Doppelbesteuerungsabkommen DBA

  • Guten Morgen,

    Hoffe ich bin hier Richtig?


    Es geht um das DBA zwischen Deutschland u. denPhilippinen!


    Als erstes muß ich sagen,dass ich mein Geld aus D. erhalte und ich noch in der Passiven Altersteilzeit bin,und zwar bis zum

    1 Mai 2020.

    So nun hat das Finanzamt entschieden,dass ich ab 2018 keine Steuern mehr in D. zahlen muß.

    Meine Steuerberaterin meinte,ich soll nun auf den Philippinen meine Steuern zahlen soll!

    Hatte dann eine Diskusion mit ihr,weil ich der Meinung bin,dass das so nicht Richtig sein kann aber ohne Erfolg.

    Hatte dann unseren Steuerexperten im Forum hier gefragt,und er meinte ich sollte doch froh sein,und dass das Finanzamt wahrscheinlich eine Fehlentscheidung getroffen hat. Ich müsste hier nur Steuern Zahlen,wenn ich hier Geld verdienen würde!


    Meine Fragen:

    1 Hat sich da was Geändert?

    2 Muss ich nun dem Finanzamt in D. nachweisen,ob ich hier Steuern bezahlt habe?

    LG bonbon

  • So nun hat das Finanzamt entschieden,dass ich ab 2018 keine Steuern mehr in D. zahlen muß.

    Ist doch gut so, hast Du das schriftlich in Form einer Steuerbefreiung nach Paragraph so und so?


    zur Steuerpflicht als Auslaender auf den Philippinen, Chapter I, 3 b. Alien:

    http://www.ntrc.gov.ph/images/…xes-2016/income-taxes.pdf

    "Eine Expertise ist eine objektive Niederschrift einer subjektiven Meinung"

    "Fakten sind keine Wahrheiten" - Werner Herzog

  • Das DBA vermeidet ja nur eine Doppelbesteuerung, d.h. wenn in den Philippinen dein Lebensmittelpunkt ist (>183 Tage) und du dort steuerpflichtig bist, dann wirst du in Deutschland auf diesen Teil nicht noch einmal besteuert. In der Regel muß das durch eine Bescheinigung vom Finanzamt nachgewiesen werden.


    Anders wenn du dich komplett in Deutschland steuerlich abmeldest. Dann darfst du aber keinen Zugang zu einer Wohnmöglichkeit mehr haben (Stichwort Schlüssel) und kein Rückkehrwille erkennbar sein.

  • inexile Denke ich habe da noch was schriftliches,muss mal Nachschauen.

    Mike Musste mich ja in D Abmelden,da ich jetzt knapp 2 Jahre auf den Philippinen bin, werde aber nach Hausverkauf wieder nach D zurück!


    Habe hier keine Arbeit,und auch kein Geschäft,also kein Einkommen auf den Philippinen!

    LG bonbon

  • Anders wenn du dich komplett in Deutschland steuerlich abmeldest. Dann darfst du aber keinen Zugang zu einer Wohnmöglichkeit mehr haben (Stichwort Schlüssel) und kein Rückkehrwille erkennbar sein.

    Genau richtig.

    Und es ist ein beliebter Fehler von Expats zu meinen, es reicht aus 183 Tage außerhalb Deutschlands zu sein, und schon sei man steuerbefreit.


    Das gilt nur, wenn man in D keine zu Wohnzwecken eingerichtete Wohnung mehr hat. Und die Anforderungen an "Wohnzwecke" sind nicht sehr groß, und es betrifft auch nicht alle Einkunftsarten. Man ist beschränkt steuerpflichtig, aber nicht generell von der Steuer befreit.


    Unschädlich ist, wenn man eine Art Lagerraum unterhält, wo Möbel etc. aufbewahrt werden bis man zurück ist.


    Ich kann wirklich nur Jedem empfehlen sich da vor der Auswanderung oder Arbeitsaufnahme im Ausland mit auseinander zu setzen.

  • Und es ist ein beliebter Fehler von Expats zu meinen, es reicht aus 183 Tage außerhalb Deutschlands zu sein, und schon sei man steuerbefreit.

    Ich würde deutsche Behörden/Steuerberater explizit darauf hinweisen, das die Philippinen keine Besteurung auf Auslandseinkommen von Ausländern dort durchführen, auch wenn der Ausländer dort seinen ständigen Aufenthalt und steuerlichen Wohnsitz hat. Nur bei Staatsangehörigen wird das Welteinkommen versteuert. Das DBA schließt das nicht aus. Drum ist die Praxis die ich kenne, das Einkünfte aus Deutschland in Deutschland versteuert werden und das die philippinischen Behörden nicht interessiert da aus Ihrer Sicht Auslandseinkommen eines Ausländers.


    Hier gilt nur was man schwarz auf weiss besitzt kann man getrost nach Hause tragen, also das man das deutsche Finanzamt und/oder Steuerberater darauf hinweist. Das ist nicht vorauseilender Gehrosam sonder eine Versicherung wenn plötzlich ein neuer Sachbearbeiter kommt, die Rechtslage kennt und behauptet man hätte Steuer hinterzogen. Irgendwelche mündliche Aussagen von Finazbeamten oder Steuerberater sind nichts wert.

  • Ich würde deutsche Behörden/Steuerberater explizit darauf hinweisen, das die Philippinen keine Besteurung auf Auslandseinkommen von Ausländern dort durchführen, auch wenn der Ausländer dort seinen ständigen Aufenthalt und steuerlichen Wohnsitz hat. Nur bei Staatsangehörigen wird das Welteinkommen versteuert. Das DBA schließt das nicht aus. Drum ist die Praxis die ich kenne, das Einkünfte aus Deutschland in Deutschland versteuert werden und das die philippinischen Behörden nicht interessiert da aus Ihrer Sicht Auslandseinkommen eines Ausländers.


    Hier gilt nur was man schwarz auf weiss besitzt kann man getrost nach Hause tragen, also das man das deutsche Finanzamt und/oder Steuerberater darauf hinweist. Das ist nicht vorauseilender Gehrosam sonder eine Versicherung wenn plötzlich ein neuer Sachbearbeiter kommt, die Rechtslage kennt und behauptet man hätte Steuer hinterzogen. Irgendwelche mündliche Aussagen von Finazbeamten oder Steuerberater sind nichts wert.

    LG bonbon

  • Ich würde deutsche Behörden/Steuerberater explizit darauf hinweisen, das die Philippinen keine Besteurung auf Auslandseinkommen von Ausländern dort durchführen, auch wenn der Ausländer dort seinen ständigen Aufenthalt und steuerlichen Wohnsitz hat.

    Die Steuer in Deutschland, um die es hier geht, bezieht Auslandseinkommen mit ein. Das ist nicht nur die Lohnsteuer sondern auch Einkünfte aus Vermietung, Geldanlagen usw. usf. Um das zu berücksichtigen, verlangt das deutsche Finanzamt in der Regel eine Bescheinigung vom Finanzamt des Aufenthaltslandes.

  • ie Steuer in Deutschland, um die es hier geht, bezieht Auslandseinkommen mit ein. Das ist nicht nur die Lohnsteuer sondern auch Einkünfte aus Vermietung, Geldanlagen usw. usf. Um das zu berücksichtigen, verlangt das deutsche Finanzamt in der Regel eine Bescheinigung vom Finanzamt des Aufenthaltslandes.

    Das philippinische Finanzamt versteuert nur philippinische Einkommen für Ausländer, auch die dort ansässig sind. Was ich aber verstehe, ist das das deutsche Finanzamt aufgrund des DBA auch die deutschen Einkommen nicht mehr versteuern will, weil es fälschlich annimmt, der deutsche Bürger wäre mit seinen Welteinkommen auf den Philippinen steuerpflichtig. Was eben nicht der Fall ist.


    So habe ich es verstanden. Nach deutschen Steuerrecht hat aber der Steuerbürger von sich aus die Steuererklärung zu machen. Die Steuerschuld ergibt sich direkt aus dem Gesetz (siehe §38 AO) und nicht Aufgrund einer Aufforderung eines Finanzbeamten. Hat man nichts schriftlich (keine E-Mail) dann würde ich immer eine Steuererklärung machen. Und wenn dem Finanzamt nicht passt können sie ja die Steuerschuld auf 0 setzen. Dann habe ich aber eine Bescheid.

  • Was ich aber verstehe, ist das das deutsche Finanzamt aufgrund des DBA auch die deutschen Einkommen nicht mehr versteuern will, weil es fälschlich annimmt, der deutsche Bürger wäre mit seinen Welteinkommen auf den Philippinen steuerpflichtig.

    Prinzipiell ist der deutsche Bürger, der auf den Philippinen lebt, dort auch steuerpflichtig.

    Dabei wird zwar nicht sein Welteinkommen, aber sein Einkommen auf den Philippinen angerechnet. Da die meisten hier keins haben, ist das ein eher seltener Fall.


    Im Gegensatz zu den Philippinen, die ausländische Einkünfte nicht betrachten, werden im deutschen Steuerrecht alle in- und ausländischen Einkünfte angerechnet und für die Berechnung der Gesamtsteuer die gezahlten Steuern im anderen Land unter Anwendung des DBA einbezogen.


    Warum das Finanzamt im geschilderten Fall freiwillig auf die Steuerzahlungen verzichtet, ist nicht ganz nachvollziehbar. Aber ganz klar muß der TS auf den Philippinen keine Steuern auf seine Einkünfte in Deutschland zahlen. Da liegt die Steuerberaterin falsch.

  • Wie soll ich denn in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, wenn ich dort nicht mehr gemeldet bin, also keine Wohnsitzadresse habe?
    Welches Finanzamt ist denn dann für mich zuständig ?

  • Bei dem Finanzamt, was zuletzt für dich zuständig war.
    Ansonsten das Finanzamt Neubrandenburg, das insbesondere alle deutschen Rentenempfänger im Ausland bearbeitet.


    Polizeiliche Abmeldung und steuerliche Abmeldung sind zwei verschiedene Dinge, die gern verwechselt werden.

    Aber es gilt das Prinzip: Unwissendheit schützt vor Strafe nicht!

  • Wenn du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast, dann bist du in der Tat unbeschränkt steuerpflichtig.


    Wenn du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, aber dein Einkommen in Deutschland beziehst - ich denke mal das trifft auf dich zu nach deinen obigen Angaben - dann bist du beschränkt steuerpflichtig. In dem Fall mußt du für deine in Deutschland erzielten Einkünfte eine Steuererklärung abgeben.

  • Als beschränkt steuerpflichtiger gibts auch keinerlei Freibeträge. Ab dem ersten Euro ist die Steuer zu zahlen.


    Die gute Nachricht ist wenn du mind. 90% deines Einkommens in Deutschland generierst kannst du auf Antrag "unbeschränkt" beantragen und hast dann die Freibeträge wieder.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit