Nach der Hochzeit in Dtl. - Offene Fragen (Hartz4, Behördengänge etc.)

  • Nur mal als Verständnisfrage, hast du den Flug 3 Tage zu früh gebucht? Und als weitere Verständnisfrage, behält nicht die DBM die (Original) VE bei Visumserteilung, so dass deine Verlobte die VE bei der Passkontrolle gar nicht vorzeigen kann?


    Nachdem deine Verlobte schon 2 x in D. war, dürfte sie zumindest nicht mehr "unerfahren" sein. Ich würde trotzdem einmal die ABH anrufen und den Sachverhalt abklären. TanduayIce hat richtigerweise gewarnt, auch wenn ich die Argumente als Nichtexperte von HGE nachvollziehen kann. Und wenn sie an einen strengen Grenzschutzbeamten kommt, dann würde ich mich nicht darauf verlassen, dass er wegen den 3 Tagen die "Augen zudrückt". Dann möchte ich nicht in der Haut deiner Verlobten oder in deiner Haut stecken, weil es stressig für euch beide werden könnte


    Gruß

    roha

  • Nein, die DBM behält die Verpflichtungserklärung nicht. Sie wurde zusammen mit dem Reisepass an meine Verlobte zurückgeschickt. Naja, die DBM fragte sie nach einem gewünschten Einreisetermin. Da uns es zeitlich besser passen würde, wenn sie schon ein paar Tage vor eigentlich geplanter Einreise in Deutschland ist, haben wir dann den 16.1. als Wunschtermin angegeben - den Flug habe ich trotzdem für den 22. (Einreise am 23.) gebucht.


    In einem Merkblatt habe ich folgendes gefunden:


    Dauer der eingegangenen Verpflichtungen
    Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrunde liegenden Aufenthaltstitels auf den Aufenthaltszeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreise...


    Auf der Verpflichtungserklärung selbst steht auch: voraussichtliches Datum der Einreise: _________


    In einem anderen Forum steht auch des öfteren, dass die BP sowohl in FFM als auch in MUN die VE nicht sehen möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von kola813 ()

  • Es sollte auch nur eine Warnung sein. Ob etwas passiert oder nicht, weiß im Vorfeld niemand! Aber wenn seid vorbereitet! Niemand möchte massiven Stress bei einer Reise haben!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Auf der Verpflichtungserklärung selbst steht auch: voraussichtliches Datum der Einreise: _________

    Damit ist die Sache doch ziemlich klar... flexibler Einreisetermin..



    im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass an der Passkontrolle bei Vorzeigen eines Heiratsvisums noch Wert auf den Nachweis des LU gelegt wird.. das wäre bei einem reinen SchengenBesuchsvisum schon eher angebracht und selbst dort wird es kaum gemacht.


    Soll ich die BP denn jetzt mal anschreiben und ihr die Sachlage schildern?

    Du hast die Pro und Kontra-Argumente hier gelesen. Ich kann dir nur sagen, dass ich das nicht machen würde.. aber Du musst selbst entscheiden.


    Eine andere Option wäre es: Schick ihr ein formloses Schreiben (PDF) indem du versicherst, dass du für die 3 Tage selbstverständlich für Sie haftest. Das druckt sie dann aus... im unwahrscheinlichen Fall, dass irgendein BuPolizist Anstoss nimmt, legt sie das Schreiben vor...

  • Sehr gute Idee mit dem formlosen Schreiben. So mache ich es! Danke hge.

  • So jetzt habe ich doch noch die VE (Kopie) meines Schwagers (ausgestellt 2018) gefunden … sorry hat so lang gedauert :)

    Dort steht:

    (musstes es abschreiben, weil nicht kopierbar .. daher mögliche Rechtschreibfehler...)

    Zitat

    Die aus der VE resultierende Verpflichtung erstreckt sich, unabhängig von der Dauer des zugrunde liegenden Aufenthaltstitels, auf fünf Jahre nach der Einreise und erstreckt sich auch auf den Zeitraum eines möglichen illegalen Aufenthaltes.


    … klarer geht's doch nimmer.. selbst wenn man bei der Verlobten des TS die ersten 3 Tage als illegal erklären würde, was sie definitiv nicht sind, müsste die VE greifen...

  • klarer geht's doch nimmer.. selbst wenn man bei der Verlobten des TS die ersten 3 Tage als illegal erklären würde, was sie definitiv nicht sind, müsste die VE greifen...

    Eine Zurückweisung durch die Bundespolizei wäre damit rechtswidrig. Die VE gilt ab der tatsächlichen Einreise, nicht dem Einreisetermin auf der VE. So steht es auf der VE selbst. Für die Bundespolizei ist das täglich Brot, ich sehe daher keine Schwirigkeiten. Deine Telfonnummer sollte sie sowieso habe, wenn es Schwirigkeiten bei der Reise gibt.

  • Ja, ich denke ich sollte mich diesbezüglich nicht mehr verrückt machen, wird schon seinen Gang gehen.


    Mal ne andere Frage: Darf meine zukünftige Ehefrau direkt nach der Hochzeit arbeiten? Oder muss sie warten bis sie den Integrationskurs abgeschlossen hat?

  • Wenn du Deutscher bist, braucht sie erst die AE, auf der "Erwerbstätigkeit gestattet" steht. Die wird nach der Trauung auf Antrag erteilt.

    Wenn du EU Bürger bist darf sie sofort nach der Trauung arbeiten.

    Ich bin Deutscher und kenne den Unterschied zu einem EU-Bürger nicht. Nichtsdestotrotz: unter welchen Auflagen bekommt sie eine AE auf welcher "Erwerbstätigkeit gestattet" steht?

  • Da die Ausstellung eines Aufenthaltstitels einige Zeit in Anspruch nimmt, las die eine Fiktionsbescheinigung ausstellen wo drauf steht Erwerbstätigkeit gestattet.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Nur mal als Verständnisfrage, hast du den Flug 3 Tage zu früh gebucht? Und als weitere Verständnisfrage, behält nicht die DBM die (Original) VE bei Visumserteilung, so dass deine Verlobte die VE bei der Passkontrolle gar nicht vorzeigen kann?

    ....

    Die Verpflichtungserklärung bekommst Du nach Kenntnisnahme durch die DBM im Original zurück. Den Grenzer interessliert lediglich das VISUM, die VE muss nicht bei der Einreise vorgelegt werden.

  • die VE muss nicht bei der Einreise vorgelegt werden.

    Das ist falsch, die VE wird recht oft von der Bundespolizei kontrolliert! Bei meiner Frau zum Hochzeitsvisum, aber nicht zum Schengen...bei Schwiegermutter zum Schengen, bei Nichte nicht!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das ist falsch, die VE wird recht oft von der Bundespolizei kontrolliert! Bei meiner Frau zum Hochzeitsvisum, aber nicht zum Schengen...bei Schwiegermutter zum Schengen, bei Nichte nicht!

    Okay, ich kenne nur Schengen und da ist noch nie danach gefragt worden. Vorsichtshalber mitnehmen kann trotzdem nicht schaden. Hängt wohl vom Grenz-Beamten ab.

  • Okay, ich kenne nur Schengen und da ist noch nie danach gefragt worden. Vorsichtshalber mitnehmen kann trotzdem nicht schaden. Hängt wohl vom Grenz-Beamten ab.

    Meine Frau wurde beim Schengenvisa bei der Einreise nach der VE gefragt, und zwar nach dem Original, nachdem sie zuerst eine Kopie zeigte. Zum Glück hatten wir noch eine neue machen lassen, nachdem die DBM trotz mehrfacher Nachfrage und ohne Nennung der Rechtsgrundlage die Herausgabe der alten VE aus einem vorherigen Visaantrag verweigerte. Aber dann das Visa ohne neue VE genehmigte ….

  • Hier würden für die VE 3 Tage fehlen? 3 Tagessätze á ca. 50 Euro sind 150 Euro, soviel Kohle oder Wertsachen wird die Reisende schon dabeihaben. danach greift doch die VE.

    Lest ihr eigentlich was im Kleingedruckten der VE steht. Da steht, gilt ab dem Tag der Einreise. Das andere Datum ist die geplanten Einreise.


    Oder einfach, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.