Hier ein guter Artikel:
https://lawyerphilippines.org/…-land-in-the-philippines/
Da wird wohl alles gesagt, bezüglich dieser Frage
Hier ein guter Artikel:
https://lawyerphilippines.org/…-land-in-the-philippines/
Da wird wohl alles gesagt, bezüglich dieser Frage
Alles anzeigenwäre dir dankbar wenn du mir sagen könntest was in folgendem Link
Erbrecht auf den Philippinen nicht richtig ist
und wenn möglich auch gleich belegen aus guten sicheren Quellen.
Gruss und frohe Weihnachten
Da steht nichts anderes wie ich geschrieben habe. Sind keine weiteren Erben 1. Grades, Kinder und Eltern vorhanden, gehört dem Ehemann 100%,
Verwirrend ist hier, das der Mann nur 50% des Gesamtvermögens erbt, die anderen 50% gehören ihm schon auf Grund der gesetzlichen Gütergemeinschaft. Also; stirbt die Ehefrau, so werden deren 50% des Gesamtvermögens (halbes Haus) vererbt.
Grüße, Bahog Utot
Da steht nichts anderes wie ich geschrieben habe. Sind keine weiteren Erben 1. Grades, Kinder und Eltern vorhanden, gehört dem Ehemann 100%,
Richtig aber es steht aussdrücklich: nur wenn die 50% der Ehefrau Testamentarisch ihrem Ehemann überschrieben sind. Ansonsten werden Geschwister und deren Kinder miteingezogen.
Du hast anscheinend nicht alles gelesen.
Hast du keine Quellangaben.
Ein Ausschnitt noch aus dem guten Aufschlussreichen Link von Arthur .Erb.Phil.PNG
_gogobo-
Hast du keine Quellangaben.
Meine Quelle ist ein Beratungsgespräch mit einem Phil Rechtsanwalt. Dazu gibt es keinen Mitschnitt den ich hier veröffentlichen kann.
Grüße, Bahog Utot
Ok, danke trotzdem.
Ist ja schliesslich jedem freigestellt auf was mehr Glauben geschenkt werden darf.
Schaue dann was mein Rechtsanwalt dazu zu sagen hat und hoffe dass er die neusten
Gesetzgebungen in dieser Hinsicht kennt.
Meinem Kollegen jedenfalls hat er unbedingt ein Testament anempfohlen warum also
wenn es ohne ginge.
-gogobo-
Im Link von Artur steht aber ganz oben klar drin nur wenn "kein Testament" gemacht wird.
Im Link von Artur steht aber ganz oben klar drin nur wenn "kein Testament" gemacht wird.
Du meinst das ?
Kein Testament, dann kommen die Standardvererbungsregeln ins Spiel.
Vielleicht etwas kompliziert aber jetzt sollte man die Gesetzes Artikel mit den Standardsvererbungsregeln lesen.
-gogobo-
Hallo,
Auch wenn es vielleicht nicht ganz in die derzeitige Diskussion passt (kein Testament vorhanden) wollte Ich nur nochmals darauf hinweisen, dass offensichtlich ausländische rechtsgültige Testamente auf den Philippinen anzuerkennen sind - ich habe nämlich gerade ein Beispiel in der Law-Jurisprudence-Datenbank der Arrelano Univerisität gefunden (https://lawphil.net/judjuritis/ju). Ich habe das oberte Gerichtsurteil des Sandigan Bayaqn -Gerichtshofes in eine (alte) Word Datei kopiert und versucht hier rein zu stellen. Man kann Beispiele (leicht) in der Datenbank, die auch mit Google hinterlegt ist mit Stichworten aufrufen.
In diesem Fall handelt es sich wohl um einen verstorbenen Phil-US-Amerikaner, dessen Verwandte nun mit dem Testament auf den Philippinen (wo es offensichtlich anerkannt wird!!!) noch weitere Erbschaften erhalten möchte.
Deshalb kann m. E. eben ein deutsches "Berliner Testament" (wer kann schon sagen wie alt es wirklich ist) auch (ziemlich leicht) aus dieser Bedruillie helfen (vorausgesetzt es wird nach neuem EU-Recht noch nachträglich angegeben nach welchem Wohnsitz-Rech das Testament vollzogen werden soll!- sonst gilt das Recht des derzeitigen Wohnsitzlandes/Philippinen)!
MfG.
Wol23
Hallo,
ich habe versucht die gleiche Datei wegen ungültiger Endung nochmal in Open Office hochzuladen - leide rgeht das auch nicht. Es ist aber nicht schwer in der Datenbank den Case Gr.No. 169144 aufzurufen. bDas kann jeder machen
Geht es hier nicht um einen philippinischen Staatsangehörigen (der ja sonst sowieso kein Land besitzen kann)?
Wie soll den diese ein z.b. deutsches Testatment machen wenn sie noch nie einen Wohnsitz dort hatte?