Wie finde ich eine Aupair-Familie?

  • Ganz eindeutig: "sind durch ein Gespräch zu überprüfen"

    Du kannst dich aber weder auf das Handbuch berufen noch es einklagen. Des Visahandbuch ist eine interne Dienstanweisung des AA. IMHO fehlt aber schon die Rechtsgrundlage für das vorhandensein von Sprachkentnissen und das kann man Einklagen Der AT wird gem. §18 Abs 3 AufenthG geprüft. Sprachnachweise werden da nicht gefordert. Außer ich habe da was übersehen, aber dann wird mich hge korregieren, was er bisher nicht getan hat.

  • Es gibt noch § 12 BeschV:


    Zitat

    Die Zustimmung kann für Personen mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache erteilt werden, die unter 27 Jahre alt sind und in einer Familie, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, bis zu einem Jahr als Au-pair beschäftigt werden. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt. Die Zustimmung wird ohne Vorrangprüfung erteilt.


    Hier ist also auch nicht von einem vorzulegenden Zertifikat die Rede.


    Wie an anderer Stelle erwähnt, habe ich volles Verständnis, dass es für die Konsularbeamten, die keine Sprachlehrer sind, schwierig ist, den Sprachstand genau festzustellen. Das mag dazu geführt haben, dass das AA das Zertifikat einfach per Erlass fordert....


    etwas OT: im Übrigen halte ich die Definition von A1 im Visahandbuch (2016) schon nicht mehr A1-gemäß.

    "Alltagsgespräche" kann man mit A1 nicht führen; laut EU-Referenzrahmen kann man so eben sagen, wie man heißt, wo man wohnt und ein Formular mit eigenen Daten versehen. Aber das ist das alte problem, dass GI & Co aus ihren A1-Kursen schon eine kleine "Diplomarbeit" gemacht haben, die weit über die Definition des A1 hinausgeht.

  • Hier ist also auch nicht von einem vorzulegenden Zertifikat die Rede.

    Man lernt nie aus hab ich das in der BeschV fast übersehen, aber Grundkenntnisse der deutschen Sprache ist weder in der BeschV noch im AufenthG definiert.


    A1 ist nach §2(9) AufenthG wie folg definert:

    Zitat

    Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER).

    Ich ändere damit meine Meinung leicht ab. Es werden Kentnisse der deutschen Sparche verlangt. Ein A1 Sprachnachweis reicht aus, kann aber IMHO nicht verlangt werden, da nirgends gefordert.


    In der Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit (2016) zur BeschV steht:

    Zitat

    Die Feststellung der Sprachkenntnisse erfolgt durch die Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde. Die Sprachtest-Einstufung wird der BA mit der Zustimmungsanfrage übermittelt


    Das Althergebrachte verfahren, das Konsularbeamte die Grundkenntnisse persönlich zu überprüfen war also richtig. Wobei mir unklar ist was da nun verlangt werden kann. Ok mein Beitrag ist nun eine bischen OT aber gibt ggf. Leser Stoff für eine Remonstration.

  • etwas OT: im Übrigen halte ich die Definition von A1 im Visahandbuch (2016) schon nicht mehr A1-gemäß.

    "Alltagsgespräche" kann man mit A1 nicht führen; laut EU-Referenzrahmen kann man so eben sagen, wie man heißt, wo man wohnt und ein Formular mit eigenen Daten versehen. Aber das ist das alte problem, dass GI & Co aus ihren A1-Kursen schon eine kleine "Diplomarbeit" gemacht haben, die weit über die Definition des A1 hinausgeht.

    Ja, aber zumindest hat man mit dem A1 schon mal einen ersten Einstieg in die Sprache, was doch sehr hilfreich ist.

    Die Sprachschulen in meiner Gegend vertreten die Auffassung, dass das im Ausland gelehrte A1 nicht das Niveau hat wie das in Deutschland gelehrte A1. Man könnte meinen, dass damit tatsächlich intern eine kleine Diplomarbeit gemacht werden, zumal laut Statistik die doch deutlich angestiegenen Durchfallquote aktuell bei ca. 50% liegt im Integrationskurs (gut ist nach B1). Entweder werden die Neuankömmlinge immer dümmer, oder das Niveau immer schwerer. Die Masse der Leute spricht eher gegen Punkt ein ... (reicht zumindest für eine aussagekräftige Statistik).