bert62/Vorladung zum 2. Visainterview

  • enn man noch nicht verheiratet ist, wird es vermutlich noch keine Straftat sein, oder?

    Es geht um die aus der Ehe abgeleiteten Rechte eben mit dem Visaverfahren sind das dann falsche Angaben im Visaverfahren. (§95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG). Strafbewehrt bis zu drei Jahre Freiheitsentsziehung.


    Bei einer Verlobten geht es darum Festzustellen, ob es beabsichtigt ist eine eheliche Gemeinschaft zu leben. Das ist alles windelweich, weil im Verwaltungsrecht nun mal die Beweislast auf Seiten der Antragsteller ist. Wie will jemand nachweisen, das er eien eheliche Gemeinschaft leben will und das auch noch ohne persönliche und ggf, intime Details zu nennen.


    Beim Strafrecht wäre die Beweislast aber beim Staat. Deshalb ist die Kombination, Visa abgelehnt und keine Anzeige/Verfahren durchaus gängige Praxis.

  • Es geht um die aus der Ehe abgeleiteten Rechte eben mit dem Visaverfahren sind das dann falsche Angaben im Visaverfahren. (§95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG). Strafbewehrt bis zu drei Jahre Freiheitsentsziehung.



    Beim Strafrecht wäre die Beweislast aber beim Staat. Deshalb ist die Kombination, Visa abgelehnt und keine Anzeige/Verfahren durchaus gängige Praxis.

    Ok, damit wäre dies ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, daran habe ich nicht gedacht ....


    Wie wäre das, wenn der TS bereits verheiratet wäre (Heirat auf den Philippinen)? Dreht sich damit am Ende nicht quasi die Beweislast um zur DBM? Klar kann die DBM oder ABH einem dann noch das Leben beim Visum erst mal schwer machen, aber auf der anderen Seite steht dem das Grundgesetz mit dem Schutz der Ehe und Familie gegenüber. Damit müsste dann doch die DBM oder ABH gerichtsfeste Beweise liefern, ansonsten müsste man es doch einklagen können. Oder sehe ich das falsch?


    Ich hoffe auch, dass der TS seine weiteren Erfahrungen hier teilt. Vielleicht wartet er noch die endgültige Entscheidung ab.

  • Wie wäre das, wenn der TS bereits verheiratet wäre (Heirat auf den Philippinen)? Dreht sich damit am Ende nicht quasi die Beweislast um zur DBM? Klar kann die DBM oder ABH einem dann noch das Leben beim Visum erst mal schwer machen, aber auf der anderen Seite steht dem das Grundgesetz mit dem Schutz der Ehe und Familie gegenüber. Damit müsste dann doch die DBM oder ABH gerichtsfeste Beweise liefern, ansonsten müsste man es doch einklagen können. Oder sehe ich das falsch?

    Die Praxis zeigt aber, dass bei beiden Situation (Hochzeizsvisum/FZ-Visum) die zeitgleiche Befragung von den Behörden gleich gehalten werden. Letzteres kommt vor allen Dingen bei deutsch-afrikanischen Ehen vor, meist, wenn die Frau älter als der Mann ist..


    Im Übrigen kann man ja in beiden Situationen klagen. Man klagt ja immer gegen den Ablehnungsbescheid. Deshalb hat der ja auch eine Rechtshilfebelehrung.. und dann muss auch bei einem Hochzeitsvisum bei Scheineheverdacht "gerichtsfeste" Beweise vorhanden sein... denn sonst kann ja der nächste Anwalt um die Ecke das dem AA (man klagt gegen das AA) um die Ohren hauen.


    Ich sehe daher bei den beiden Visaarten (Hochzeit/FZ) bezüglich Scheineheverdacht keinen richtigen Unterschied. Juristen mögen da eine Umkehr der Beweislast erkennen, hat mE praktisch aber keine Bedeutung.

  • Hallo zusammen

    Ich danke Euch Allen sehr für den Beistand. Es hat uns wirklich geholfen das Ganze zu überstehen.

    Das war eine schwere Woche. MITTWOCH 20. HABEN WIR DIE MAIL BEKOMMEN; DASS MEINE LHEN IHREN PASS BRINGEN SOLL; SIE BEKOMMT DAS VISUM:

    Wir haben bei diesem Verhör kooperiert. Dauerte 2,5 Stunden. Ja ich denke auch dass meine ALB das wollte. Zu Lhen sagten sie Die ALB ist der Grund, zu mir sagte man die DBM ist der Grund.Der Grund war, dass meine vorherige Beziehung noch nicht lange beendet war, als ich Lhen kennenlernte.

    Die Vorherige hat nach Visumsbeantragung gefortert, mein Haus erben zu wollen ,ein Reisfeld sollte ich noch zurückkaufen und....und....., sonst heiratet sie mich nicht.( habe 2 Töchter aus erster Ehe)

    Sie hatte schon vor der Visumsbeantragung Kontakt zu einem Ami. Sie hat mich dann verlassen und den Ami geheiratet, wollte mich aber bis zuletzt "warmhalten" als 2. Option. 2 Jahre for NOTHING . Und dann wird man hinterher noch von den Behörden als ...............angeschaut.

    Ich danke Euch Allen. Ich werde den Glauben an Ehrlichkeit ,Aufrichtigkeit und an Jesus NICHT aufgeben.

    ( entschuldigt bitte, dass ich so spät antworte)


    Entschuldigt bitte, wenn ich das hier frage, aber ich weiss wirklich nicht, wo ich das fragen kann.

    Meine Lhen wird im März nach Deutschland kommen. Habe bei Etihad gefragt wg mehr Gepäck. OMG da kann ich gleich ein 2. Ticket kaufen bei den Preisen.

    Kann mir jemand sagen, wie man am Besten einen2. oder 3. Koffer nicht zu teuer nach Deutschland schicken kann. Wir sind leider sehr unbeholfen diesbezüglich.

    Ich danke Euch

    Einmal editiert, zuletzt von bert62 ()

  • Bin nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe, was das Problem war:

    Du hattest zuvor eine Beziehung zu einer anderen Filippina und du hattest mit dieser damals auch schon ein Heiratsvisa beantragt. Aber nachdem damals das Interview bei der DBM war, ist diese Beziehung in die Brüche gegangen, weil sich diese Person als schlechter Charakter entpuppt hat, einen anderen hatte und materielle Forderungen stellte.

    Und nun hast du eine neue Beziehung, bei der du nach kurzer Zeit erneut den Weg des Heiraten und damit des notwendigen Heiratsvisums gegangen bist. Und die Vermutung ist, dass sich daran die Behörden störten, weil in recht kurzer Zeit Kandidatin A durch eine Kandidatin B ersetzt wurde (die Behörden kannten ja sicher nicht die Hintergründe dafür) und dies die Behörden stutzig machte und diese somit diese Befragung initiierten.


    Ich wünsche euch, dass ihr jetzt euren gemeinsamen Weg glücklich gehen könnt, und für dich speziell, dass du dich dieses Mal nicht im Charakter deiner Zukünftigen täuschst.

  • Nachdem du die Geschichte mit deiner 1. Freundin erst jetzt nachgereicht hast, habe ich Verständnis für die ALB oder DBM zu dem Interview-Wunsch. Aber man sieht auch, dass die Beamten nicht unvernünftig sind und deine / eure Erklärungen akzeptiert haben.


    Wieviel Gepäck akzeptiert den Etihad? Es gibt auch noch andere Fluggesellschaften, die z.B. 2 Gepäckstücke zu je 23 kg = 46 kg + Handgepäck akzeptieren (z.B. Air China, Kuwaitairways, Saudia Air, sicherlich aber noch andere Airlines).


    Gruß

    roha

  • Die Vorherige hat nach Visumsbeantragung gefortert, mein Haus erben zu wollen ,ein Reisfeld sollte ich noch zurückkaufen und....und....., sonst heiratet sie mich nicht.( habe 2 Töchter aus erster Ehe)

    Sie hatte schon vor der Visumsbeantragung Kontakt zu einem Ami. Sie hat mich dann verlassen und den Ami geheiratet, wollte mich aber bis zuletzt "warmhalten" als 2. Option. 2 Jahre for NOTHING . Und dann wird man hinterher noch von den Behörden als ...............angeschaut.

    Um das richtig zu verstehen:

    Vor Lhen gab es noch eine andere Pinay, für die auch schon ein Visum beantragt worden war ? Die Hochzeit ist aber dann nicht zustande gekommen (?)..

  • Wieviel Gepäck akzeptiert den Etihad? Es gibt auch noch andere Fluggesellschaften, die z.B. 2 Gepäckstücke zu je 23 kg = 46 kg + Handgepäck akzeptieren (z.B. Air China, Kuwaitairways, Saudia Air, sicherlich aber noch andere Airlines).

    China Airlines ha auch bei Economy-Class 30 kg Aufgabegepäck, wir nehmen jetzt dann diese Airline, und reisen zusammen am 5. März nach Deutschland ein.

  • Um das Scheinehethema noch einmal aufzugreifen:


    Ein erster Verdacht auf eine Scheinehe könnte ein erheblicher Altersunterschied sein. Hat dann der Antragsteller der DBM/ABH nachzuweisen, dass es sich um keine Scheinehe handelt (Chat, Fotos, Historie) oder hat DBM/ABH nachzuweisen, dass eine Scheinehe vorliegt? Der bloße Altersunterschied allein kann da ja wohl nicht ausreichen. Also kann ein Visum verwehrt werden, wenn ein bestimmter Altersunterschied überschritten ist, aber sonst nichts auf eine Scheinehe hindeutet?


    Bei einem Ehegattennachzug/FZ zu einem Deutschen gibt es ja ein Grundrecht, wenn die Bedingungen erfüllt sind. a. A1 liegt vor, b. genug Wohnraum c. keine Scheinehe/sonstiger Betrug. In dem Fall hat die ABH meiner Ansicht nach keinen Entscheidungsspielraum. Sie muss zustimmen, DBM ebenso. Ist das richtig?

  • n dem Fall hat die ABH meiner Ansicht nach keinen Entscheidungsspielraum. Sie muss zustimmen, DBM ebenso. Ist das richtig?

    Deine zukünftige Ehefrau hat einen Rechtsanspruch auf das Visum. Die Wirklich einzige Ausnahme ist der Scheinehe (Dinge wie ansteckende Krankheiten und schwere Straftaten lass ich mal außen vor), ansonsten gibt es keinen Ermessenspielraum für DBM und ABH. Das mit dem Wohnraum stimmt so nicht, genauso wie kein Gehalt und keine KV vorhanden sein muss.