enn man noch nicht verheiratet ist, wird es vermutlich noch keine Straftat sein, oder?
Es geht um die aus der Ehe abgeleiteten Rechte eben mit dem Visaverfahren sind das dann falsche Angaben im Visaverfahren. (§95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG). Strafbewehrt bis zu drei Jahre Freiheitsentsziehung.
Bei einer Verlobten geht es darum Festzustellen, ob es beabsichtigt ist eine eheliche Gemeinschaft zu leben. Das ist alles windelweich, weil im Verwaltungsrecht nun mal die Beweislast auf Seiten der Antragsteller ist. Wie will jemand nachweisen, das er eien eheliche Gemeinschaft leben will und das auch noch ohne persönliche und ggf, intime Details zu nennen.
Beim Strafrecht wäre die Beweislast aber beim Staat. Deshalb ist die Kombination, Visa abgelehnt und keine Anzeige/Verfahren durchaus gängige Praxis.