Mit jeden Foreigner meinte ich vor allem auch, dass alle, wo bereits hier sind, betreut werden müssen. U
Was muss da betreut werden, wenn du Flüchtinge meinst ist dass das Bundesamt für Migration und Flüchtinge. Die ABH stellt am Anfang die Aufenthaltgestattung aus und am Ende den AT oder Duldung und führr ggf. die Ausweisung und Abschiebung durch. Den Rest macht das Bundesamt. Kommt der Flüchtling über eine Erstaufnahmeinrichtung sind auch die Daten bereits erfasst udn Papiere bereits ausgestellt, Aus das Papperl austellen ist da nichts mehr zu machen. Außer man will da mehr machen, wozu ja manchen ABH einen Ehrgeiz entwickeln möglichst of vorzuladen.
Ende 2014: 8,1 Mio. Ausländer in Deutschland
Ende 2018: 10,9 Mio. Ausländer in Deutschland
Zuwachs: 35%
Das heißt die ABH haben nun 35% mehr potentielle Kunden. Erst einmal unabhängig von den notwendigen Tätigkeiten. Glaubt hier jemand, dass das Personal auch entsprechend erhöht wurde?
Die ABH kann sich dann mit den erstmaligen Aufenthaltstiteln rumschlagen, mit den zu verlängernden Aufenthaltstiteln / Niederlassungserlaubnissen / Daueraufenthaltstiteln.
Und dazu kommen dann noch die ganzen Aufenthaltsgestattungen bei Asylverfahren und Duldungen bei Aussetzung der Abschiebung, was sicher auch nicht immer auf all zulange Dauer angelegt sein wird wie bei einem normalen Aufenthaltstitel. Dazu klommen bei dieser Gruppe noch die Beschäftigungserlaubnisse, die über die ABH nach Prüfung von Unterlagen gehen.
Dazu kommen dann noch die neu dazugekommenen ohne wirkliche Deutschkenntnisse an und Englisch sicher auch nicht wirklich perfekt oft auf beiden Seiten. Sprich die Bearbeitung ist dann oft ein Vielfaches länger als bei einem Muttersprachler.
Ach ja und noch die VEs, die sicher auch nicht weniger werden.
Ach ja, und noch die ganzen An-/ Ab- und Ummledungen
Ach ja,
und wenn es keine zweite Behörde gibt für wie bei uns im Landkreis "Besonderes Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsbehörde" dürfte bei so mancher ABH noch folgendes dazu kommen:Einbürgerungen / Beantragung der deutschen StaatsbürgerschaftStaatsangehörigkeitsausweiseIntegrationskurseArbeitserlaubnis bei Aufenthaltsgestattung und DuldungenDaueraufenthalt-EUAuflagenänderung bei SelbständigkeitArbeitserlaubnis Westbalkanstaaten (Visumsverfahren, Erteilung, Verlängerung)WerkvertragsarbeitnehmerMehrarbeit bei StudentenArbeitsmigration (u.a. Ausbildung, Weiterbildung, blaue Karte EU, FSJ, Au-pair) Umgangsrechteigenständiges AufenthaltsrechtARB EWG/Türkei Nr. 1/80
Zurück zum Ausgangspunkt "Lange Bearbeitungszeiten"
Bei einer Zunahme von 35 % der "Kundschaft", die vermutlich noch so verteilt sein dürfte, dass die Zunahme in größeren Städten höher ist, und in ländlichen Gegenden eher niedriger, ist es kein Wunder, dass manche ABHs dann überlastet sind
Optimierungen und Abhilfemaßnahmen, die auf deutlich höherer Ebene als die Sachbearbeiterebene der ABHs laufen, sind dann wieder ein anderes Thema.