Die Vaterschaftsanerkennung ist in § 1594 BGB geregelt. Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine freiwillige Willenserklärung, insbesondere wird kein Nachweis verlangt (und ist auch nicht notwendig), dass der anerkennende Vater wirklich der biologische Vater ist. Die Mutter muss aber zustimmen, siehe § 1595 BGB.
Das ganze muss in einer deutschen Behörde beurkundet werden bzw. im Ausland in der zuständigen Botschaft. Insofern wundert es mich, dass die deutsche Botschaft die auf der philippinischen Geburtsurkunde geleistete Vaterschaftsanerkennung anerkennt (siehe Beitrag #13) und direkt der Reisepass beantragt werden kann. Trotzdem würde ich den formalen Weg gehen, d.h. Beurkundung der Vaterschaft vor der zuständigen Behörde in Deutschland (z.B. Jugendamt), Zustimmung der Mutter in der deutschen Botschaft. Dann ist das für alle Zeiten wasserdicht, sollte die philippinische Mutter irgendwann einmal nicht mehr erreichbar sein (passiert leider auf den Philippinen, dass ein Elternteil auf Nimmerwiedersehen verschwindet und die Kinder der Verwandschaft überlässt).
Threadstarter Regenschirm muss sich aber darüber im klaren sein, welche Verpflichtungen mit der offiziellen Anerkennung der Vaterschaft verbunden sind. Er muss seiner Tochter Unterhalt zahlen, wenn die Mutter dafür nicht aufkommen kann. Auch die Ausbildung geht dann auf seine Kosten, was für die höhere Schule auf den Philippinen kein billiges Unterfangen ist. Deswegen meine Anregung, sich rechtzeitig zu überlegen, was für die Tochter am besten ist.