Doppelte Staatsbürgerschaft für Kinder deutsch-phil Eltern

  • LOL, logisch großer Meister... :Rolf
    Da brauch ich nix verstehen, das ist Asbach, das sollte jeder wissen. :hi
    Hast du etwa was gegen Türken...? :clapping


    Wenn sie mir die Haare gut schneiden und den Bart gut stutzen, nein. Leider klappt das nicht immer so gut... Fussball spielen... anderes Thema!


    Ansonsten Asbach für Dich und für mich und weil wir die Regelung kennen und diese für unseren Nachwuchs angewendet wurde. Aber dann lass es uns auch sauber anderen Mitliedern hier mit Klärungsbedarf nahe bringen und lass dabei die Türken aus dem Spiel, macht die Sache klarer.


    Dass die Wertigkeit eines Doppelpasses aus einer binationalen Ehe anders gewichtet wird, ist vielleicht an der 18-Jahre Regelung für Türken zu erkennen. Oder was denkst Du? Das meine ich jetzt ganz unpolitisch, wenn das überhaupt noch geht.. :floet
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    Bilder unserer Touren hier: Nord-Luzon, Kordilleren, Reisterrassen, Banaue, Sagada, Pinatubo und Vigan!


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  • Das stimmt nicht! Das Kind kann als Erwachsener beide Staatsbürgerschaften behalten, solange ein Elternteil Deutscher ist.


    Guten morgen Kaithoma, finde schön, dass Du jetzt auch mitmachst, jetzt ist es eine nette Runde hier!


    Deine Kinder haben auch Doppelpässe, korrekt?
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  • mein sohn hat auch doppelte staatsbürgerschaft ...einfach auf der philippinischen botschaft da kind registieren lassen und den pass beantragen fertig


    wie ihr das dann handhabt bei reisen auf die phills bleibt euch überlassen....ihr könnt entweder beide pässe vorzeigen bei einreise oder nur einen da kräht kein hahn danach


    der deutsche partner und das deutsche kind von einer filipina oder filipino bekommtt ja sowieso den balikbayan stempel und kann 1 jahr bleiben wenn er will


    also alles im grünen bereich und das kind ist doppelstaatsbürger also auch deutscher und da gibt es auch hilfe von der botschaft im fall der fälle

  • Kind erhält deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich zur Staatsbürgerschaft des anderen Elternteiles.


    Haben das vor einem knappen Jahr bei meinem Enkel durchgezogen. Vater Deutsch und Filipino, Mutter Pinay...... zuerst wurde das Kind normal in Deutschland beim Standesamt registriert. Als dann alles bis zu unserem Einwohnermeldeamt weitergeleitet war, (1-2 Wochen bei uns) haben wir dort für das Kind einen deutschen Pass beantragt. Nach der Ausstellung dann mit Kind und allen Papieren bei der Philippinischen Botschaft vorgesprochen und das Kind registriert. Gleichzeitig haben wir dort den philippinischen Pass beantragt. 5 Wochen später kam der Pass an.


    Noch etwas, die Registrierung mit der Botschaft sollte passieren bevor das Kind ein Jahr alt ist.

  • Dass die Wertigkeit eines Doppelpasses aus einer binationalen Ehe anders gewichtet wird, ist vielleicht an der 18-Jahre Regelung für Türken zu erkennen. Oder was denkst Du? Das meine ich jetzt ganz unpolitisch, wenn das überhaupt noch geht.. :floet
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    Ich wiederhole mich ungern... Hier ging es zum Schluß darum ob es Auswirkungen haben kann als Doppelpassinhaber, das der deutsche Staat evtl Hilfe verweigern kann.
    Weiß nicht was du hier auf der Türkenregelung rumreitest...? Rein politisch sollte jeder Doppelpassinhaber gleichwertig behandelt werden wenn es um Unterstützung im Zweitstaat geht, darauf wollte ich hinaus mit dem Beispiel der Türkei. Wie and warum die Türken zur Doppelstaatsbürgerschaft gekommen sind, spielt dabei gerade keine Rolle weil das ein anderes Thema ist.
    Capice....?

  • Ich wiederhole mich ungern... Hier ging es zum Schluß darum ob es Auswirkungen haben kann als Doppelpassinhaber, das der deutsche Staat evtl Hilfe verweigern kann.
    Weiß nicht was du hier auf der Türkenregelung rumreitest...? Rein politisch sollte jeder Doppelpassinhaber gleichwertig behandelt werden wenn es um Unterstützung im Zweitstaat geht, darauf wollte ich hinaus mit dem Beispiel der Türkei. Wie and warum die Türken zur Doppelstaatsbürgerschaft gekommen sind, spielt dabei gerade keine Rolle weil das ein anderes Thema ist.
    Capice....?


    Dir geht es um die Hilferegelung, interessiert mich nicht. Mir geht es um die Vermeidung der Verwechselung mit der Türkenregelung generell, wie auch hier wieder passiert (jaaaaaaaaaa, nicht von Dir!), interessiert Dich nicht.


    Schliessen wir es damit ab, danke, zumindest was uns beide betrifft.
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  • Dir geht es um die Hilferegelung, interessiert mich nicht. Mir geht es um die Vermeidung der Verwechselung mit der Türkenregelung generell, wie auch hier wieder passiert (jaaaaaaaaaa, nicht von Dir!), interessiert Dich nicht.


    Schliessen wir es damit ab, danke, zumindest was uns beide betrifft.
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    Gut zu wissen das sich dann alles nur danach richtet was dich interessiert... :hi
    :lock

  • euere privatfehde die auch noch OT ist wird der TS nicht weiterhelfen dskutiert das doch per pn


    Falsch, mir ging es um den lnhalt, das haben andere auch so gesehen, siehe oben


    Die Verwechselung mit der Turkenregelung wuerde der TS nicht helfen, nur darum ging es mir.
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  • Das bliebe abzuwarten... An die richtigen Stellen gewandt, dann kommt auch Hilfe aus DE. Schließlich tut der deutsche Staat ja auch alles für doppelpassinhaber in der Türkei. :floet

    ich denke das es sich hierbei wohl eher um politische Ambitionen des deutschen Staates handelt, als um das Wohlergehen eines seiner Staatsbürger mit Doppelpass. Normalerweise mischen die sich nicht in interne Angelegenheiten ein.


    Ich kann eigentlich nur jedem Abraten seinen Kindern einen Doppelpass zu beantragen. Sollte das Kind mal irgendwann selbst auf den Phils heimisch werden wollen, so kann es das immernoch nachholen. Es gibt keinen vernünftigen und plausiblen Vorteil bei dem dt-ph Doppelpass. Der einzige Grund einen zweiten Pass zu beantragen wäre, wenn das Kind in den Phils lebt und neben dem Ph. Pass noch den dt. Pass beantragt. Alles andere ist kontraproduktiv
    Kann sich jeder für sich selbst überlegen.


    tbs

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  • Die Verwechselung mit der Turkenregelung wuerde der TS nicht helfen, nur darum ging es mir.


    Welcht Türkenregelung, klärt mich mal auf.
    Ich kenn nur die sogenannte Optionspflicht, die hat aber mit Türkei nichts zu tun. §4 StaG mit §29 StaG.
    Wird ein Kind in DEU geboren und sind beide Eltern nicht deutsch und ein Elternteil hat
    -unbefristetes Aufenthaltsrecht
    -lebt seit mehr als 8 Jahren in DEU.
    So bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, muss sich aber mit spätestens 21 entscheiden. Heimatland der Eltern oder DEU was Staatsangehörigkeit angeht.


    Ein Kind das ein deutsches Elternteil hat wird mit Geburt lebenslang deutsch. Auf eine Registrierung und weitere Staatsangehörigkeiten kommt es nicht an. Auf die Sonderreglung für im Ausland geborene deutsche Eltern geh ich hier nicht ein.
    Soviel ich weiss, ich lass mich eines besseren belehren, erwirbt das Kind die philippinische Staatsangehörigkeit mit Geburt, die Regstrierung ist ein rein deklatorischer Verwaltungsakt.


    Internationales Recht ist, das Doppelstaatler in einen seiner Staaten wie ein ganz normaler Staatsanghöriger behandelt wird. Also Einreise mit dem richtigen Pass und der Zweitstaat hat keine konsularischen Recht und wird auch nicht über Vorfälle informiert.
    Das in der Vergangenheit bei prominenten deutsch-türkisch Staatsangehörigen sich das deutsche Konsulat eingemischt hat, war eher dem öffentlichen Druck geschuldet. Recht dazu hat DEU nicht.

  • Zitat

    Auf die Sonderreglung für im Ausland geborene deutsche
    Eltern geh ich hier nicht ein.

    Schade, weil eben diese Geburtenjahrgänge so langsam relevant werden. Dieses selbstvertändlich deutschsein auf Antrag wird damit nämlich beendet.

    Das in der Vergangenheit bei prominenten deutsch-türkisch Staatsangehörigen sich das deutsche Konsulat eingemischt hat, war eher dem öffentlichen Druck geschuldet. Recht dazu hat DEU nicht.

    Jepp, politischer Druck bei sogennanten dt. "Patrioten"


    tbs

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  • So bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, muss sich aber mit spätestens 21 entscheiden. Heimatland der Eltern oder DEU was Staatsangehörigkeit angeht.


    Seit 2014 ist diese Optionspflicht aber weggefallen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangehörigkeit



    Das in der Vergangenheit bei prominenten deutsch-türkisch Staatsangehörigen sich das deutsche Konsulat eingemischt hat, war eher dem öffentlichen Druck geschuldet. Recht dazu hat DEU nicht.


    richtig.. das hat mich in Fall Deniz Yüzel immer gestört. Wobei mich an diesem Herrn zusätzlich gestört hat, dass er überhaupt 2 Staatsangehörigkeiten hatte. Denn er hätte mE noch der Optionspflicht unterliegen müssen.

  • Seit 2014 ist diese Optionspflicht aber weggefallen:

    nur wenn man in Deutschland aufgewachsen ist, 8 Jahre Aufenthalt und andere Dinge. Das wurde hochkompliziert gelöst. Ansonsten gibt es für die anderen noch die Optionspflicht. Das wird aber ein geringer Anteil sein. Wenn z. B. die Eltern mit ihren deutschen Kind in die Heimat zurückkehren.

    Schade, weil eben diese Geburtenjahrgänge so langsam relevant werden. Dieses selbstvertändlich deutschsein auf Antrag wird damit nämlich beendet.


    Gut gilt für den deutschen Elternteil Geburtsjahrgänge ab 2000.
    -Wurde man selbst im Ausland geboren
    -und das eigene Kind wird im Ausland geboren


    -Dann ist das Kind nicht automatisch deutsch, ausser es würde ansonsten Staatenlos.
    -Registriert man aber die Geburt über das deutsche Konsulat innerhalb von 12 Monaten, erwirbt das Kind rückwirkend zur Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

  • Nach meinem Wissensstand (von einer Behörde/Passamt) haben 2 Pässe auch Nachteile. Kommt es z.B. auf den Philippinen zu einem Notfall und man braucht Hilfe von der deutschen Botschaft, wird diese sich darauf berufen, das man auch die philippinische Staatsbürgerschaft besitzt und man sich an die philippinischen "Heimat" - Behörden wenden soll/muß.

    Einmal editiert, zuletzt von Checker ()

  • Nach meinem Wissensstand (von einer Behörde/Passamt) haben 2 Pässe auch Nachteile. Kommt es z.B. auf den Philippinen zu einem Notfall und man braucht Hilfe von der deutschen Botschaft, wird diese sich darauf berufen, das man auch die philippinische Staatsbürgerschaft besitzt und man sich an die philippinischen "Heimat" - Behörden wenden soll/muß.

    Danke für den Hinweis. Ich und Pinoy hatten hier Doppelte Staatsbürgerschaft für Kinder deutsch-phil Eltern und hier Doppelte Staatsbürgerschaft für Kinder deutsch-phil Eltern wohl etwas missverständlich darauf hingewiesen.


    Nochmal, ich würde mir das mit der Doppelstaatlichkeit sehr gut überlegen. Käme nur in Frage bei einem Daueraufenthalt in den Phils oder Landerwerb etc. Einfach mal wegen dem Urlaub und ein bischen prahlen vor der Verwandschaft wäre mir das zu Joker.


    Das ist auch der Grund, warum soviele "Deutsche" in der Türkei im Knast sitzten. Hier ist die deutsche Hilfe allerdings politisch motiviert.


    tbs

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  • Nochmal, ich würde mir das mit der Doppelstaatlichkeit sehr gut überlegen. Käme nur in Frage bei einem Daueraufenthalt in den Phils oder Landerwerb etc. Einfach mal wegen dem Urlaub und ein bischen prahlen vor der Verwandschaft wäre mir das zu Joker.


    Da gibt es nix zu überlegen, das Kind hat ab Geburt beide Staatsangehörigkeiten. Nur weil es den Behörden nicht bekannt ist, dass das Kind existiert, weil die Eltern auf die gebührenpflichtige Registrierung verzichtet haben, bedeutet nicht, dass es die Staatsangehörigkeit nicht besitzt.