Landbesitz als Ex-Filipina...?

  • Habe mal eine Frage an die Experten von Euch,

    also bitte keine Antworten wie das müsste, könnte...

    Es geht um Landbesitzt, Filipina hat Land ca. 65.000 m² es gehört Ihr alleine. Sie lebt schon seid Jahren in Deutschland und sie ist am überlegen ob sie die Deutsche Staatsbürgerschaft annimmt. Weis aber nicht ob und wenn ja wie sich das dann auf Ihren Landbesitz auswirkt.


    Meine Frage, Ändert sich etwas an den Besitzrechten wenn Sie die Deutsche Staatsbürgerschaft annimmt ? Habe dazu bisher noch nichts im Internet gefunden, das einzige was ich bisher gefunden habe ist das ehemalige Filipinos beim Erwerb von Land Grenzen gesetzt wurden was die Größe des Grundstück angeht. So sollen Sie maximal in Städten 5000 m² und auf dem Land maximal 3 ha kaufen dürfen. Sie dürfen dann auf dem Land bauen, leben / wohnen und es Geschäftlich nutzen. Mit dem Land handeln dürfen sie nicht, also makeln ist untersagt.


    Zu meiner Frage zurück, ändert sich etwas an den Besitzrechten wenn Sie die Deutsche Staatsbürgerschaft annimmt ( Nachteile für später ) ?

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Hier ein Link dazu, den ich vor einiger Zeit aufgrund einer ähnlichen Fragestellung gespeichert hatte. Ist wohl so, dass das Land weiter Eigentum der ehemaligen Filipina bleibt, vorausgesetzt die erlaubten QM werden nicht überschritten. Bei 6,5 ha liegt die Dame klar darüber.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Ja das dachte ich mir schon hatte einen Teil dazu ja schon im Internet gefunden. Ist schade das es so ist, werde es an Sie weiter leiten.


    Nun muss Sie überlegen wie es für Sie am besten ist. Mir ist auch noch nicht klar ob sie später wieder zurück möchte oder ob sie das Land den Kindern vererben möchte. Im Moment denke ich das Sie nur die Vorteile für die Deutsche Staatsbürgerschaft sieht, solange sie hier ist und beim reisen ( Visa... ).


    www Danke

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • Meine Frau wird Ihre (oder auch "unsere") Grundstücke an unsere, mittlerweile volljährige Tochter übertragen (Donation Inter Vivos), mit entsprechendem Vertragswerk bzgl. Nießbrauch. Hier zwei Links die sich mit der Übertragungbefassen bzw. ein Beispiel eines solchen Vertrags zeigen. Die Links habe ich schon länger in meiner Linksammlung, die Aktualität müsstest Du ergooggeln.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Vielen Dank, werde mir das mal genauer anschauen könnte auch später für uns meine Frau & mich interessant sein. Aber erst einmal für eine Bekannte von mir.


    Nochmals Danke

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • In Ausnahmefällen genehmigt die BRD doppelte Staatsbürgerschaft.

    Wenn die Filipina beweisen kann, das ihr durch den Verlust der Philippinischen Staatsbürgerschaft große Nachteile entstehen, kommt sie eventuell damit durch.

    Ein Versuch ist es Wert.

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......

  • In Ausnahmefällen genehmigt die BRD doppelte Staatsbürgerschaft.

    Nennt sich Beibehaltungsgenehmigung. Die kann bei einem wesentlichen wirtschaftlichen Schaden durch die Einbürgerung erhalten werden. Dazu bedarf es eines Beibehaltungsantrag mit dem Einbürgerungsantrag.


    Für die Einbürgerung gibt es kostenlose Beratung durch die Behörden. Einfach mal wahrnehmen, Belege dabeihaben und eine Berechnung des wirtschaftlichen Schaden.