Aber in den 12 Monaten darf man dann nicht mehr in Deutschland fahren oder?
Doch, im Fahrschulauto
Habe ich doch deutlich geschrieben...180 Tage nach Ersteinreise mit einem Visum zum langfristigen Aufenthalt darf sie mit Phill. Führerschein fahren....danach nicht mehr. I.d.R. wird der Phill Führerschein bei der Anmeldung zur Umschreibung eingezogen