altphil09 / Fragen zum richtigen Vorgehen beim Thema Hochzeits- Visa

  • Mit jeden Foreigner meinte ich vor allem auch, dass alle, wo bereits hier sind, betreut werden müssen. U

    Was muss da betreut werden, wenn du Flüchtinge meinst ist dass das Bundesamt für Migration und Flüchtinge. Die ABH stellt am Anfang die Aufenthaltgestattung aus und am Ende den AT oder Duldung und führr ggf. die Ausweisung und Abschiebung durch. Den Rest macht das Bundesamt. Kommt der Flüchtling über eine Erstaufnahmeinrichtung sind auch die Daten bereits erfasst udn Papiere bereits ausgestellt, Aus das Papperl austellen ist da nichts mehr zu machen. Außer man will da mehr machen, wozu ja manchen ABH einen Ehrgeiz entwickeln möglichst of vorzuladen.

    Ende 2014: 8,1 Mio. Ausländer in Deutschland

    Ende 2018: 10,9 Mio. Ausländer in Deutschland

    Zuwachs: 35%

    Das heißt die ABH haben nun 35% mehr potentielle Kunden. Erst einmal unabhängig von den notwendigen Tätigkeiten. Glaubt hier jemand, dass das Personal auch entsprechend erhöht wurde?

    Die ABH kann sich dann mit den erstmaligen Aufenthaltstiteln rumschlagen, mit den zu verlängernden Aufenthaltstiteln / Niederlassungserlaubnissen / Daueraufenthaltstiteln.

    Und dazu kommen dann noch die ganzen Aufenthaltsgestattungen bei Asylverfahren und Duldungen bei Aussetzung der Abschiebung, was sicher auch nicht immer auf all zulange Dauer angelegt sein wird wie bei einem normalen Aufenthaltstitel. Dazu klommen bei dieser Gruppe noch die Beschäftigungserlaubnisse, die über die ABH nach Prüfung von Unterlagen gehen.

    Dazu kommen dann noch die neu dazugekommenen ohne wirkliche Deutschkenntnisse an und Englisch sicher auch nicht wirklich perfekt oft auf beiden Seiten. Sprich die Bearbeitung ist dann oft ein Vielfaches länger als bei einem Muttersprachler.


    Ach ja und noch die VEs, die sicher auch nicht weniger werden.

    Ach ja, und noch die ganzen An-/ Ab- und Ummledungen

    Ach ja,

    und wenn es keine zweite Behörde gibt für wie bei uns im Landkreis "Besonderes Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsbehörde" dürfte bei so mancher ABH noch folgendes dazu kommen:Einbürgerungen / Beantragung der deutschen StaatsbürgerschaftStaatsangehörigkeitsausweiseIntegrationskurseArbeitserlaubnis bei Aufenthaltsgestattung und DuldungenDaueraufenthalt-EUAuflagenänderung bei SelbständigkeitArbeitserlaubnis Westbalkanstaaten (Visumsverfahren, Erteilung, Verlängerung)WerkvertragsarbeitnehmerMehrarbeit bei StudentenArbeitsmigration (u.a. Ausbildung, Weiterbildung, blaue Karte EU, FSJ, Au-pair) Umgangsrechteigenständiges AufenthaltsrechtARB EWG/Türkei Nr. 1/80


    Zurück zum Ausgangspunkt "Lange Bearbeitungszeiten"

    Bei einer Zunahme von 35 % der "Kundschaft", die vermutlich noch so verteilt sein dürfte, dass die Zunahme in größeren Städten höher ist, und in ländlichen Gegenden eher niedriger, ist es kein Wunder, dass manche ABHs dann überlastet sind


    Optimierungen und Abhilfemaßnahmen, die auf deutlich höherer Ebene als die Sachbearbeiterebene der ABHs laufen, sind dann wieder ein anderes Thema.

  • Ende 2014: 8,1 Mio. Ausländer in Deutschland

    Ende 2018: 10,9 Mio. Ausländer in Deutschland

    Zuwachs: 35%

    Viele kommen aus der EU 4,7 Millionen. Damit hat die ABH überhaupt nichts zu tun. Relevant sind die Nicht-EU Ausländer. (Nachdem der Bundestag die Freizügigkeitsbescheinigung abgeschafft hatte, bis dahin hatten natürlich EU-Bürger den Kotau be der ABH zu machen, obwohl angebelich überlastet und man hat natürlich vielen EU-Bürgern die Bescheinigung aus verschiedenen Gründen verweigert (es war aber als einfache Meldebescheinigung ohne Vorrausetzung gedacht). Da hatten sich viel Beschwerden bei der EU gesammelt und man fürchtete ggf. eine Defizitverfahren durch die EU.).


    2013 hat man die Freizügigkeitsbescheinigung abgeschafft bis dahin wurden EU-Bürger bei der ABH geführt.


    Zahlen der ABH pflichten Bürger

    2013 6,8 Mio

    2014 4,5 Mio

    2015 5,1 Mio

    2016 5,8 Mio

    2018 5,9 Mio

    2019 6,2 Mio



    Man sieht nach den Flüchtlingsewanderung 2015/2016 hat sich die Lage seit drei Jahren deutlich stabilisiert, mit weniger als 10% Zuwachs. Die Entschuldigung die ABH hat zuviel zu tun lass ich 2016 noch gelten, 2019 nicht mehr. Die Zahl der Meldepflcihten Ausländer von 2013 hat man noch nicht mal wieder erreicht.

  • Viele kommen aus der EU 4,7 Millionen. Damit hat die ABH überhaupt nichts zu tun. Relevant sind die Nicht-EU Ausländer. (Nachdem der Bundestag die Freizügigkeitsbescheinigung abgeschafft hatte, bis dahin hatten natürlich EU-Bürger den Kotau be der ABH zu machen, obwohl angebelich überlastet und man hat natürlich vielen EU-Bürgern die Bescheinigung aus verschiedenen Gründen verweigert (es war aber als einfache Meldebescheinigung ohne Vorrausetzung gedacht). Da hatten sich viel Beschwerden bei der EU gesammelt und man fürchtete ggf. eine Defizitverfahren durch die EU.).


    2013 hat man die Freizügigkeitsbescheinigung abgeschafft bis dahin wurden EU-Bürger bei der ABH geführt.

    Lapidar heißt es nun mal, die ABH ist Ansprechpartner für alle Ausländer, die sich vorübergehend oder langfristig im Bundesgebiet aufhalten

    Mit ist die Zeit zu schade, jetzt noch weiter tiefer zu gehen, was den tatsächlich an Aufgaben bei den verschiedenen Ausländerkategorien an fällt. Letztlich wird sich ja jeder selbst ein Bild machen können, was den die Gründe in seiner Gemeinde sein könnten.


    Ich hatte mit der ABH in meiner Gemeinde keine Probleme, Termine waren nicht notwendig.

  • So jetzt bin ich aber sehr überrascht - kannst Du mir sagen, was Du für Angaben bei der Beantragung des Hochzeitsvisas gemacht hast ?

    z.B Datum wann die Unterlagen vollständig sind ?


    Ich versteh nun gar nichts mehr bzgl. diese Terminvegabe geschichte.

    Ich hatte als Wunschtermin mitte September angegeben da bis dahin die Papiere fertig sind.

    Danke für die Info - nun ja schlau werde ich nicht daraus. Aktuell warte ich seit 20.08. dass die Dokumente der Botschaft beim Standesamt eintreffen, sollte ja einmal bald passieren.

  • so es geht voran.

    Die Dokumente sind nun von der Embassy da und liegen auf meinem Schreibtisch - habe diese sofort eingescannt.

    Morgen gehts zur Übersetzerin, die gibt mir dann die beglaubigten Kopien und am Donnerstag bin ich wieder im Standesamt um 8 Uhr und dann geht es weiter.

    Alle Dokumente sin OK.


    JEtzt stellt sich mir nur folgende Frage Visatermin 2.12. => Die Befreiung wird vermutl. Ende September da sein, d.h. ab ticken ja die 6 Monate

    geplant ist Ende JAnuar als Heiratstermin nun anzupeilen.

    Soll ich nun das Befreiungsverfahren nochmal etwas rauszögern 2-3 Wochen um hinten etwas Luft wg den 6 Monaten zu haben oder reicht da Ende März ?

  • JEtzt stellt sich mir nur folgende Frage Visatermin 2.12. => Die Befreiung wird vermutl. Ende September da sein, d.h. ab ticken ja die 6 Monate

    geplant ist Ende JAnuar als Heiratstermin nun anzupeilen.

    Soll ich nun das Befreiungsverfahren nochmal etwas rauszögern 2-3 Wochen um hinten etwas Luft wg den 6 Monaten zu haben oder reicht da Ende März ?

    Lass das doch deinen Standesbeamten entscheiden; der wird ja schon öfters mit dem zuständigen OLG zu tun gehabt haben und weiß wie lange das Befreiungsverfahren dauert.


    Ich persönlich würde weitermachen, was man hat, das hat man schon mal. Man weiß nie, ob beim OLG oder wo auch immer jemand krank wird und sich das ganze dann in die Länge zieht.

    Die Panik, die hier aufgemacht wird wegen der 6 Monatsfrist vom OLG kann ich nicht nachvollziehen. Rein rechnerisch würde das ohnehin bei Euch mit Ende März klappen.. und Überziehungen würden sicherlich nicht zu euren Lasten ausgelegt werden können. Es gibt dann immer Lösungen...

  • Lass das doch deinen Standesbeamten entscheiden; der wird ja schon öfters mit dem zuständigen OLG zu tun gehabt haben und weiß wie lange das Befreiungsverfahren dauert.


    Ich persönlich würde weitermachen, was man hat, das hat man schon mal. Man weiß nie, ob beim OLG oder wo auch immer jemand krank wird und sich das ganze dann in die Länge zieht.

    Die Panik, die hier aufgemacht wird wegen der 6 Monatsfrist vom OLG kann ich nicht nachvollziehen. Rein rechnerisch würde das ohnehin bei Euch mit Ende März klappen.. und Überziehungen würden sicherlich nicht zu euren Lasten ausgelegt werden können. Es gibt dann immer Lösungen...

    Ich sehe das auch so - Ich möchte ja gerne noch Ende Januar heiraten - wenn am 2.12. der Visatemrin ist sollte das ja klappen - das wären 8 Wochen nach Visatermin. (ja ich weiß 3 Wochen kann man wg. Urlaub abziehen) aber selbst wenn die Bis Ende Februar brauchen ist das ja noch im Rahmen der Frist. Und so lange kann das ja nicht mehr dauern - . Mein Standesbeamter hat das angesprochen und war aber hier auch nicht schwarz weiß. Evtl. werde ich mit Ihm abstimmen das so zu timen, dass die Papiere nach seinem Urlaub wieder da sind.

  • sorry wg doppelpost.

    Habe soeben nun die beglaubigten Kopien abgeholt. Beim Abgleich haben wir festgestellt dass sich die Botschaft noch einmal im April ein neues CENOMAR geholt hat. Es wurde also nicht unseres von ende Januar, welches wir im Februar abgegeben haben, sondern eines vom April geprüft.

    zum Glück hat die Übersetzerin die nur wenige km von mir entfernt wohnt gleich entsprechend nachgezogen, so dass nun alles passt.

    Der Teufel steckt wirklich im Detail.


    Morgen am Standesamt geht es weiter....

  • Beim Abgleich haben wir festgestellt dass sich die Botschaft noch einmal im April ein neues CENOMAR geholt hat. Es wurde also nicht unseres von ende Januar, welches wir im Februar abgegeben haben, sondern eines vom April geprüft.

    .. wobei ich tippen würde, dass das nicht die DBM war, die das neue Cenomar beantragt hat, sondern der Vertrauensanwalt. Ich würde fast tippen, dass es ein Versehen war, euch das neue Cenomar zurückzugeben.

    Denn normalerweise gilt, dass was eingereicht wird, muss geprüft werden und nicht was anderes. (dass der Vertrauensanwalt zu Prüfzwecken auch ein Cenomar anfordert, steht auf einem anderen Blatt, aber das soltle intern bleiben)…


    Aber das sind Marginalien … Hauptsache es geht weiter.

  • ich war zuerst leicht geschockt, denn ich hatte zunächst gedacht, dass mir ein Fehler beim einscannen der Dokumente für die Übersetzerin unterlaufen ist.

    Als ich dann gesehen habe, dass es jemand anders angefordert hat, war ich sowohl erstaunt. Nun ja jetzt haben wir ein Cenomar von April was aktueller ist, aber nichts desto trotz müssen wir uns ein holen, für den Visa termin am 2.12.

  • So heute ist Achterbahn

    Am Standesamt und die Übersetzung abgegeben, der Leiter hat gesagt, dass er aber für die Weiterbearbeitung noch meine Geburtsurkunde

    und mein Eheurkunde mit Scheidungsvermerk benötigt - ohne dem geht es nicht weiter.

    Ich lerne nun auch dazu aber mir war nicht klar, dass ein Standesamt, welches meinen Pass austellt und auch einen Registerauszug erstellt, nicht ohne diese Dokumente auskommt. bzw. dies dann nicht so an ein Gericht weiter geben kann - aber in dem Prozess muss man eben auf alles gefasst sein.

    Jetzt kommt erschwerend hinzu, dass ich in einem "Kaff"geboren wurde, dessen Standesamt existiert aber nicht mehr.

    Zum Glück ist das aber alles zu dem Standesamt zurück gegangen wo ich zufälligerweise meine 1. Ehe geschlossen hatte und das war nun 20km entfernt.

    Also ins Auto und im Tiefflug dahin. Dort angekommen superschnelle Bearbeitung - keine 4 Minuten , 24€ - klasse- dann wieder zurück und keine 45 Minuten später die fehlenden Unterlagen nachgereicht.

    Nun hoffe ich, dass ich in den nächsten Stunden einen Anruf kriege und nur noch meine Unterschrift darunter setzen muss. (der Leiter meines Standesamtes ist ab morgen im Urlaub und ich möchte dass er dies persönlich treibt)


    Großes Lob an die beiden Standesämter - ich hoffe jetzt nur noch dass meine zuständige ABH genauso fix ist.

  • so seit heute früh Eheanmeldung mitsamt allen notwendigen Unterlagen unterschrieben und ans OLG - ach ja meinen Gehaltszettel habe ich auch noch abgegeben.... Somit wird so in ca. 3 Wochen sofern nicht noch jemanden etwas einfällt die Befreiung durchgeführt sein und wir kommen dann zum eigentlichen Sammeln und erstellen der Unterlagen für den Visatermin am 2.12.


    Aber es ist nun schön zu sehen dass es wirklich voran geht.

  • So gerade Anruf vom Standesamt bekommen - die Sachen sind vom OLG zurück - Befreiung ist durch -

    am Donnerstag werde ich nun Termin ausmachen , und dann geht es zur ABH wg der Obligation . Vorher aber noch Auslands- KrankenVersicherung sowie Grundbuchauszug besorgen.


    Echt bitter und heftig jetzt noch warten bis 2.12. bis zu dem VISA termin.


    hoffentlich klappt alles.....

  • So heute habe ich nun das Form 121 erhalten inkl. geplanter Heiratstermin 17.01. geplanter Flug 12.01 (Visatermin 2.12.) - ebenso bei meiner ABH die Verpflichtungserklärung geholt (vorher noch beim Grundbuchamt ein Grundbuchauszug) und eine Reiseversicherung für Verlobte und Ihren Sohn online abgeschlossen.
    Mir ist klar das das auch Februar werden kann, aber ich werde mich morgen noch einmal mit der Leiterin der ABH Behörde in Verbindung setzen um eine Einschätzung von Ihrer Seite zu bekommen. Man sieht ja das es auch schnell geht, wie beim Befreiungsverfahren.



    Nun zu meinen Fragen. Schon einmal danke für die Unterstützung in den letzten Monaten, bin zwar noch nicht durch, aber ohne Forum wäre das nix geworden.


    Jetzt bin gerade noch einmal beim gegenchecken des Merkblattes von der DBM für das Heiratsvisum.


    Dabei sind bei mir noch einmal Fragen aufgekommen bzw. Unsicherheiten:


    1. Geburtsurkunde und Cenomar werden wir ja nochmal aktuell uns holen - die geprüften Dokumente sind aber hier nicht erforderlich, denn die hat ja eh mein Standesamt bzw. durch das Form 121 und die Befreiung und die angelegte Akte bei der DBM ist das auch nicht erforderlich, d.h. wir brauchen nur noch einmal das aktuelle Cenomar+ Birth certificates von Ihr und Sohn ?
    2. Meldebescheinigung - ich habe eine "digitale Kopie" der Bescheinigung die ich mir am 05.07. geholt habe - vermutlich brauche ich da eine neue in Original- richtig ?

    Ansonsten bin ich glaube ich durch puh -irgendwas noch vergessen - stimmt im Lotto gewinnen ;-). Jetzt noch Daumen drücken, da morgen meine Verlobte nochmal die schriftliche für A2 nachholt - das wäre ja gut wenn das auch klappen würde.

  • Meldebescheinigung - ich habe eine "digitale Kopie" der Bescheinigung die ich mir am 05.07. geholt habe - vermutlich brauche ich da eine neue in Original- richtig ?

    Hi,


    Du meinst damit wahrscheinlich folgenden Punkt aus dem Merkblatt?


    "2 Fotokopien des Bundespersonalausweises (Vorder- und Rückseite) ODER Reisepass und Meldebescheinigung des

    Verlobten in Deutschland und, wo zutreffend, Kopie des derzeit gültigen Aufenthaltstitels in Deutschland;"


    Also wenn Du zwei Kopien Deines deutschen Personalausweises anfügst (sofern Du einen dt. Perso hast?), brauchst Du keine Meldebescheinigung beifügen. Hat bei uns problemlos geklappt.

    Auf dem Reisepass steht ja im Gegensatz zum Perso keine Meldeadresse. Vermutlich verlangen die deswegen zusätzlich eine Meldebescheinigung, wenn man "nur" eine Kopie des Reisepasses einreicht.


    Viele Grüße

  • Geburtsurkunde und Cenomar werden wir ja nochmal aktuell uns holen - die geprüften Dokumente sind aber hier nicht erforderlich, denn die hat ja eh mein Standesamt bzw. durch das Form 121 und die Befreiung und die angelegte Akte bei der DBM ist das auch nicht erforderlich, d.h. wir brauchen nur noch einmal das aktuelle Cenomar+ Birth certificates von Ihr und Sohn ?

    Das ist eine Grauzone; wenn alles durch die UP gegangen ist, sollte ein Hinweis au die UP genügen.

    Aber besser ist es, diese Urkunden nochmals aktuell zu besorgen.. und auch darauf hinweisen, dass es schon eine UP gab! (Beim Cenomar wird sowieso meist nochmal ein aktuelles gefordert!)

    Also wenn Du zwei Kopien Deines deutschen Personalausweises anfügst (sofern Du einen dt. Perso hast?), brauchst Du keine Meldebescheinigung beifügen. Hat bei uns problemlos geklappt.

    .. so ist es!

  • Wer lesen kann - oh mann sorry :-) danke - klar habe ich nen Perso aber das oder habe ich nur auf den Pass bezogen und dann gedanklich ein "und "bei der Meldebescheinigung eingefügt - oje oje .

    Das ist eine Grauzone; wenn alles durch die UP gegangen ist, sollte ein Hinweis au die UP genügen.

    Aber besser ist es, diese Urkunden nochmals aktuell zu besorgen.. und auch darauf hinweisen, dass es schon eine UP gab! (Beim Cenomar wird sowieso meist nochmal ein aktuelles gefordert!)

    Wenn ich also meine digitalen Kopien der "geprüften" Cenomar und Birthcertificates beilege und jeweils noch die aktuellen Unterlagen des Cenomars und des Birth Certificates besorge, sollte es ja dann passen.

    Mir ging es um die "Original von der DBM geprüften Dokumente" - die liegen ja derzeit bei meinem Standesamt, diese habe ich nur als digitale Kopie

    und würde diese dann zum aktuellen Cenomar und Birthcertificat dazu legen. Das sollte doch ausreichend sein ?


    Danke für die Antwort.

  • Wenn ich also meine digitalen Kopien der "geprüften" Cenomar und Birthcertificates beilege und jeweils noch die aktuellen Unterlagen des Cenomars und des Birth Certificates besorge, sollte es ja dann passen.

    Mir ging es um die "Original von der DBM geprüften Dokumente" - die liegen ja derzeit bei meinem Standesamt, diese habe ich nur als digitale Kopie

    und würde diese dann zum aktuellen Cenomar und Birthcertificat dazu legen. Das sollte doch ausreichend sein ?

    Klar, das geht sogar über das hinaus was die Botschaft verlangt. Die Kopien der geprüften Dokumente werden eigentlich nicht verlangt. Und schon gar nicht die Originalen - die wird das Standesamt wahrscheinlich ohnehin nicht vor dem Abschluss des Verfahrens herausgeben.

    Meine Frau hat damals zum Visatermin jeweils eine neu ausgestellte PSA-Geburtsurkunde und ein aktuelles CENOMAR eingereicht. Wurde ohne Probleme akzeptiert.