Nachzug von minderjährigen Kindern aus PH nach D

  • Meine Frau hat im Juli ihr Eheschließungsvisum in der DBM abholen können, musste dafür dort aber unterschreiben, dass sie ihren 5jährigen Sohn später nicht mehr nachkommen lassen werde.

    Weiß hier jemand Genaueres über solch eine Vorgehensweise der Botschaft? Oder kann es sein, dass sie da etwas falsch verstanden hat und sie selbstverständlich ihren Sohn, solange er minderjährig ist und vorausgesetzt der Vater stellt sich nicht weiter dagegen, nachholen kann?

  • Also sie kann natürlich jederzeit auch später ein Visum zum "Familiennachzug zu einem Ausländer" beantragen. Es läuft ähnlich wie jetzt bei euch! Es muss vermutlich eine UP gemacht werden, es wird i.d.R. eine Zustimmung des Vaters erwartet und das Kind sollte nicht älter als 15 sein. Denn danach ist nur ein NAchzug mit Deutsch C1 möglich, was unmöglich ist!

    Weiterhin müsst ihr genug verdienen, um den Unterhalt nachweißlich sicherstellen zu können! Das muss nachgewiesen werden!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich denke, deine Frau hat das falsch verstanden, sonst wäre das ein Skandal.


    Wenn der Antrag zum Kindernachzug vor dem 16. Geburtstag des Kindes gestellt wird, ausreichender Wohnraum, eine Krankenversicherung,

    Einkünfte (keine Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen für seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen) vorhanden sind, wird in deinem Fall der Kindernachzug ein Kinderspiel.


    Ich kenne 3 Fälle, wo im außereuropäischen Ausland Heranwachsende es innerhalb von
    2 Jahren geschafft haben eine Prüfung zum C1 Sprachnachweis zu bestehen. Es waren vorher keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden.


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  • , musste dafür dort aber unterschreiben, dass sie ihren 5jährigen Sohn später nicht mehr nachkommen lassen werde.

    Ich würde mich mit der Antragsnummer mal an die DBM wenden und um Kopie des Schreibens bitten. Natürlich im Namen der Ehefrau. Sollte die dann Mauern das ganz über den Bürgerservice des AA und als weitere Eskalation Akteneinsicht durch einen Anwalt.


    Ansonsten sind dem Kindernachzug natürlich die Schranken des Ortsrecht auferlegt. Also ggf des Kindvaters oder eines philippinischen Gerichts, die einen solchen Nachzug verhindern können.

  • Hier müssen wir erst Mal klären:


    War die Mutter mit dem Vater des Kindes verheiratet? Gibt es einen gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss. Wenn ja, wie ist die Regelung.

    Die Mutter war nicht mit dem Vater verheiratet.


    Die (bis kurz nach meinem ersten Besuch Februar 2016) geübte Praxis, ihn abwechselnd in der Familie der Mutter und des Vaters zu betreuen, wurde April 2016 abgebrochen.

    Sehr entgegen dem Willen meiner Frau und ihrer Familie, er wird ihr seither praktisch entzogen, und er lebt seit nun fast 3 Jahren ausschließlich in der Familie seines Vaters. Meine Frau und auch ihre Familie haben ihn seither nur noch ganz selten und auch nur für kurz bekommen. Meine Frage, weshalb die Vater-Familie ihn unter Verschluss hält und warum sie als die Mutter sich das bieten lässt, wurde mir immer wieder mit der Gewaltbereitschaft dieser Familie begründet, und dass diese selbst vor Mord nicht zurückschrecken würden, wenn sie rechtliche Schritte ginge, ihn zurück zu bekommen.

    Widerwillig habe ich diese Kröte die ganze Zeit geschluckt, denn ich, mit meinen eigenen kleinen Kindern hatte ja zwingend eine Single-Mutter als Frau gesucht. Also eine Single Mutter MIT ihrem gleichaltrigen Kind oder Kindern.

    Wir leben nun knapp 6 Monate hier in D zusammen und wir haben auch schon unsere ersten Streitereien im realen Alltag mehr oder weniger erfolgreich hinter uns gebracht. Der jüngste Streit hat (mir zumindest) deutlich gemacht, dass der tieferliegende Grund nicht das Streitthema selbst war, sondern dass in unserer neuen Patchwork Familie etwas ganz grundsätzliches fehlt. Nämlich ihr Sohn. Ich beginne zu vermuten, dass meine Frau ihren Sohn von Anfang an nicht mitbringen wollte, dass vielleicht sogar die Geschichte mit der mordlüsternen Vater-Familie gar nicht so ganz wahr ist. Sondern dass meine Frau sich einfach nicht sicher war, ob diese Eheschließung mit mir gut gehen würde und deshalb erst mal nur darauf setzte, selbst alleine hierher zu ziehen.

    Ich würde mich mit der Antragsnummer mal an die DBM wenden und um Kopie des Schreibens bitten. Natürlich im Namen der Ehefrau.

    Gute Idee!

    Nur, wo gibt's diese Antragsnummer?

    Falls wir nichts mehr zu dem Vorgang finden können, werde ich die DBM anschreiben mit Mädchenname und Passnummer. Vielleicht können sie uns auch auf diesem Weg helfen.

  • sollte das Kind seit drei Jahren also vom Alter 2-5 Jahren nur ausschließlich beim Vater wohnen ist der die Bezugsperson und das Kind da herauszureißen praktisch unmöglich bzw. auch moralisch nicht vertretbar. Keine Ahnung was in der Vergangenheit gelaufen ist. Aber in diesem Falle sollte sie auf einen Nachzug verzichten.


    Das gleiche wäre doch hier in Deutschland, der Vater bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht und aus Gründen wie auch immer hat die Mutter die Kinder seit 3 Jahren kaum gesehen und will aber plötzlich die Kinder zu sich nehmen und mit ihnen ins Ausland ziehen ha ha ha viel Glück damit. Dem würde kein Gericht zustimmen.

  • Antragsnummer ist nötig. Name und Geburtsdatum der Frau reichen. Auch ich halte die Story vom Eheschließung Visum gegen den Verzicht auf denkindernachzig für

    unglaubwürdig.

    At Yannick, hier sind zunächst nur philippinische Gerichte zuständig. Daher zur Not einen philippinischen RA hinzuziehen. Ich teile natürlich die Ansicht dass in der Zwischenzeit der Vater die Hauptbezugsperson ist. Ob die Philippinen hier ein Gewohnheitsrecht ableiten, weiß ich nicht.

  • also bei uns damals war es noch so (ich denke, heute ist es nicht wesentlich anders, bin mir aber nicht sicher), dass der leibliche Vater (sofern dieser in der Geburtsurkunde der Kinder vermerkt ist, was bei uns der Fall war) grundsätzlich dem Umzug un den daraus resultierenden Gegebenheiten zustimmen muss. Auch wenn beide nicht verheiratet waren.

    Aber:

    Wenn der Vater unbekannt verzogen bzw. untergetaucht ist und die Mutter glaubhaft versichern kann, dass der leibliche Vater sich seit geraumer Zeit (oder auch seit Geburt an) nicht um das Wohl seiner Kinder gekümmert hat, keine eheähnliche Lebensgemeinschaft bestand, er keinerlei Support welcher Art auch immer geleistet hat, dann wird auf eine Einwilligung verzichtet. Steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde drin, dann hat die Mutter sowieso das alleinige Sorgerecht und braucht kein Einverständnis.

    Bei den Kindern meiner Frau stand zwar der Erzeuger in der Geburtsurkunde drin, aber ansonsten war es so, wie unter "aber" beschrieben.

    Meine Frau hat diesbezüglich eine eidesstattliche Erklärung im Beisein eines Rechtsanwalts bei einem Notar unterschrieben. Das hat gereicht. So war es zumindest bei uns. Damals, Anfang 2014. Wir hatten damals aber die Kinder gleich mit eingepackt, also nix Kindernachzug. Die waren von Anfang an mit dabei.


    Im beschriebenen Fall sehe ich keine Chance auf einen Nachzug, zumal die Mutter ja nicht mal in den vergangenen Jahren die Kinder erzogen hat, egal warum. Und gut für das Kind wäre es auch nicht, da stimme ich einem Vorredner vollkommen zu.

  • Alle Beiträge nehme ich an. Und auch ich sehe, dass es eine übergriffige Aktion wäre, ohne das zwischenzeitliche reale Leben des Kindes mit einzubeziehen.

    Also, dieser Punkt ist erstmal erledigt. Evtl. wird er noch mal aktuell, in 10 Jahren, wenn er selbst das von sich aus wollte.

    Ich wollte hier nochmal eure Erfahrungen hören, als eure junge Pinays dabei war sich in das für sie ungewiss Abenteuer einen Foreigner zu heiraten einließ, das erste mal ihre Heimat verlassen und sich hier in der Fremde ansiedeln wollte.

    Könnte die Geschichte meiner Frau, dass der Vater ihren Sohn gegen ihren Willen entzogen hat, nur eine schöne Geschichte sein?

    Könnte es sein, dass sie erstmal nur alleine kommen WOLLTE und plante, erst wenn sie alleine hier selbständig leben kann, ihn nachzuholen.

  • At TS,

    In 10 Jahren wird das auf Grund des Alters des Kindes kaum noch möglich sein. Sprachstand C1 wird ab dem 16. Lebensjahr gefordert.


    At zumba,

    Wer hat das Einverständnis des Vaters gefordert? Die dbm oder die abh. ? Abhs fordern schon Mal in Unkenntnis der philippinischen Rechtslage sowas. Das letzte Mal haben wir das in einem Fall so gelöst, dass über den Bürgerservice eine Expertise eingeholt würde.

    Wenn die dbm es standardmäßig fördern würde, sollte es schon im Merkblatt stehen.

  • Das kann ich nicht mehr genau sagen, nicht mal, ob es eine konkrete Forderung war. Vielleicht auch nur eine Empfehlung.

    Fakt ist allerdings, dass bei der Ausreise am Flughafen in Manila und auch in München am Flughafen das Dokument angeschaut worden ist. Ob dies nur dafür genutzt hat, dass weitere, lästige Fragen nicht gestellt werden musste oder ob das zwingend notwendig war, weiß ich nicht. Jedenfalls gab es damit Null Probleme.

    Weiter aber in Deutschland: Spätestens bei der Einbürgerung ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht Pflicht, in der Schule wollten sie das auch sehen, aber ich weiß nicht mehr genau, was das war.


    Wir waren und sind jedenfalls heilfroh, dass wir dieses Dokument haben erstellen lassen, es hat nicht nur einmal geholfen.