Freunde von uns (beide nicht Philippinische Staatsbürger) haben melne Freundin gefragt ob sie als einer der drei Philippinischen Miteigentümer für eine Corporation zeichnen könnte weil sie sonst niemanden kennen dem sie vertrauen können. Die Corporation soll ein Resort betreiben.
Meine Freundin soll zwar nur 2% halten und es sind keine faktischen Geldeinlagen oder sonstige Kosten für sie verbunden (auch keine Erlöserwarungen).
Trotzdem frage ich mich ob man es nicht besser lässt weil damit erstens erheblicher Bürokram verbunden sein könnte wenn die BIR anfragt aber vor allem wie es mit der Haftungsfrage aussieht.
Nehmen wir an die Mehrheitseigentümer nehmen einen Kredit auf die Gesellschaft auf oder haben Steuerschulden, die Ausländer verschwinden irgendwann von den Philippinen und bei den anderen beiden Philippinischen Miteigentümern ist nichts zu holen. Könnte man bei meiner Freundin die gesamte Kreditsumme einfordern auch wenn sie nur 2% hält?
Kann persönliche Haftung mit den Philippinischen Corporations verbunden sein.
Da ich kein Business auf den Philippinen betreibe kenne ich mich diesbezüglich nicht aus. Da weder ich noch meine Freundin etwas davon haben ist es mir auch die Zeit nicht wert mich in das Thema einzulesen.
Danke für Infos
LG Carabao