Tod auf den PH – und dann?

  • Tod auf den PH – und dann? Nein, ich möchte hier nicht zu philosophischen Überlegungen anregen, aber vielleicht Antworten auf einige Fragen finden.


    Zu meiner Person: Ich bin Mitte sechzig, Rentner, krankenversichert in D, Hauptwohnsitz in D, ledig (Hochzeit möglich in etwa 2 bis 3 Jahren), verbringe ca. 6 bis 8 Monate jährlich auf den PH. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich auf den PH sterbe, ist also relativ hoch. Ich möchte dann meiner Filipina-Partnerin nach meinem Ableben nicht allzu viele Probleme bereiten… Deshalb möchte ich für den Fall der Fälle die entsprechenden Unterlagen beisammen haben.


    Frage 1: Wo muss (?) sie meinen ( = Ausländer) Tod melden? Dem Barangay-Captain? Irgendwo im Government-Building? Der Deutschen Botschaft – macht das die örtliche Verwaltung? Muss das meine Freundin melden – was wird benötigt? Reisepass-Nummer? Wohnort in D?


    Frage 2: Ich möchte vor Ort (Visayas) beerdigt werden (dadurch erspare ich mir den Flug nach D in der Holzklasse). Kann/muss ich etwas zu meinen Lebzeiten unternehmen, dass mein Vorhaben auch gelingt? Denn – wie bereits erwähnt – ich bin (noch) nicht verheiratet.


    Vielen Dank für Antworten! Und allen noch ein langes Leben…



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  • Zu meiner Person: Ich bin Mitte sechzig, Rentner, krankenversichert in D, Hauptwohnsitz in D, ledig (Hochzeit möglich in etwa 2 bis 3 Jahren), verbringe ca. 6 bis 8 Monate jährlich auf den PH. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich auf den PH sterbe, ist also relativ hoch. Ich möchte dann meiner Filipina-Partnerin nach meinem Ableben nicht allzu viele Probleme bereiten… Deshalb möchte ich für den Fall der Fälle die entsprechenden Unterlagen beisammen haben.


    ich finde es auch sehr sinnvoll so etwas vorher zu regeln......solltest du irgendwann mal verheiratet sein kann es ja durchaus auch um Witwenrente gehen....



    Frage 1: Wo muss (?) sie meinen ( = Ausländer) Tod melden? Dem Barangay-Captain? Irgendwo im Government-Building? Der Deutschen Botschaft – macht das die örtliche Verwaltung? Muss das meine Freundin melden – was wird benötigt? Reisepass-Nummer? Wohnort in D?


    da man hier wie auch in De eine Sterbeurkunde braucht muss natürlich den Behörden der Tod mitgeteilt werden, es kommt ja immer darauf an was damit geplant ist. wenn zB eine Sterbeversicherung in De besteht kann es durchaus sein dass diese die Sterbeurkunde gerne von der dt Botschaft beglaubigt/bestätigt hätte, weiterhin die dt Krankenkaqsse, das Einwohnermeldeamt wo du in De gemeldet bist usw



    Frage 2: Ich möchte vor Ort (Visayas) beerdigt werden (dadurch erspare ich mir den Flug nach D in der Holzklasse). Kann/muss ich etwas zu meinen Lebzeiten unternehmen, dass mein Vorhaben auch gelingt? Denn – wie bereits erwähnt – ich bin (noch) nicht verheiratet.


    "(dadurch erspare ich mir den Flug nach D in der Holzklasse)" meintest du hier vielleicht den Flug in der Holzkiste?



    Vielen Dank für Antworten! Und allen noch ein langes Leben…


    besten Dank, wobei das lange Leben für mich nur in Verbindung mit Gesundheit wirklich erstrebenswert ist....

  • Verstirbt eine deutsche Staatsangehörige/ein deutscher Staatsangehöriger eines natürlichen Todes im Amtsbezirk der Deutschen Botschaft Manila, wird die Rechts- und Konsularabteilung in den meisten Fällen durch Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann/Kinder) und auch von den Lebenspartner/innen über das Ableben informiert.


    Es wird um Einreichung folgender Dokumente gebeten:


    Beglaubigte Kopie der philippinischen Sterbeurkunde, Original des deutschen Reisepasses, Unterlagen zur deutschen Rentenversicherung, Liste mit Kontaktangaben von Verwandten in Deutschland.


    Sobald diese Unterlagen bei der Botschaft vorliegen, werden folgende deutsche Behörden schriftlich entsprechend informiert:


    Standesamt I in Berlin (wegen Meldung an das zuständige Geburtsstandesamt);Deutsche Rentenversicherung;Zuständige Passbehörde und ggf.auch Meldebehörde.


    Sofern die in Deutschland wohnhaften Verwandten von den auf den Philippinen lebenden Familienangehörigen nicht entsprechend informiert wurden, wird die Botschaft über das Auswärtige Amt in Berlin das Bundeskriminalamt bitten, die in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu informieren. Dies erfolgt in der Regel durch Polizeibeamte vor Ort.


    Nach Erledigung des oben genannten Schriftwechsels wird der Witwe/dem Witwer/den Kindern der amtlich entwertete Reisepass der/des Verstorbenen und die beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde (zwecks ggf.Beantragung von Hinterbliebenenrente) wieder zur Verfügung gestellt.


    Verstirbt eine deutsche Staatsangehörige/ein deutscher Staatsangehöriger eines unnatürlichen Todes (z. B. Unfall), wird die Rechts- und Konsularabteilung von der philippinischen Polizei (Philippine National Police) bzw. durch Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann/Kinder) und auch von den Lebenspartner/innen über das Ableben informiert.


    Es ist besonders wichtig, Familienangehörige/Lebenspartner/innen darauf aufmerksam zu machen, dass die deutsche Rentenversicherung unverzüglich vom Ableben einer Rentenempfängerin/eines Rentenempfängers zu informieren ist. Das ist nicht die Aufgabe der Botschaft, sondern der Familie/Lebenspartner(innen).


    Geschieht dies nicht bzw. werden keine Angaben zur Rentenversicherung (einschließlich der Versicherungsnummer) gemacht, kommt es zu Überzahlung der Rente. Die Botschaft hat keine Möglichkeit festzustellen, bei welcher Rentenversicherung eine Rentnerin/ein Rentner versichert ist/war.


    Grüße Thomas


    Ich hatte auch mal eine 24 Stunden Notfallnummer der DBM...... nur wo?

  • Ich habe meine Freundin mal danach gefragt.


    1. Ihr Vater ist im Krankenhaus gestorben, sie bekam die Sterbeurkunde vom Krankenhaus ausgehändigt.


    2. Ihre Mutter starb zuhause, sie bekam einen Totenschein vom Bestatter und konnte damit im Local Cevil Registration Office die Sterbeurkunde beantragen.


    Nun ist die Frage : läuft das bei einem Foreigner genauso ab?


    Die Webseite der Cevil Registration sagt dazu :


    If the deceased is a foreigner and not a resident of the Philippines, his death shall be registered at the Local Civil Registry Office of Manila.


    "Wenn der Verstorbene ein Ausländer ist und nicht auf den Philippinen ansässig ist, wird sein Tod beim örtlichen Zivilstandesamt von Manila registriert."


    Nur wie diese Registration erfolgt habe ich noch nicht rausgefunden.


    Grüße Thomas

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  • Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.


    Für einen Onkel meiner Freundin wurde ein Komplettpaket beim Bestatter ausgemacht.


    25.000 Peso für Einbalsamierung, Sarg und Beerdigung im Boden. Ohne Grabstein.


    Grabstein kostet extra, je nach Aufwand 8000 Peso plus


    Für eine Betonnische (Nicht im Boden) zahlt man für die kleinste ca. 30.000 Peso.


    Für eine Feuerbestattung incl. Urne 45.000 plus.


    Für ein Loch im Boden kann man auch Verwante anheuern


    Nach dem Tod ist es noch üblich das der/die Tote, nach der Einbalsamierung, zuhause aufgebahrt wird damit sich alle verabschieden können.


    Dazu bietet der Bestatter auch z.B. ein kleinen Pavillion mit Bild vom Toten und Kerzenleuchter. Bis zu 10 Tage haben dann entfernt wohnende Verwante die Möglichkeit anzureisen um Abschied zu nehmen.


    Die Preise sind Preise die ich aus der Verwantschaft meiner Freundin her weiss.


    Es gibt da bestimmt eine große Spanne wenn man z.B. noch eine Messe oder eine Kapelle wünscht.


    Grüße Thomas

  • Da wird es i.d.R. nichts mehr geben


    Der o.g. Fall betrifft eine Versorgungskasse, nicht die dt. Rentenkasse.


    In Cebu kann man das dt. Konsulat über den Todesfall informieren.
    Totenschein und Reisepass vorlegen.
    Der Pass wird entwertet.
    Die Registierung wird erledigt.


    Eine Aufbahrung kann in einem Beerdigungsinstitut gemacht werden. Es gibt dazu reichlich Trauerhäuser mit teils vielen Sälen, ausgestattet mit Toiletten, Duschen, Küchenzeile zur Selbstverpflegung.


    Bei sehr groß gewachsenen Verstorbenen ist daran zu denken, dass passende Särge nicht bevorratet sind sondern angefertigt werden müssen. Die Pinoys sind da sehr "gesschäftstüchtig" wenn sich so eine Gelegenheit ergibt.
    Ich sage daher : praktisch denken, Särge schenken. =)


    Eine Bestattung in der Provinz ist allgemein deutlich kostengünstiger, als in städtischer Lage.
    Die Überführung ist sehr preiswert.
    Am günstigsten ist derzeit eine Seebestattung der Asche.
    Das kann man nach der Einäscherung mit einem Banka selbst organisieren.
    Auch eine Aufbewahrung der Urne zuhause ist völlig unkonventionell machbar.


    McTan

  • ich finde es auch sehr sinnvoll so etwas vorher zu regeln......solltest du irgendwann mal verheiratet sein kann es ja durchaus auch um Witwenrente gehen....




    Bei der Witwenrente gibts auch einige Regelungen. Ich glaube nicht das, wenn ein Rentner Heiratet, die Witwe sofort die Witwenrente bekommt.
    Da gibts auch Wartezeiten die eingehalten werden müssen. Damit der Anspruch rechtes wird.

    1. Gott gebe mir die Kraft die Dinge zu änder die ich änder kann, und die Gelassenheit Dinge hinzunehmen die ich nicht ändern kann.
    2. Gott geben mir die Weisheit beides voneinander zu trennen.

  • Die Hinterbliebenenrente


    Der TS schrieb "Hochzeit möglich in etwa 2 bis 3 Jahren". Die Ehe muss vor dem Trauerfall jedoch mindestens ein Jahr lang bestanden haben, sonst geht die Witwe leer aus. Berufsständische Versorgungswerke haben ganz andere Rahmenbedingungen, z.B. die Ärzteversorgung. Gleiches gilt bei Pensionen des Bundes und der Länder. Quelle

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

    Einmal editiert, zuletzt von Miks ()

  • Tod auf den PH – und dann? Nein, ich möchte hier nicht zu philosophischen Überlegungen anregen,

    Auf deine Fragen kann ich dir nicht anworten, es waren auch keine philosophischen, sondern recht praktische Überlegungen, die eine Freundin meiner Frau im März anstellen musste. Ihr Mann musste ja trotz Krebserkrankung unbedingt wieder in das neue Häuschen in der Nähe von Cebu-City reisen, obwohl nicht nur ich ihm vorher gesagt habe, dass dies als Kamikazeaktion enden könnte. Ich bin mir relativ sicher, dass er noch leben würde, wenn er hier erst einmal wieder zu Kräften gekommen wäre.

    Ich möchte vor Ort (Visayas) beerdigt werden (dadurch erspare ich mir den Flug nach D in der Holzklasse).

    Das hört sich etwas komisch an. Als Toter fliegst du doch nicht Economy. Jedenfalls hat die Freundin im Einverständnis mit ihrem Mann entschieden, dass er in einer Urne hier wieder ankommt. Sie ist schon zurück. Auf die Urne warten wir noch. Sie soll aber in Kürze eintreffen.

    Viele Grüße

    Reinhold

  • Ich glaube da irrst du dich. Normalerweise muss an eine gewisse Anzahl von Jahren verheiratet sein. Unter 45 (Alter wird jetzt schrittweise hochgesetzt), gibt es die kleine Witwenrente für 2 Jahre. Ab 45 kann man dann die grosse Witwenrente beantragen.
    https://www.deutsche-rentenver…e_sichert_Existenzen.html
    Habe im Moment 2 Fälle hier.

  • Hauptwohnsitz in D

    Damit sind ja auch noch Dinge in Deutschland zu regeln. In Deutschland geht die Sterbeurkunde an das örtliche Standesamt, nicht das Standesamt I in Berlin, und für den Nachlass in Deuschland ist das örtliche Amtsgericht zuständig. D.h Das deutsche Konsulat wird auch das örtliche Standesamt verständigen, die das Amtsgericht und die dann alles weiter veranlassen.


    Denk dich in die Rolle des Amtsgericht, das ist kein Standardfall wie im Inland, wo der Tod von den Nachkommen gemeldet wird und das Nachlassgericht Bezugs- und Auskunftspersonen hat. Meldet sich keine Bezgsperson und findet sich auch schnell keine, setzt das Amtsgericht ggf. einen Nachlassverwalter ein, der dann das Erbe und Erben ermittelt usw. Der Kostet aber Geld, das vom Erbe abgeht.


    Was ggf. Sinn macht, ist das man das Testament beim Nachlassgericht direkt hinterlegt (kann auch das handgeschriebene ohne Notar sein, mit all den Begeleitinformationen wie Kontonummer usw.


    Geh auch erstmal davon aus, das niemand mehr an die Konten kommt , solange das Erbe nicht geklärt ist. Als mein Großvater starb war das Konto bis Vorlage der Eröffnungprotokoll +Testament gesperrt. Gibt es kein Testament verlangen Banken und andere Organisationen oft einen Erbschein.


    Sollte es noch Bezugspersonen geben wäre es eben Sinnvoll, diese Verständigen zu lassen. Da hilft dann die elefand Liste des Auswärtigen Amts.


    Off Topic: Die Zuständigkeit des Standesamt bei Personstandsurkunden von deutschen im Ausland hat sich zum Nov 2017 deutlich geändert, Zuständig ist in der Regel das Standesamt am letzten Aufenthalt in Deutschland, Standesamt I Berlin nur noch bei deutschen, die nie einen Wohnsitz im Inland hatten

  • Darf ich hier etwas einfügen was nur Schweizer Rentner betrifft.?


    Die Fernseh Sendung SRF Kassensturz vom 30.4.2019 hat einen Fall aufgedeckt der möglicherweise

    für Rentner von Interesse sein könnte.

    Es geht um die Pensionskasse und damit verbunden deren Wittwenrente.

    Bisher war die Hinterlassenen Rente (Wittwenrente) 60% der normalen Rente vom Ehemann.

    Neu wird diese Rente nochmal gekürzt wenn der Altersunterschied zu gross ist (nicht vergleichen mit AHV Rente)

    Also: so sieht es bei einigen Rentenversicherungen aus,

    Ab 15 Jahren Altersunterschied wird die Rente jedes weitere Jahr um 4% gekürzt d.h. z.B bei 20 Jahren Altersunterschied

    5x4% = 20% gekürzte Wittwenrente.

    Sollte es Rentner geben deren Ehepartner mehr als 15 Jahre jünger ist würde ich raten sich bei ihrer Versicherung

    mal zu informieren, nur die Police sagt darüber leider nichts aus.

    Etwas dagegen machen kann man zwar nicht aber möglicherweise hat man seiner Frau schon die W.R. in Aussicht

    gestellt und müsste das gezwungenerweise ändern nicht dass später der grosse Hammer kommt.


    Diese K. Sendung wird man auf Video im Net. bekommen und so sich selber ein Bild machen können.


    -gogobo-

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

    sondern ein Wertvoller !


    -Einstein-


  • Darum ist es gut, wenn man eine etwas ältere Frau hat. Sollte man sterben, bekommt sie die 60% sowieso. Dadurch sie älter ist, kann auch sie niemand dazu diktieren irgendeiner Arbeit nachzugehen.

    Dass war nicht ihre Mission und unser gemeinsamer Gedanke dass sie das wertvolle Leben arbeitend verbringt.

    wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt von wo ein lichtlein her!

  • ifugao

    Du hast aber doch sicher Verständnis dafür, dass einige member hier (mich eingeschlossen) andere Kriterien bei der Partnerwahl haben. 8-)

    Übrigens verändern meines Wissens nach Kinder die Höhe der Witwenrente. Auch treffen die 60% nur auf die älteren member zu. Jüngere bekommen nur noch 55%.

    Gruß,

    Dirk

  • Du hast aber doch sicher Verständnis dafür, dass einige member hier (mich eingeschlossen) andere Kriterien bei der Partnerwahl haben. 8-)

    Übrigens verändern meines Wissens nach Kinder die Höhe der Witwenrente. Auch treffen die 60% nur auf die älteren member zu. Jüngere bekommen nur noch 55%.

    Gruß,

    Dirk

    Die Kriterien sind bei uns nicht altersabhängig gewesen. Aber es ist ein angenehmer Nebeneffekt (sichere Versorgung der Ehegattin)für ein ruhiges, unbekümmertes Leben neben einer gut funktionierenden Ehe.

    Die jüngeren werden ganz andere finanzielle Probleme in Zukunft haben.Aber das soll nicht unser Problem sein, denn jede Generation hat ihre Herausforderungen.

    wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt von wo ein lichtlein her!

  • ifugao

    Du hast aber doch sicher Verständnis dafür, dass einige member hier (mich eingeschlossen) andere Kriterien bei der Partnerwahl haben. 8-)

    Übrigens verändern meines Wissens nach Kinder die Höhe der Witwenrente. Auch treffen die 60% nur auf die älteren member zu. Jüngere bekommen nur noch 55%.

    Gruß,

    Dirk

    Die Höhe der Wittwenrente erhöht sich nicht. Es gibt zusätzlich Kinderrente. Das Alter wird für die grosse Witenrente wird angehoben. Von 45 auf 47 Jahre. Schrittweise.

  • Dies ist bei den meisten schweizerische Rentenversicherungen der Fall. Wie dies in Deutschland ist, weiss ich nicht. Aber die grosse Wittwenrente wurde von 60 auf 55% gekürzt. (Deutsche Rentenversicherung).

  • ein wichtiges Thema,das auch mich betrifft. Ich lebe in der Provinz und mit 70 Jahren wirft sich b ei mir die Frage auf ob ich mich hier bestatten lassen kann,obwohl nicht verheiratet..."nur" zusammenlebend. Bin zwar Rentner aber kann mir das Rentnervisum nicht leisten,da ich keine 10.000 Euro habe,die ich auf einem Bankkonto deponieren könnte.Eine Krankenversicherung habe ich nicht aber Rücklagen für den Fall der Fälle. Danke für eure Antworten...und seht bitte davon ab mich zu belehren oder zu kritisieren. Ehrliche Antworten wären mir lieber,danke.