Kinder (12 & 14) trotz geringem Einkommen und kleiner Wohnung nach D holen

  • wir beabsichtigen, die Kinder (12 & 14)

    Dir ist schon klar das der 14 jährige Jahre brauchen wird um hier überhaupt hier einen Schulabschluss zu bekommen. Ich nehme mal an er spricht kein Wort deutsch. Bei einer Einschulung in eine Hauptschulklasse wäre er erstmal komplett überfordert. Gibt es entsprechende Förderklassen in deinem kleinen Heimatort oder wäre es nicht besser erstmal in Hamburg zu bleiben bis er deutsch spricht um in eine Regelklasse zu gehen.

  • Der ausschlaggebende Fehler ist wohl schon vor Jahren auf den Philippinen gemacht worden, als man in ihrem damaligen Pass den Vornamen zusammengeschrieben hat. Dieser zusammengeschriebene Vorname wurde dann auch in der Heiratsurkunde, dem Report of Marriage und im neuen, in der Botschaft in B ausgestellten Pass eingetragen, die sich anscheinend am vorherigen Pass orientiert haben.

    Vielleicht mal anders rum denken.


    Unter Umständen ist hier zu überlegen, Philipp. Urkunden dergestalt anzupassen, dass der Name zusammen geschrieben ist. Das wird mit Sicherheit als clerical error zu werten sein:

    https://psa.gov.ph/civilregist…ing-rules-and-regulations


    Normalerweise müssen bei Änderungen von Urkunden ein Rechtsanwalt und das RTC bemüht werden; was ziemlich kostet und lange dauert. Im Gegensatz dazu die Änderung eines clerical errors nur beim municipal (LCR) zu beantragen; dort wo die Geburtsurkunde zum ersten Mal registriert wurde. Das geht relativ schnell und kostet auch nicht viel. Dort zunächst mal fragen, welche begleitenden Dokumente sie sehen wollen! Ein offizieller Pass ist ja schon mal ein gutes Argument...


    Also erst mal klären, wie viele Philipp. Urkunden dann betroffen wären.

  • Ich danke eich vielmals für eure Tipps und Meinungen!


    Bzgl. der Sprache und den daraus resultierenden Problemen in der Schule: ist schon klar, dass das alles suboptimal ist. Aber irgendwie leider schwer zu händeln. Der Umzug in meine kleine Heimatstadt muss schon aus Platzgründen geschehen. Ein Wohnungswechsel innerhalb Hamburgs in eine große Wohnung ist bei den explodierten Preisen leider nicht möglich. Und in der, wie wir gerade erfahren haben, Mitte 2020 fertiggestellten 80 qm Wohnung in meiner Heimatstadt, die mein Onkel kaufen wird, könnten wir sehr günstig wohnen.

    Wir wollen die beiden Töchter auf jeden Fall nach D holen. Es gibt eine lange nicht so schöne Vorgeschichte dazu, weshalb wir dies bis jetzt nicht vornehmen konnten. Wir hätten sie sehr gern schon früher nach D geholt. Wenn wir das jetzt bis Dez. 2020 (16. Geb. der älteren Tochter) nicht schaffen, bricht wohl eine Welt für meine Frau zusammen.


    Bzgl. des Einwandes von hge: auch hier vielen Dank für den Hinweis. Leider kann meine Frau in diesem Jahr nicht mehr auf die Philippinen fliegen, um ihr eigenes BC ändern zu lassen. Und die Zeit drängt ja. Der Vater der Kinder hat sich nun bereit erklärt, die Ausweise der Kinder zu beantragen. Dazu wird er lt Infos als „Guidance“ der Kids fungieren und bei den Philippinischen Behörden anscheinend nur das Birth Certificate meiner Frau vorlegen müssen. Evtl muss er noch weitere Formulare vom Anwalt etc einholen. Aber dann hätten die Kids schon mal die Ausweise.


    Weiterer Schritt ist nun, dass meine Frau bis Ende des Jahres die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Hierzu wird sie zuvor einen Jobwechsel in Vollzeit vornehmen, um ein besseres Gehalt nachweisen zu können. Ich hoffe, es gelingt wenn sie nach über 5 Jahren in D (fast immer in Beschäftigung) mit z.B. Netto 1.200 plus 200 Euro über einen Nebenjob die dt. Staatsbürgerschaft beantragt. Bzw. ich hoffe, die Behörden geben ihr die dt. Staatsbürgerschaft. Danach wäre dann der Aufenthaltstitel schon mal hinfällig und man könnte hoffentlich bei ihrem neuen dt. Pass ein Leerzeichen beim Vornamen eintragen lassen. Gelingt dies nicht, werden wir es darauf ankommen lassen müssen und die Familienzusammenführung mit dem vorliegenden Ausweis und dem zusammengeschriebenen Vornamen beantragen. Bei der FZA von meiner Frau und mir war es ja auch kein Problem, dass der Vorname im phil. Ausweis zusammen und im in der DBM vorgelegten BC auseinander geschrieben also unterschiedlich war.


    hge: darf ich dich um deine Meinung bitten, wie du die Chancen siehst, dass die FZF bei einer Wohnung mit 44 qm gelingt? In HH gilt ja tatsächlich bei 4 Personen mindestens 48 qm (wobei eine Abweichung von 10% anscheinend okey wäre).

    Und zweite nochmalige Frage: ist bei der FZF der Kinder wichtig, dass man den Antrag abgibt, solange die Kinder noch keine 16 sind oder ist ausschlaggebend, dass die Kinder bereits in Deutschland sind, bis sie 16 sind?


    Vielen Dank

    Seeräuber

  • Danach wäre dann der Aufenthaltstitel schon mal hinfällig und man könnte hoffentlich bei ihrem neuen dt. Pass ein Leerzeichen beim Vornamen eintragen lassen.

    Das wird gehen; beim Übergang zum deutschen Pass hat man die Möglichkeit, den Namen ändern zu lassen.

    hge: darf ich dich um deine Meinung bitten, wie du die Chancen siehst, dass die FZF bei einer Wohnung mit 44 qm gelingt? In HH gilt ja tatsächlich bei 4 Personen mindestens 48 qm (wobei eine Abweichung von 10% anscheinend okey wäre).

    Das wäre Kaffeesatzleserei. Da das bei euch ein Grenzfall ist, wage ich nicht zu sagen, wie es ausgehen wird. Um verbindliches zu bekommen, solltest du deine ABH kontaktieren.

    Und zweite nochmalige Frage: ist bei der FZF der Kinder wichtig, dass man den Antrag abgibt, solange die Kinder noch keine 16 sind oder ist ausschlaggebend, dass die Kinder bereits in Deutschland sind, bis sie 16 sind?

    Das Datum der Antragstellung ist ausschlaggebend. Dann müssen die Kinder noch unter 16 sein.


    Wenn es an einem zeitnahen Termin scheitern sollte, gibt es die Möglichkeit den Antrag schon mal "fristwahrend" per Post zu übermitteln.

  • Vielen Dank nochmals für deine tolle Hilfe, hge. Solche Beiträge und die früheren von anderen Usern sind es, die einem in unserer Situation weiterhelfen und für die ich sehr dankbar bin.

    Zu solchen inhaltslosen und Niveau armen Beiträgen wie jenen des Users Zierfisch, der sich anmaßt, über mich, meine Frau und unsere Situation negativ zu urteilen, da stehe ich drüber. Und im Grunde lässt es mich sogar schmunzeln: Wenn ich also für ihn ein Gutmensch bin, der anscheinend dumm genug ist, eine filipinische Frau "zu übernehmen" und deren tolle Kids - dumm, unwissend und nicht im Klaren darüber seiend, was ich hier mache - sehr gern auch "übernimmt", darf man annehmen, dass er ein stolz darauf ist, als kluger, allwissender Schlechtmensch in die Geschichte dieses hervorragenden Forums einzugehen. Gratulation. Nur weiter so. Genau solche intelligenten User, die von Sozialleistungen reden, von denen im gesamten Thread nirgends, aber auch wirklich nirgends die Rede ist, werden hier benötigt.

  • Zwei Fragen bzgl einer bzw der Einbürgerung meiner Frau habe ich noch. Auf verschiedenen Seiten habe ich gelesen, dass der Antragsteller mindestens 8 Jahre in Deutschland leben muss, um eingebürgert werden zu können. Ich weiß jedoch von 2 Personen (1 Filipina und 1 geflüchteter Iraner), die bereits nach 3 Jahren ihre dt. Staatsbürgerschaft erhalten haben. Die Filipina sogar im ersten Lehrjahr ihrer Ausbildung. Der Iraner, nachdem er einen festen Job mit einem Einkommen von 1.400 Euro Netto hatte.


    Wie seht ihr die Chancen auf eine Einbürgerung meiner Frau, die erst 5 Jahre in Deutschland lebt (auch bzl eines baldigen Vollzeitjobs plus Nebenjob und somt Nettoeinkünften von evtl. 1400-1500 Euro)? Sie und ich haben niemals staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch genommen und meine Frau war fast ständig im Angestelltenverhältnis.


    Zweite Frage: sollte meine Frau eingebürgert werden, ist es richtig, dass die Kriterien Einkommen und Wohnraum beim Kinderzuzug keine Rolle mehr spielen und die Kinder sogar bis zu ihrem 18. Lebensjahr ohne sprachliche Erfordernisse nach D geholt werden können, so wie ich hier und da gelesen habe?


    Liebe Grüße

  • Einbürgerung geht, verheiratet mit einem Deutschen, nach 3 Jahren im Land. Meine Frau ist auch nach 3 Jahren eingebürgert worden! Hat sie B1 und "Leben in Deutschland" mit erfolg abgeschlossen?

    Ihr beide müsst genug monatliches, festes (keine Probezeit) Einkommen haben um perspektivisch in Zukunft keine Ansprüche auf Sozialhilfe zu haben. Ob da 1.400 € reichen hängt von deinem Einkommen und Kosten ab. Verdienst du 3.000 € braucht deine Frau überhaut nicht zu arbeiten!

    Es gibt eine Einbürgerungsberatung in jeder Gemeinde...mache dort einen Termin und lass dich beraten. Denke auch daran, dass die Einbürgerung je nach Gemeinde bis zu 1 Jahr dauert


    Zweite Frage: sollte meine Frau eingebürgert werden, ist es richtig, dass die Kriterien Einkommen und Wohnraum beim Kinderzuzug keine Rolle mehr spielen und die Kinder sogar bis zu ihrem 18. Lebensjahr ohne sprachliche Erfordernisse nach D geholt werden können,

    Das ist falsch....am 16 mit Sprachkenntnissen C1. Das was du meinst wäre nur bei gemeinsamen Zuzug von Frau & Kindern möglich

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wie seht ihr die Chancen auf eine Einbürgerung meiner Frau, die erst 5 Jahre in Deutschland lebt (auch bzl eines baldigen Vollzeitjobs plus Nebenjob und somt Nettoeinkünften von evtl. 1400-1500 Euro)? Sie und ich haben niemals staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch genommen und meine Frau war fast ständig im Angestelltenverhältnis.

    Ich nehme an, dass Du die deutsche Staatsbürgerschaft hast.


    Dann ist die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit nach StaG §9 nach 3 Jahren möglich. (Sie muss also 3 Jahre mit dir in D in einer familiären Beziehung leben).

    Abgeschlossenen Integrationskurs muss sie haben plus genügend Einkünfte.. dabei werden Einkünfte von beiden Ehepartnern berücksichtigt..



    PS:


    Ich wundere mich jetzt, dass explizit im StAG diese 3 Jahre nicht mehr erwähnt sind.

    Ich kann mich aber auch nicht erinnern, dass dort irgendeine Änderung gewesen wäre.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stag/__9.html

  • Ich wundere mich jetzt, dass explizit im StAG diese 3 Jahre nicht mehr erwähnt sind.

    Ich kann mich aber auch nicht erinnern, dass dort irgendeine Änderung gewesen wäre.

    Tatsächlich komisch.....möglicherweise hat man das still & heimlich geändert! Es steht auch nicht mehr in der Broschüre des BAMF, da stand es vor 2 Jahren noch drin :denken


    in der AVV steht es jedoch noch http://www.verwaltungsvorschri…d_13122000_V612400513.htm

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Vielen Dank euch beiden! Das mit der Einbürgerungsberatung ist auch ein klasse Tipp, den wir mal in Anspruch nehmen werden.
    Bzgl. der Annahme, dass bei deutschen Staatsangehörigen der Kindernachzug ohne C1 Voraussetzung bis zum 18. Lebensjahr stattfinden kann, da hatte ich wohl etwas falsch verstanden.

    Ich selber bin Deutscher, auch hier geboren. Sofort nach Ankunft abgeschlossener Integrationskurs (B1) + Leben in Deutschland vorhanden. Meine Frau wird durch den Jobwechsel voraussichtlich Netto 1.200 bekommen und dann noch einen Nebenjob tätigen, um auf mehr Gehalt zu kommen, das der Behörde bei Antrag auf Einbürgerung vorgewiesen werden kann. Also möglicherweise wie oben beschrieben 1.400 Netto monatlich. Ich selber werde durch meine Anlaufschwierigkeiten bei meiner freiberuflichen Tätigkeit dieses Jahr wohl nur auf ca. 800 bis 1.000 Euro monatlich kommen. Da wären wir dann zusammen bei ca. 2.200 bis 2.400 Euro Netto bei einer 44 qm Wohnung, die warm rund 700 Euro kostet.

    Ich hoffe dazu natürlich auch, dass die Regelung mit den 3 Jahren in D bei mit Deutschen verheirateten Frauen noch gilt.

    Liebe Grüße

  • Wir haben uns jetzt dazu entschlossen, dass meine Frau zuerst einmal die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, bevor sie versucht, ihre Kinder über ein FZV nach D zu holen. Die Zeit dazu müsste ausreichen, da ihre älteste Tochter erst in 1.5 Jahren ihren 16. Geburtstag feiert.

    Bedeutet: zuerst wird sie sich einen zusätzlichen 450 Euro Job zu ihrem unbefristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag (870 Netto) suchen. Damit käme sie dann auf ein monatliches Gehalt von 1.300 Euro. Die ersten 6 Monate meiner Selbstständigkeit in 2019 ergeben ein monatliches Einkommen von ca. 1.000 Euro, welches ich mir von meinem Steuerberater bestätigen lasse. Wie oben beschrieben bei Wohnungskosten von 700 Euro warm, blieben uns gut 1.500 Euro zum Leben. Das müsste doch eigentlich schon mal reichen, oder was sagt ihr?

    Die Frage bleibt, ob man Belege für meine Altersvorsorge haben möchte, da ich kein Angestellter bin. Hier könnte ich nur ein Depotguthaben von ca. 100k (Hälfte davon in Aktien) vorweisen sowie die Urkunde über den Hausbesitz (mit Nießrecht meiner Mutter). Das Haus dürfte einen VK-Wert von knapp 300k haben.
    Würde dies eurer Meinung nach als Altersvorsorge ausreichen? Oder falls nicht, was sollte ich machen, bevor wir den Antrag stellen?

    Dann bliebe noch eine wichtige Frage: vorausgesetzt, meine Frau erhält die deutsche Staatsbürgerschaft z.B. in einem Jahr, wäre es dann möglich, sofort danach ein FZV für die Kinder zu beantragen? Oder müsste meine Frau eine längere Zeit über die dt. Staatsbürgerschaft verfügen, um die Kinder mit den Vorzügen eines dt. Staatsbürgers (Einkommen und Wohnraum hinlänglich) nach D holen zu können?

    Wäre toll, wenn ihr nochmals eure Meinungen und Tipps verratet.

    Liebe Grüße

  • Dann bliebe noch eine wichtige Frage: vorausgesetzt, meine Frau erhält die deutsche Staatsbürgerschaft z.B. in einem Jahr, wäre es dann möglich, sofort danach ein FZV für die Kinder zu beantragen?

    Die deutsche Staatsbürgerschaft hat nichts mit dem FZ der Kinder zu tun.

    Egal ob sie Deutsche ist oder Filipina, es müssen nur die Voraussetzungen erfüllt sein.. also Einkommensnachweise Wohnraum.. etc


    Ich würde nicht warten und so bald wie möglich den FZ angehen. Eure ABH wird euch verbindlich sagen, ob Einkommen usw. bei Euch ausreicht; und je eher ihr wisst, ob die damit einverstanden sind oder nicht, desto eher wisst ihr Bescheid bzw. könnt eventuell noch gegensteuern.


    Es gab ja noch das Problem mit ihrem Namen, Es ist zwar richtig, dass man bei der Einbürgerung die Schreibweise des Vornamen ändern kann; jedoch kann niemand wissen, ob damit das philipp. DFA dann letztendlich einverstanden ist oder nicht doch eine Änderung der Philipp. Geburtsurkunden verlangt. Das sind alles mögliche Zeit-Verzögerungen, die schnell dazu führen, dass bei der Beantragung der Visa ein Zeitengpass entstehen kann.

  • Vielen Dank für deine Antwort, hge!

    Vielen Einträgen im Netz entsprechend, entfällt bei einem Kindernachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen die Voraussetzung bzgl. Einkommen und Wohnraum (insbesondere der letzte Punkt bei unserer derzeitigen Wohnung mit 44 qm ist da ja wichtig sowie die von dir erwähnten möglichen Probleme mit den philippinischen Behörden wegen des kleinen Namensfehlers, der dann nach Erteilung des dt. Ausweis hinlänglich wäre).

    S. hier (demnach sind bei einem Kindernachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen lediglich folgende Punkte ausschlaggebend:

    • Deutsche Staatsangehörigkeit
    • Wohnsitz in Deutschland
    • Sorgerecht für das Kind
    • tatsächliches Eltern-Kind-Verhältnis

    Oder hier

    "Kindernachzug zu Deutschen

    Ein Visum zur Familienzusammenführung unter einfacheren Voraussetzungen erhalten Kinder bis einschließlich 17 Jahre, die mit ihrem deutschen Elternteil in Deutschland zusammenleben möchten."

    Oder ganz besonders hier

    b) Kindernachzug zu deutschen Staatsangehörigen (§ 28 AufenthG)

    Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des
    Kindernachzugs zu deutschen Staatsangehörigen ist § 28 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 27 Abs. 1 und
    Abs. 3 AufenthG. Demnach besteht für das ledige Kind, das im Zeitpunkt der Antragstellung
    das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer
    Aufenthaltserlaubnis, sofern der Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet
    hat.
    Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (gesicherter Lebensunterhalt) müssen
    gem. § 28 Abs. 1 AufenthG nicht erfüllt sein.


    Insofern hatten wir nun überlegt, diesen Weg zu gehen, um insbesondere die oben erwähnten möglichen Einwände gegen den Kindernachzug zu umgehen. Einkommen, möglicherweise zu geringer Wohnraum und Querelen mit den phil. Behörden wegen des falsch zusammen geschriebenen Vornamens meiner Frau.

    Liebe Grüße

  • Es ist zwar richtig, dass man bei der Einbürgerung die Schreibweise des Vornamen ändern kann; jedoch kann niemand wissen, ob damit das philipp. DFA dann letztendlich einverstanden ist oder nicht doch eine Änderung der Philipp. Geburtsurkunden verlangt.

    Sobald meine Frau die Schreibweise in ihrem neuen dt. Ausweis ändern lassen würde, würde dieser dann ja auch mit dem Namen in ihrer Geburtsurkunde als auch in der ihrer Kinder wieder übereinstimmen. Insofern dürfte das DFA diesbezüglich ja eigentlich auch keine Probleme mehr bereiten. Denn hier würde ja nicht mehr der alte, nicht mehr gültige Filipino Ausweis vorgelegt werden, sondern der neue dt. Ausweis.

    LG

  • Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (gesicherter Lebensunterhalt) müssen
    gem. § 28 Abs. 1 AufenthG nicht erfüllt sein.

    Du hast Recht, das hatte ich nicht bedacht. FZ zu Deutschen ist etwas einfacher als zu Ausländern ….


    Trotzdem würde ich alles so früh wie möglich anstoßen; denn auch zu deutschen dürfen Kinder nur unter 16 Jahren zuziehen. (ansonsten C1 erforderlich)

  • Wir würden die beiden Töchter ja gern so schnell wie möglich nach D ziehen lassen. Jetzt, wo der Vater der Kinder endlich "mitspielt" (lange unschöne und verzwickte Vorgeschichte).
    Bestenfalls gelingt es meiner Frau, die dt. Staatsbürgerschaft so schnell wie möglich zu erlangen - was von den oben erwähnten Faktoren abhängt. Die Frage wäre dann natürlich, ob sie sofort nach einer (potenziellen) Einbürgerung das Familienzusammenführungsvisum für die Kinder beantragen kann, oder ob die deutschen Behörden einfordern, dass man z.B. erst mal 2 Jahre dt. StaatsbürgerIn sein muss, um die Kinder mit den o.g. einfacheren Voraussetzungen hierher holen kann. Ungern wende ich mich mit solch einer Frage an die zuständigen Behörden, um nicht schlafende Hunde zu wecken.

  • Die Frage wäre dann natürlich, ob sie sofort nach einer (potenziellen) Einbürgerung das Familienzusammenführungsvisum für die Kinder beantragen kann, oder ob die deutschen Behörden einfordern, dass man z.B. erst mal 2 Jahre dt. StaatsbürgerIn sein muss, um die Kinder mit den o.g. einfacheren Voraussetzungen hierher holen kann. Ungern wende ich mich mit solch einer Frage an die zuständigen Behörden, um nicht schlafende Hunde zu wecken.

    Sobald sie den deutschen Pass hat (sogar schon mit der Einbürgerungsurkunde) ist sie "voll" deutsch... es gibt keine "Probezeit" ….

  • Bestenfalls gelingt es meiner Frau, die dt. Staatsbürgerschaft so schnell wie möglich zu erlangen

    Bedenke aber, dass diese ganze Einbürgerung eine Weile dauert! Je nach Gemeinde kann es 12 Monate + x dauern, wenn alle Perimeter passen...Auch muss das Einkommen perspektivisch gesichert sein, ein Probevertrag reicht i.d.R. nicht aus!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Danke euch vielmals für die Antworten.
    Da die älteste Tochter erst in 1.5 Jahren ihr 16. Lebensjahr vollendet hat, erhoffe ich mir, dass bis dahin die dt. Staatsbürgerschaft von meiner Frau erlangt und der Antrag bei der DBM eingereicht wurde.

    Meine Frau hat einen unbefristeten Teilzeitvertrag, leider aber nur mit 870 Euro Netto honoriert. Wir hoffen, dass ein bald dazukommender 450 Euro Job auch noch in die perspektivische Einkommensentwicklung mit hineinfließt. Bei meinem langsam in Schwung kommenden Freelancerjob könnte ich wie gesagt auch die ersten 6 Monate dieses Jahres einen Einkommensnachweis von rund 1000 Euro beisteuern.

    Ich hoffe, dass das Amt diese sicheren (Teilzeitvertrag mit 870 Euro Netto) und etwas unsichereren Einkünfte (450 Eurojob & mein Freelancerjob) als perspektivisch ausreichend einstuft und bzgl. Altersvorsorge mein Bankguthaben von rund 100k sowie das auf mich überschriebene Haus (mit Nießbrauchsrecht meiner Mutter) als ebenso ausreichend empfindet.

    Ich hatte hier schon überlegt, ob ich kurzfristig eine gesonderte monatliche Einzahlung von z.B. 300 Euro in einen Rentenfonds oder ähnlichem starten soll, um dem Amt diese zusätzliche Altersvorsorge belegen zu können.

    LG

  • Ich hoffe, dass das Amt diese sicheren (Teilzeitvertrag mit 870 Euro Netto) und etwas unsichereren Einkünfte (450 Eurojob & mein Freelancerjob) als perspektivisch ausreichend einstuft

    Das wird m. M.n. nicht reichen...lässt sich mit einem H4 Rechner einfach ausrechnen!

    bzgl. Altersvorsorge mein Bankguthaben von rund 100k sowie das auf mich überschriebene Haus (mit Nießbrauchsrecht meiner Mutter) als ebenso ausreichend empfindet

    Auch das wird nicht reichen...denn deine 100k kannst du jederzeit ausgeben, das Haus verkaufen, kann wertlos werden und so lange nicht verwertet werden, wie deine Mutter lebt. Ihr werdet Rentenbeiträge, Renten -Fonds, Pensionen nachweisen müssen, von denen ihr im Alter leben könnt....Idealweise macht ihr mal eine Einbürgerungsberatung und lasst euch beraten, was die sehen wollen

    ch hatte hier schon überlegt, ob ich kurzfristig eine gesonderte monatliche Einzahlung von z.B. 300 Euro in einen Rentenfonds oder ähnlichem starten soll, um dem Amt diese zusätzliche Altersvorsorge belegen zu können.

    könnte helfen...dürfte aber zu wenig angespart sein, um im Notfall davon leben zu können

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi