Entzug des Visum 13A bei Tod des phil. Ehepartners

  • Da steht nichts anderes wie ich geschrieben habe. Sind keine weiteren Erben 1. Grades, Kinder und Eltern vorhanden, gehört dem Ehemann 100%,


    Verwirrend ist hier, das der Mann nur 50% des Gesamtvermögens erbt, die anderen 50% gehören ihm schon auf Grund der gesetzlichen Gütergemeinschaft. Also; stirbt die Ehefrau, so werden deren 50% des Gesamtvermögens (halbes Haus) vererbt.


    Grüße, Bahog Utot

  • Da steht nichts anderes wie ich geschrieben habe. Sind keine weiteren Erben 1. Grades, Kinder und Eltern vorhanden, gehört dem Ehemann 100%,

    Richtig aber es steht aussdrücklich: nur wenn die 50% der Ehefrau Testamentarisch ihrem Ehemann überschrieben sind. Ansonsten werden Geschwister und deren Kinder miteingezogen.

    Du hast anscheinend nicht alles gelesen.

    Hast du keine Quellangaben.

    Ein Ausschnitt noch aus dem guten Aufschlussreichen Link von Arthur .Erb.Phil.PNG

    _gogobo-

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

    sondern ein Wertvoller !


    -Einstein-


  • Ok, danke trotzdem.

    Ist ja schliesslich jedem freigestellt auf was mehr Glauben geschenkt werden darf.

    Schaue dann was mein Rechtsanwalt dazu zu sagen hat und hoffe dass er die neusten

    Gesetzgebungen in dieser Hinsicht kennt.

    Meinem Kollegen jedenfalls hat er unbedingt ein Testament anempfohlen warum also

    wenn es ohne ginge.

    -gogobo-

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

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    -Einstein-


  • Im Link von Artur steht aber ganz oben klar drin nur wenn "kein Testament" gemacht wird.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Im Link von Artur steht aber ganz oben klar drin nur wenn "kein Testament" gemacht wird.

    Du meinst das ?


    letzter wille.PNG

    Kein Testament, dann kommen die Standardvererbungsregeln ins Spiel.

    Vielleicht etwas kompliziert aber jetzt sollte man die Gesetzes Artikel mit den Standardsvererbungsregeln lesen.

    -gogobo-

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    -Einstein-


  • Hallo,

    Auch wenn es vielleicht nicht ganz in die derzeitige Diskussion passt (kein Testament vorhanden) wollte Ich nur nochmals darauf hinweisen, dass offensichtlich ausländische rechtsgültige Testamente auf den Philippinen anzuerkennen sind - ich habe nämlich gerade ein Beispiel in der Law-Jurisprudence-Datenbank der Arrelano Univerisität gefunden (https://lawphil.net/judjuritis/ju). Ich habe das oberte Gerichtsurteil des Sandigan Bayaqn -Gerichtshofes in eine (alte) Word Datei kopiert und versucht hier rein zu stellen. Man kann Beispiele (leicht) in der Datenbank, die auch mit Google hinterlegt ist mit Stichworten aufrufen.

    In diesem Fall handelt es sich wohl um einen verstorbenen Phil-US-Amerikaner, dessen Verwandte nun mit dem Testament auf den Philippinen (wo es offensichtlich anerkannt wird!!!) noch weitere Erbschaften erhalten möchte.


    Deshalb kann m. E. eben ein deutsches "Berliner Testament" (wer kann schon sagen wie alt es wirklich ist) auch (ziemlich leicht) aus dieser Bedruillie helfen (vorausgesetzt es wird nach neuem EU-Recht noch nachträglich angegeben nach welchem Wohnsitz-Rech das Testament vollzogen werden soll!- sonst gilt das Recht des derzeitigen Wohnsitzlandes/Philippinen)!

    MfG.

    Wol23

  • Hallo,

    ich habe versucht die gleiche Datei wegen ungültiger Endung nochmal in Open Office hochzuladen - leide rgeht das auch nicht. Es ist aber nicht schwer in der Datenbank den Case Gr.No. 169144 aufzurufen. bDas kann jeder machen

  • Geht es hier nicht um einen philippinischen Staatsangehörigen (der ja sonst sowieso kein Land besitzen kann)?


    Wie soll den diese ein z.b. deutsches Testatment machen wenn sie noch nie einen Wohnsitz dort hatte?

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit