Sicherheitsgespräch

  • Eine Bekannte von mir wurde zu einem Sicherheitsgespräch von der Ausländerbehörde vorgeladen. Laut Ausländerbehörde soll es sich um eine Routineüberprüfung handeln. Laut meinem Kenntnisstand ist die Person nie auffällig gewesen. Da das für mich Neuland ist, wollte ich mal nachfragen, ob schon Jemand anderes diese Erfahrungen gemacht hat.

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    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Es wird vermutlich darum gehen...§72 Aufenthaltsgesetz! Laut Urteil muss man dem wohl folgen....Aus welchem Land kommt deine Bekannte, welche AE hat sie? Diese sicherheitsrechtliche Befragung soll helfen terroristische Gefahren möglichst frühzeitig zu erkennen und abzuwehren


    Zitat

    Das im Januar 2002 in Kraft getretene Terrorismusbekämpfungsgesetz hat dem Ausländergesetz (AuslG) einen neuen zwingenden Versagungsgrund hinzugefügt: Nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG wird die Aufenthaltsgenehmigung auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruches nach diesem Gesetz versagt, wenn der Ausländer die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zu Gewaltanwendung aufruft, oder mit Gewaltanwendung droht, oder wenn Tatsachen belegen, dass er einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt.


    Ebenfalls neu geschaffen wurde die Ermächtigungsgrundlage des § 64 a Abs. 2
    AuslG, die es den Ausländerbehörden ermöglicht, vor Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten an die Sicherheitsbehörden zu übermitteln. Eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage wurde auch für die Auslandsvertretungen im Visumverfahren geschaffen (§ 64 a Abs. 1 AuslG).
    Durch die Einfügung des neuen zwingenden Versagungsgrundes sowie der Ermächtigungsbefugnis für Sicherheitsanfragen soll sichergestellt werden, dass Personen, die terroristische oder gewaltbereite Aktivitäten begehen oder unterstützen, keine Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen erhalten und einem Einreise- und Aufenthaltsverbot unterliegen.

    http://www.juramagazin.de/109954.html



    Zitat

    Aus § 82 Abs. 1 S. 1 AufenthG folgt die grundsätzliche Rechtspflicht eines Ausländers zur Mitwirkung an der Sicherheitsbefragung, um gegenüber der Ausländerbehörde nachzuweisen, dass kein Ausweisungsinteresse vorliegen! Die Mitwirkung an einer Sicherheitsbefragung kann nicht zwangsweise durchgesetzt und eine Weigerung nicht als (alleinige) Begründung einer Ausweisung herangezogen werden; wird jedoch die Mitwirkung verweigert und kann deshalb die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des
    Nichtvorliegens eines Ausweisungsinteresses nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht bejaht werden, besteht kein Anspruch auf die Erteilung des Aufenthaltstitels
    Das Verwaltungsgericht legt insoweit dar, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gehabt hätte, wenn sie sich der von der Beklagtenseite geforderten Sicherheitsbefragung nicht unterzogen hätte

    https://www.google.com/url?sa=…Vaw24XLmqgYs3xhvy6w1kF3uO

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Der philippinischen Staatsangehörigen wurde gesagt, es
    handelt sich um einen Fragebogen, in Deutsch oder Englisch, der durch ankreuzen
    ausgefüllt werden kann. Anwesenheit des Partners ist gestattet. Beamte des
    Landeskriminalamts und des Landesamts für Verfassungsschutz werden nicht
    anwesend sein.

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  • ei Phill. Staatsangehörigen halte ich das zumindest für komisch, außer wenn es um NE oder Staatsangehörigkeit geht! Normalerweise wurde doch solch ein Zettel schon bei der 1. AE ausgefüllt!

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  • ei Phill. Staatsangehörigen halte ich das zumindest für komisch, außer wenn es um NE oder Staatsangehörigkeit geht! Normalerweise wurde doch solch ein Zettel schon bei der 1. AE ausgefüllt!

    Es ist ja durchaus möglich, da sich einfach die internen Richtlinien bei der ABH oder Sicherheitsbehörden geändert haben und deshalb nun alle Philippinen bei der nächsten Verlängerung geprüft werden.

  • Eine Bekannte von mir wurde zu einem Sicherheitsgespräch von der Ausländerbehörde vorgeladen.



    Einfach fragen, auf Grund welcher Gesetzesgrundlage diese Vorladung erfolgt ist. Das müsste mE auch schon auf der Vorladung stehen...



    Ich kann mich erinnern, dass vor Erteilung der NE die ABH das Verfassungsamt kontaktiert hat. Das war aber nur ein interner Vorgang. Ich habe es nur zufällig erfahren, weil sich die Erteilung der NE länger hinzog und die Sachb mir amTelefon sagte, sie warten noch auf Antwort aus dem Verfassungsamt..

  • Ich durfte einem Sicherheitsgespräch beisitzen. 16 DIN A4 Seiten Fragen mussten beantwortet werden. Eine Liste mit ca. 60 Terrororganisationen Weltweit wurde vorgelegt. Falls man Mitglied ist sollte man ja ankreuzen.

    Dauer 1 Stunde. Fangfragen waren auch dabei.

    Frage Hatten sie schon mal Kontakt mit einem Terroristen?

    Antwort Bei mir hat sich noch keiner als Terrorist vorgestellt.

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