Auch das wird nicht reichen..
Nochmals: Ich würde das frühzeitig mit deiner der Einbürgerungsbehörde bereden. Je eher du Bescheid weißt, ob deine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt oder nicht, desto besser. Jedes Amt rechnet irgendwie anders.. manche strenger, manche nachsichtiger.
Wobei sich hier die Frage stellt, ob man bei der Einbürgerung den geplanten Nachzug der Kinder mit angeben sollte. Denn das könnte die geforderte Einkommenssituation nochmals verkomplizieren. Wenn niemand eine Frage zu dem Nachzug stellt, würde ich das nicht (freiwillig) angeben.