist aber nicht mehr dasselbe dann...

  • Der Besuchszeitraum war ja extra so gewählt worden, damit sie die Geburt miterleben kann hier in DE von ihrer einzigen Tochter.

    Beantrage sofort noch einmal, besser begründet und beim "neuen" Visaservice...vielleicht klappt es ja :D

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Slickowan sag mal hast Du dir das hier Leitfaden für die Beantragung eines Schengenvisum hinterlegte PDF mal genau durchgelesen?

    Da ist das mit dem Nachweis der Verwurzelung im Heimatland recht gut und eindeutig erklärt.


    Ich meine mit dem Hintergrundwissen hätte es Dir möglich sein können genau auf diesen Umstand einzugehen.


    Ich habe zu dem Thema auch einmal das Begleitschreiben eines Österreichichen Bekannten veröffentlicht in dem er genau auf diesen Umstand einging (Sari-Sari Store und wie wichtig der für die umliegende Befölkerung und Familie ist) und er hat das Visum für seine Angebetete bekommen.

  • Mein Bester, das ist nicht das erstmal das ich das mache... Lies dir bitte den Thread durch, dann kennst du die Hintergründe.

  • Slickowan, dann solltest Du es ja wissen. Warum hast Du die Schwiegermama nicht gebrieft was sie bei ihrem Interviewtermin sagen soll? Warum hast Du das nicht in einem Begleitschreiben selber genauestens erklärt?


    Gut, jetzt ist es rum und vorbei.

  • Slickowan sag mal hast Du dir das hier Leitfaden für die Beantragung eines Schengenvisum hinterlegte PDF mal genau durchgelesen?

    hge: ist jetzt hier off Topic, aber zum Leitfaden (d der Thread geschlossen ist): Ist der Punkt 3b) so wirklich noch zutreffend? Hier suggeriert es, dass man bei einer ernsthaften Beziehung bessere Chancen hat auf ein Besuchsvisum. Aber es ist ja anscheinend ´die letzten Jahre gerade das Gegenteil der Fall: Bei einer Freundschaft mit Beziehungscharakter scheint ja die DBM von noch weniger Rückkehrbereitschaft auszugehen