Entzug des Visum 13A bei Tod des phil. Ehepartners

  • Du musst Dich melden, sicherlich nicht das PRA!

    Mhmmmmmm...Wo steht jetzt das wieder geschrieben ??????

    Beim nächsten Annual Report bei der Immigration kommt man nicht drum herum den Verlust des

    Ehepartners zu melden, was dann passiert ??????

    Wenn jemand ein Link hätte wo ersichtlich wäre was in so einem Fall zu unternehmen wäre bertreff 13A Visa

    würde ich mich gerne darüber auch etwas schlauer machen.

    -gogobo-

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

    sondern ein Wertvoller !


    -Einstein-


  • Sorry, mein ganzer Beitrag erübrigt sich, hätte ich den ganzen Tread durch gelesen

    wäre schon alles beschrieben worden.

    Nur der Link von jüge funzt nicht mehr.

    Den ganzen Tread durchlesen sollte auch Mamugla auch seine Frage wäre beantwortet.

    -gogobo-

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    -Einstein-


  • Guten Tag gogobo

    Der Link sollte eigentlich funktionieren es wird dann eine PDF Datei geöffnet .

    Wenn es bei Dir nicht funktioniert habe ich den Text mal hier für Dich : aus meinem Link der eine PDF generiert und nicht bei allen öffnet

    Grüsse

    Jüge


    REPUBLIC OF THE PHILIPPINES DEPARTMENT OF JUSTICE BUREAU OF IMMIGRATION

    MAGALLANES DRIVE, INTRAMUROS

    1002 MANILA



    IMMIGRATION MEMORANDUM CIRCULAR NO. SBM-2014-009



    GUIDELINES FOR REVOCATION OF NON-QUOTA IMMIGRANT VISA UNDER COMMONWEALTH ACT NO. 613, SECTION 13(A) OR TEMPORARY RESIDENT VISA

    In accordance with Opinion No. 52, series of 2013, issued by the Secretary of the Department of Justice (DOJ) on 17 June 2013 concerning the interpretation of Section 13(a) of Commonwealth Act (C.A.) No. 613, otherwise known as the Philippine Immigration Act of 1940, as amended, and the application thereof on Temporary resident Visa (TRV under Law Instruction 33 and Memorandum Order No. ADD-01-038, the following guidelines shall be observed:


    1. The dissolution of marriage by declaration of nullity, annulment, legal separation or separation de facto between the foreign husband and Filipino wife shall operate as a ground for the revocation of the foreign husband’s Non-Quota Immigrant Visa under C.A. no. 613, Section 13(a) or TRV, except:


    a. If the dissolution of the marriage is due to the death of the Filipino wife and there is/are surviving child/children of such marriage; and


    b. In case of petition for (i) adjustment of status from Temporary Visitor Visa under C.A. No. 613, Section 9(a) to Non- Quota Immigrant Visa under C.A. No. 613, Section 13(a) or TRV; or (ii) amendment or extension thereof, respectively, the surviving foreign husband, in his own capacity1, or the child, as petitioner2, may file a petition for Non-Quota Immigrant Visa under C.A. No. 613, Section 13(a) or TRV of the foreign husband.


    2. Dependents under Non-Quota Immigrant Visa under C.A. No. 613, Section 13(a) or TRV must be:


    a. Under twenty one (21) years of age;


    b. Unmarried; and


    c. Accompanying or following to join his Filipino parent.


    In case the dependent of a Non-Quota Immigrant Visa under C.A. No. 613, Section 13(a) or TRV attains twenty one (21) years of age or marries, such dependent shall already be disqualified and shall cause the revocation of his/her dependent visa.

    This Circular takes effect immediately. For strict compliance

    Furnish a copy of this Circular to the Office of the National Administrative Register (ONAR), U.P. Law Center, U.P. Diliman, Quezon City.



    08 August 2014






    Signed SIEGFRED B. MISON Commissioner

    "Du musst die Dinge mit dem Auge in deinem Herzen ansehen, nicht mit dem Auge in deinem Kopf.”


    – Lame Deer , Mineconju-Lakota-Sioux -

  • Ich habe mich mit meiner Frage auf Berni2 bezogen, der geschrieben hat:

    der Mitarbeiter sagte mir, man braucht selbst nicht aktiv werden, das würde alles das PRA Office in Makati machen

    Mir ist ein Fall eines jetzt 78 Jahren alten deutschen Rentners bekannt, der seit 2001 auf den Phils lebt. 2008 ist seine Frau an Krebs gestorben. Mit im Haus leben noch zwei Kinder von der Verwandtschaft, die das Haus einmal erben sollen. Nach dem Tod der Frau kam deren Schwester und wollte sich Haus und Grundstück unter den "Nagel reißen". Das Gericht sprach dem Rentner das halbe Haus zu und die andere Hälfte den Kindern. Somit ist es ja richterlich bekannt, dass der Rentner seit 2008 Witwer ist. Trotzdem lebt er noch immer mit seinem 13a Visa auf den Philippinen. Von einem Annual Report hat er auch noch nie etwas gehört und hat deshalb bis heute auch keinen abgegeben. Die philippinischen Ämter sind wohl nicht miteinander vernetzt. Ich hoffe für ihn, dass ihm keiner "ans Leder" will.

  • Wenn ich den Post von Jüge lese wird es aber bei Tod der Frau nicht widerrufen? Oder müssen da Kinder da sein?



    a. If the dissolution of the marriage is due to the death of the Filipino wife and there is/are surviving child/children of such marriage


    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!

  • Ich habe mich mit meiner Frage auf Berni2 bezogen, …


    "der Mitarbeiter sagte mir, man braucht selbst nicht aktiv werden, das würde alles das PRA Office in Makati machen"

    PRA ist die zuständige Behörde für die Ausstellung des SRRV. Ohne Antrag auf Ausstellung eines SRRV werden die nicht tätig. Mit dem 13a haben die nichts zu tun.



    PRA ist nicht 13a.

    PRA ist eine Behörde, 13a ist ein Visa-Typ.



    Wenn ich den Post von Jüge lese wird es aber bei Tod der Frau nicht widerrufen? Oder müssen da Kinder da sein?

    Für das 13a Visa braucht man einen Befürworter. In der Regel ist dies der Ehegatte. Ist der Ehegatte verstorben können die Kinder als Befürworter an dessen Stelle treten.


    Grüße, Bahog Utot

  • Das wäre auch meine Frage ! Was passiert wenn Kinderlos ?

    -gogobo-

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    -Einstein-


  • Dann wird Dein 13(a) widerrufen und auf ein Touristenvisum downgegraded.

    Dann bist Du eben als Tourist hier resp. musst Dich vielleicht nach nem SRRV umsehen.


    Die Frage bleibt, was passiert, wenn Ehefrau ein Haus mit Grundstück hat und sie vor einem verstirbt und es keine Kinder gibt!

    Was passiert da mit dem Ehemann bezüglich des Hauses!

    Gruss, samar8-)


    Man kann die Messlatte für eine menschliche Verhaltensweise noch so tief legen,

    es gibt in vielen Foren immer einige, die aufrecht darunter durchgehen können!

  • Früh genug Kind "adoptieren" und es als späteren Eigentümer eintragen lassen. Ein Gericht in Carigara/Leyte hat entschieden, dass das Haus zur Hälfte dem Foreigner und zur Hälfte dem Kind nach dessen 21. Geburtstag gehört.

  • Die Frage bleibt, was passiert, wenn Ehefrau ein Haus mit Grundstück hat und sie vor einem verstirbt und es keine Kinder gibt!

    Was passiert da mit dem Ehemann bezüglich des Hauses!

    Danke samar, das war ja meine Frage8-)


    Mit dieser Frage wollte ich aber fragen, müsste man Haus und Land verlassen, verkaufen oder könnte man auch mit Tourist Visa

    bleiben bis dass..........?

    Im Jan. werden wir bei einem Avokat ein Testament machen und da wird meine Frau mir alles zuschreiben und im Titel bin ich auch

    eingeschrieben.

    Schön wäre halt wenn jemand ungefähr in der gleichen Situation wäre und mir Tipps geben könnte was bei so einem Testament

    speziell zu beachten wäre.

    -gogobo-

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

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    -Einstein-


  • Hallo,

    wir haben damals noch in Deutschland ein "Berliner Testament" gemacht, in dem u.a. steht, dass der überlebende Part A l l e s (inkl. vorh. Grunstücke, Häuser, Eigentumswohnungen ect.) erbt.

    Das gilt m. E. auch für die Zukunft wie das Haus (u.a.) , das wir 2012 gekauft haben (das wir jetzt nicht mehr bewohnen sondern vermietet haben).

    Wir haben dnn - nachdem das neue EU-Erbrecht in Kraft trat den zwingenden Zusatz gemacht, dass wir wünschen, dass nach Deutschem Recht verfahren werden soll!


    Ausländische "recht5sgültige" Testamente sind auf den Philippinen grundsätzlich nach Rechtslage der Philippinen anzuerkennen!

    MfG.

    Wol23

  • Das Haus ist auf den Philippinen?

    Da würde ich einen guten Anwalt hinzuziehen und gegebenenfalls vielleicht auch mal auf der Immigration nachfragen, wie das Procedure genau ist, wenn jetzt die Ehefrau vor Dir stirbt!

    Sowas sollte ja lange voraus geklärt werden, einige mögen sich sicher noch an das Drama bei dem Member Klaus Bacolod erinnern!

    Gruss, samar8-)


    Man kann die Messlatte für eine menschliche Verhaltensweise noch so tief legen,

    es gibt in vielen Foren immer einige, die aufrecht darunter durchgehen können!

  • Hallo,

    ja das Haus ist auf den Philippinen. Ich sehe aber kein vorhersehbaresProblem mit dem Erben, da - wie gesagt 'legale Ausländische Testamente' (dazu gehört demnach auch das Deutsche Berliner Testament' eindeutig auch auf den Philippinen anerkannt werden (habe auch s chon ähnliche Beispiele in der 'LAW-Phil-Datenbank' dafür gesehen!).

    MfG.

    Wol23.

  • Hallo,

    ja das Haus ist auf den Philippinen. Ich sehe aber kein vorhersehbaresProblem mit dem Erben, da - wie gesagt 'legale Ausländische Testamente' (dazu gehört demnach auch das Deutsche Berliner Testament' eindeutig auch auf den Philippinen anerkannt werden (habe auch s chon ähnliche Beispiele in der 'LAW-Phil-Datenbank' dafür gesehen!).

    MfG.

    Wol23.

    Habe etwas gefunden,

    Erben wären zuerst Kinder oder wenn keine Kinder Eltern der Ehefrau zu 50% d.h. 50% der Hinterbliebene Ehemann und 50% Kinder oder Eltern.

    und ab dann wie im Anhang

    Testamentarisch wäre das in der Schweiz schon vorhanden aber ob das so anerkannt würde bezweifle ich.

    Meine Frau könnte bei einem Philippinischen Anwalt im Grundsatz dasselbe Testament hier und in Englisch

    machen, sicher ist sicher.

    Werden sehen im Jan. bei einem Anwalt der sich in dieser Hinsicht bestens bewandt ist.

    -gogobo-


    Erbrecht.PNG

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    -Einstein-


  • Ich sehe das Problem nicht.


    Nach phil. Erbrecht erben Angehörigen 1. Grades alles. Dazu zählen Ehegatte und leibliche Kinder. Sind keine Kinder vorhanden erbt der Ehegatte zu 100%. Erbt ein Ausländer ein Grundstück, so ist dieser rechtmäßiger Eigentümer und wird auch den Titel für das Grundstück erhalten. Übrigens die einzige Möglichkeit das Ausländer rechtmäßige Eigentum an einem Grundstück bekommen können.


    Ungeklärt ist bisher ob der Ausländer das Eigentumsrecht auf unbestimmte Zeit bekommt oder in eine zu setzenden Frist veräußern muss, da Ausländer grundsätzlich kein Eigentum an einem Grundstück haben dürfen.


    Ein Testament ist hier überflüssig da das gewünschte bereits durch die gesetzliche Erbfolge geregelt ist.


    Grüße, Bahog Utot

  • Soweit richtig, aber der Hinterbliebene Ehemann erbt Grundsätzlich nur 50%

    Wenn keine Kinder und keine Eltern mehr sind dann kämen schon Geschwister

    oder deren Kinder mit 50% der Erbschaft.

    Die Ehefrau kann ihren Teil 50% verschreiben wem sie will und nur wenn sie das

    Testamentarisch mir also ihrem Ehemann zuschreibt gehört 100% ihrem Ehemann.

    So lese ich das und so verstehe ich das.

    Ob da dann eine Frist besteht oder ob das dann Lebenslänglich gilt weiss ich auch nicht
    und deshalb richtig erkundigen bei einem Anwalt.

    Erbschaft Philippinen.,.PNGErbschaft Philippinen.,.PNG

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    -Einstein-


  • Ich hatte einen Bekannten hier, seine Frau ist verstorben und er musste in einer Frist, ich glaube es waren 12 Monate, das Haus mit Grundstueck verkaufen, er ist seit 4 Jahren wieder in seinem Heimatland.