Die Bekannte einer Bekannten will nach Deutschland als Aupair. Voraussetzungen erfüllt sie alle (Alter, Sprachkenntnisse, Kindererziehung etc.). Sie hat aber keine Aupair-Familie. Wo findet man so etwas, wenn nicht über eine Agentur?
Wie finde ich eine Aupair-Familie?
-
-
Am besten über eine Agentur. ( Google ist Dein Freund )
So haben wir es für die cousine meiner frauauch gemacht , ging eigentlich alles ganz easy,
-
...wenn nicht über eine Agentur...(s.o.)
-
Über Freunde, Bekannte, Geburtsanzeigen im Amtsblatt usw.
-
Es wird immer wieder auf eine Agentur oder einer Au Pai-Plattform hinauslaufen und das ist wohl auch das beste & noch das sicherste.
Denn privat wird das nur eingeschränkt über Bekannte möglich sein. Des weiteren ist davon abzuraten es alleine privat zu versuchen, denn wer weis wer dir antwortet und wer er/sie sind einfach zu gefährlich.
Gib doch einfach mal in Google deinen Thread-Titel ein,
Wie finde ich eine Au Pair-Familie?
dann siehst du viele Kontaktmöglichkeiten von Au Pair-Agenturen oder Au-Pair-Plattformen.
Ich denke das dass der bessere Weg ist den man nehmen sollte wenn man als Au Pair arbeiten möchte.
-
Ich habe mehrfach erfolgreich ein Aupair über aupairkontakt.eu angeworben. IIrc ist das für die Aupairs komplett kostenlos
-
-
-
ein wenig Recherche ist doch nicht so schwer
-
Hier wurden einigen Dinge genannt, die nicht stimmen für Österreich und wahrscheinlich auch nicht für Deutschland.
- Aupair Familie selber suchen ist einfach und viele Familien wollen auch nicht eine Agentur nutzen, die ja zusätzliche Kosten verursacht. Einfach beim nächsten Kindergarten einen Zettel an die Pinnwand
- Aupair muss kein Deutsch Zertifikat haben, Nachweis über Deutschkurs reicht
- man braucht keine Verpflichtungserklärung
-
Aupair muss kein Deutsch Zertifikat haben, Nachweis über Deutschkurs reicht
Einfach mal das oben verlinkte Blatt der DAV Manila lesen...dort steht ganz klar, dass A1 Zertifikat gefordert ist!
man braucht keine Verpflichtungserklärung
Das scheint eine Entscheidung der ABH in Deutschland zu sein
Zur Visumsvergabe kann die Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung von den Gasteltern anfordern. In Hamburg kostet das z.B. 25 Euro. Haben Sie für Ihr visumspflichtiges Au-pair eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, denken Sie bitte auch an den Abschluss einer Abschiebekostenversicherung.
https://www.aupairworld.com/de…family/regulations/non_eu
Derzeit sorgt eine Geldforderung des Landratsamtes Göppingen über 28.000 Euro an eine Gastfamilie für Schlagzeilen: Anja Albrecht soll für die Kosten aufkommen, die ihr ehemaliges Au-pair verursacht hat. Sie hatte für die Aufenthaltsgenehmigung 2009 eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, auf die sich die Behörde nun bezieht. W
https://www.au-pair-agenturen.de/news/artikel-214.html
Verpflichtungserklärung der Gasteltern
Eventuell fordert die Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung, in der die Gasteltern zustimmen müssen, alle entstehenden Kosten des Au-pair-Aufenthaltes zu übernehmen - inklusive möglicher Aufwendungen, die durch die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln entstehen könnten.
-
Mir liegt ein Handbuch vor, Stand 2016
Dort steht:
ZitatDie Sprachkenntnisse sind im Rahmen des Visumverfahrens durch ein Gespräch über Alltagsthemen mit einem Entsandten bzw. im Ausnahmefall einer deutschen Ortskraft zu überprüfen. Im Anschluss an das Gespräch ist aktenkundig festzuhalten, ob der Bewerber / die Bewerberin Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 1 (oder höher) hat oder nicht.
Entsprechen die Deutschkenntnisse nicht dem Niveau A1, ist das Visum in eigener Zuständigkeit abzulehnen. Die Beteiligung weiterer Stellen gem. § 31 Abs. 1 Nr. 2 c) AufenthV (Ausländerbehörde) bzw. § 39 AufenthG (Bundesagentur für Arbeit) ist dann entbehrlich.
Wenn das noch der aktuelle stand ist, wäre ein A1 Zertifikat nicht erforderlich. steht aber im Gegensatz zum Merkblatt der DBM..
Über die Chancen des Visums habe ich vorher geschrieben, dass es ein Selbstläufer ist.
Ich muss meine aussage revidieren. Das Handbuch sagt was anderes:
ZitatDie Erteilung von Visa zum Zwecke eines Au-pair-Aufenthalts kommt nur dann in Betracht, wenn die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse und die Vervollständigung der Allgemeinbildung durch bessere Kenntnis des Gastlandes als vorrangiges Ziel des Aufenthalts plausibel gemacht wer-den können und der Au-pair-Aufenthalt in Deutschland in die konkrete Lebensplanung des Antrag-stellers – auch unter Berücksichtigung seiner sozialen Situation – passt.
Der Au-pair-Aufenthalt stellt einen befristeten Aufenthalt dar, der nur für die Dauer von max. 12 Monaten zugelassen wird. Der Au-pair-Aufenthalt begründet keinen Daueraufenthalt.
Bei der Prüfung der Anträge ist daher insbesondere auf die Rückkehrperspektive der Antragsteller zu achten. Der Antragsteller sollte dazu im Motivationsschreiben plausible Angaben machen bzw. im Gespräch zu diesem Punkt befragt werden. Entsprechende Angaben des Antragstellers sind akten-kundig festzuhalten.
.. das heißt: es werden jetzt Rückkehrwilligkeit, soziale Herkunft, Ausbildung etc geprüft.
Somit ist dies mit Sicherheit kein Selbstläufer mehr, und wird (fast) den gleichen Schwierigkeitsgrad wie ein Schengen Visum haben.
-
. das heißt: es werden jetzt Rückkehrwilligkeit, soziale Herkunft, Ausbildung etc geprüft.
Somit ist dies mit Sicherheit kein Selbstläufer mehr, und wird (fast) den gleichen Schwierigkeitsgrad wie ein Schengen Visum haben.
Man macht es immer schwerer für die "ehrlichen" Leute, dafür immer noch super leicht für andere! Unglaublich
-
Man macht es immer schwerer für die "ehrlichen" Leute, dafür immer noch super leicht für andere! Unglaublich
Warum "ehrlich". Ich gehe davon aus, wie im oben genannten Fall, das halt einige Au-Pair hiergeblieben sind. Das ist entgegen der Abmachung und deshlalb werden jetzt die Zügel angezogen.
Und dann kommt dazu, wozu Au-Pair dient. Der Bildung und Sprachausbildung junger bildungshungriger Menschen gegen Kinderbetruung, Unterkunft und Essen. Es dient vorrangig nicht dazu, dass deutsche Eltern ein billiges Kindermädchen bekommen. Damit schließt das IMHO angehörige der Unterschicht auf den Philippinen aus.
-
.. das heißt: es werden jetzt Rückkehrwilligkeit, soziale Herkunft, Ausbildung etc geprüft.
Somit ist dies mit Sicherheit kein Selbstläufer mehr, und wird (fast) den gleichen Schwierigkeitsgrad wie ein Schengen Visum haben.
Ja dem ist so. Ein Freundin aus dem A1-Kurs meiner Frau musste die Erfahrung machen. A1 passte nicht ausreichend in ihr bisheriges Leben und wurde damit deswegen auch abgelehnt ...
-
Was - trotz allem - mir noch nicht klar ist, ob es eine gesetzliche Grundlage für das Einfordern des A1-Zertifikates gibt. Ich habe bisher nichts finden können; auch andere Konsulate zB. Shanghai fordern das Zertifikat.
Allerdings habe ich Verständnis für die Botschaften, die sich nicht damit "herumschlagen" müssen, A1 selbst zu prüfen und dies den Profis vom GI oder Ähnliches überlassen wollen.
Das alte Merkblatt (2016) weist noch nicht explizit die Vorlage vom A1-Zertifikat aus, nur die Kenntnisse werden verlangt. Also müsste danach eine Änderung erfolgt sein. Wäre natürlich auch möglich, dass das AA einfach einen Erlass an die AVs abgegeben hat.
-
Was - trotz allem - mir noch nicht klar ist, ob es eine gesetzliche Grundlage für das Einfordern des A1-Zertifikates gibt. Ich habe bisher nichts finden können;
Die gibt es scheinbar schon seit 2005
ZitatDrittstaatsangehörige Au pairs benötigen für die Einreise
grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung in der Form
eines Visums. Vor der Erteilung des Visums prüft die zuständige deutsche Auslandsvertretung in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen hierfür (z. B. Grundkenntnisse in der deutschen Umgangssprache) auch tatsächlich
gegeben sind.ZitatDurch den Bundestagsbeschluss vom 3. Juli 2003 "Für eine Verbesserung der privaten Vermittlung im Au-pair-Bereich zur wirksamen Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch" wurde die Bundesregierung u.a. dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass die deutschen Auslandsvertretungen bei der Prüfung und Erteilung von Visa für Au-pairs besonders auf vorhandene Sprachkompetenz achten, damit diese bei Bedarf während des Aufenthalts in Deutschland bei Problemen mit den Gastfamilien Hilfe suchen können.
Im Ressortkreis wurde Einigkeit darüber erzielt, dass die für einen Au-pair-Aufenthalt gem.
§ 12 BeschV geforderten Grundkenntnisse der deutschen Sprache dem Level A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen sollen.
-
Die gibt es scheinbar schon seit 2005
Das hast du falsch verstanden.
In der Tat werden schon seit Langem bei Au-Pairs A1-Kenntnisse verlangt.
Jetzt geht es aber darum, ob tatsächlich ein A1-Zertifikat vorgelegt werden muss.
Laut Merkblatt: Ja; jedoch vermiss ich die rechtliche oder gesetzliche Grundlage.
Jedenfalls das Handbuch was ich habe (Stand 2016,Zitat siehe oben, Post #12) geht davon aus, dass kein Zertifikat vorgelegt werden muss, sondern die Konsularbeamten den Sprachstand feststellen.
Meine Frage war, ob sich seit 2016 was geändert hat.
-
etzt geht es aber darum, ob tatsächlich ein A1-Zertifikat vorgelegt werden muss.
Laut Merkblatt: Ja; jedoch vermiss ich die rechtliche oder gesetzliche Grundlage.
Weder im AufenthG noch in der AVwV dazu hab ich etwas dazu gefunden. Einzige Quelle ist das in Internet verfügbare Visahandbuch des AA von 2016. Da scheint es eine Bundestagsbeschluss von 2003 gegeben zu haben, das die Bundesregierung dafür sorgen möge, dass Au-Pair über Grundkentnisse der deutschen Sprache verfügen. Eine Beschluss, keine Gesetzesvorlage, also rechtlich nicht verbindlich.
Im Visahandbuch vom AA steht auch das die Kentnisse im Regelfall beim Visaantrag prüfen möchte. Also kein formelles A1. Ich hab mal vergleihsweise auf die Seite der deutschen Botschaft in USA gesehen, auch da wird ein A1 verlangt oder die Sprachfähigkeit kann bei der Beantragung nachgewiesen werden. Wobei zweiteres eher wie die Ausnahme klingt.
Vielleicht hat es eine Änderung im Visahandbuch des AA gegeben oder hat einfach beschlossen auch hier mal einfach zu verschärfen, auch um das Goethe Institut zu subventionieren.
Meine Schlussfolgerung: Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein A1 Sprachnachweis bei einem Au-Pair, §18 (3) AufenthG gibt das nicht her. Aber es müsst eben mal einer Durchklagen bis zu einem OVG.
-
Siehe Visumhandbuch des AA zu den Sprachkenntnissen unter Aupair 3. a)
Die Sprachkenntnisse sind im Rahmen des Visumverfahrens durch ein Gespräch über
Alltagsthemen mit einem Entsandten bzw. im Ausnahmefall eines deutschen lokal
Beschäftigten zu überprüfen.
Ganz eindeutig: "sind durch ein Gespräch zu überprüfen"