Übersetzungen für die Heiratsanmeldung

  • Nabend!

    Mein Standesamt möchte für die Eheanmeldung das BC und das Cenomar von einem für ein OLG zugelassenen Dolmetscher übersetzt haben. Wie stellt man sowas an? Reicht es, dem Übersetzer Fotos von den Dokumenten zu mailen und er übersetzt und beglaubigt diese dann in die deutsche Sprache? Oder müssen diese Kopiern vorher (vor der Übersetzung) beglaubigt werden und der Übersetzer benötigt das Original?

  • Der Übersetzer sollte das Original mal gesehen haben.


    Du kannst dem Übersetzer einen Scan schicken, der unterbreitet ein Angebot, wenn du es annimmst, schickst du das Original per Einschreiben (oder bringst es vorbei), der Übersetzer gibt/schickt dir die Übersetzung mit Bestätigungsvermerk und das Orignal zurück.


    Begründung:

    Es gibt, je nach Bundesland, unterschiedliche Bestätigungsvermerke, die der Übersetzer der Übersetzung hinzufügt. Zum Beispiel: "Als vom OLG Dresden öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die englische Sprache bestätige ich hiermit, dass die nachstehende, von mir angefertigte Übersetzung eines Dokuments in englischer Sprache, das mir im Original [als beglaubigte Kopie/als Fotokopie] vorgelegt worden ist, richtig und vollständig ist. (So ungefähr.) Natürlich ist es am besten, wenn der Übersetzer ein Original/eine beglaubigte Kopie gesehen hat, sonst stünde dort, dass er nur eine Fotokopie gesehen hat, was, wenn es auffällt, doch etwas widersinnig ist. Man muss auch beachten, dass du in der Regel von einem philippinischen Dokument keine beglaubigte Kopie bei einem deutschen Rathaus oder Bürgeramt bekommst (zumindest ist das in Berlin so). Die beglaubigen nur Kopien, die in Deutschland ausgestellt wurden (es gibt auch Ausnahmen, aber die greifen hier wohl nicht).

  • Hi,


    Ich habe es auch so gemacht: Dokumente gescannt und an verschiedene Übersetzer elektronisch geschickt mit Bitte um ein Angebot mit Preis und Bearbeitungsdauer.


    Die fertig übersetzten Dokumente habe ich dann persönlich abgeholt und musste bei der Abholung die Originale vorzeigen. Dann hat die Übersetzerin ihren Stempel und eine Unterschrift auf die beglaubigten Übersetzungen gemacht. Das geht natürlich nur, wenn man in der Nähe wohnt. Sonst eben per Einschreiben, wie von limahong schon geschrieben. Wenn Du bei verschiedenen Übersetzern anfragst, werden die Dir bestimmt auch mitteilen, wie sie es genau handhaben.


    Ein Vergleich verschiedener Übersetzer lohnt sich. Die Preisunterschiede der Angebote waren recht groß, ebenso die Bearbeitungsdauer!

  • Was ist denn, wenn der Übersetzer das Original oder eine beglaubigte Kopie nicht unbedingt sehen will? Ich habe jemanden gefunden, dem die Scans ausreichen. Diese will er übersetzen und mir beglaubigt zurückschicken. Wäre das so rechtens?