Slickowan/Schengenvisum für Schwiegermutter

  • Diesmal habe ich wirklich haarklein in der EInladung schon hervorgehoben wie die bestehenden Verwurzelungen sind, wie sie innerhalb der Familie und ihrer Kirchengemeinde integriert ist und was sie dort für eine "Stellung" hat. Auch das sie in einem eigenem Haus wohnen, das das Grundstück meiner Frau gehört, das ihre 3 anderen Söhne alle in direkter Nachbarschaft wohnen etc.

    Vor allem fand diesmal ja noch nicht einmal ein Interview statt...

    Ich bin auch geneigt die Remo über nen Anwalt zu machen, alleine der Genugtuung wegen. Das lass ich mir auch ein paar € kosten, denen ihre Grenzen aufzuweisen. Ich kann/darf gar nicht ausdrücken was mir so durch den Kopf geht wenn ich das alles so von vorne bis hinten durchdenke...

  • Auch für mich eine unverständliche Entscheidung. Ich würde auf alle Fälle einen (auf diesem Gebiet kundigen) Rechtsanwalt konsultieren. Die Zusatzkosten sind zwar sehr ärgerlich, aber insgesamt nehmt ihr ja doch einige Euros in die Hand, wenn der Besuch klappt.


    Unabhängig hiervon, kann es vielleicht sein, dass es besser gewesen wäre, ein Schengenvisum von nur 4 Wochen zu beantragen? Ist es nicht möglich (keine Ahnung), den Visaentscheider anzurufen oder per Email zu kontaktieren, um dies zu klären?


    Weitere Idee (um ggf. gegen den Bescheid vorzugehen), muss bei einer Ablehnung kein Interview erfolgen, um ggf. Unklarheiten zu beseitigen?


    Viel Erfolg!

    roha

  • Ich bin auch geneigt die Remo über nen Anwalt zu machen, alleine der Genugtuung wegen. Das lass ich mir auch ein paar € kosten, denen ihre Grenzen aufzuweisen.

    Ich würde hier beim Anwalt erstmal eine Erstberatung in Erwägung ziehen und fragen, ob diese dann bei Auftrag mit in der Rechnung berücksichtigt wird. Eine Erstberatung sollte so etwas 200-300 EUR kosten.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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    Diskussionen zu meinen Beiträgen sind explizit gewünscht........

  • ine Erstberatung sollte so etwas 200-300 EUR kosten.

    Ich habe vor einigen Jahren für eine komplette Remo beim Anwalt 600 € bezahlt...ein Bekannter vor ca. 1 jahr 680 €

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hatte diese Remonstration damals zum Erfolg geführt?


    tbs

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  • Ich finde, eine Remonstration wird nichts mehr bringen..

    Dazu müssten weitere (neue) Argumente zur Rückkehrbereitschaft vorgelegt werden. Ich vermute aber , es gibt keine neuen Argumente mehr...


    mE sollte direkt der Weg zur Klage beschritten werden.

  • Hatte diese Remonstration damals zum Erfolg geführt?

    Bei mir ja und auch beim Bekannten. Beides Mal Visa erteilt!


    Bei uns war es ja das 1. Schengenvisum:

    Meine Frau hatte in USA studiert (keine Probleme), hatte in Thailand gearbeitet und Stempel von einem 1/2 dutzend Asiatischen Staaten + NZ im Pass. Immer pünktlich ausgereist. Dazu einen Job im Management einer Bank mit über 50k PHP / Monat (für 25 Jahre alt nicht übel)....dazu war eine gemeinsame Reise nach Schengenaufenhalt für Australien gebucht und bezahlt (über 10k €) und ebenfalls ein Deutschkurs am GI in Manila bereits gebucht und bezahlt!

    Trotzdem abgelehnt :mauer:mauer

    Der Anwalt hatte damals nicht viel zu tun!


    Bei meinem Bekannten war es etwas anders, passte aber auch!


    mE sollte direkt der Weg zur Klage beschritten werden.

    Das dürfte aber deutlich teurer werden und auch deutlich länger dauern. Hier muss man sich auf vermutlich 2 Jahre einrichten

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  • Das dürfte aber deutlich teurer werden und auch deutlich länger dauern. Hier muss man sich auf vermutlich 2 Jahre einrichten

    Ich würde von 12 Monaten ausgehen. Die Anwaltskosten halten sich IMHO in Grenzen, grad wenn es gar nicht zur mündlichen Verhandlung kommt. Ansonsten ggf. einen Anwalt aus der Nähe von Berlin nehmen.

  • Unabhängig hiervon, kann es vielleicht sein, dass es besser gewesen wäre, ein Schengenvisum von nur 4 Wochen zu beantragen? Ist es nicht möglich (keine Ahnung), den Visaentscheider anzurufen oder per Email zu kontaktieren, um dies zu klären?

    roha

    Das ist ja der Hohn, es kommt keine Kommunikation zustande, trotz meiner Bemühungen. Emails werden nicht beantwortet, Anrufe landen alle auf dem AB und werden auch nicht beantwortet.


    Ich habe vor einigen Jahren für eine komplette Remo beim Anwalt 600 € bezahlt...ein Bekannter vor ca. 1 jahr 680 €

    Hab vorhin mit einem Asyl- (:473) und Migrationsanwalt aus Braunschweig telefoniert, mit dem ich beim ersten Versuch schon in Kontakt stand. Er hat 650€ aufgerufen.

  • Hab vorhin mit einem Asyl- ( :473 ) und Migrationsanwalt aus Braunschweig telefoniert, mit dem ich beim ersten Versuch schon in Kontakt stand. Er hat 650€ aufgerufen.

    Das deckt sich ja mit meinen Erfahrungen ...solltest du in Berlin beim VG klagen, könnte ich dir einen Anwalt empfehlen

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  • ob keine Prozesskostenhilfe gewähr werden kann.

    Probieren könnte man es, aber die Chancen sehe ich als recht niedrig!


    1. wird es schwierig / aufwendig werden die Bedürftigkeit nachzuweisen

    2. weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.....denn es gibt kein Recht auf Schengenvisum


    Die Fälle die ich kenne wurden immer abgelehnt

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  • Ich sehe erstens keine Chance auf Gewährung für PKB, und zweitens halte ich es nicht für rechtens das Ausländer diese Möglichkeit hier überhaupt nutzen können...

  • zweitens halte ich es nicht für rechtens das Ausländer diese Möglichkeit hier überhaupt nutzen können...

    Ich finde das auch nicht gut, geht aber wohl


    https://online.ruw.de/suche/ri…95a04df4149d40f1484082268


    Zitat

    Prozesskostenhilfe bei grenzüberschreitender Antragstellung

    Rechtsgrundlage für die Bewilligung grenzüberschreitender Prozesskostenhilfe ist die Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. Nr. L 26 S. 41, ber. ABl. Nr. L 32 S. 15).

    Prozesskostenhilfe für Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug kann jede natürliche Person beantragen, die im Ausland einen Rechtsstreit mit einem Unternehmen, Dienstleister, Arbeitgeber oder einer anderen Person führt und dessen Finanzmittel für eine Klage vor Gericht nicht ausreichen. Prozesskostenhilfe in Strafsachen ist nicht von der Richtlinie erfasst.

    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe kann sowohl im Aufenthaltsstaat des Antragstellers als auch im Gerichtsstaat gestellt werden. Um in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug Prozesskostenhilfe zu erhalten, muss das entsprechende Standardformular für Anträge auf Prozesskostenhilfe ausgefüllt werden.

    https://www.bmjv.de/DE/Themen/…zesskostenhilfe_node.html

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Dein einzigen Bericht über eine solche Klage, dn ich kenne, findet man hier:

    http://www.nittaya.de/behoerde…-erfahrungsbericht-47996/


    Zitat

    Nach der dritten Ablehnung habe ich dann noch einmal mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Remonstration eingelegt (die beiden ersten male hatte ich die Remonstration selbst erstellt), was aber leider auch nicht geholfen hat. Die Remonstration durch einen Rechtsanwalt hat mich ca. 740 € gekostet.




    Danach habe ich mich dazu entschieden gegen den Bescheid zu klagen (bzw. meine Freundin, da nur der Gast klagen darf und nicht der Einladende). Die Klage sollte inkl. Gerichts- und Antwaltskosten ca. 830 € kosten (363 € Gerichtskostenvorschuss und 466 € Anwaltskosten). Dazu bestand jedoch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen welche meine Freundin auch beantragt hat. Die Prozesskostenhilfe wurde dann auch genehmigt so das für uns keine weiteren Kosten entstehen sollten.

  • Während der Bearbeitung

    Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Während der derzeitigen Hauptreisezeit hat sich die Bearbeitungszeit auf drei Wochen erhöht. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

    https://manila.diplo.de/ph-de/…en-visa/1691006#content_2


    Vielleicht antworten sie auch nicht, weil du keine schriftliche Vollmacht deiner Schwiegermutter hast? Ansonsten würde ich es einmal über das Kontaktformular versuchen bzw. Member Eckhard fragen, welche Emailadresse er angeschrieben hat


    Als ich einmal vor 1,5 Jahren die Botschaft in einer anderen Sache angemailt hatte, habe ich auch sehr schnell eine Antwort erhalten.