Wenn man europäische Maßstäbe anlegt ist das ja nicht eine möchte Entscheidung der Eltern, sondern Eltern haben dies für ihre Kinder zu treffen. Aber das könnt ihr machen wie ihr wollt. Rückwirkend bis zum Monat der ersten Forderung geht immer. Mehr kommt auf die Umstände an. Wenn das Kind hier ist aber sicherheitshalber parallel Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragen.
Ich denke wir liegen ja gar nicht soweit auseinander, ich versuche nur die Themen fokussiert anzugehen und die Abhängigkeiten in unserem konkreten Fall zu beachten.
Das Thema ist auf der Agenda - nur rein rechtlich hast Du rückwirkend wenig Chancen, insbesondere wenn der Vater sich zunächst als mittellos darstellt. Da ist auch noch der Hebel mit dem Consentletter - wenn wir den haben ist alles für uns formal in Ordnung.
Auf dem Consentletter steht auch nun seine aktuelle Adresse, vom Notariat bestätigt - da kann man auch schnell feststellen, ob er Eigentümer der Wohnung ist in der er lebt oder zur Miete etc. - und mit dem Consentletter beweißt er auch, dass er sein Sorgerecht antreten muss
D.h. gerade im internationalen und auch im Europäischen ist das nicht so einfach, nur mit der Geburtsurkunde ist etwas schwierig -ihr kennt das Drama mit der Legalisation.
Nachdem aber auch das Thema mit dem Englischen Pass diese Woche formal abgeschickt wird (dazu muss die Schule aber erstmal nach dem Vulkanausbruch öffnen), haben wir dann auch die notwendige Kette.
Konkret werden wir das nun im März angehen. auch das Thema mit Jugendamt und Vorschuss.
Ist ja auch ein nettes Sümmchen, wenn ich so recht informiert bin mind 300 € im Monat x12 Mpnate x10 Jahre (mind. bis 18 ).
Aber noch ist der Consentletter im nirgendwo - heute hatte auch die Post zu wg TAAL - hoffentlich wissen wir morgen mehr.