Harald007/Fragen zum Hochzeitsvisum

  • Sollte die A1 wegen behördlicher Verzögerungen älter als 12 Monate werden, würde ich klip und klar im Einladungsschreiben des Einladenden Bezug drauf nehmen. Und das schon oben in der ersten Zeile noch bevor es zum romantischen Teil kommt. Ich bin mir 100% sicher, dass ein ungünstiger Umstand (ungeschulter Interviewer / evt. blackout beim Applicant ect.) den sehnsüchtigen Erwartungen einen Strich durch die Rechnung machen könnte, trotz gültigen Sprachnachweises. Die Folgen sind für den Applicant / Einlader verherend, nicht etwa für die Botschaft.

    Einladungsschreiben beim FZV?

  • Einladungsschreiben beim FZV?

    Keine Ahnung, ob man dafür eins macht. Ich ging hier von der Beantragung eines Visums zur Eheschließung aus. Da ist es jedenfalls auf dem Merkblatt gefordert.


    Das kommt auf die Persönlichkeit an.. aber wenn die Antragstellerin nicht den Mut hat, danach zu fragen ...

    Setzen wir mal voraus, Persönlichkeit oder Mut war da, aber leider nicht erfolgreich.

    ... , könnte ja auch der der deutsche Partner über Servicebüro des AA oder Kontaktaufnahme mit der DBM die gegenwärtige Weisungslage vortragen.

    Hat das schon mal jemand gemacht? Ich hab großes Interesse zu erfahren, was da rausgekommen ist.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Keine Ahnung, ob man dafür eins macht. Ich ging hier von der Beantragung eines Visums zur Eheschließung aus. Da ist es jedenfalls auf dem Merkblatt gefordert.

    Du hattest von FZV gesprochen, da ist solch ein (romantisches :) ) Einladungungsschreiben nicht erforderlich.

    Hat das schon mal jemand gemacht? Ich hab großes Interesse zu erfahren, was da rausgekommen ist.

    Ja, ich kann auf die Schnelle den Beitrag nicht finden.

    Derjenige hatte nach der Antragstellung, bei dem seine Verlobte oder Frau vergeblich darum gebeten hatte, dass ihr deutsch gestestet werden sollte, beim AA nachgefragt. Als Antwort kam , dass die DBM auf ein neues A1 verzichtete und sogar auf die erneute Vorstellung zum Test verzichtete.

  • Du hattest von FZV gesprochen,

    Im Ernst? Wo denn? Hab ich was durcheinandergebracht?

    Derjenige hatte nach der Antragstellung, ..

    Im Nachgang. Huu. Nachdem alles gelaufen war.

    Als Antwort kam , dass die DBM auf ein neues A1 verzichtete und sogar auf die erneute Vorstellung zum Test verzichtete.

    Aller Achtung und mein Respekt. Eine Zitterpartie war es bestimmt trotzdem.


    Ich würde schon im Vorfeld versuchen von der AA etwas Schlüssiges zu bekommen, was sich gleich mit an den Antrag anheften lässt.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Im Ernst? Wo denn? Hab ich was durcheinandergebracht?

    Das kommt davon, wenn man seine Posts an einen "fremden" thread anklebt. dann vermischt man als Antwortender schnell die Fälle.

    Wenn's jetzt nicht mehr von deiner Seite wird, können wir es stehen lasen. Ansonsten trenne ich die Fälle.

    Ich würde schon im Vorfeld versuchen von der AA etwas Schlüssiges zu bekommen, was sich gleich mit an den Antrag anheften lässt.

    "Meine Verlobte bittet darum, dass bezüglich Sprachzertifikat A1 der Punkt 30.1.2.3.4.3 der Anwendungshinweise des BMI bei Antragstellung beachtet wird".


    Die DBM kennt diese Anwendungshinweise!

  • Das kommt davon, wenn man seine Posts an einen "fremden" thread anklebt. .....

    Dieser thread hat mir mehr Aufschluss gegeben, als meiner. Du kannst gern gucken, wo meiner stecken geblieben ist.


    Mir wäre nichts lieber, das was mich betrifft, in meinem threat weiter zuführen.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • "Meine Verlobte bittet darum, dass bezüglich Sprachzertifikat A1 der Punkt 30.1.2.3.4.3 der Anwendungshinweise des BMI bei Antragstellung beachtet wird."


    Das so mit an den Antrag heften?

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Du hattest von FZV gesprochen, da ist solch ein (romantisches :) ) Einladungungsschreiben nicht erforderlich.

    Beim FZV soll man letztendlich erklären, dass beabsichtigt wird, die gemeinsame Lebensführung in Deutschland zu führen.

    Kann man auch hier sicher noch um den ein oder anderen Punkt "erweitern", wenn man schon deswegen ein formloses Schreiben aufsetzte

  • Du hattest von FZV gesprochen, ...

    ... wenn ich doch bloß wissen würde wo.

    FZV hab ich doch nirgendwo geschrieben, oder?


    Der Unterschied zwischen FZV und Visum zur Eheschließung ist mir bekannt.

    Das so mit an den Antrag heften?

    irgendwie formlos der DBM mitteilen.


    Du kannst es an den Antrag heften oder im Einladungsschreiben unterbringen.

    Damit ist aber nur die Beachtung Punkt 30 ..... Anwendungshinweise geregelt.

    Ob die evt. Plausibilitätskontrolle positiv ausfällt, leider nicht.

    Aber danke für den Tip.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • ... wenn ich doch bloß wissen würde wo.

    FZV hab ich doch nirgendwo geschrieben, oder?

    Ist doch egal, in beiden Fällen hat man ein Einladungsschreiben beizulegen. Bei Hochzeitsvisum:


    Hochzeitsvisum:

    Zitat

    Formloses Einladungsschreiben des Verlobten, dass beabsichtigt ist, die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen; Hintergrundinformationen zum Kennenlernen.


    FZV:


    Zitat

    Formloses Einladungsschreiben der in Deutschland lebenden Person, zu der der Nachzug begehrt wird, dass beabsichtigt ist, die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen

    Kein so großer Unterschied?


    darauf herumzureiten geht mir jetzt etwas auf die Nerven...

  • Die UP ist fertig.

    Das OLG ist jetzt an der Reihe. Es kann 8-10 Wochen dauern.

    Danach wird der Termin für die Eheschließung vereinbart. Laut Standesamt muss diese innerhalb der nächsten 6 Monate vollzogen werden, weil die OLG-Prüfung nur 6 Monate gültig ist.

    Ist das wirklich so?

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Laut Standesamt muss diese innerhalb der nächsten 6 Monate vollzogen werden, weil die OLG-Prüfung nur 6 Monate gültig ist.

    Ist das wirklich so?

    Ja, zu mir hat die Standesbeamtin damals auch gesagt, dass die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" (das ist das Ergebnis des OLGs) nur 6 Monate Gültigkeit habe. Sie sagte, wenn wir nicht innerhalb dieses Zeitraums heiraten, dann würde das komplette Procedere wieder ganz von vorne beginnen. :huh:


    Einzige Chance ist wohl, wenn es nicht an Euch liegt sondern an langen Bearbeitungzeiten in den Behörden. Dann kann diese Befreiung wohl evtl. verlängert werden... habe damit aber keine eigene Erfahrung.


    Also versuche am besten, das ganze innerhalb der Fristen über die Bühne zu bringen. Wenn es eng wird, lieber rechtzeitig mit dem Standesamt abstimmen.

  • Zack, zack! Unter die Haube! 😊


    Die Zahl 6 (Monate Gültigkeit) scheint für die Behörden eine magische Zahl zu sein.


    Je schneller das OLB jetzt arbeitet und je später die Visaerteilung kommt, desto enger wird es. Im Ernstfall: Raus aus dem Flugzeug und im Laufschritt ins Standesamt. 😊

    Sind die noch zu retten? 😊

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Frag doch am Flughafen an, vielleicht ist eine Boarding area nach der Landung frei .... :-P

    Wenn ich es richtig mitbekommen habe, scheint aber eine Fristverlängerung doch der Normalfall sein, sofern ihr das Verstreichen der 6 Monate nicht selbst verschuldet habt

  • Wie lange hat es bei Deiner vom Interview bis zur Visaerteilung gebraucht?

    Bei meiner Frau kam knapp 3 Wochen nach dem Interview der "erlösende" Anruf, dass das Visum genehmigt wurde. Dann wurde nach dem gewünschten Einreisedatum gefragt und der Pass durfte abgegeben und ein paar Tage später mit eingeklebtem Visum wieder abgeholt werden.

    Anschließend fehlt nur noch der CFO-Sticker, dann kann's ab in den Flieger gehen. :-)


    Das ist allerdings schon zwei Jahre her. Weiß nicht, wie lange es derzeit dauert. Hängt wohl auch immer von der Ausländerbehörde in DE ab, da diese dem Visum auch zustimmen muss.

  • Wie lange hat es bei Deiner vom Interview bis zur Visaerteilung gebraucht?

    Bei meiner war es anfangs dieses Jahres auch so, wie bei Cyborg 85 gut 3 Wochen . Allerdings hatten wir bereits auf den Philippinen geheiratet und ich konnte im Vorfeld alles mit meiner ABH klären (Formular und die Dokumente, wo sie sehen wollten). So konnten sie nach Erhalt der DBM-Unterlagen dieses gleich abarbeiten und zustimmen.

    Und meine ABH gehörte zum Glück auch nicht zu den überlasteten ABHs, da Kleinstadt.