Wie weise ich dem Finanzamt in Berlin nach das eine bestimmte Person kein Eigenes Einkommen hat.
Komischerweise hat das finanzamt genau diese Frage gestellt.
Unterstützungserklärung FIN AMT
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Falls es um eine Person auf den Philippinen geht:
1. die-/derjenige geht zu seiner Barangay Hall und lässt sich ein "Certificate of no business" ausstellen.
2. damit dann zum BIR, ein "Certificate of no Income" für das entsprechende Kalenderjahr beantragen. Falls noch keine TIN vorhanden ist, muss diese natürlich vorab zugeteilt werden.
Habe ich selber so durch in Dumaguete, war kein Problem. Lediglich die übliche Wartezeit im BIR für den Antragsteller.Gruß, Robert
Sorry für Doppelpost. -
Wieso muss man dem Finanzamt was erklären/beweisen was nicht vorhanden ist?
Man gibt doch eine Steuererklärung über seine Einkommensverhältnisse ab
und wenn dort Null Einkommen eingetragen steht dann erklärt das ja der Steuerpflichtige damit "verbindlich" sogar mit seiner Unterschrift.Das Finanzamt hat im Zweifel nun die Möglichkeit dagegen zu ermitteln/prüfen.
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während meiner Selbständigkeit in D. hatte ich mal die Aufforderung über eine Steuernachzahlung in
Höhe von 0 (Null!) Euro bekommen mit FristsetzungEine Betriebsprüfung wurde mal nach einem Tag abgebrochen, Prüfer hatte Urlaub eingereicht,
er kam nie wiederChaosbehörde, mit Schwerpunkt, die mittelständischen Betriebe zu ärgern, schröpfen -
an die grossen trauen sie sich nicht richtig, weil diese eigene, sachkundige Anwälte beschäftigenfalsches Forum?
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Wieso muss man dem Finanzamt was erklären/beweisen was nicht vorhanden ist?
Na weil die versuchen Geld zu sparen, bzw. einzutreiben. Bei mir ziggen die auch bei den Eltern meiner Frau rum.
Derzeit sind noch 2014,2015 und 2016 nach meinem Widerspruch offen bei der Steuerbehörde. Dieses Verhalten wurde mir von meinem Steuerberater bestätigt.
Vater ist 90 und die Mutter 75. Die arbeiten definitiv nix. Das sie noch
leben konnte ich auch nachweisen. Der Vater kam erst vor ner Woche aus
den USA zurück.Was ebenfalls drauf hinndeutet, das dringend Geld benötigt wird, war eine Anzeige gegen mich, wegen "Verdacht einer Steuerstraftat gem. $370 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung" wegen 6 Monate unberechtigtem Bezug von Kindergeld der Tochter durch die Familiankasse. Ich hatte mich vorher schon mit einer anderen Stelle der Familienkasse auf eine Rückzahlung in Raten geeinigt und auch schon ein paar Monate mit der Rückzahlung begonnen, als dann das Schreiben dann kam.
Man hatte also eine "streuerstrafrechtliche Ermittlung" eingeleitet, würde aber davon absehen, wenn der Gesamtbetrag bis zu der gesetzten Frist zurückgezahlt wird. Was ich auch tat.
Ich kam mir vor wie Uli Hoeneß. Ich konnte mir schon denken, für wen diese Gelder dringend gebraucht werden...Selbes Spiel bei einer Freundin meiner Tochter, die ist Filipina und will studieren und hat dazu Bafög beantragt, weil die alleinerziehende Mutter hier nicht genügend Geld hat. Dazu müssen sie jetzt nachweisen, das der Vater auch kein Geld hat um der Tochter das Studium zu finanzieren.
Der philippinische Vater lebt irgendwo in den Philippinen und keine Sau weiss wo der steckt und das Kind hat den auch noch nie gesehen und will den auch nicht sehen. Ebenso will die Mutter mit dem nix zu tun haben. Was zum Henker soll dieser Scheiss, sollte man meinen.
Meine Tochter kann sich mittlerweile auch denken, für wen die dringender das Geld brauchen....Ob es hier eine interne Anweisung gibt, bei solchen Sachen keine Augen mehr zuzudrücken oder die Verwaltungsvorschriften strenger auszulegen, oder ob das einfach dem einzelnen Sachbearbeiter zuzuschieben ist, weiss ich nicht.
Ich denke aber man sollte dem Finanzamt zuvorkommen und die entsprechenden Nachweise im Vorfeld liefern, sofern die Eltern im arbeitfähigen Alter sind. Inwieweit man aber jetzt trotz Arbeit der Eltern berechtigt ist, Unterhaltszahlungen abzusetzen entzieht sich meiner Kentnis. Möglicherweise handeln die Mitarbeiter der Finanzämter hier auch eigenmächtig.
tbs
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Wieso muss man dem Finanzamt was erklären/beweisen was nicht vorhanden ist?
Man gibt doch eine Steuererklärung über seine Einkommensverhältnisse ab
und wenn dort Null Einkommen eingetragen steht dann erklärt das ja der Steuerpflichtige damit "verbindlich" sogar mit seiner Unterschrift.Das Finanzamt hat im Zweifel nun die Möglichkeit dagegen zu ermitteln/prüfen.
Es geht um Unterstützungszahlungen (außergewöhnliche Belastungen). Und hierbei ist dann auch zu erklären (und ggf. nachzuweisen), ob und in welcher Höhe die bedürftige Person eigenes Einkommen hat. Bei mir hat hier immer die Vorlage einer Bedürftigkeitsbescheinigung ausgereicht, die vom Barancaycaptain oder einem Notar bei der Cityhall mit "Unterschrift und Stempel" bestätigt wurde.
Ich habe im Übrigen die Erfahrung gemacht, wenn man vernünftig mit dem zuständigen Finanzbeamten/in spricht - ohne ihm/ihr irgendwelche Bösartigkeiten zu unterstellen - die Entscheidungen bei vorhandenen Ermessensspielräume (häufig/meist) zugunsten des Steuerpflichtigen getroffen werden. Es gilt auch hier das Sprichwort: wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus
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https://www.lfst-rlp.de/upload…heinigung_englisch_01.pdf
Hier eine Unterhaltsbescheinigung für im Ausland lebende Familienmitglieder
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Ich gehe nach w.cebu vor danke.
Sts -
sollte es um eine Unterstützungeerklärung für eine auf den Philippinen lebende Person sein dann....
auf der Internetseite des Finanzamtes gibt es Formulare zum download
da ist auch eine Unterstützungeserklärung mehrsprachig in englisch dabei.
die füllst du aus und lässt Seite 1 vom Barangay unterschreiben und stempelnanschließend häng alle Steitn zu deiner Steuererklärung.
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Guten Morgen zusammen
auf der Internetseite des Finanzamtes gibt es Formulare zum download
da ist auch eine Unterstützungeserklärung mehrsprachig in englisch dabei.
die füllst du aus und lässt Seite 1 vom Barangay unterschreiben und stempelnanschließend häng alle Steitn zu deiner Steuererklärung.
Du meinst sicherlich das hier:
https://www.lfst-rlp.de/upload…heinigung_englisch_01.pdf
Hier eine Unterhaltsbescheinigung für im Ausland lebende Familienmitglieder
Jedoch muss bei diesem Formular auch der Unterhaltsempfänger (siehe Seite 4) unterschreiben.
Da man bei diesem 4-seitigen Formular auch noch den Unterhaltsempfänger unterschreiben lassen muss, nutze ich immer noch und weiterhin das "Formular der Heimatbehörde" .
Wer jetzt nicht genau welches Formular ich meine schaut mal hier vorbei.
Gruß SCANIA -
Guten Morgen zusammen
Du meinst sicherlich das hier:
Jedoch muss bei diesem Formular auch der Unterhaltsempfänger (siehe Seite 4) unterschreiben.
Da man bei diesem 4-seitigen Formular auch noch den Unterhaltsempfänger unterschreiben lassen muss, nutze ich immer noch und weiterhin das "Formular der Heimatbehörde" .
Wer jetzt nicht genau welches Formular ich meine schaut mal hier vorbei.
Gruß SCANIABei mir verlangt das Finanzamt dieses 4 seitige Formular und anerkennt das Formular der Heimatbehörde nicht. Es ist auch nach meiner Ansicht rechtens wenn der Empfänger und die Behörde in Philippinen unterzeichnet wegen der Korrektheit und ein Schutz vor Betrug-
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Na weil die versuchen Geld zu sparen, bzw. einzutreiben. Bei mir ziggen die auch bei den Eltern meiner Frau rum.
Derzeit sind noch 2014,2015 und 2016 nach meinem Widerspruch offen bei der Steuerbehörde. Dieses Verhalten wurde mir von meinem Steuerberater bestätigt.
Vater ist 90 und die Mutter 75. Die arbeiten definitiv nix. Das sie noch
leben konnte ich auch nachweisen. Der Vater kam erst vor ner Woche aus
den USA zurück.So nun hat sich das FA mal geäussert, was für Papiere sie haben wollen. Für die Eltern wollen die eine Bescheinigung der Renteneinkünfte. Woher bekommt man das denn? Die Eltern bekommen keine Rente.
tbs
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So nun hat sich das FA mal geäussert, was für Papiere sie haben wollen. Für die Eltern wollen die eine Bescheinigung der Renteneinkünfte. Woher bekommt man das denn? Die Eltern bekommen keine Rente
Füll doch einfach das Formular aus, das der user soderfla hier im thread verlinkt hat. Das ist das offizielle Formular des Bundesfinanzamt, das für den Zweck entwickelt wurde.
Selbst ausfüllen, hinschicken, vom Municipal dry seal drauf setzen lassen (Seite 1) , die Eltern unterschreiben (Seite 4) ... fertig ist die Lauge.... Bei mir klappt dies seit 13 Jahren... -
Füll doch einfach das Formular aus, das der user soderfla hier im thread verlinkt hat. Das ist das offizielle Formular des Bundesfinanzamt, das für den Zweck entwickelt wurde.
Selbst ausfüllen, hinschicken, vom Municipal dry seal drauf setzen lassen (Seite 1) , die Eltern unterschreiben (Seite 4) ... fertig ist die Lauge.... Bei mir klappt dies seit 13 Jahren...Das mach ich doch schon seit Jahren, aber jetzt kommen die mit sowas um die Ecke. Die brauchen wohl dringend money wie ich schon schrieb. Zusätzlich wollen die noch die Geburtsurkunden der Eltern. Die gibts nicht, die haben keine. Es gibt nur eine Heiratsurkunde. Die wurden scheinbar nie beim NSO registriert.
tbs
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Hallo zusammen
Das mach ich doch schon seit Jahren, aber jetzt kommen die mit sowas um die Ecke.
Ich rate Dir mal zu einem Steuerberater zu gehen. Zu Beginn meiner "Steuererklärung mit Familienhilfe" wollte das FA die Unterstützung auch nicht akzeptieren und mit den "richtigen" Argumenten der Steuerberaterin geht es seit dem auch ohen SteuerberaterinGruß SCANIA
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Hallo zusammen
Ich rate Dir mal zu einem Steuerberater zu gehen. Zu Beginn meiner "Steuererklärung mit Familienhilfe" wollte das FA die Unterstützung auch nicht akzeptieren und mit den "richtigen" Argumenten der Steuerberaterin geht es seit dem auch ohen SteuerberaterinGruß SCANIA
so gings mir auch. Als die eine anscheinend handgestrickte bunte Weste tragende Dame im Finanzamt sah, dass ich geschieden und meine neue Frau aus Asien ist, wurde sie merklich "unkooperativ"Der Weg zum Steuerberater lohnte sich für mich.
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Ein Steuerberater ist doch involviert, wenn ich es richtig verstanden habe ("Derzeit sind noch 2014,2015 und 2016 nach meinem Widerspruch offen bei der Steuerbehörde. Dieses Verhalten wurde mir von meinem Steuerberater bestätigt").
Für mich stellt sich deshalb die Frage, ob 2014 zum erstenmal versucht wurde, die Unterstützungszahlungen als "außergewöhnliche Belastung" geltend zu machen, oder ob es in den Jahren zuvor beanstandungsfrei vom Finanzamt akzeptiert wurde?
Vielleicht hat der Finanzbeamte Zweifel an den Angaben in der Steuererklärung bzw. in der Unterhaltserklärung? Ich bin und war kein Finanzbeamter, aber wenn ich z.B. wüßte, dass der Schwiegervater in die USA reisen konnte, dann würde ich mir die Frage stellen, ob die Schwiegereltern tatsächlich bedürftig sind bzw. evtl. noch Unterstützungszahlungen von anderen Personen (Kinder die in den USA leben?) erhalten. Wenn hierzu dann keine Angaben in der Unterhaltserklärung gemacht wurden, dann wird der Finanzbeamte "nachbohren" und weitere Nachweise (die ja auch in dem Formular angegeben sind) anfordern.
Wie schon einmal geschrieben, ich habe bislang stets die positive Erfahrung gemacht, dass ein Gespräch mit dem sachbearbeitenden Finanzbeamten mir weitergeholfen hat. Wenig hilfreich wird es m.E. jedoch sein, den Finanzbeamten zu unterstellen, dass er aus der Motivation handelt "Geld zu sparen, bzw. einzutreiben". Dann schaltet er wahrscheinlich bei einem möglichen Ermessensspielraum auf "stur". Wenn der Einspruch abgelehnt wurde, dann bleibt ggf. nur noch die Klage. Die Erfolgsaussichten würde ich dann aber auf jeden Fall (nochmals) mit einem Steuerberater / Steueranwalt abstimmen.
Gruß
Roha -
Ein Steuerberater ist doch involviert, wenn ich es richtig verstanden habe ("Derzeit sind noch 2014,2015 und 2016 nach meinem Widerspruch offen bei der Steuerbehörde. Dieses Verhalten wurde mir von meinem Steuerberater bestätigt").
Richtig, Steuerberater ist tätig und das schon immer.
Für mich stellt sich deshalb die Frage, ob 2014 zum erstenmal versucht wurde, die Unterstützungszahlungen als "außergewöhnliche Belastung" geltend zu machen, oder ob es in den Jahren zuvor beanstandungsfrei vom Finanzamt akzeptiert wurde?
nein, schon immer.
Vielleicht hat der Finanzbeamte Zweifel an den Angaben in der Steuererklärung bzw. in der Unterhaltserklärung? Ich bin und war kein Finanzbeamter, aber wenn ich z.B. wüßte, dass der Schwiegervater in die USA reisen konnte, dann würde ich mir die Frage stellen, ob die Schwiegereltern tatsächlich bedürftig sind bzw. evtl. noch Unterstützungszahlungen von anderen Personen (Kinder die in den USA leben?) erhalten. Wenn hierzu dann keine Angaben in der Unterhaltserklärung gemacht wurden, dann wird der Finanzbeamte "nachbohren" und weitere Nachweise (die ja auch in dem Formular angegeben sind) anfordern.
Er wurde von seiner Tochter eingeladen, die dort lebt. Selbst wenn die ihm jeden Monat eine Million Peso überweisen würde, würde das meine Finanzbehörde hier nix angehen.
Wie schon einmal geschrieben, ich habe bislang stets die positive Erfahrung gemacht, dass ein Gespräch mit dem sachbearbeitenden Finanzbeamten mir weitergeholfen hat. Wenig hilfreich wird es m.E. jedoch sein, den Finanzbeamten zu unterstellen, dass er aus der Motivation handelt "Geld zu sparen, bzw. einzutreiben". Dann schaltet er wahrscheinlich bei einem möglichen Ermessensspielraum auf "stur". Wenn der Einspruch abgelehnt wurde, dann bleibt ggf. nur noch die Klage. Die Erfolgsaussichten würde ich dann aber auf jeden Fall (nochmals) mit einem Steuerberater / Steueranwalt abstimmen.
Das mit dem "Geldeintreiben" ist mein erster Gedanke gewesen, da es bei der Kindergeldrückforderung auch nicht schnell genug gehen konnte.
Das FA will jetzt einen Rentenbescheid der Schwiegereltern und die Geburtsurkunden. Beides können wir nicht beibringen. Geburtsurkunden wurden nie im NSO registriert.
Ich habe hier aber ein Rechtsanspruch oder nicht?tbs
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Zitat von »roha«
Für mich stellt sich deshalb die Frage, ob 2014 zum erstenmal versucht wurde, die Unterstützungszahlungen als "außergewöhnliche Belastung" geltend zu machen, oder ob es in den Jahren zuvor beanstandungsfrei vom Finanzamt akzeptiert wurde?
nein, schon immer.Das wäre doch dann ein Anknüpfungspunkt. Dann lass doch einmal den Finanzbeamten erklären, warum er die bisherigen Angaben zu den unterstüzten Personen jetzt nochmals belegt haben will, obwohl dies in der Vergangenheit vom Finanzamt akzeptiert wurde.
Zitat von »roha«
Vielleicht hat der Finanzbeamte Zweifel an den Angaben in der Steuererklärung bzw. in der Unterhaltserklärung? Ich bin und war kein Finanzbeamter, aber wenn ich z.B. wüßte, dass der Schwiegervater in die USA reisen konnte, dann würde ich mir die Frage stellen, ob die Schwiegereltern tatsächlich bedürftig sind bzw. evtl. noch Unterstützungszahlungen von anderen Personen (Kinder die in den USA leben?) erhalten. Wenn hierzu dann keine Angaben in der Unterhaltserklärung gemacht wurden, dann wird der Finanzbeamte "nachbohren" und weitere Nachweise (die ja auch in dem Formular angegeben sind) anfordern.
Er wurde von seiner Tochter eingeladen, die dort lebt. Selbst wenn die ihm jeden Monat eine Million Peso überweisen würde, würde das meine Finanzbehörde hier nix angehen.Auf Seite 3 des Formulars unter Punkt 5 a und5 b müssen entsprechende Angaben gemacht werden.
Das FA will jetzt einen Rentenbescheid der Schwiegereltern und die Geburtsurkunden. Beides können wir nicht beibringen. Geburtsurkunden wurden nie im NSO registriert.
Im Formular steht: Die vorstehenden Angaben sind z.B. durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
Steuerbescheid, Rentenbescheid, Bescheid der zuständigen Arbeits- oder Sozialbehörde über
erhaltene Sozialleistungen des Staates (bzw. bei Nichterhalt: Negativbescheinigung der Behörde)Von mir, und wohl auch den meisten Mitglieder hier, wurden diese Unterlagen nicht angefordert. Hier hat wohl der Finanzbeamte einen entsprechenden Ermessensspielraum
Ich habe hier aber ein Rechtsanspruch oder nicht?
Ich denke schon, wenn der Unterhaltsberechtigte unterstützungsbedürftig ist (evtl. Einkommens- und Vermögensgrenzen bitte googeln oder beim Steuerberater erfragen). Aber ich bin kein Jurist / Steuerberater usw. und deshalb alles ohne Gewähr. Mich wundert nur, dass diese Klärung innerhalb von 3 Jahren nicht möglich war. Der Finanzbeamte (kann auch vorkommen) scheint besonders "scharf" oder/und der Steuerberater eine "Pfeife" zu sein. So jedenfall der Eindruck der sich mir aufdrängt.
Roha
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Er wurde von seiner Tochter eingeladen, die dort lebt. Selbst wenn die ihm jeden Monat eine Million Peso überweisen würde, würde das meine Finanzbehörde hier nix angehen.
Naja, diese Aussage ist in ihrer Allgemeingültigkeit wohl schlichtweg falsch, zumindest wenn man auf diesem Wege seine Steuern reduzieren möchte. Unterstützungszahlungen sind nur für "bedürftige" Angehörige steuerlich zu berücksichtigen. Wenn der Angehörige aus anderen Quellen monatlich 1 Mio. Peso erhält, ist er wohl kaum bedürftig.
Das wird doch auch einer der Gründe sein, warum seit 2017 (?) bei Unterstützungszahlungen innerhalb Deutschlands die TIN des Empfängers zwingend ein der ESt angegeben werden muss.