Also bei der Ausländerbehörde hier in meiner Stadt ( und meines Wissens nach auch bei allen anderen in Deutschland) kann man auch einen Betrag auf einem Sparbuch an die Behörde verpfänden, bei Ausreise des Besuchs, die man natürlich nachweisen muss (gibt 2 Methoden dafür), bekommt man dann eine Bescheinigung um bei der Bank die Verpfändung wieder freizugeben. Leider gibt es keine festgelegten Summen die verpfändet werden müssen, was gefordert wird ist von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich. Nur als Beispiel für meine Schwiegermutter mussten wir 2014 exakt 1600€ Pfand stellen da mir der Nachweis meiner Einkünfte zu kompliziert war hahaha, ich erinner mich an einen anderen Fall aus 2014 wo es 2400 € waren.
Ich empfehle dir bei deiner Ausländerbehörde direkt nachzufragen wie hoch ein Sparguthaben sein muss damit es zwecks Verpflichtungserklärung zur Verpfändung ausreicht, dann genau ein Konto mit dieser Summe eröffnen und sich von der Bank(den Pfändungssperrvermerk) bescheinigen lassen , dass das Guthaben an die ALB verpfändet ist. Dann erhält man eine wirksame Verpflichtungserklärung, die fürs Visum ausreicht.
Danke für die Antwort. Aber genau das habe ich leider auch gemacht. Ich habe dort angerufen und mir wurde gesagt, dass sie das hier nicht machen.