Registrierung meiner Tochter bei der Deutschen Botschaft Manila

  • Die Vaterschaftsanerkennung ist in § 1594 BGB geregelt. Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine freiwillige Willenserklärung, insbesondere wird kein Nachweis verlangt (und ist auch nicht notwendig), dass der anerkennende Vater wirklich der biologische Vater ist. Die Mutter muss aber zustimmen, siehe § 1595 BGB.

    Das ganze muss in einer deutschen Behörde beurkundet werden bzw. im Ausland in der zuständigen Botschaft. Insofern wundert es mich, dass die deutsche Botschaft die auf der philippinischen Geburtsurkunde geleistete Vaterschaftsanerkennung anerkennt (siehe Beitrag #13) und direkt der Reisepass beantragt werden kann. Trotzdem würde ich den formalen Weg gehen, d.h. Beurkundung der Vaterschaft vor der zuständigen Behörde in Deutschland (z.B. Jugendamt), Zustimmung der Mutter in der deutschen Botschaft. Dann ist das für alle Zeiten wasserdicht, sollte die philippinische Mutter irgendwann einmal nicht mehr erreichbar sein (passiert leider auf den Philippinen, dass ein Elternteil auf Nimmerwiedersehen verschwindet und die Kinder der Verwandschaft überlässt).


    Threadstarter Regenschirm muss sich aber darüber im klaren sein, welche Verpflichtungen mit der offiziellen Anerkennung der Vaterschaft verbunden sind. Er muss seiner Tochter Unterhalt zahlen, wenn die Mutter dafür nicht aufkommen kann. Auch die Ausbildung geht dann auf seine Kosten, was für die höhere Schule auf den Philippinen kein billiges Unterfangen ist. Deswegen meine Anregung, sich rechtzeitig zu überlegen, was für die Tochter am besten ist.

  • Das ganze muss in einer deutschen Behörde beurkundet werden bzw. im Ausland in der zuständigen Botschaft. Insofern wundert es mich, dass die deutsche Botschaft die auf der philippinischen Geburtsurkunde geleistete Vaterschaftsanerkennung anerkennt

    Wird i.d.R. nicht...es muss eine offizielle Vaterschaftserklärung abgegeben werden, die MUtter muss auf der DBM zustimmen und dann wird normalerweise eine UP gemacht...NAch ca. 6 Monaten ist die UP zm und die Vaterschaft gültig....dann kann ein Pass beantragt werden

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich zitiere noch einmal den Beitrag vom Themenstarter, der aus einer Email der deutschen Botschaft zitiert:

    Wenn die Botschaft sich an den Inhalt der Email gebunden fühlt, mag es für die Ausstellung eines Reisepasses reichen. Andere deutsche Behörden sehen das vielleicht nicht so locker, und bestehen auf eine formale Vaterschaftsanerkennung und erkennen die Unterschrift auf der philippinischen Geburtsurkunde nicht an. Daher mein Vorschlag, dass die Mutter am gleichen Termin zur Passbeantragung auch die formale Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung gibt. Dann sollte nur eine Beurkundungsgebühr anfallen.

    UP ist immer noch Ermessensspielraum der DBM. In diesem Fall ändert es nichts am deutschen Pass, für den die Identität des Vaters ausschlagegebend ist.

  • "Sehr geehrter Herr w.cebu,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre auf der philippinischen Geburtsurkunde geleisteten Vaterschaftsanerkennung ist auch für den deutschen Rechtsbereich gültig. Sie können daher für Ihren Sohn direkt einen Reisepass beantragen. Von der Geburtsurkunde Ihres Sohnes wird jedoch noch eine von der PSA ausgestellte Ausfertigung benötigt."


    Die Vaterschaftsanerkennung ist in § 1594 BGB geregelt. Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine freiwillige Willenserklärung, insbesondere wird kein Nachweis verlangt (und ist auch nicht notwendig), dass der anerkennende Vater wirklich der biologische Vater ist.


    Ich würde mal vermuten, dass die explizite Vaterschaftsanerkennung auf der Geb-Urkunde beim Philipp. Standesamt dem deutschen § 1594 BGB entspricht. Die DBM würde es doch nicht schreiben, wenn sie diese VA nicht anerkennen würde.

  • Ich würde mal vermuten, dass die explizite Vaterschaftsanerkennung auf der Geb-Urkunde beim Philipp. Standesamt dem deutschen § 1594 BGB entspricht. Die DBM würde es doch nicht schreiben, wenn sie diese VA nicht anerkennen würde.

    Wo ist die Zustimmung der Mutter nach § 1595 BGB?


    Mich wundert der Vorgang, da die Vaterschaftsanerkennung für die Ausstellung eines deutschen Reisepasses entscheidend ist. Sonst schreit man immer nach Urkundenüberprüfung, weil den philippinischen Urkunden angeblich nicht zu trauen ist, aber in diesem Fall wäre es für die deutsche Botschaft einfach und für den Antragsteller zumutbar, vom in Deutschland lebenden Vater eine entsprechende beurkundete Vaterschaftsanerkennung zu verlangen.


    Im übrigen kann ich mich nur wiederholen, im Interesse von Vater und Tochter die Vaterschaftsanerkennung "ordentlich" vor deutschen Behörden zu machen. Die deutsche Botschaft mag ihren grosszügigen Tag gehabt haben (wenn sie sich an die Email überhaupt gebunden fühlen), aber weitere Kinder und ein deutsches Amtgericht, dass irgendwann einmal über die Ausstellung eines entsprechenden Erbscheines entscheiden muss, sind überhaupt nicht von der philippinischen Geburtsurkunde begeistert und finden irgend einen Formfehler. Auf jeden Fall geht Zeit verloren, Anfrage des Amtsgerichtes an das philippinische Geburtenregister etc. Also macht es gleich wasserdicht.

  • Wo ist die Zustimmung der Mutter nach § 1595 BGB?

    Vielleicht geht hier das Ortsrecht vor?


    Ich denke nicht das dies eine "Eintagsfliege" der DBM war, die ihren "guten Tag" hatte.

    Auf dem Merkblatt findet man:



    Zitat

    Die Vaterschaftsanerkennung kann bei Registrierung der Geburt bei dem philippinischen Standesamt abgegeben werden. Sie ist nur bei persönlicher Unterschriftsleistung vor dem philippinischen Standesbeamten gültig. Wurde die Vaterschaftsanerkennung gesondert vorgenommen, muss die Geburtsurkunde eine entsprechende Beischreibung enthalten

    https://manila.diplo.de/blob/1…-erstausstellung-data.pdf



    Sonst schreit man immer nach Urkundenüberprüfung, weil den philippinischen Urkunden angeblich nicht zu trauen ist

    .. es wird meist bei diesem Fall eine UP gemacht. Um Vorehen der Mutter auszuschlueßen.

  • Ich gehe einfach davon aus, dass die deutsche Behörde, hier die deutsche Botschaft einen Formfehler begannen hat, in dem die Zustimmung der Mutter nach § 1595 BGB nicht eingeholt wurde.

    Aber wer soll sich darüber beschweren? Schliesslich gibt es den gewünschten begehrten deutschen Pass und die Geburtsurkunde, und die philippinische Mutter spart sich die Beurkundungsgebühr und die Reise nach Manila.


    Leider kannst Du Dich nicht auf Formfehler von Behörden berufen, und ein Nachlassgericht wird zur Auffassung kommen, dass die Vaterschaftserklärung nach deutschem Recht nicht erfolgt ist, wenn nur die philippinische Geburtsurkunde vorlegt wird.


    P.s. Formfehler passieren z.B. bei Finanzämtern täglich. Dort arbeiten auch nur Menschen, die manchmal den Überblick über die Gesetze verlieren. Daher hat jeder Bürger das Recht des Einspruches und in einigen Fällen hilft der BGH nach.

  • Ich gehe einfach davon aus, dass die deutsche Behörde, hier die deutsche Botschaft einen Formfehler begannen hat, in dem die Zustimmung der Mutter nach § 1595 BGB nicht eingeholt wurde.

    Der Formfehler wäre dann ja permanent... siehe das verlinkte aktuelle Merkblatt der DBM.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DBM leichtfertig solche Ratschläge gibt.


    Wenn du meinst auf dem Gebiet Experte zu sein, dann weise doch die DBM bzw das AA auf diesen Formfehler hin. Sie werden - wenn berechtigt - es sicherlich überprüfen und dann auch das Merkblatt verbessern.

  • (...) in dem die Zustimmung der Mutter nach § 1595 BGB nicht eingeholt wurde. (...) und die philippinische Mutter spart sich die Beurkundungsgebühr und die Reise nach Manila.

    Wie kommst Du denn darauf? Komplett falsch! Lest ihr die Merkblätter eigentlich auch mal durch, die hier verlinkt sind, bevor ihr euch über den Inhalt echauffiert? Dort heißt es doch klipp und klar:


    "Zur Prüfung der Identität des Passinhabers (= Ihr Kind) ist seine persönliche Vorsprache bei Antragstellung zwingend erforderlich (bei minderjährigen Kindern – auch Babys - zusammen mit den sorgeberechtigten Eltern/dem sorgeberechtigten Elternteil).
    Ist ein sorgeberechtigtes Elternteil bei Antragstellung nicht anwesend, kann seine Unterschrift entweder bei Abholung des Reisepasses nachgeholt werden oder es ist eine unterschriebene und von einem deutschen Notar/einer deutschen Passbehörde beglaubigte Zustimmungserklärung vorzulegen.

    Der TS ist mit der Kindesmutter nicht verheiratet, also hat diese nach philippinischem Recht das Sorgerecht und muss auf der DBM/deutsche Passbehörde/deutscher Notar persönlich erscheinen, um Ihre Zustimmungserklärung abzugeben.

    Gruß, Robert

    Gekommen um zu bleiben.

  • er Formfehler wäre dann ja permanent... siehe das verlinkte aktuelle Merkblatt der DBM.s

    Der Formfehler wäre nach 12 Jahren getilgt (§3 Abs 2 StaG). Hat das Kind über 12 Jahre einen deutschen Pass, wurde also als deutscher Staatsangehöriger behandelt, kann bei einen Formfehler der Behörden dies nicht mehr Rückgängig gemacht werden.


    Anonsten habe ich persönlich ein Problem mit irgendwelche Stempel und Unterschriften auf philippinischen Urkunden als Grundlage der Staatsangehörigkeit des Kindes. Ist das irgendwo auch im NSO dokumentiert?


    Ich rate deshalb immer zur Nachbeurkundung der Kinderd in Deutschland. Das kann auch über die DBM zum zuständigen Standesamt erfolgen (letzter Wohnsitz des Kindesvater in DEU) . Wer jetzt seine Hausaufgaben nicht macht muss sich nicht wundern, wenns dann irgendwann Probleme gibt. Jede deutsche Behörde kann in Zukunft eine UP für das Kind verlangen.

  • Anonsten habe ich persönlich ein Problem mit irgendwelche Stempel und Unterschriften auf philippinischen Urkunden als Grundlage der Staatsangehörigkeit des Kindes. Ist das irgendwo auch im NSO dokumentiert?

    Ja natürlich, die VA ist ja auf der Rückseite der Geb-Urkunde.. und die Geb-Urkunde wird ja mit Vorder und Rückseite beim PSA (NSO) registriert.


    Also wenn diese Vorgehensweise die im Merkblatt der DBM beschrieben ist, in irgendeiner Weise zweifelhaft wäre, bin ich der Überzeugung, dass die DBM von sich aus schon die erneute VA nach deutschem Recht empfehlen würde.





    Jede deutsche Behörde kann in Zukunft eine UP für das Kind verlangen.

    .. die wird ja ohnehin meist in einem solchen Fall vor Ausstellung des Reisepasses gemacht.


    Es steht ja auch frei die Geb-Urkunde später beim deutschen Standesamt zu registrieren.

  • Es sind eben zwei Paar Stiefel: die Ausstellung eines Reisepasses und die Vaterschaftsanerkennung nach BGB. Für die Ausstellung eines Reisepasses hat die Behörde einen gewissen Spielraum und in Manila ist man eben mit der Unterschrift des Vaters auf der Geburtsurkunde zufrieden. Ob noch eine Urkundenprüfung veranlasst wird, ist ebenfalls Ermessenssache, wer zu lange mit der Registrierung seiner Kinder wartet ("Spätregistrierung"), hat auf jeden Fall eine Urkundenüberprüfung "gewonnen".

    Nach deutschem Recht muss der/die Sorgeberechtigte der Ausstellung eines Reisespasses für Minderjährige zustimmen. In Deutschland wird so eine Zustimmungserklärung vom Einwohnermeldeamt ausgestellt und kostet 2 EUR. Im Ausland geht das nur in einer deutschen Botschaft oder in einem deutschen Konsulat. Diese Zustimmungserklärung gilt aber nur für die Ausstellung des Reisepasses für den Nachwuchs.


    Denkt man aber weiter, wir haben alle nicht das ewige Leben. Jede dritte Familie ist eine Patchworkfamilie und hat Kinder aus mehreren Beziehung. Und spätestens beim Erben und wenn viel Geld im Spiel ist, zerbrechen die besten familiären Banden. Da versucht der eine Erbe den anderen auszustechen. Und ein Nachlassgericht setzt dann andere Maßstäbe an die Urkunden an als eine deutsche Botschaft. Da geht eine philippinische Geburtsurkunde vielleicht nicht mehr durch.


    Wie Once geschrieben hat, sollte der Nachwuchs in Deutschland ordentlich nachbeurkundet werden. Voraussetzung ist, dass die philippinische Mutter ihre Zustimmung nach § 1595 BGB vor einem deutschen Konsulatsbeamten abgibt und beurkunden lässt. Etwas Eigenverantwortung kann man dem deutschen Bürger schon überlassen, die Botschaft muss sich nicht um alle Eventualitäten kümmern.

  • Und spätestens beim Erben und wenn viel Geld im Spiel ist, zerbrechen die besten familiären Banden. Da versucht der eine Erbe den anderen auszustechen. Und ein Nachlassgericht setzt dann andere Maßstäbe an die Urkunden an als eine deutsche Botschaft. Da geht eine philippinische Geburtsurkunde vielleicht nicht mehr durch.

    Sorry, jetzt versuchst du hier Horrorszenarien an die Wand zu malen. Warum sollte das Nachlassgericht die Geburtsurkunde anzweifeln?

    Wie Once geschrieben hat, sollte der Nachwuchs in Deutschland ordentlich nachbeurkundet werden. Voraussetzung ist, dass die philippinische Mutter ihre Zustimmung nach § 1595 BGB vor einem deutschen Konsulatsbeamten abgibt und beurkunden lässt.

    Die Nachregistrierung ist zu empfehlen. Ob dann nochmal die VA inklusive Zustimmung der Mutter abgegeben werden muss, wird dann der deutsche Standesbeamte zu entscheiden haben.. und dort (oder beim Jugendamt) könnte dann die VA gemacht werden. Warum sollte dann das Konsulat im fernen Manila eingeschaltet werden? Ich gehe ja davon aus, dass in der Zwischenzeit Mutter und Kind in D sind.. ansonsten macht der Aufwand, dem Kind einen deutschen Pass zu verschaffen ja wenig Sinn.

  • Sorry, jetzt versuchst du hier Horrorszenarien an die Wand zu malen. Warum sollte das Nachlassgericht die Geburtsurkunde anzweifeln?

    Genau wie die deutsche Botschaft philippinische Urkunden anzweifelt. Nun ziehen bei Nachlassangelegenheiten leider nicht alle an einem Strang, und der Gegner findet mit Anwaltshilfe sicher das Haar in der Suppe. :(

  • Ich gehe ja davon aus, dass in der Zwischenzeit Mutter und Kind in D sind.. ansonsten macht der Aufwand, dem Kind einen deutschen Pass zu verschaffen ja wenig Sinn.

    Aus bitterer eigener Erfahrung: wenn Ihr für Euren Nachwuchs die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft habt, nutzt sie doch. Ich sehe keine Nachteile, und wenn doch, kann noch immer später eine Staatsbürgerschaft abgegeben werden.

    Eine Beurkundung und Beantragung eines deutschen Passes kurz nach der Geburt hat den Vorteil, dass eventuelle Urkunden noch beschafft bzw. geändert werden können, wenn irgendwelche Schreibfehler in den philippinischen Urkunden vorhanden sind, oder das deutsche Namensrecht sich mit dem den philippinischen beisst. Mit ein bisschen Glück kommt man um die Urkundenüberprüfung herum. Wartet man dagegen Jahre, geht es nicht ohne Urkundenüberprüfung, Personen oder Behörden sind nicht mehr aufzutreiben etc.

    Auch wenn das Kind auf den Philippinen aufwächst, schadet doch nicht der deutsche Pass. Vielleicht soll es später einmal im Studium nach Europa gehen. Das gleiche gilt natürlich auch umgekehrt. Momentan haben wir ausländischen Langnasen in den Philippinen sehr großzügige Aufenthalts- und Visabestimmungen. Wie Thailand zeigt, kann sich das aber auch jederzeit ändern.

    Fazit: wer nicht mit dem allerletzten Euro rechnen muss, sollte für seinen Nachwuchs die Dokumente möglichst bald nach der Geburt beantragen.


    P.s. Ich kann mich an meine Schulzeiten und an einen Schulkumpel aus Jugoslawien erinnern. Der war fest in Deutschland verwurzelt, und hatte mit Jugoslawien nicht viel am Hut. Nur bei den Fahrten in die DDR zückte er seinen jugoslawischen Pass und war vom Mindestumtausch befreit. :D

  • Aus bitterer eigener Erfahrung: wenn Ihr für Euren Nachwuchs die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft habt, nutzt sie doch. Ich sehe keine Nachteile, und wenn doch, kann noch immer später eine Staatsbürgerschaft abgegeben werden.

    .. Soooo hatte ich das nicht gemeint. Es ging mir nur darum zu sagen, dass zum möglichen Registrierungszeitpunkt dann sowieso Mutter und Kind in D sind und dann das eine eventuelle Zustimmung zur Vaterschaft nachgeholt werden kann.. Falls die entsprechende Behörde das als notwendig erachtet bzw.. deiner Meinung nach die DBM falsch gehandelt hätte.


    OT:

    Die Grundsatzdiskussion über die doppelte Staatsbürgerschaft ist hier OT. Wir hatten darüber einen thread; es gibt Vorteile, kann aber auch Nachteile mit sich bringen.