Grundstück, mehr Fragen als Antworten

  • Zuerst - mir ist klar - ich kann nicht Grundstücksbesitzer sein.


    Auf dem Lot auf dem ich wohne und auf dem ich ein neues Haus baue hat sich niemand der Familie meiner Mausi darum gekümmert - wem gehört dieses Lot eigentlich.


    Was ich durch Gespräche erfahren habe ist das Lot auf Großmutter (meiner Mausi) eingetragen.


    Großmutter ist 2006 gestorben.


    Mein Mausi hat 3 Geschwister.


    Wie kann man erfahren - wer Besitzer des Lot's ist ? (Erbfolge?)


    Auch für zukünftige Generationen - ich hab zwar noch keine Kinder hier, aber die Schwestern waren fleißig.


    Ich würde gerne dieses Lot für mein Mausi klar machen..


    Aber wo kann man Info über ein Lot einholen ?


    Grüße Thomas

  • Gibt es den Title, also die Besitzurkunde, im Original? Dann ab damit zum Registry of Deeds (ROD) in der zuständigen Verwaltung und dort eine beglaubigte Kopie davon anfordern. Den Title mit der Kopie vergleichen um erstmal festzustellen, ob beide komplett identisch sind. Falls ja, hast Du schon mal den/die Besitzer bis zum Ausstellungsdatum des Titles.
    Danach würde ich persönlich mit Sterbeurkunde der Oma zu einem Anwalt gehen, dem eine SPA erteilen und die Erbfeststellung bzw. Erbschaftssteuern sowie Ausstellung eines aktuellen Title erledigen lassen. Mach Dich da schon mal drauf gefasst, für den gesamten Clan, und zwar für alle die 2006 schon/noch lebten bzw. seitdem als potentielle Erben hinzugekommen sind, die Geburturkunden bei der PSA, bzw. falls nötig Sterbeurkunden zu besorgen. Ohne TIN Nummer vom BIR kann auch nicht geerbt werden, wegen abführens der Erbschaftssteuer.

    (Ich habe meiner Kleinen ein Lot gekauft und habe dieses Zinnober auf der Verkäuferseite, Verwandtschaft meiner Kleinen, mitbekommen: sechs Geschwister hatten dieses Grundstück geerbt, nur drei von denen hatten eine TIN, ein weiterer, bereits verstorbener Miterbe weder TIN noch SSS-ID. Die haben dann alles einem Attorney gegeben und der hat die Formalitäten erledigt, damit sie das Lot verkaufen konnten).


    Viel Spaß noch beim Hausbau auf unbekanntem Grund - und denk mal über einen Baustopp nach, solange Du keine Gewissheit hast!


    Gruß, Robert

    Gekommen um zu bleiben.

  • Es kommt auf den Philippinen wohl häufiger vor, dass geerbte Grundstücke auf den Namen des Verstorbenen weiterlaufen, um keine Erbschaftssteuer zahlen zu müssen bzw. um Streitigkeiten nicht offen austragen zu müssen. Wenn das Grundstück verkauft werden soll, ist das Theater natürlich groß. Ich selbst stecke als Erbe gerade mitten in einem solchen Prozess für mehrere Grundstücke drin. Eines der Grundstücke wird gerade verkauft. Der Prozess ist immer noch nicht abgeschlossen, daher sind meine Erfahrungen auch nur begrenzt.


    Da es im obigen Fall ja mehrere Erben gibt, sollten die sich untereinander einig werden, wer welchen Anteil am Grundstück hält. Man kann ein Grundstück bspw. auch zu einem Viertel besitzen, also wenn es vier Personen gibt, die jeweils einen gleichen Anteil halten sollen, dann würde das so auch im Titel stehen. Wenn man sich einig ist, müsste man eine Extrajudicial Settlement of Estate (außergerichtliche Erbschaftseinigung) erstellen. Es handelt sich um ein Dokument, was ein Anwalt oder Notar aufsetzt und worin steht, dass die vier Geschwister das Grundstück unter sich, z. B. zu gleichen Teilen aufteilen.


    Ebenso muss diese Einigung in einer Zeitung veröffentlicht werden. Dafür braucht es auch einen Nachweis, der später dem Grundbuchamt vorgelegt werden muss.


    Ist man sich nicht einig, muss man das Ganze vor Gericht ausfechten.


    Man benötigt auch eine Steuernummer (TIN) fürs Erbe. Also nicht für die einzelnen Personen (das vielleicht auch, aber Genaues weiß ich nicht), sondern eine Steuernummer, die das Finanzamt (BIR) extra für die zu erstellende Erbschaftssteuererklärung vergibt. Diese Steurnummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf die gesamte Erbmasse, also Geld, Grundstücke, Aktien etc.


    Des Weiteren müssen die Steuern fürs Grundstück gezahlt werden. Auch davon braucht man den Nachweis. Nur mit Steuerschuldenfreiheit kann man ein Grundstück überschreiben lassen.


    Mit all dem geht es dann weiter zum Grundbuchamt, wo man dann das Grundstück überschreiben lassen kann. Dann könnte ein neuer Titel erstellt werden.


    All diese Sachen müssten vor einem Verkauf geregelt werden.


    Das war jetzt alles in vereinfachter Form. Genauere Infos kann ein Anwalt geben. Grundvoraussetzung ist aber, dass sich die Erben einig sind, sonst wird es schwierig bis unmöglich.


    Falls jemand noch Ergänzungen hat, soll er diese bitte kundtun, denn auch für mich ist das alles noch ein wenig schleierhaft.

  • Thoczi ich wünsche dir viel Glück. Wenn der Title für die Großmutter "clear" ist und alle 4 Geschwister an einem Strang ziehen, dann denke ich, dass es bei dir, wenn ihr noch zusätzlich einen Anwalt nehmt, klappen wird, dass deine Mausi Alleineigentümerin des Lots werden kann.


    Allerdings, das phil. Erbrecht scheint ein Buch mit sieben Siegeln zu sein, jedenfalls so mein Eindruck, wenn ich im Forum Antworten aus der Vergangenheit auf diesbezügliche Fragen num Thema Erbrecht gelesen habe.


    Bitte berichte weiter, Ausgang interessiert mich auch persönlich, da Eigentümersituation bei mir ähnlich, nur wahrscheinlich viel komplizierter, da zwischenzeitlich 4 der 7 Kinder der Großmutter verstorben sind.


    Gruß

    roha


    P.S. Limahog, deine Antwort, die sich mit meiner Antwort überschnitten hat, bestätigt meine Meinung. Nur wenn alle (möglichen) Erben sich einig sind, kann es funktionieren, ansonsten lieber anderes Grundstück mit clear Titel kaufen.

  • Geh einfach zur zuständigen Municipality und schildere das Problem. Du moechtest wissen auf welchen Namen das Grundstück derzeit eingetragen ist. Wenn Du die Grundstuecksnummer nicht kennst frage nach der vicinity map fuer Eure Gegend (Barangay/Purok) und suche das fragliche Grundstück auf der Umgebungskarte heraus. Jedes Grundstück ist dort mit einer Nummer eingetragen. Man kann Dir dann dort sagen wer aktuell als Eigentümer in der tax dec eingetragen ist.

    Ihr solltet aber nicht zu lange warten denn wenn ueber viele Jahre keine Steuern gezahlt wurden kann es passieren dass das Grundstück eingezogen wird oder es jemand ganz Anderes fuer sich deklariert.


    LG Carabao

  • Ihr solltet aber nicht zu lange warten denn wenn ueber viele Jahre keine Steuern gezahlt wurden kann es passieren dass das Grundstück eingezogen wird oder es jemand ganz Anderes fuer sich deklariert.


    LG Carabao

    Heißt dies u.U. im Umkehrschluß, wer von den potentiellen Erben die Steuern bezahlt, der könnte Chancen haben, dass der Title auf ihn überschrieben wird?


    Gruß

    roha

  • Heißt dies u.U. im Umkehrschluß, wer von den potentiellen Erben die Steuern bezahlt, der könnte Chancen haben, dass der Title auf ihn überschrieben wird?


    Gruß

    roha

    Wenn es einen Titel gibt dann nicht. Das wäre hier der beste Fall. Der laesst sich nicht so einfach umschreiben. Dann muesste das Grundstueck vereinfacht gesagt nur durch die Zahl der Kinder der Großmutter geteilt werden. Ein Notar wird sagen welche Dokumente dafuer in diesem Fall gebraucht werden.

    Von einem Titel hat der Threatstarter aber nichts geschrieben.

    Ich VERMUTE daher er handelt sich um ein Grundstueck nur mit Tax declaration.

    Der Threatstarter sollte am Besten schleunigst herausfjnden wer auf das Grundstueck eingetragen ist. Nur weil die Großmutter da schon seit Ewigkeiten lebte muss es nicht bedeuten dass ihr auch das Grundstueck gehoert.


    LG Carabao

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  • wie Du baust schon, hast aber keine Ahnung wem es gehoert???

    Ja, Invest hällt sich aber noch im verschmerzbaren Bereich.


    Warum - weil die Infos die ich bekommen habe waren bisher sehr dürftig.


    Mit steigenden Wert - ich baue in Abschnitten - stellt sich nun diese Frage.


    Weiterhin hatte ich nicht vor ein Kind auf den PH zu zeugen - Aber was wenn doch.


    Es rumpelt gerade alles auf mich ein.


    Grüße Thomas

  • Viel Spaß noch beim Hausbau auf unbekanntem Grund - und denk mal über einen Baustopp nach, solange Du keine Gewissheit hast!


    Gruß, Robert


    Abschnitt 1 meines Hauses werde ich auf jeden Fall fertig stellen.


    Aber weitere Bauabschnitte sind erstmal auf Eis.


    Grüße Thomas

  • Also - Title (Declaration of Real Property) liegt mit im Original vor.


    Eingetragen ist ist die Großmutter meiner Mausi - im weiteren Besitzer "G" genannt. (Großmuttergeneration)


    G hatte 4 Kinder A, B, C und D


    A, B, C, und D haben mittlerweile 19 Kinder.


    Ich nehme mal für uns jetzt mal Stammbaum A.


    A hat 4 Schwestern und ein Bruder.


    Ich merke gerade was für eine Scheixxe. Das unter den Schwestern würde klar gehen aber die 19 anderen.


    WTF


    Grüße Thomas

  • Thomas, wenn die Großmutter 4 Kinder hatte erbt das Elternteil Deiner Mausi ein Viertel des Grundstuecks.

    Dieses Viertel muss dann Deine Mausi mit ihren Geschwistern teilen.

    Die Cousinen und Cousins duerfen sich um die drei anderen Teile des ursprünglichen Grundstuecks einigen.

    Hatte denn die Großmutter noch andere Grundstuecke so dass man diese auf ihre Kinder aufteilen koennte?


    LG Carabao

    Einmal editiert, zuletzt von Carabao ()

  • Carabao - Ja die Großmutter hatte 4 Kinder - darunter die Mutter meiner Mausi (4 Schwestern - 1 Bruder)


    Die anderen 3 waren auch fleißig - nach ungefähren Zählungen sind das 19 Personen - einer von denen lebt auf Hawaii und hat mittlerweile auch Nachwuchs.


    Allein die anderen 2 (Cousin/inen) sind ...... ???


    Ich hab den Überblick verloren.


    Gibt es sowas wie ein Kartasteramt auf den PH.


    Ich glaube ich muss bei der Großmutter (bzw. Erbe der Großmutter) ansetzen und von dessen Tod an aufräumen.


    Oder?


    Grüße Thomas

  • Thoczi

    Wie groß ist den das Grundstück m² ?

    Würde dir/euch 1/4 reichen oder benötigt ihr das ganze Grundstück ?

    Vielleicht ist eine Splittung des Grundstücks in Betracht zu ziehen wenn dies möglich ist.

    ( Weis nicht wie das auf den Philippinen gehandhabt wird wenn keine Einigung möglich ist ).

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Eigentümer sind die noch lebenden Kinder der Großmutter. Die sind nach dem Tod Eigentümer des Grundstuecks und nicht deren Kinder.

    Wenn die Geschwister der Mutter Deiner Mausi alle noch leben musst Du mit denen eine Einigung finden.


    Und Du musst mit ALLEN eine Einigung finden. Wenn nur einer nicht mitspielt dann kann er Dich in Zukunft erpressen.


    So wie Du es schilderst halte ich es fuer weitaus guenstiger was Du dort gebaut hast abzuschreiben wenn es noch nicht allzu viel ist und lieber an andere Stelle ein Grundstueck erwerben und dort ein Haus bauen.


    ( Weis nicht wie das auf den Philippinen gehandhabt wird wenn keine Einigung möglich ist ).

    Wenn es ein Grundstueck gibt und mehrere Kinder es erben wird das Grundstueck ueblicherweise aufgeteilt. jeder bekommt die gleiche Quadratmeterzahl.

    Im Normalfalle gibt es dort eine Einigung.


    Schwierig ist hier dass Thomas schon angefangen hat zu bauen, sozusagen auf dem Gemeinschaftsgrundstueck aller noch bevor dies aufgeteilt ist. Da ist Streit vorprogrammiert.


    LG Carabao

  • Da pflichte ich Carabao bei. Bei uns ist so eine Multi-Eigentümer Geschichte nach gut 10 Jahren bald zu Ende.
    Ich hoffe, dass Thomas da noch aussteigen kann. Lieber ein paar 100 kPHP in den Sand setzten, als sich hier mit der Verwandtschaft über ein Vierteljahrhundert streiten.

    - followyou -

  • Thoczi@


    Aber wo kann man Info über ein Lot einholen ?


    1. Deeds (LRA-Land Registration Authority)
    2. DENR
    3. Municipal Assessor
    4. Provinzal Assessor, dort gibt’s normaler weise noch den 'Historical File'.

    Die ersten Behoerdengaenge wuerde ich mit meiner Partnerin erst mal ohne notariellen/

    anwaltlichen Beistand machen. Haben wir auch gemacht, es gibt einem Einblicke in das

    phil. Verwaltungssystem.

    Eine Frage, die schon aufgeworfen wurde u. je nach Fall nicht unbedingt einfach zu klaeren

    ist, ist: wieviele Grundstuecke sind auf den Namen der Grossmutter eingetragen waren u. in welchen Provinzen. - Nicht dass das BIR bei einem moeglichen Kauf der 3 restlichen Anteile

    nicht den gesamten Kaufpreis kassiert u. ihr nichts habt.



    Ich würde gerne dieses Lot für mein Mausi klar machen..


    Das Gespraech mit den Mit-Erben suchen. Meiner Erfahrung nach ist kein Erbe verpflichtet, Irgend einer Regelung der Mit-Erben zu folgen, dann bleibt das Lot halt Gemeinschaftserbe.

    Eine Aufteilung des Lots in gleiche Teile (subdivision), ist wegen z.B. Aussicht bei Hanglage, Zugang zur Strassenanbindung falls vorhanden, Bepflanzung u.u. schwer moeglich.

    Ist halt vom eigenen Verhandlungsgeschick u. dem 'good will' der anderen Erben abhaengig.



    Thoczi@


    G hatte 4 Kinder A, B, C und D

    A, B, C, und D haben mittlerweile 19 Kinder.

    Ich nehme mal für uns jetzt mal Stammbaum A.

    A hat 4 Schwestern und ein Bruder.


    Also wenn Gs Kinder noch leben, hast es nur mit 4 personen zu tun, um eine Klaerung zu erreichen.

    Ist eines von A; B; C; oder D verstorben, treten deren Nachkommen in dessen Position, was Verhandlungen nicht unbedingt vereinfachen.



    Wuensch Dir auf jeden Fall viel Erfolg. Bei uns hat's ja auch geklappt; wenn auch 'nur zu 5siebteln' . Von 7 Erb-Parteien haben 5 an uns verkauft u. einer subdivision haben alle zugestimmt.

    We apologize that maintenance is taking longer than expected.

    Thank you for your understanding!

  • Oh Mann - Ich habe voll vertraut das das Grundstück der Familie gehört. Aber das das nun mehr als 19 Personen sind - die auch noch verstreut auf den PH leben und einer davon auf Hawaii.


    Damit habe ich nicht gerechnet.


    Ich muss nachdenken.....


    Grüße Thomas

  • Oh Mann - Ich habe voll vertraut das das Grundstück der Familie gehört. Aber das das nun mehr als 19 Personen sind - die auch noch verstreut auf den PH leben und einer davon auf Hawaii.

    Ne

    Eigentümer sind die noch lebenden Kinder der Großmutter. Die sind nach dem Tod Eigentümer des Grundstuecks und nicht deren Kinder.

    Wenn die Geschwister der Mutter Deiner Mausi alle noch leben musst Du mit denen eine Einigung finden.

    Da du nicht sagtest, dass eines der 4 Kinder der Oma gestorben sei, sind es 4 Eigentümer. Die zählen.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“