Kinder (12 & 14) trotz geringem Einkommen und kleiner Wohnung nach D holen

  • Liebes Forumsmitglieder,

    wir beabsichtigen, die Kinder (12 & 14) meiner Frau nach Deutschland zu holen, bevor diese das 16. Lebensjahr erreicht haben (da es ja ansonsten nicht mehr geht). Die Älteste meiner Frau hat im Dezember 2020 ihren 16. Geburtstag. Also bleiben uns noch etwas mehr als 1.5 Jahre.

    Nun zum Problem:
    meine Frau ist jetzt rund 5 Jahre in Deutschland und hat keine deutsche Staatsangehörigkeit. Wir leben in bescheidenen Verhältnissen in einer 44 qm 2-Zimmer-Wohnung in Hamburg. Meine Frau hat einen Teilzeitjob mit einem Nettoinkommen von 870 Euro. Ich selber arbeite seit 2 Jahren freiberuflich. Habe im ersten Jahr nur knapp 4.500 Euro eingenommen und dieses Jahr läuft es etwas besser an, sodass ich in den ersten 4 Monaten etwa 4.000 Euro verdient habe. Wir beziehen und bezogen keine Staatshilfe. Ich verfüge über einen (relativ) größeren Betrag auf meinem Konto, von dem wir die letzten 2 Jahre auch gelebt haben. Zudem besitze ich ein Haus, das mir von meinen Eltern (mit Nießrecht) überschrieben wurde. Sollten die Kinder nach Deutschland kommen können, beabsichtigen wir einen Umzug in meine kleine Heimatstadt, in der wir dann in eine größere Wohnung ziehen würden.

    Das sind nun die Gegebenheiten. Und hierzu würde ich sehr gern euren Rat haben. Sind unsere derzeitig geringen Einkommen und die kleine Wohnung ein Hinderniss für ein Familienzusammenführungsvisum bzw. könnten die Behörden uns deshalb einen Strich durch die Rechnung machen?

    Für Antworten wären wir sehr dankbar.

    Beste Grüße vom Seeräuber

  • Sind unsere derzeitig geringen Einkommen und die kleine Wohnung ein Hinderniss für ein Familienzusammenführungsvisum bzw. könnten die Behörden uns deshalb einen Strich durch die Rechnung machen?

    Ganz klare Antwort - ja!

    Ihr hättet die Kinder zusammen mit der Frau ins Land bringen sollen. Gehen wir mal von einer Miete von 600 € bei einer "kindgerechten Wohnung aus, dann sollte euer monatlicher Bedarf mit einem H4 Rechner bei 2.213,71 € liegen! Haben tut ihr aber nur, inklusive Kindergeld ca. 1.644,00 € (a € ausgehend von deinen 4.500 €)...ihr würdet also theoretisch 970 € H4 brauchen! Selbst wenn die Miete kleiner ist, fehlt ein Riesenberg Geld

    Dein freiberufliches Einkommen wird i.d.R. über 3 Jahre gemittelt und ist ja vermutlich auch nicht perspektivisch sicher!


    Das wird zu einem Problem! Ihr könnt auch scher mit dem GG argumentieren, wenn die Kinder seit vielen Jahren dort allein klar kommen. Dazu wird es für die Kinder in diesem Alter vermutlich auch nicht so leicht werden, sich hier einzugewöhnen...speziell wenn das Geld sehr knapp ist. Was willst du den Kindern bieten?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Was willst du den Kindern bieten?

    Ein Leben bei ihrer Mutter und in einer intakten Familie.


    Ansonsten gebe Ich Dir völlig recht.

    Wobei mir nicht ganz klar ist, ob aus dem Niessbrauchrechts des Hauses nicht Mieterträge zu und aus dem Sparguthaben nicht Zinseinnahmen oder Dividenden zu erzielen sind.

    Das könnte die Lücke schließen.

  • Ein Leben bei ihrer Mutter und in einer intakten Familie.

    Sie sind die letzten 5 Jahre allein klar gekommen...also ob das so intakt ist :floet



    Wobei mir nicht ganz klar ist, ob aus dem Niessbrauchrechts des Hauses nicht Mieterträge

    Normal nicht...



    zu und aus dem Sparguthaben nicht Zinseinnahmen oder Dividenden zu erzielen sind.

    Da muss die Summe aber sehr hoch sein, die auf dem Konto liegt, um heutzutage 400 € Zinsen / Monat zu generieren...da müsste die Frau dann nicht für 870 € arbeiten und er würde hier nicht fragen


    @TE verfügst du über solch große Summen auf dem Konto?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • TanduayIce

    Hat das Thema geschlossen
  • Normal nicht...


    Da muss die Summe aber sehr hoch sein, die auf dem Konto liegt, um heutzutage 400 € Zinsen / Monat zu generieren...

    Beim Nießbrauch habe Ich doch das Recht das Haus zu vermieten. Und da der TS in einer Mietwohnung lebt stellt sich die Frage für mich ob mieteinnahmen generiert werden.


    400 Euro pro Monat mit Zinseinnahmen zu generieren erfordert schon etwas Kapital. Mit Dividenden geht es schon mit einer geringeren Summe.

  • Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Ja, das habe ich schon befürchtet, dass es aufgrund der Einkommen schwierig wird. Möglicherweise müsste ich notfalls kurzfristig noch mal einen festen Job annehmen.


    Nur wäre dann auch die Frage, ob 44qm für 4 Personen ausreichen? Ich würde die Wohnung, in der ich für Hamburger Verhältnisse für „nur“ 12 Euro:/qm doch nicht verlassen, wenn ich nicht zu 100 Prozent sicher sein kann, dass die Kinder auch wirklich nach D ziehen dürfen.


    Noch eine Frage: müssen bei dem Visum die Kinder bis zum 16. Gteburtstag in D sein oder langt es, den Antrag bis z.B. einen Tag vor dem 16. Geburtstag einzureichen?


    noch zu den anderen Fragen:

    In dem überschriebenen Haus wohnen meine Eltern - natürlich mietfrei.

    Und mein Vermögen ist zwar recht hoch, aber bei mittlerweile Null Prozent Zinsen, bringen selbst 10 Millionen keine Zinseinnahmen.



    lg

  • Möglicherweise müsste ich notfalls kurzfristig noch mal einen festen Job annehmen.

    Das wäre empfehlenswert


    Nur wäre dann auch die Frage, ob 44qm für 4 Personen ausreichen?

    Das wird eng...gleichgeschlechtlich oder Junge / Mädel? Von der QM Zahl könnte es gerade reichen https://www.bundestag.de/resou…/wd-7-102-17-pdf-data.pdf aber man will sich ja auch bewegen



    Noch eine Frage: müssen bei dem Visum die Kinder bis zum 16. Gteburtstag in D sein oder langt es, den Antrag bis z.B. einen Tag vor dem 16. Geburtstag einzureichen?

    es reicht i.d.R. den Antrag rechtzeitig zu stellen....es könnten aber auch Probleme daraus erwachsen, denn das Gesetz und die AVV sprechen in §32 nur von NAchzug

    "den getrenntenNachzug des Kindes zu den bereits im Bundes-gebiet lebenden Eltern nach § 32 Absatz 2 undAbsatz 3. Nur im letztgenannten Fall ist dieAltergrenze von 16 Jahren von Bedeutung, mitderen Erreichen an den Nachzug des Kindes dieerhöhten Integrationsanforderungen nach § 32Absatz 2 gestellt werden"


    ! Ich würde eher nicht zu lange warten!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Vielen Dank für die Antwort!

    Bzgl. der Wohnung: es sind 2 Mädchen.

    Möglicherweise haben wir eine Möglichkeit, im Herbst 2020 in eine 80qm Wohnung in meinem kleinen Heimatort zu ziehen, in den wir langfristig sowieso ziehen würden.


    Deshalb nur die Frage, ob es auch reichen würde, erst dann (also 2-3 Monate vor dem 16ten der älteren Tochter) die VZF Visa einzureichen. Dann würde ich vorher hier in Hamburg einen festen Job beginnen und erst mal die längere Distanz zwischenfahren.


    LG


    PS: jetzt sehe ich gerade, dass in 5 Bundesländern die Mindestgröße einer Mietwohnung pro Person bei 9 qm liegt. Dann würden die 44 qm ja sogar ausreichen.

  • Paar mit zwei Kindern (12 und 14) hat einen Regelbdarf von 1.388 Euro zzgl. KdU. Davon werden aktuell 388 Euro durch Kindergeld gedeckt, bleiben 1.000 Euro + KdU.


    Ab Juli steigt das Kindergeld auf 408 Euro.

    Die Frau hätte mit den Kindern auch etwas mehr Brutto, weil die Kinderfreibeträge den Soli verringern, aber rechnen wir ruhig mit den 870 Euro, dann fehlen ab Juli noch 110 Euro + KdU.


    Bei 12 Euro/qm * 44 qm = 588 Euro KdU fehlen also 698 Euro/Monat.


    Die kannst du mit einem Job zum Mindestlohn leicht dazuverdienen, z. B. hier: https://karriere.mcdonalds.de/…ius=20&employmentType=v,t

  • Vielen herzlichen Dank für die Berechnung!

    Letztendlich werden wir selbstverständlich unsere Einkommen rechtzeitig erhöhen (müssen), bevor wir die Anträge bei der Botschaft einreichen.


    Auf jeden Fall sehr gut zu wissen, dass wir mit den 44qm bei 4 Personen erst mal über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen.


    Und die 700 mehr im Monat sollten machbar sein. Im Angestelltenverhältnis meinerseits auf jeden Fall.


    Vielen Dank nochmals

    LG

  • Pro Person über 6 Jahre ist 12 Quadratmeter Wohnfläche erforderlich.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Du hast auch die Möglichkeit die Kinder nach dem 16 ten Lebensjahr nach Deutschland zu holen. Dafür benötigen sie aber deutsches Sprachniveau C1.

    Habe vor 4 Jahren auch die Kinder (11Jahre und 14 Jahre) meiner Ehefrau nach Deutschland geholt.

    Das zukünftige Kindergeld wird bei Beantragung der Visa nicht angerechnet.

    Auch dein Gehalt reicht im Moment nicht aus, weil sollte es zu eine Scheidung kommen will keiner das die Kinder zum Sozialfall werden.

    Musste sogar eine Verpflichtungserklärung für beide Kinder abgeben.

    Die Ausländerbehörde wird dir genau vorrechnen was du an Gehalt benötist.Im Moment wären es ca.1080 Euro Selbsterhalt

    +644 H4 Regelsatz für die Kinder+ Unterhalt der Frau.

    Auch mit 44 qm Wohnung sehe ich die Chancen gering an.

  • Pro Person über 6 Jahre ist 12 Quadratmeter Wohnfläche erforderlich.

    Nein



    Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum(Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz - HmbWoSchG)Vom 8. März 1982

    § 7
    Belegung

    (1) 1 Wohnungen dürfen nur überlassen oder benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 10 Quadratmetern vorhanden ist.

  • Das zukünftige Kindergeld wird bei Beantragung der Visa nicht angerechnet.

    Doch! Kindergeld steht ausdrücklich im Gesetz:

    Par. 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AufenthG



    Musste sogar eine Verpflichtungserklärung für beide Kinder abgeben.


    Mustest du nicht! In den AVwV zum AufenthG steht in 32.0.5:


    Da mit

    dem Stiefelternteil i. d. R. eine Bedarfsgemein-

    schaft gebildet werden soll, ist im Hinblick auf

    die Sicherung des Lebensunterhalts auch nicht

    erforderlich, dass von dem Stiefelternteil eine

    Verpflichtungserklärung abgegeben wird.

  • Mir fehlten damals 100 Euro um beide Kinder nach Deutschland zu holen um den Lebensunterhalt zu sichern.

    Auch der Einwand von mir, dass es zukünftig ja Kindergeld geben würde und sich auch meine Steuerklasse von 5 auf 3 ändertsobald die Kinder und Ehefrau in Deutschland wären wurde von der Ausländerbehörde nicht akzeptiert.

    Mein bester Freund hat für 100 Euro dann eine Bürgschaft übernommen und nur dadurch bekamen beide das Visa für Deutschland.

  • Jeder Leser soll selbst entscheiden welche Quadratmeter Größe richtig ist.


    Was genau darunter zu verstehen ist, sagt die Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz Nr. 2.4.2.: Ausreichender Wohnraum danach liegt vor, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren 12 qm und für jedes Familienmitglied unter 6 Jahren 10 qm zur Verfügung stehen. Eine Unterschreitung der Mindestgröße um 10 % ist dabei unschädlich.

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    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • In der AVwVAufenthG steht:


    2.4.1

    ...

    Die Untergrenze bilden die auch für

    Deutsche geltenden Rechtsvorschriften der

    Länder, also z. B. die Wohnungsaufsichts-

    gesetze oder in Ermangelung solcher Gesetze

    das allgemeine Polizei- bzw. Ordnungsrecht.

    2.4.2 Ausreichender Wohnraum ist – unbeschadet

    landesrechtlicher Regelungen – stets vorhan-

    den, wenn für jedes Familienmitglied über sechs

    Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Fa-

    milienmitglied unter sechs Jahren zehn Qua-

    dratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen

    und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in ange-

    messenem Umfang mitbenutzt werden können.

    Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße

    um etwa zehn Prozent ist unschädlich.



    Also gilt für den TS das HmbWoSchG und das fordert 10qm. Die Verwaltungsvorschrift übertrumpft nicht das Gesetz!

  • Mir fehlten damals 100 Euro um beide Kinder nach Deutschland zu holen um den Lebensunterhalt zu sichern.

    Auch der Einwand von mir, dass es zukünftig ja Kindergeld geben würde und sich auch meine Steuerklasse von 5 auf 3 ändertsobald die Kinder und Ehefrau in Deutschland wären wurde von der Ausländerbehörde nicht akzeptiert.

    Mein bester Freund hat für 100 Euro dann eine Bürgschaft übernommen und nur dadurch bekamen beide das Visa für Deutschland.

    Selber schuld, wenn du dir von der ABH einen vom Pferd erzählen hast erzählen lassen.

  • Vielen Dank für die vielen Antworten und Hilfestellungen, euch allen.
    Die 44 qm sollten dann ja eigentlich selbst dann durchgehen, wenn es letztendlich doch 12 qm/Person Mindestanforderung sind, da es ja heißt, dass 10% Abweichung nach unten hin zu tolerieren sind. Nun ja, ich mache mir mehr Gedanken um die Einkünfte, da ich eigentlich gerade dabei bin, mir als Freelancer einen kleinen Kundenstamm aufzubauen, den ich wohl wieder verlieren würde, sollte ich wieder ins Angestelltenverhältnis übergehen.

    Jetzt haben wir zu alledem ein weiteres Problem. Und zwar ist meine Frau gerade auf den Philippinen und besucht 1 Monat ihre Töchter. Ihr Hauptanliegen war, dass ihre Töchter schon mal die notwendigen Reisepässe erhalten. Hierzu hatte sie online einen Termin beim zuständigen Office gemacht und diesen vorweg bezahlt. Im Office hat man den Antrag auf die Reisepässe abgewiesen, da im in Berlin ausgestellten Ausweis (und nebenher auch im unbefr. Aufenthaltstitel) meiner Frau ihr Vorname "Cherryann" zusammen geschrieben ist, während dieser auf ihrer Geburtsurkunde handschriftlich auseinander geschrieben ist, als "Cherry Ann".

    Der ausschlaggebende Fehler ist wohl schon vor Jahren auf den Philippinen gemacht worden, als man in ihrem damaligen Pass den Vornamen zusammengeschrieben hat. Dieser zusammengeschriebene Vorname wurde dann auch in der Heiratsurkunde, dem Report of Marriage und im neuen, in der Botschaft in B ausgestellten Pass eingetragen, die sich anscheinend am vorherigen Pass orientiert haben.

    Um vorweg zu greifen: Meine Frau hat ihren Namen selber von jeher eher zusammengeschrieben und nie darauf geachtet, ob nun in irgendwelchen Dokumenten ein Leerzeichen zwischen Cherry und Ann ist oder nicht. Mich selber regt diese Fahrlässigkeit etwas auf, aber auf den Phils wird über sowas gern hinweg gesehen, es sei denn, es geht um Bürokratie.

    Jetzt haben wir den großen Salat. Zum einen bekommen die Kinder wegen dieses kleinen formalen Fehlers keine Reisepässe und die Zeit drängt. Und zum anderen müssen wir jetzt zusehen, wie wir dies mit der Botschaft in B regeln. Und danach auch mit dem Ausländeramt wegen der Aufenthaltsgenehmigung, weil in dieser der Vorname allein der Einheitlichkeit wegen ja auch geändert werden muss. Ich hoffe, dass sie uns deshalb bzw. wegen des zusamen geschriebenen Vornamens in der Heiratsurkunde nicht auch noch die Heirat streitig machen oder einfordern, dass wir die Heiratsurkunde in Honkong erneuern lassen o.ä.
    Dass diese Änderung dann letztendlich wohl auch sämtliche Vertragsangelegenheiten und Versicherungen (KK etc.) betreffen, ist ja fast schon Nebensache. Hauptsache wird nun erst mal sein, das mit den philipp. Behörden bzw. der Phil. Botschaft in Berlin und dann mit dem Ausländeramt zu regeln. Sollte meine Frau dies ohne große Probleme bewältigen können, müssen wir darauf hoffen, dass meine Frau bei ihrer nächsten Philippinen-Reise in einem Jahr die Ausweise der Kinder erhält, um dann im Schnellverfahren alles weitere in die Wege zu leiten.

    LG
    Seeräuber