Entzug des Visum 13A bei Tod des phil. Ehepartners

  • Ich habe kurz eine andere Frage, selber habe ich ja auch das Visa 13A.


    Wie sieht das jetzt aus, wenn der Ehepartner stirbt?

    Wird das einem dann entzogen?


    Denn beim Yearly report muss man ja auch den Zivilstand angeben.


    Nicht dass das jetzt bei mir schon fällig ist, meine Frau wird hoffentlich noch sehr lange mit mir zusammen leben, aber ich hatte gerade letzhins eine Diskussion mit einem Kollegen darüber.


    Bitte jetzt keine Stammtischhörensagenparolen, sondern durch Fakten belegte Infos.

    Gruss, samar8-)


    Man kann die Messlatte für eine menschliche Verhaltensweise noch so tief legen,

    es gibt in vielen Foren immer einige, die aufrecht darunter durchgehen können!

  • Hallo Samar


    Nicht ganz eindeutig bei Kinderloser Partnerschaft , aber dieses Dokument ist offiziell und sollte darüber Auskunft geben :


    http://immigration.gov.ph/imag…emoCircNo.SBM2014-009.pdf


    Ist nur meine Vermutung : Ich gehe davon aus , wenn der Expat eine weile hier lebte , die Behörden zu Gunsten des Expats entscheiden .


    Grüess Jüge

    "Du musst die Dinge mit dem Auge in deinem Herzen ansehen, nicht mit dem Auge in deinem Kopf.”


    – Lame Deer , Mineconju-Lakota-Sioux -

  • Hi Jüge


    Ja, das habe ich auch gelesen, trotzdem danke Dir.


    Ich bin ja (hoffentlich) noch weit von diesem Fall weg, aber sich vorab informieren ist ja doch besser als dann wie der Esel am Berg stehen.

    Wie gesagt, das war ein Thema, das ein Freund von mir letzthins anschnitt. Und so abwägig ist das ja nicht.

    Ich denke auch nicht unbedingt an den normalen Tod, sondern eher an (zum Beispiel) einen Autounfall, vor allem wenn man sieht, wie die Van- oder Busfahrer in der Provinz um die Ecken knallen.

    Gruss, samar8-)


    Man kann die Messlatte für eine menschliche Verhaltensweise noch so tief legen,

    es gibt in vielen Foren immer einige, die aufrecht darunter durchgehen können!

  • Hallo Samar

    das sehe ich auch so , bin jetzt in Rente , davor 15 Jahre LKW Fahrer und danach 25 Jahre Busfahrer im ÖV ( Schweiz ) . Was ich hier auf den Strassen schon in kurzer Zeit alles gesehen und erlebt habe , schrecklich . Ich muss zum Glück selten etwa 50 km nach Süden oder Osten in eine Großstadt fahren , bin jedes mal heilfroh wenn ich unbeschadet nach Hause komme. Auch mit Bus oder Van , da ist es mir gar nicht wohl . Dazu kommt auch noch die ziemlich schlecht strukturierte medizinische Versorgung , Hygiene Defizit , Smog und Aircon da kommt doch einiges zusammen wo man einfach Glück haben muss gesund zu bleiben . Hoffen wir der Schutzengel ist immer mit uns und unseren Familien .

    Ein weiteres Problem kämme im schlimmen Fall dazu , wenn die philippinische Partnerin stirbt ; Wenn Du Land und Haus für Deine Familie gekauft hast , vielleicht keine Kinder , dann kann es sein das die nächsten Erbberechtigten den Anteil der Frau wollen . Was ist dann mit dem Land der ja auf den Namen der Frau lautet ? Ich meinte einmal gelesen zu haben , das dies die einzige Ausnahme hier ist , dann erbt der Ehepartner als Ausländer , das Land und kann es auf seinen Namen eintragen lassen , aber ob das stimmt habe ich bis jetzt noch nicht in einem amtlichen Dokument gefunden .

    Grüess Jüge

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    – Lame Deer , Mineconju-Lakota-Sioux -

  • °Da wird immer unterschiedlich entschieden, ich kenne 2 Fälle da gab man dem Ausländer eine gewisse Zeit das Haus zu verkaufen. Ich kenne aber auch 1 Fall da durfte der Ausländer das Haus behalten. Dann kenne ich einen Schweizer, dem hat man das 13a Visa entzogen nachdem seine Frau verstorben ist. Der hat ueber 20 Jahre hier gelebt und ist schweren Herzens mit 79 Jahren in die Schweiz zurueck gekehrt.

  • Dann kenne ich einen Schweizer, dem hat man das 13a Visa entzogen nachdem seine Frau verstorben ist. Der hat ueber 20 Jahre hier gelebt und ist schweren Herzens mit 79 Jahren in die Schweiz zurueck gekehrt.

    Hätte ich jetzt nicht für möglich gehalten das solche Entscheide gibt . So richtig wirtschaftlich und herzlos , hat hier genug finanziert , lebt nicht mehr so lange , wird in diesem alter keine Partnerin mehr finden , nützt uns nicht mehr viel . Traurig , traurig, traurig , solche Entscheide .

    "Du musst die Dinge mit dem Auge in deinem Herzen ansehen, nicht mit dem Auge in deinem Kopf.”


    – Lame Deer , Mineconju-Lakota-Sioux -

  • Der hat ueber 20 Jahre hier gelebt und ist schweren Herzens mit 79 Jahren in die Schweiz zurueck gekehrt.

    Na gut, aber der hätte ja nur kurz aus- und wieder einreisen müssen!

    Siehe Touristenvisa, wo ja die Möglichleit besteht, bis zu 3 Jahren hier zu bleiben und erst dann wieder kurz ausreisen zu müssen!

    Gruss, samar8-)


    Man kann die Messlatte für eine menschliche Verhaltensweise noch so tief legen,

    es gibt in vielen Foren immer einige, die aufrecht darunter durchgehen können!

  • Dann kenne ich einen Schweizer, dem hat man das 13a Visa entzogen nachdem seine Frau verstorben ist. Der hat ueber 20 Jahre hier gelebt und ist schweren Herzens mit 79 Jahren in die Schweiz zurueck gekehrt.

    Visa entzogen ist wohl ein falscher Ausdruck. Das könnte man interpretieren als des Landes verwiesen.


    Es erfolgt ein Visa downgrade auf das Touristen-Visa, Damit hätte er bis zu 36 Monaten im Land bleiben können, mit den Nachteilen der regelmäßigen Visa-Verlängerung und den damit entstehenden Kosten.


    Das Touristen-Visa könnte man auch Upgraden zum SRR-Visa.


    Im Visa, hier Verlust des 13a, sehe ich keinen Grund für eine Rückwanderung in die Schweiz.

  • Hallo,

    ich hatte vor einiger Zeit- als wir gerade unsere PRA-ID erneuerten - mal gefragt, was (hypotetisch) wäre, wenn meine Frau vor mir sterben würde (ist allerdings 5 Jahre jünger-jetzt 67), ob ich dann , falls ich noch hier bleiben wollen würde - eine Genehmigung von der PRA bekäme bzw. mein Visum (über das Verfallsdatum der ID hinaus) ...weiter bestehen könnte, da meine Frau ja (eigentlich) der Antragsteller ist/war und ich nur "dependent- Married-Partner" bin?

    Die Antwort war, dass ich dann einen Antrag stellen könnte!

    Das bedeutet mindestens, dass es (generell) nicht gleich abgelehnt würde!!!

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    ...Mit dem Grundbesitz - wir besitzen (immer noch) ein Wochendhaus...---habe ich mal in der 'Arelano-Judical-Datenbank' oberste Gerichtsurteile gelesen, dass (meißtens) der überlebende Ausländer, wenn er auch im Titel eingetragen ist, das Haus behalten kann (speziell wenn noch Kinder da sind) oder auch in einigen Fällen genügend Zeit bekam, das Haus zu verkaufen (wenn keine kinder da waren)!

    Mf.G.

    Wol23

  • Im Visa, hier Verlust des 13a, sehe ich keinen Grund für eine Rückwanderung in die Schweiz.

    Hallo ,


    obwohl mit 79 Jahren ein Visa / Downgrade sprich Wechsel zu machen ,zumindest in Eigenregie ist schon eine gewisse Herausforderung . Ich habe selber ein Downgrade von 13 a auf Tourist Visa gemacht um dann auf SRRV zu gehen . Das war wirklich nicht ohne .


    Thread darüber gibt es auch im Forum ( Titel Wechsel von 13a auf SRRV)


    Gruß Träumer =)

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  • Wohl eh besser, das von einem Official Immigration Assistant machen zu lassen.

    Das investierte Geld ist sicher gut angelegt.


    Ansonsten ist das 13A ja nichts anderes wie eine eidesstattliche Versicherung des PH Partners, dass man den Ausländer bei sich haben möchte.

    Bei Scheidung (international) und Tod erlischt diese.

    Grundbesitz kann nur auf ein Kind über gehen, sonstige Konstrukte sind sicher möglich aber nicht einfach und unsicher.

    Wenn also keine Kinder da sind, ist verkaufen wahrlich die sichere Option.


    Ich bin ja der Meinung die Offiziellen PHs sind sowas von ausländerfeindlich, die lassen uns nur rein weil sie unser Geld haben wollen.

    SRRV Visum ist auch nicht gerade für jeden leistbar, außer man erhält tatsächlich die Rente in ausreichender Höhe.

    Und innerhalb der 36 Monate macht man halt irgendwo anders ein paar Wochen Urlaub.


    ich bin nur einen Tag ausgereist und hatte tatsächlich Diskussionen bei der Wiedereinreise.

    Die Beamtin hat mich nur rein gelassen, weil ich ihr Fotos von meinem Kind gezeigt habe und ich solle ein 13A beantragen, was mangels Heirat ja gar nicht möglich wäre...

    Aber vielleicht habe ich nur eine launische Beamtin erwischt...

  • Hast Du da offizielle Quellen? Und ich meine nicht vom Hörensagen!


    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!

  • Ansonsten ist das 13A ja nichts anderes wie eine eidesstattliche Versicherung des PH Partners, dass man den Ausländer bei sich haben möchte.

    Da wäre ich vorsichtig, ein offizielles Visa der Immigrationsbehörden so zu bewerten!

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    Bilder unserer Touren hier: Nord-Luzon, Kordilleren, Reisterrassen, Banaue, Sagada, Pinatubo und Vigan!


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  • Da wäre ich vorsichtig, ein offizielles Visa der Immigrationsbehörden so zu bewerten!

    Stimmt, man muss eher sagen diese eidesstattliche Versicherung ist Grundlage für das 13A Visum.

    Wenn diese Grundlage erlischt muss man was machen oder riskiert Overstay mit Internierung.

    Jeder hat ja seinen Einzelfall und jeder muss sich ja einzeln beraten, aber aus realen Erlebnissen kenne ich das so.



    Hast Du da offizielle Quellen? Und ich meine nicht vom Hörensagen!


    Gruss

    Wiederhole: Jeder hat ja seinen Einzelfall und jeder muss sich ja einzeln beraten, aber aus realen Erlebnissen kenne ich das so.

  • Meine Frau starb am 9 Juni 2018 and Krebs. Sie wurde 36 Jahre. Ich habe es der Immigration Cebu gemeldet und daraufhin musste ich ein downgrade machen. Mir wurde gesagt, dass ich keine Falschnagaben machen kann bzgl Annualreport und dass das Visa leider Petitioner abhängig ist. Ich habe auch das Memorandum dazu bekommen. Es sei azumerken, dass bei Kinder die aus dieser Ehe enstanden das 13a bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres des Kindes erhalten bleinen kann. Muss man aber benatragen. Seit September bin ich nun wieder ein Tourist und bin am ueberlegen ob ich SRRV mache.

  • Hallo,

    bezüglich dem Versterben des Ehepartners (wenn Atragsteller für PRA-Visum)- was hier ja eigentlich nicht das Thema iat - nach explizierter Frage an die PRA was wäre, wenn es bei uns passieren würde (da meine Frau als Antragsteller und ich nur 'Abhängiger' bin) ... antwortete man mir, ich könne dann einen Antrag stellen. Wie der ausgehen würde, bzw. wie die Chancen für positiven Bescheid dann wären - würde freilich nichts ausgesagt!

    MfG.

    Wol23

  • Ich habe gestern bei der Immi in Intramuros mal nachgefragt, was zu machen ist wenn man von 13a auf SRRV wechselt, der Mitarbeiter sagte mir, man braucht selbst nicht aktiv werden, das würde alles das PRA Office in Makati machen wo man das SRRV beantragen muss.

  • Was ist, wenn sich das PRA nach dem Tod der philippinischen Ehefrau überhaupt nicht meldet?

    Du musst Dich melden, sicherlich nicht das PRA!

    Gruss, samar8-)


    Man kann die Messlatte für eine menschliche Verhaltensweise noch so tief legen,

    es gibt in vielen Foren immer einige, die aufrecht darunter durchgehen können!

  • ch bin ja der Meinung die Offiziellen PHs sind sowas von ausländerfeindlich, die lassen uns nur rein weil sie unser Geld haben wollen.

    SRRV Visum ist auch nicht gerade für jeden leistbar, außer man erhält tatsächlich die Rente in ausreichender Höhe.

    Und innerhalb der 36 Monate macht man halt irgendwo anders ein paar Wochen Urlaub.

    Es ist halt so auf den Inseln. Eine permanente Aufenthaltserlaubnis, ohne die Anknüpfung an Bedingungen gibt es nicht. In den meisten Ländern dieser Welt ist es ja so, das nach X Jahren die zugrundlegende Bedigung nicht mehr erfüllt werden müssen.


    Auf den Philippinen ist es eben so, fällt die Bedingung weg, muss man den Aufenthaltstitel ändern. Damit hält man aber Ausländer ab, wirklich langfristig in dieses Land zu investieren.

    Andereseits ist es extrem einfach mit Verlängerung von Visa drei Jahre dort zu bleiben, damit bekommt man aber genau die falsche Klientel.


    SRRV halte ich genau für die richtige Ebene und wer sich das nicht leisten kann, wird auch nicht viel Investieren oder Ausgeben können. Aus philippinischer Sicht macht eine Eingangsschwelle deutlich Sinn.