Slickowan/Schengenvisum für Schwiegermutter

  • Slickowan, dann solltest Du es ja wissen. Warum hast Du die Schwiegermama nicht gebrieft was sie bei ihrem Interviewtermin sagen soll? Warum hast Du das nicht in einem Begleitschreiben selber genauestens erklärt?


    Gut, jetzt ist es rum und vorbei.

    Hmm, lade du erstmal wen ein, dann kannst du evtl mehr dazu beitragen als nur Anleitungen zu zitieren. Die Realität ist immer anders wie die Theorie, und das individuelle Schicksal sowieso.

  • hge: ist jetzt hier off Topic, aber zum Leitfaden (d der Thread geschlossen ist): Ist der Punkt 3b) so wirklich noch zutreffend? Hier suggeriert es, dass man bei einer ernsthaften Beziehung bessere Chancen hat auf ein Besuchsvisum.

    3b) halte ich nach wie vor für zutreffend.

    Denn ein Besuch bei einem Bekannten/Freund wird nur dann akzeptiert, wenn diese Bekanntschaft auch glaubhaft nachgewiesen wird.

    Das trotz dieser Nachweise viele Visa abgelehnt werden, liegt dann an dem mangelnden Nachweis der (wirtschaftlichen) Verwurzelung im Heimatland.


    Bei 4c) werde ich jetzt nachbessern müssen. Denn bisher war die gängige Meinung und Praxis, dass bei direkten Verwandten (Eltern und Kinder) kein großer Wert auf den Nachweis der Rückkehrbereitschaft gelegt werden muss. Dass hat sich mit dem hiesigen fall geändert.

    Aber es ist ja anscheinend ´die letzten Jahre gerade das Gegenteil der Fall: Bei einer Freundschaft mit Beziehungscharakter scheint ja die DBM von noch weniger Rückkehrbereitschaft auszugehen

    Das sehe ich nicht so... entscheidend ist der plausible Nachweis der Verwurzelung im Heimatland. Durch eine Beziehung zu einem ausländischen Freund gibt es keine Minuspunkte.

  • Hmm, lade du erstmal wen ein, dann kannst du evtl mehr dazu beitragen als nur Anleitungen zu zitieren. Die Realität ist immer anders wie die Theorie, und das individuelle Schicksal sowieso.

    Slickowan, Du wirst es vielleicht nicht glauben, aber das habe ich im Jahre 2016 bereits durchgemacht. Und ebenfalls Ablehnung mangels Rückkehrbereitschaft. Remonstration mit 7 Seitigem Ablehnungsbescheid. Ebenfalls Mangelnde Verwurzelung im Heimatland ersichtlich.

    Habe den Remonstrationsbescheid noch auf der Festplatte.


    Heute weiß ich dass ich damals vieles falsch gemacht habe, weil ich mir zu sicher war dass es klappt. Haben wir damals doch nach unserer Meinung alles richtig gemacht.

  • 3b) halte ich nDas sehe ich nicht so... entscheidend ist der plausible Nachweis der Verwurzelung im Heimatland. Durch eine Beziehung zu einem ausländischen Freund gibt es keine Minuspunkte.

    Da gab es letztes Jahr mal den Link hier zu einem Zeitungsartikel, wo es nach der Heirat kein Schengenvisa mehr gab und dabei ein Fachanwalt als Experte zitiert wurde, der eben auch noch zusätzlich diese Meinung vertrat ....

  • Da gab es letztes Jahr mal den Link hier zu einem Zeitungsartikel, wo es nach der Heirat kein Schengenvisa mehr gab und dabei ein Fachanwalt als Experte zitiert wurde, der eben auch noch zusätzlich diese Meinung vertrat ....

    Das kann ich aus eigener Erfahrung so bestätigen. Wenn verheiratet und Mann noch Wohnsitz in DE hat, gibt’s kein Schengenvisum. Wurde bei uns damals auch abgelehnt, mit der Aussage des Abteilungsleiters, das es das grundsätzlich nicht geben würde, weil die annehmen das man so das FZV umgehen will.

  • Da gab es letztes Jahr mal den Link hier zu einem Zeitungsartikel, wo es nach der Heirat kein Schengenvisa mehr gab und dabei ein Fachanwalt als Experte zitiert wurde, der eben auch noch zusätzlich diese Meinung vertrat ....

    Das ist aber nicht Gegenstand von 3b); dort geht es um die Einladung von einem Deutschen, der seine philippinische Freundin/Bekannte einladen will. Diese Sondersituation "SchengenVisum nach Heirat" ist dort nicht erwähnt.

    Zum Fachanwalt: das ist dessen private Meinung/Erfahrung. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass eine Besuchsvisum wegen der Heirat verweigert wird. Es kommt eben nur auf den Nachweis der Rückkehrbereitschaft an; und der ist schwerer zur führen, wenn der Verdacht besteht, dass ein FZ-Visum umgangen werden soll.

  • Das ist aber nicht Gegenstand von 3b); dort geht es um die Einladung von einem Deutschen, der seine philippinische Freundin/Bekannte einladen will. Diese Sondersituation "SchengenVisum nach Heirat" ist dort nicht erwähnt.

    Zum Fachanwalt: das ist dessen private Meinung/Erfahrung. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass eine Besuchsvisum wegen der Heirat verweigert wird. Es kommt eben nur auf den Nachweis der Rückkehrbereitschaft an; und der ist schwerer zur führen, wenn der Verdacht besteht, dass ein FZ-Visum umgangen werden soll.

    Naja, ich erinnere mich doch an den ein oder anderen Thread hier, wo die Auffassung vertreten wurde, dass bei Beziehungen die DBM von noch weniger Rückkehrbereitschaft aus geht, und die DBM die Befürchtung hätte, dass in Dänemark geheiratet wird und dergleichen.

    Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht, und dennoch wurde im Falle des Zeitungsartikels nach der Hochzeit auf einmal das Schengenvisa verweigert, wo es zuvor noch gewährt wurde. Und dies basierend auf der gleichen rechtlichen Bewertungsgrundlage .... Gut es gab ein Wechsel der Zuständigkeit von schweizer Botschaft zur deutschen Botschaft, aber es hat halt dennoch einen gewaltigen Beigeschmack. Wieso sollte jemand, der zuvor immer wieder fristgerecht zurück kehrte, jetzt auf einmal nicht mehr zurück kehren wollen?

    By the way geht es im Visakodex nicht um Rückkehrwilligkeit, sondern nur darum, fristgerecht den Schengenraum wieder zu verlassen. Das Wort Rückkehrwilligkeit ist hier bereits eine DBM-geschaffene Verschärfung des Visakodex ....

  • Wir ladem jezuz de Schwiegervater ein-


    beglaubigte Kopien wurden verlangt von


    Heiratsurkunde

    Geburtsurkunde

    Pass von Frau und mir (beide deutsche Stattsbürger)


    zusätzlich

    Gehaltszettel der letzten 3 Monate


    Bei meinem Schwiegervater gibt es anscheinende Probleme mit dem Geburtsdatum auf dem pass und der Senior Citizen Ship Karte, keep you informed

    Wenn ich über das Ziel hinaus geschossen bin, dann habe ich es wenigstens erreicht

  • Es gibt keine gesetzliche Grundlage, dass eine Besuchsvisum wegen der Heirat verweigert wird. Es kommt eben nur auf den Nachweis der Rückkehrbereitschaft an; und der ist schwerer zur führen, wenn der Verdacht besteht, dass ein FZ-Visum umgangen werden soll.


    Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht, und dennoch wurde im Falle des Zeitungsartikels nach der Hochzeit auf einmal das Schengenvisa verweigert, wo es zuvor noch gewährt wurde. Und dies basierend auf der gleichen rechtlichen Bewertungsgrundlage ....

    Nichts anderes habe ich doch gesagt. Du bist doch das beste Beispiel, dass trotz Heirat noch ein Schengenvisum gewährt wurde. Damit ist doch quasi nachgewiesen, dass Schengen immer gewährt werden kann, wenn der Botschaft die Gründe für eine Rückkehr plausibel erscheinen. Dass dies idR bei laufendem Antrag für FZ/Heiratsvisum schwieriger ist, ist unbestritten.

  • Nichts anderes habe ich doch gesagt. Du bist doch das beste Beispiel, dass trotz Heirat noch ein Schengenvisum gewährt wurde. Damit ist doch quasi nachgewiesen, dass Schengen immer gewährt werden kann, wenn der Botschaft die Gründe für eine Rückkehr plausibel erscheinen. Dass dies idR bei laufendem Antrag für FZ/Heiratsvisum schwieriger ist, ist unbestritten.

    Dachte ich mir, dass du dieses dann ins Feld führst ;-) Bei mir hätte sich ja die DBM bei erneuter Verweigerung das System der Lächerlichkeit preisgegeben, von daher ja, wenn es absolut keine erkennbaren Hinderungsgründe für die legale Einwanderung gibt, dann rückt man doch mal ab von Rückkehrwilligkeit und lässt den Visakodex gelten (rechtzeitige Ausreise, ob man will oder nicht ...).

    However, dein letzter Satz ist halt genau das, was man der DBM vorwerfen kann oder sogar muss, weil der Sachverhalt anscheinend nur einseitig gewichtet wird, und anscheinend der Fakt außen vorgelassen wird, dass die Aussicht einer legalen Einreise für legalen Daueraufenthalt ein starkes Argument ist gegen einen illegalen Daueraufenthalt, und sich dies zumindest mal gegenseitig aufheben sollte. Es sei den, man stellt halt alle und den Generalverdacht, ein potentieller Gesetzesbrecher zu sein.

    Letztendlich hilft bei dem ganzen Themen nur Transparenz. Aber diese scheint von Seiten der Behörden nicht erwünscht zu sein....


    Ich hoffe nur, dass wenn meine Schwiegermutter mal kommen möchte, die deutschen Behörden keine Angst haben, dass sie mit ihren bald 70 Jahren den deutschen Arbeitsmarkt ins Unglück stürzt

  • Dachte ich mir, dass du dieses dann ins Feld führst ;-) Bei mir hätte sich ja die DBM bei erneuter Verweigerung das System der Lächerlichkeit preisgegeben

    Ob lächerlich oder nicht, daraus hätte sich die DBM nichts gemacht. Das ist jedenfalls kein Argument, ein SchengenVisum zu gewähren oder abzulehnen.

    Ich halte die Kriterien, nach denen die Visa vergeben werden auch nicht für glücklich bzw. sogar für intransparent.

    Meine private Meinung: Sobald eine VE vorgelegt wird, sollte - falls kein anderes Sicherheitsrisiko besteht - ein Visum erteilt werden. Danach hat die DBM auch in den frühen 90er Jahren gehandelt (Schengen gibt es erst seit ca. 95)..

    Aber die DBM handelt jetzt eben nach anderen Kriterien.. man kann das beklagen, hilft aber nicht.

  • Ich hoffe nur, dass wenn meine Schwiegermutter mal kommen möchte, die deutschen Behörden keine Angst haben, dass sie mit ihren bald 70 Jahren den deutschen Arbeitsmarkt ins Unglück stürzt

    Da würde ich schnell machen, denn über 70 wirst du kaum eine Incoming KV bekommen. Die meisten machen mit erreichen des 70. Lebensjahres dicht

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Da würde ich schnell machen, denn über 70 wirst du kaum eine Incoming KV bekommen. Die meisten machen mit erreichen des 70. Lebensjahres dicht

    Hm ok, hab es gerade mal beim ADAC gecheckt mit 3 Jahren zusätzlicher Reserve. Wird da etwa um den Faktor 2.5 teurer, aber derzeit noch möglich.

  • Die Antwort vom RA:


    mangelnde Rückkehrbereitschaft ist der Klassiker der Ablehnungsgründe. Im Bezug auf die Philippinen besonders häufig. Allerdings hört sich Ihre Schilderung danach an, dass der Bescheid rechtswidrig sein könnte. Abschließend kann man die Rechtslage gegenwärtig nicht abschätzen.

    Zeitlich ist die Erstreitung des Visums bis April unmöglich. Einzige Konstellation wäre die Botschaft erteilt das Visum sofort nach Klageerhebung um Kosten zu sparen. Damit rechne ich aber nicht. Für eine vorläufige Regelung durch Eilantrag sehe ich nach Ihrer Schilderung keine ausreichende Grundlage.

    Kosten würden zunächst 650€ an mich als Vorschuss (Ratenzahlung möglich) und voraussichtlich 400€ Gerichtskosten anfallen.

    Meine Kosten wären im Total vermutlich 1000-1200 wobei Sie davon im Falle des Obsiegens 2/3 eventl sogar alles erstattet bekommen können.



    Tja, da werden wir es wohl noch mal mit einem komplett neuen Visumantrag versuchen.

    Hätte wenn und aber hilft mir da auch net weiter. Da verbrenne ich lieber nochmal 160€ für nen neuen Antrag als 1600€ für nen Anwalt wo bei beiden Vorgängen der Ausgang ungewiss ist, und zeitlich wir eh nicht mehr ans gewünschte Ziel kommen werden, egal welchen Weg wir gehen.

  • Tja, da werden wir es wohl noch mal mit einem komplett neuen Visumantrag versuchen.

    Hätte wenn und aber hilft mir da auch net weiter. Da verbrenne ich lieber nochmal 160€ für nen neuen Antrag als 1600€ für nen Anwalt wo bei beiden Vorgängen der Ausgang ungewiss ist, und zeitlich wir eh nicht mehr ans gewünschte Ziel kommen werden, egal welchen Weg wir gehen.

    Wenigstens scheint der RA seriös zu sein und baut keine Luftschlösser …


    Habt ihr den die Originaldokumente zurück bekommen? Bei mir und meiner Frau wurde letztes Jahr die Rückgabe der VE trotz mehrfacher Aufforderung meinerseits verweigert (begründet derart, dass diese beim abgelehnten Antrag verbleiben, unter anderem auch um Missbrauch zu verhindern). Dieser Visaversuch war im Sommer. Als dann ein Schengenvisa Ende des Jahres bei erneutem Versuch genehmigt wurde ohne Abgabe einer neuen Verpflichtungserklärung, hatten wir das Visa, aber halt keine originale VE mehr. Und bei der deutschen Immigration legte meine Frau dann zuerst nur eine Kopie vor, doch der Beamte fragte nach dem Originaldokument. Da wird sicherheitshalber noch eine neue VE erstellen ließen (eigentlich eher wegen der ph. Immigration bei Ausreise mit Überbeglaubigung in DE beim ph. Konsulat), konnte sie diese dann vorlegen. Keine Ahnung, wie es ohne Original ausgegangen wäre, vor allem halt wegen der braven Mentalität gegenüber den Beamten.

  • Wenigstens scheint der RA seriös zu sein und baut keine Luftschlösser …


    Habt ihr den die Originaldokumente zurück bekommen? Bei mir und meiner Frau wurde letztes Jahr die Rückgabe der VE trotz mehrfacher Aufforderung meinerseits verweigert (begründet derart, dass diese beim abgelehnten Antrag verbleiben, unter anderem auch um Missbrauch zu verhindern). Dieser Visaversuch war im Sommer. Als dann ein Schengenvisa Ende des Jahres bei erneutem Versuch genehmigt wurde ohne Abgabe einer neuen Verpflichtungserklärung, hatten wir das Visa, aber halt keine originale VE mehr. Und bei der deutschen Immigration legte meine Frau dann zuerst nur eine Kopie vor, doch der Beamte fragte nach dem Originaldokument. Da wird sicherheitshalber noch eine neue VE erstellen ließen (eigentlich eher wegen der ph. Immigration bei Ausreise mit Überbeglaubigung in DE beim ph. Konsulat), konnte sie diese dann vorlegen. Keine Ahnung, wie es ohne Original ausgegangen wäre, vor allem halt wegen der braven Mentalität gegenüber den Beamten.

    Die VE gabs net zurück, die erneute habe ich in die 160€ wieder einberechnet. Der dumme Steuerzahler hat’s doch dicke...