bert62/Vorladung zum 2. Visainterview

  • Meine Verlobte hatte am 21.1. den Termin zur Heiratsvisum-Beantragung. Ich habe alle Papiere gut vorbereitet. Es fehlte nichts.Auch wurde nichts beanstandet. Beziehungsbeweise wollte die Bearbeiterin nicht annehmen, hat nur Notizen diesbezüglich gemacht. Sie fragte meine Verlobte, wann sie denn nach D fliegen will.Sie braucht ein Datum,worauf die Beiden sich dann auf 25.2. geeinigt haben. Den Reisepas hat sie nicht einbehalten. Wir dachten, alles ist gut.

    Nun wurde meine Verlobte angerufen, sie soll doch am 14.2. nachmittags um 14 Uhr kommen zu einem 2. Visainterview und doch auch ihren Reisepass mitbringen.

    Wir sind nun sehr verunsichert, was das nun zu bedeuten hat.

    Hat jemand eine ähnliche Erfahrung ?

    Ich danke Euch im voraus für eine Antwort

    bert62

  • Hat sie das richtig verstanden? Normalerweise bekommt sie den Anruf, um ihren Pass abzugeben für das Visum!

    Sollte es tatsächlich ein 2. Interview geben, ist irgendetwas unklar!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Was hat denn die UP ergeben ?:

    bert62/Urkundenprüfung unklare Identität


    Was wurde damals bemängelt?


    Ansonsten kann man nur abwarten...


    Die Erteilung des Visums kann es ja nicht sein; denn dann würde man ihr anbieten, den Pass einzuschicken anstatt persönlich vorzusprechen. Außerdem hättest du ja dann auch schon deiner ABH mitkriegen müssen, dass sie dem Visum zustimmt.


    Die Sache wäre nur "gefährlich", wenn du zum gleichen Termin eine Ladung von deiner ABH hättest.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Vorladung zum 2. Visainterview“ zu „bert62/Vorladung zum 2. Visainterview“ geändert.
  • Es wurde damals bei der Urkundenprüfung bemängelt, dass die Heirat ihrer Eltern nach ihrer Geburt war und sie somit nicht den Namen des Vaters tragen dürfte, da sie unehelich geboren wurde.( Heiratsurkunde war von keiner Behörde zu bekommen ) Das war alles. Das OLG hat sich daran nicht gestört.

  • Nun wurde meine Verlobte angerufen, sie soll doch am 14.2. nachmittags um 14 Uhr kommen zu einem 2. Visainterview und doch auch ihren Reisepass mitbringen.

    Solltest du zum gleichen Tag einen Termin bei der ABH bekommen, handelt es sich um eine gleichzeitige Befragung aufgrund Scheineeheverdacht. Ich hoffe das es nicht so ist.

  • Hallo zusammen

    Wir sind nun fast am Boden

    Ich habe heute Brief von Ausländeramt bekommem. Morgen früh 7 uhr soll ich erscheinen.

    Zur gleichen Zeit 14 unhr Manila hat meine Verlobte den Termin bei der DBM.

    Hat jemend einen Rat wie wir uns verhalten sollen ????

    Das Einzige was sie uns vorwerfen könnten, ist, dass wir nach 2 Monaten bereits beschlossen zu heiraten.

    Ich bin letztes Jahr 4 mal zu Ihr geflogen und wir haben täglich Kontakt mit mehr als 400 Seiten whatsapp nachgewiesen. Aber die Beziehungsbeweise wollte die Bearbeiterin nicht annehmen.

    Bitte kann uns jemand was sagen, was uns hilft.

  • Ohne Zweifel eine Befragung wegen vermuteter Scheinehe...


    Abstimmen solltet ihr:


    wie habt ihr euch kennengelernt ?

    wie oft habt ihr euch getroffen?

    wo habt ihr euch getroffen?

    wann habt ihr euch getroffen?


    Hobbys, Schulausbildung, Familie des anderen kennen…


    Und wenn man etwas nicht weiß, dann lieber sagen, dass man es nicht weiß, als was falsches anzugeben.


    Es gibt leider Unmengen von möglichen Fragen, aber die basics sollten schon stimmen...








  • Ich habe mal aus dem Anwendungshandbuch den entsprechenden Teil kopiert.

    Vieles trifft für euch nicht zu, da ihr noch nicht verheiratet seid. Also nicht verrückt machen lassen...

  • Noch ein paar Fragen, die man beantworten können müsste


    Ist Euer Altersunterschied extrem groß (deutlich über 30 Jahre)?

    Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte die für eine "Scheinehe" sprechen? Du bist kurz vor der Rente und sie sehr jung?

    Ist dein Einkommen normal oder eher unterdurchschnittlich?


    Dann solltet ihr Fragen zu Euch, euren Daten und Familien relativ "gleich" erzählen....



    Scheinehebefragungen sind bisher aus den Philippinen eher sehr selten bekannt....an was kann es bei Euch liegen?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Bitte kann uns jemand was sagen, was uns hilft.

    Ich habe da nur eine Empfehlung: anwaltliche Beratung von Anfang an. Wäre so etwas bei mir und meiner Frau gekommen, wäre ich ohne Umschweife zum Rechtsanwalt. Allerdings bei der Vorwarnzeit von nicht mal 24 Stunden schwierig .... Finde die Einladung viel zu kurz bemessen, dass ist doch pures Glück, dass du so kurzfristig überhaupt kannst (es sei den du bist Rentner oder arbeitslos).

    Ich denke, unter den Voraussetzungen eines offensichtlich unterstellten Scheineheverdachts hättest du eventuell sogar ein Aussageverweigerungsrecht. Allerdings würdest du dann zukünftig definitiv einen Anwalt brauchen (höheren Sagen nach wird dies gerne zu Ungunsten ausgelegt) .... Von daher ist vermutlich doch das beste, dies als Chance zu sehen, eventuelle Scheineheverdachtsmomente auszuräumen.

    Ob ihr schon nach 2 Monaten beschlossen habt zu heiraten oder auch nicht: das kann es eigentlich nicht sein, da zum einen es hierzulande auch, wenn auch sehr selten vor kommt, zum anderen kennt ihr euch inzwischen schon deutlich länger als 2 Monate (1 Jahr?), da du bereits mehrfach (4 Mal) auf den Philippinen warst.

    Vom Zeitfenster her scheint das ganze von der DBM auszugehen, da bereits 12 Tage nach dem ersten Termin der Anruf kam. Bei meiner Frau wurde der Visumantrag nach dem Interview am 16.01.2019 erst 14 Tage später (am 30.01.2019) ins System gestellt. Oder hat sich deine ABH bei der VE schon merkwürdig verhalten? Zumindest müsste sie ja ständig das System nach neuen Anträgen geprüft haben, um so früh eine erneute Befragung zu Triggern ....

    Vermutlich war da etwas im Interview schief gelaufen oder widersprüchlich. Versuche doch noch einmal mit deiner Zukünftigen das Interview zu rekonstruieren und durchzugehen.

  • Finde die Einladung viel zu kurz bemessen, dass ist doch pures Glück, dass du so kurzfristig überhaupt kannst (es sei den du bist Rentner oder arbeitslos).

    Der kurze Zeitrahmen macht aber Sinn, um keine großen Absprachezeiten zuzulassen...man will ja bewusst kaum Absprachen zulassen! Ein solcher Verdacht ist bisher allerdings von der DBM absolut selten...es muss also Gründe geben, die der TE noch nicht angführt hat...gab es denn schon eine UP?

    Ich denke, unter den Voraussetzungen eines offensichtlich unterstellten Scheineheverdachts hättest du eventuell sogar ein Aussageverweigerungsrecht

    Kann er machen, dann bekommt er kein Visum! Er will ja etwas :floet Würde ich hier nicht empfehlen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Der kurze Zeitrahmen macht aber Sinn, um keine großen Absprachezeiten zuzulassen...man will ja bewusst kaum Absprachen zulassen! Ein solcher Verdacht ist bisher allerdings von der DBM absolut selten...es muss also Gründe geben, die der TE noch nicht angführt hat...gab es denn schon eine UP?

    Schon klar, was da für ein Spiel dahinter steckt. Trotzdem kann man nicht erwarten, dass jemand mit nicht mal 15 Stunden Vorwarnzeit für ein solchen Termin zur Verfügung steht, sofern er berufstätig ist. Insofern gehen die Behörden auch ins Risiko, dass ihr Vorgehen ins Leere läuft ... Und das wäre meiner Meinung nach nicht den beiden negativ auszulegen.

    Zum 2. Punkt: Ja das ist so, hatte auch gedacht, das ich es sehr deutlich angedeutet habe: "Allerdings würdest du dann zukünftig definitiv einen Anwalt brauchen (höheren Sagen nach wird dies gerne zu Ungunsten ausgelegt) ...." Dann wird er es ziemlich sicher mit Anwalt durchboxen müssen....

  • Ich bin 56 und meine Verlobte 44

    Hm, also der Altersunterschied sollte kein Problem sein, euer schneller Heiratswunsch für sich alleine sollte auch kein Problem sein. UP wurde ja vermutlich durchgeführt, und hätte es Probleme gegeben, währet ihr nicht soweit gekommen.

    Versucht euch nicht verrückt zu machen. Wenn ihr keine Scheinehe eingehen wollt, habt ihr ja nichts zu verbergen und müsst keine Befürchtungen haben. Versucht mit dieser Einstellung da rein zu gehen. Ihr kennt euch ja, ihr schreibt sehr sehr viel miteinander, du hast sie 4 Mal besucht. Damit solltet ihr ja eine Menge und etliches übereinander wissen. Nicht alles (das ist schwierig bei der Liebe auf Distanz), aber so manches und einiges.

    Vielleicht geht ihr noch einmal zusammen euer bisheriges Leben durch, und eure gemeinsame Zeit. Irgend einen Bock / Aufhänger hat es vermutlich beim Interview gegeben, idealerweise nur ein dummes Missverständnis, aber vielleicht auch ein Widerspruch / Irrtum durch deine Frau, oder es passte etwas nicht zur Historie aus den Behördengängen zuvor.

    Letztendlich hat die ph. Seite immer das Problem, dass meist die deutsche Seite sich um den Großteil des Behördenkrams kümmert, zudem oft nicht nach Deutschland kommt um die deutsche Seite kennen zu lernen. Aber dann halt sämtliche Infos liefern muss. Da hätte ich selbst auch Probleme, wenn sich jemand anders um die ganzen Dinge zuvor kümmerte. Vielleicht auch noch mal die Einladungsschreiben checken, waren diese von dir in Englisch? Ich habe diese grundsätzlich immer zweisprachig erstellt, damit zum einen der Interviewer es auch lesen konnte, und zum anderen gleichzeitig auch meine Frau immer wusste, was ich geschrieben hatte.

  • Irgend einen Bock / Aufhänger hat es vermutlich beim Interview gegeben, idealerweise nur ein dummes Missverständnis, aber vielleicht auch ein Widerspruch / Irrtum durch deine Frau, oder es passte etwas nicht zur Historie aus den Behördengängen zuvor.

    Jeder der beiden muss ja bei (beim Interview bzw. beim formlosen Einladungsschreiben) ein statement zum Kennenlernen machen. Es gibt ja nur noch die Möglichkeit, dass sich hier etwas sehr Widersprüchliches ergeben hat.

    Bei 4 einseitigen Besuchen nur auf den Philippinen halte ich diese Scheinehebefragung ehrlich gesagt für einen Witz. Ich vermute aber eher, das dort eine ABH-Mitarbeiter dahinter steckt als ein DBM-Konsularbeamter.

    Wenn es etwas aus der UP wäre, ist dazu keine Scheinehebefragung nötig. Beispiel, falls die Frau ein vorhandenes Kind dem Partner verschwiegen hätte.


    Vielleicht wissen wir heute im Laufe des Tages mehr.



    Ehrlich gesagt, meine Frau und ich würden trotz fast 14 Jahren Ehe diese Scheinehebefragung auch nicht überstehen. Ich habe mich nie für die Verwandtschaftsverhältnisse auf der philipp. Seite interessiert und hab das somit auch nicht im Kopf.. obwohl sie es mir zig mal erklärt hat -:) .. und die Farbe ihrer Zahnbürste wüsste ich auch nicht.


    Ich wünsche dem TS Viel Glück für heute!

  • Jeder der beiden muss ja bei (beim Interview bzw. beim formlosen Einladungsschreiben) ein statement zum Kennenlernen machen. Es gibt ja nur noch die Möglichkeit, dass sich hier etwas sehr Widersprüchliches ergeben hat.

    ….. Ehrlich gesagt, meine Frau und ich würden trotz fast 14 Jahren Ehe diese Scheinehebefragung auch nicht überstehen. Ich habe mich nie für die Verwandtschaftsverhältnisse auf der philipp. Seite interessiert und hab das somit auch nicht im Kopf.. obwohl sie es mir zig mal erklärt hat -:) .. und die Farbe ihrer Zahnbürste wüsste ich auch nicht.


    Ich wünsche dem TS Viel Glück für heute!

    Ok, wusste ich nicht, dass man beim Hochzeitsvisa zum Kennen lernen was schreiben muss, muss, man ja beim FZV nicht mehr ( da reicht ja dann im Prinzip ein Satz).


    Ich habe auch mal ein Teil der Fragen gestern durchgeschaut. Da kam ich gestern Abend auch bei der ein oder anderen erst mal ins Grübeln, weil wer achtet schon bewusst auf alltägliches.

  • Verwandtschaftsverhältnisse auf der philipp. Seite interessiert und hab das somit auch nicht im Kopf.. ob

    Genau solche Aussagen müssen in den Antwortbogen. Deshalb würde ich auch einen Rechtsbeistand mittnehmen, der das kontrolliert. Was man sagt und was im Bogen steht könne durchaus zwei verschiedene Dinge sein.


    ann er machen, dann bekommt er kein Visum! Er will ja etwas :floet Würde ich hier nicht empfehlen!

    Ich auch nicht. Aber das ganze Verfahren ist rechtstaatlich bedenklich. Scheinehe ist ja auch eine Straftat. Er wird also genötigt etwas im Verwaltungsverfahren Visaantrag auszusagen, was ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen hat und eben nicht nur eine Visaverweigerung.


    Leider hat noch keiner bis Verfassungsgericht durchgeklagt.


    Ich wäre mal interesseiert das der TS hier informiert ob es auch eine Belehrung vor der Aussage gab, Verdacht der Scheinehe und eben auch Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht. Auch wenn nur verwaltungrechtlich Ermittelt wird muss das IMHO gemacht werden, da der Staatsanwalt bei Straftaten im Zusammenhang mit Ausländern natärlich die Visaakte einsehen darf.

  • IEr wird also genötigt etwas im Verwaltungsverfahren Visaantrag auszusagen, was ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen hat und eben nicht nur eine Visaverweigerung.


    Leider hat noch keiner bis Verfassungsgericht durchgeklagt.


    Ich wäre mal interesseiert das der TS hier informiert ob es auch eine Belehrung vor der Aussage gab, Verdacht der Scheinehe und eben auch Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht. Auch wenn nur verwaltungrechtlich Ermittelt wird muss das IMHO gemacht werden, da der Staatsanwalt bei Straftaten im Zusammenhang mit Ausländern natärlich die Visaakte einsehen darf

    Wenn man noch nicht verheiratet ist, wird es vermutlich noch keine Straftat sein, oder? Es wird ja zumindest immer wieder als heikel angesehen, die Planer einer Terrorstraftat rechtlich zu belangen, da ja noch keine Straftat begannen … Dann wird es hier nicht anders sein. Für mich hört sich das alles gefühlt nach Wischiwaschi Rechtsraum an. Er wird im Falle einer Ablehnung ja "nur" sein Visum einklagen können, ohne sich aber wirklich gegen die Unterstellung Scheinehe wehren zu können