Einwohnermeldeamt, ABH und Steuerklasse ändern, was alles nach der Heirat?

  • Gute Abend,


    bei uns ist es endlich soweit, nach gut einem Jahr wurde endlich das Heiratsvisum gewährt und die Heirat ist auch schon für Dezember geplant. Also alles sehr kurzfristig, da der Flug auch erst diese Woche stattfinden wird. Nun aber zu den eigentlichen Themen, da die Kosten bisher ja schon nicht ohne waren und auch noch weitere hinzu kommen:


    1. Änderung Steuerklasse auf 3/5 bei Heirat mit Nicht EU-Ausländern. Auf dem Formular wird auch die Steuernummer des Partners abgefragt, aber meine zukünftige Frau hat ja gar keine in Deutschland. Woher bekommt man die?
    2. Wann muss man zum Einwohnermeldeamt?
    3. Wann muss ich mit ihr zur Ausländerbehörde?
    4. Konsulat in Berlin zwecks Information der Namensänderung, ist hier ein persönliches erscheinen notwendig (wir sind hier in Köln)


    Ziel war, dass wir natürlich den steuerlichen Aspekt durch Heirat im Dezember mitnehmen, ich bin mir hier aber unsicher, ob das bei Heirat mit EU-Ausländer überhaupt so leicht zu regeln ist. Anschließend muss Sie ja den Integrationskurs machen.

    5.Hilft hierbei die Ausländerbehörde oder ist man da auf sich selbst gestellt?


    Während dessen wollen wir zeitlich ihren Bachelor anerkennen lassen.Dies schein dort machbar zu sein: https://www.bezreg-koeln.nrw.d…schulzeugnisse/index.html


    6. Wie läuft es dann mit der Arbeitsgenehmigung und Unterstützung bei Jobsuche oder Ausbildungssuche? Ab zum Arbeitsamt mir ihr?


    Vielen Dank schonmal für die Hilfe, der bisherige Weg war schon mehr als beschwerlich.



  • 1. Änderung Steuerklasse auf 3/5 bei Heirat mit Nicht EU-Ausländern. Auf dem Formular wird auch die Steuernummer des Partners abgefragt, aber meine zukünftige Frau hat ja gar keine in Deutschland. Woher bekommt man die?


    Die bekommt sie, einige Tage nachdem ihr verheiratet seid automatisch!


    2. Wann muss man zum Einwohnermeldeamt?


    Sofort nach Einreise, aber spätestens nach 14 Tagen


    3. Wann muss ich mit ihr zur Ausländerbehörde?


    Nach der Hochzeit, wenn ihr alle Papier zusammen habt....einige Wochen bevor das Visum abläuft ist empfehlenswert...in Gegenden mit überlaufenen ABH´s sofort nach Einreise Termin buchen


    4. Konsulat in Berlin zwecks Information der Namensänderung, ist hier ein persönliches erscheinen notwendig (wir sind hier in Köln)


    Ja, da wird euch wohl nichts weiter übrig bleiben. Sie bekommt ja einen neuen Pass


    Ziel war, dass wir natürlich den steuerlichen Aspekt durch Heirat im Dezember mitnehmen, ich bin mir hier aber unsicher, ob das bei Heirat mit EU-Ausländer überhaupt so leicht zu regeln ist. Anschließend muss Sie ja den Integrationskurs machen


    Geht! Du musst nur vor dem 31.12. heiraten, dann kannst du in der Steuererklärung für 2018 das angeben und bekommst das gesamte Jahr 2018 den Tarif für "verheiratet"


    5.Hilft hierbei die Ausländerbehörde oder ist man da auf sich selbst gestellt?


    Nein, dass ist nicht ihr AUfgabengebiet...das musst du mit dem Finanzamt regeln und beider Steuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich


    6. Wie läuft es dann mit der Arbeitsgenehmigung und Unterstützung bei Jobsuche oder Ausbildungssuche? Ab zum Arbeitsamt mir ihr?


    Na erstmal muss sie einen Integrationskurs machen und bestehen....dauert i.d.R. 1 Jahr in dem sie eher nicht arbeiten kann. Danach zum Jobcenter oder selber suchen! Nicht vergessen gleich nach Einreise einen Träger für den Integrationskurs zu suchen und zu buchen. Dieses sind aufgrund der vielen Migranten stark frequentiert!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zitat von »satanic«
    1. Änderung Steuerklasse auf 3/5 bei Heirat mit Nicht EU-Ausländern. Auf dem Formular wird auch die Steuernummer des Partners abgefragt, aber meine zukünftige Frau hat ja gar keine in Deutschland. Woher bekommt man die?



    Die bekommt sie, einige Tage nachdem ihr verheiratet seid automatisch!

    Es ist nicht die Steuernummer sondern die Steuer-ID.
    Die Steuernummer vergibt das zuständige Finanzamt und steht ganz oben auf der ersten Seite der Seite der Einkommensteuererklärung für euch beide und ändert z. B. beim Umzug in eine andere Stadt/Landkreis wenn sich das zuständige Finanzamt ändert.
    Die Steuer-ID hast Du dein Leben lang und kannst Du online hier erfragen:
    https://www.bzst.de/DE/Steuern…gabeformular/ID_Node.html dauert ein paar Wochen bis die Steuer-ID zugestellt wird.
    Oder Du wendest dich an das zuständige Finanzamt und erfragst die Steuer-ID deiner Frau. Allerdings könne die dir aus Gründen des Datenschutzes die Auskunft telefonisch verweigern. Evtl. muss deine Frau selbst vorstellig werden.


    Wie TanduayIce richtig schreibt sollte Sie erstmal erfolgreich einen Integrationskurs besuchen bevor Sie sich eine Arbeit sucht. Erst dann gibt es evtl. die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre sodass Sie vor Ablauf der drei Jahre die Niederlassungserlaubnis(unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis) beantragen kann.
    Das Niveau der Integrationskurse ist Dank der "hochqualifizierten" Zuwanderer aus Osteuropa, Nordafrika und Vorderasien meist niedrig bis erbärmlich. Hier sollte sie an einem A1 Probeunterricht teilnehmen. Die Kurse laufen meist als A2/B1 Kurs weiter sodass sie sich selbst ein Bild vom Unterricht machen kann.
    Gleiches gilt für die weiterführenden Deutschkurse der Arbeitsagentur. Überwiegend sitzen dort Typen denen es um nix weiter geht als die Stütze zu kassieren. Aufs Arbeitsamt solltet Ihr euch besser nicht verlassen.

  • Hallo satanic,

    Ziel war, dass wir natürlich den steuerlichen Aspekt durch Heirat im Dezember mitnehmen, ich bin mir hier aber unsicher, ob das bei Heirat mit EU-Ausländer überhaupt so leicht zu regeln ist.

    Das wird meines Wissens steuerrechtlich nicht anders gehandhabt als bei rein deutsche Ehen, abgesehen von eventuellem Einkommen im Ausland. Wenn Du es nicht mehr im Dezember schaffst, die Steuerklasse in 3/5 zu ändern, mach Dir keine Sorgen. Diese Einteilung in Steuerklassen ändert nur die monatliche Belastung, bei der Steuererklärung gleicht sich dann aber alles wieder aus. Also auch wenn man in den Klassen 4/4 bleibt, zahlt man am Ende nicht mehr oder weniger Steuern als in 3/5, nur dass man bei 3/5 am Monatsende schon mehr in der Tasche hat, bei 4/4 man die Erstattung jedoch erst nach der Steuererklärung bekommt. Solange Ihr bis zum 31.12. heiratet, kannst Du in der Steuererklärung für 2018 eine gemeinsame Veranlagung mit Deiner Frau beantragen. D.h. der Splittingtarif wird dann auf Euer gesamtes Jahreseinkommen angewendet, auch wenn Ihr erst am 31.12. heiratet. Wenn Deine Frau auf den Philippinen ein Einkommen hatte, wäre es gut, wenn sie darüber Nachweise mitbringt, weil das für dir Steuererklärung dann auch relevant ist. Zeit hast Du dafür bis 31. Juli 2019. Bis dahin wird sie auch ihre Steuer-ID bekommen haben.


    Zitat

    6. Wie läuft es dann mit der Arbeitsgenehmigung [...]


    Die Arbeitsgenehmigung bekommt sie direkt mit dem Aufenthaltstitel nach der Hochzeit von der Ausländerbehörde. Da steht dann einfach drin "Erwerbstätigkeit gestattet". Also rein theoretisch darf sie dann anfangen zu arbeiten. Was passendes zu finden ist natürlich ein anderes Thema, und der Integrationskurs steht dann ja auch an.


    Und falls Du gesetzlich krankenversichert bist, bitte daran denken, deine Frau nach der Hochzeit zur Familienversicherung anzumelden.


    Grüße

  • Mit der Heiratsurkunde gehst du zum Finanzamt und beantragst die 3. Die steht dir auch zu wenn die Frau nicht arbeitet.


    Arbeitssuchend kannst du deine Frau schon melden. Ich kenne die Tätigkeitsvorstellungen nicht. Aber selbst bei einem Integrationskurs den es teilweise auch in Teilzeit gibt kann die Frau z.B. in einem Schnellrestaurant arbeiten, eine Putzstelle annehmen. Aushilfstätigkeiten durchführen, ….