Doppelbesteuerungsabkommen DBA

  • ier bist du gewaltig auf dem Holzweg. Ich bin seit 40 Jahren nicht in D gemeldet, glaubst ich habe mich nicht informiert oder bezahle ein Pfennig an Steuern?

    Ohne Wohnsitz, oder auch gewöhnlichen Aufenthalt kann ich beschränkt Steuerpflichtig und ggf. sogar mit dem welteinkommen Steuerpflichtig sein (letzteres trifft zur Zeit genau bei mir zu). Das kommt auf die Umstände an. Welche Einkünfte, welcher steuerpflichtiger Aufenthalt, welches Doppelbesteuerungsabkommen, welche Firmem- und Geschäftsverflechtungen


    Drum ist die logische Aussage, keine Wohnsitz, deshalb keine Steuerpflicht, falsch. Das kann so sein, muss es aber nicht.


    Und in DEU hat man als Steuerbürger eine Bringschuld. Heißt der Steuerbürger hat sich zu informieren und ggf. ohne Aufforderung die notwendigen Angaben zu machen und eine Steureerklärung abzugeben.


    Bei dem Finanzamt, was zuletzt für dich zuständig war.

    Oder das Betriebstättenfinanzamt.

  • Hier bist du gewaltig auf dem Holzweg. Ich bin seit 40 Jahren nicht in D gemeldet, glaubst ich habe mich nicht informiert oder bezahle ein Pfennig an Steuern?

    Was vor 40 Jahren noch war ist heute anders. Da Du, ich ja auch, zu lange weg bist, wird es von Dir keine Akte mehr geben. Man kann davon ausgehen man schlupft so durch.


    Eventuell wird es anders, wenn man wieder nach Deutschland zurueckkehren will!


    Das Geruecht, dass man steuerfrei leben kann, ist halt was es ist, ein Geruecht. Egal wie man es drehen and wenden will, man ist immer irgendwo steuerpflichtig. Schlupfloecher gibt es zu Genuege and solange diese nicht gestopft sind, kann man, wenn man will, das Risiko eingehen. Man sollte sich halt darueber bewusst sein und den aktuellen Stand nicht aus den Augen verlieren.


    Frueher oder spaeter wird auch fuer uns Deutsche im Ausland eine Meldepflicht eingefuehrt. Das Ziel wird sein, alle im Ausland lebenden Deutschen zu erfassen und gegebenfalls deren steuerpflicht zu ueberpruefen.

    "Eine Expertise ist eine objektive Niederschrift einer subjektiven Meinung"

    "Fakten sind keine Wahrheiten" - Werner Herzog

  • Was vor 40 Jahren noch war ist heute anders. Da Du, ich ja auch, zu lange weg bist, wird es von Dir keine Akte mehr geben. Man kann davon ausgehen man schlupft so durch.

    Wer 40 Jahre im Ausland lebt, und keinen finanziellen Bezug mehr zu Deutschland hat, kann wirklich ohne deutschen Steurbezug leben. Das will ich gar nicht abstreiten. Alles andere bedeuted Blick ins Steurrecht.



    . Schlupfloecher gibt es zu Genuege and solange diese nicht gestopft sind, kann man, wenn man will, das Risiko eingehen. Man sollte sich halt darueber bewusst sein und den aktuellen Stand nicht aus den Augen verlieren

    Es gibt eine jahrelanges Bemühen steuerschlupflöcher für Privatbürger zu stopfen. Großbetrieben nutzen noch welche (Beispiel Double Irish with Dutch Sandwich). Wenn nun in Internetforen für ähnliche Maßnahmem für Kleinunternehmer oder Privatbürger geworben wird, muss man schon aufpassen.


    Diese Konzerne beschäftigen dutzende an Steuerrechtsexperten, haben x unabhänge Geschäftsführer und bemannte Büros mit unabhängier Buchführung für Tochterunernehmen eingestellt, die nichts anderes machen, als Sicherzustellen, das die komplizierten Bedingungen dieser Modelle, grad im Hinblick auf Betriebsstättenrecht eingehalten werden. Für kleine Unternehmer ist dieser Aufwand meist viel zu gross.


    Das einfache Nachmachen ist gar nicht möglich, oder der Aufwand an Registriergebühren, Virtuelle Büros, Schattengeschäftführer lohnt nicht für die paar Euronen. Es mag Steuersparmodelle geben aber die müssen gut durchgedacht werden und man muss alle Informationen auswerten, nicht nur die Internetseiten.


    Als Beispiel nehme ich immer die irische Limited, da wird in Internetportaln mit 12.5 Prozent Stuersatz geworben. Was nicht gesagt wird, das dies nur für Handelsgeschäften mit einer Limited mit mehr als 5 Gesellschaftern gilt. Ansonsten ist man eine Close Cooperations zahlt den 25% Satz und für passives Einkommen noch 20% obendrauf, also 45%, wenn man sie nicht ausschüttet und versteurt.


    Auf die Internetfirmen in HK oder Singapure will ich gar nicht eingehen.

    Frueher oder spaeter wird auch fuer uns Deutsche im Ausland eine Meldepflicht eingefuehrt. Das Ziel wird sein, alle im Ausland lebenden Deutschen zu erfassen und gegebenfalls deren steuerpflicht zu ueberpruefen.

    Dafür gibt es doch überhaupt keinen Beleg. Inwischen ist es doch relativ einfach Geldflüsse nachzuverfolgen und im Rahmen der DBA gibt es ja oft eine Auskunftsrecht deutscher Behörden über das steuerliche Verhalten des deutschen Bürgers im Gastland.

  • Halt!


    Ich habe keine Steuerflucht begangen, sondern in anderen Staaten meine Steuern bezahlt. Ich habe meine Firma und mich ganz korrekt aus D verabschiedet. Und alles andere was hier kommt oder gerade geschrieben wird, sind Vermutungen. Lieber Once, ich meine es nicht böse, aber was du schreibst ist "Schrott", Glaubst du ich habe das "blauaügig" gemacht? Ich hatte dafür mir schon vorher die entsprechenden "Experten" (Anwälte, Steuerberater und Mitarbeiter der neuen Destination) engagiert, das ist nicht teuer aber langwierig. Ich glaube, das wäre jetzt zu langwierig oder auch nicht mehr phil. bezogen.


    Alles nur Drohungen der dt. Finanzbehörden, dessen Urteile von europ. Gerichten längst aufgehoben wurden. Man will halt dem dt. Staatsbürger Angst einjagen. Jeder kann sich seine Steuerlast und ARTEN der Steuern für sich und seine Firma ausrechnen. Und dann vergleich das mit anderen Ländern. Wenn ich 100 DM in D verdient habe und sollte dann 60% Steuern bezahlen, kann mir dann jemand sagen, warum ich nicht woanders hingehen soll, wo ich höchstens 20% zahle. Ich weis natürlich, das kann nicht jeder machen, aber so kannst du legal den Fiskus in D vergessen.


    Das sind nur meine 2 Cents ich bin in D steuerpflichtig! :D

  • Wenn ich 100 DM in D verdient habe und sollte dann 60% Steuern bezahlen,

    Das ist doch Schrott. wo zahlt eine Firma oder Privatmann in DEU 60% Steuern. Selbst bei höchsten Hebesatz sind es bei weitem keine 40%, und bei Auschüttung wird es auch noch verrechnet. Die höchsten Steuern und Abgaben zahlen relativ in DEU die Mittelschicht, die abhängig arbeiten müssen und noch Sozialversicherungspflichtig sind. Die kommen dann auf über 40%. Übrigens ist der Trend bei Steurn seit Jahren nach unten. Spitensteuer 45%, da reden wir aber von über 250.000 Einkommen.




    Und mir ist es egal wo jemand ein Glück macht. Um Ursprungsthread geht es aber um jemanden der scheinbar in DEU noch Einnahmen hat, und dem gesagt wird er müsse nichts versteurn. Das ist eben nur unter bestimmten Bedingungen so, und er wird dafür persönlich Verantwortlich gemacht, wenn er irgenwelchen Einflüsterungen nachgeht und dann falsch liegt.

  • Also Nochmal bin ab 01.05.2020 in Rente und solange soll auch, sage mal meine Steuerbefreiung andauern.

    Wie schon gesagt,vom Finanzamt habe ich bis heute (schon über ein Jahr) keine Antwort erhalten.

    Meine Steuerberaterin meinte,ich sollte sie in dieser Sache nicht weiter Nerven sie hätte wichtigeres zu tun.

    Also sitze ich die Sache einfach aus,und warte was da kommt!

    Habe wie schon gesagt alles Ausgetruckt auch die Mail die ich dem Finanzamt geschrieben habe,und denke so kann mir keiner Steuerhinderziehung vorwerfen!

    Danke erst mal für eure Antworten.

    LG bonbon

  • Wo ist eigentlich euer Problem ? Im Einkommensteuergesetz kann doch jeder nachlesen, was Sache ist.

    Warum sollte der TS von der Einkommensteuer befreit sein. Er bezieht als abhängig Beschäftigter Lohn in Deutschland und ist damit zumindest beschränkt steuerpflichtig.

    Ausnahmen bestätIgen auch hier Regel und können wohl nur von einem darauf spezialisierten Fachmann abgeklärt werden.

  • Hier bist du gewaltig auf dem Holzweg. Ich bin seit 40 Jahren nicht in D gemeldet, glaubst ich habe mich nicht informiert oder bezahle ein Pfennig an Steuern?

    Ich meinte nicht Dich, sondern Bonner48. Und so wie er es formiert hat, ist es meiner Meinung nach nicht richtig.


    Ich selbst lebe nicht in Deutschland, habe auch keine Wohnung dort und nicht meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort. Mein Gehalt versteuern ich seit 22 Jahren in dem Land, in dem ich arbeite. Überwiegend mit Steuersatz = 0.


    In Deutschland habe Ich aber Mieteinkünfte. Und die werden auch in D versteuert. Egal wo Ich lebe, abgemeldet oder nicht.

  • Wenn das so einfach wäre von den Philippinen aus! Und sie glaubt fest daran,dass ich meine Steuern bis zu meiner Rente auf den Philippinen zahlen soll,oder muss.

    Nein ich werde es einfach aussitzen,und schauen was Passiert.

    LG bonbon

  • Hallo bonbon

    jetzt aus Schweizer Sicht , da Steuergesetz nicht ganz gleich aber ähnlich .

    Du lebst hier auf den Philippinen und Dein Gehalt besteht aus xx.xx Euro der passiven Altersteilzeit ( Ich fasse das als gekürzte Frührente auf )

    Ich lebe auch auf den Philippinen , bin hier angemeldet und in CH abgemeldet , beziehe eine gekürzte Frührente . In der CH wird mir jeden Monat Quellensteuer direkt abgezogen rund 5% von der Monatsrente . Da Deutschland auch ( Lohn ) Quellensteuer im Steuergesetz hat , die Frage wird bei Dir an dem Auszahlungsbetrag etwas abgezogen ? Wenn ja dann musst Du in Deutschland keine Steuern mehr bezahlen .

    Solltest Du aber den monatlichen Lohn auf die Philippinen überweisen lassen ist es durchaus möglich das keine Quellensteuer darauf erhoben wird .

    Dann währst Du nur auf den Philippinen Steuerpflichtig , da dies aber eine Rente ist bist Du von der Steuer auf den Philippinen befreit , Altersrenten müssen nicht versteuert werden .

    Du schreibst das Du Zurück nach Deutschland gehst , das Du Dein Haus verkaufst ??? Steht das Haus in Deutschland das Du verkaufen wirst ? Wenn ja , dann sind einnahmen durch die Immobilie in Deutschland steuerpflichtig und beim Verkauf dann etwaiger Gewinn aus dem Verkauf .

    Grüsse

    Jüge

    "Du musst die Dinge mit dem Auge in deinem Herzen ansehen, nicht mit dem Auge in deinem Kopf.”


    – Lame Deer , Mineconju-Lakota-Sioux -

  • Hallo,

    ich habe wirklich kaum Ahnung vom deutschen Steuerrecht!


    Meine Zeilen treffen vielleicht nicht ganz das Hauptthema sind aber auch von Bedeutung - Im weiteren Zusammenhang:


    Was deutsche Rentner (auf den Philippinen) betrifft werden ja seit einiger Zeit alle Einkünfte/Renten Zentral gemeldet bzw. stehen dem Finanzamt Neubrandenburg zur Verfügung.

    Wenn man also auf den Philippinen unter seiner Steuer-nr. (TIN) eine Null/Non Taxpayer-Bescheinigung erhält und die bei der Einzel-Steuer-Beantragzung dem FA Neubrandenburg mitteilt - zusätzlich mit der Bitte als "UNbeschränkt Steuerpflichtiger" behandelt zu werden - ist man sicher auf der sichereren Seite!


    Es wird natürlich duch die Zentrale Informationsquelle der Rentenbezüge eine Drohkulisse aufgebaut, für die die keine Einkommensteuererklärung abgeben (= wird dann ersatzweise/zwangsweise durch FA durchgeführt mit zu versteuertem Einkommen ab dem ersten Euro)...dem sich zu verweigern dann wahrscheinlich sehr schwer fällt obwohl ja die Steuerschuld nicht verfällt und ggfs. dann bis zur Pfändung des Einkommens/der Rente offensichtlich durchgeführt wird!


    Eine Verweigerung der Steuer-Bezahlung bzw. eine jahrelange Nicht-Einreichung eine Einkommensteuer-Beantragung fällt sicherlich leichter, wenn man mit der Rente unter dem Pfändungssatz liegt.


    ich selbst hatte bisher immer Glück (obwohl meine Rente mehr als der doppelte Durchnitt ist) - durch meine Erwerbsminderung (90%) + mtl. Unterstützung der Schwiegermutter ect.) seit meinem letztem Bescheiud 2016!!!(?)


    Warum wohl liegt mein Bescheid mehr als 3 (Steuer)-Jahre zurück? Die Anwort gebe ich mir selber: Wahrscheinlich weil ich bisher (hoffentlich auch weiterhin) keine Steuern zu zahlen brauchte!!!

    MfG

    Wol23

  • Wenn man also auf den Philippinen unter seiner Steuer-nr. (TIN) eine Null/Non Taxpayer-Bescheinigung erhält und die bei der Einzel-Steuer-Beantragzung dem FA Neubrandenburg mitteilt - zusätzlich mit der Bitte als "UNbeschränkt Steuerpflichtiger" behandelt zu werden - ist man sicher auf der sichereren Seite!

    Für Rentner, die auf den Philippinen leben und für die das hauptsächliche Einkommen die Rente ist, lohnt sich die unbeschränkte Steuerpflicht in DEU. weil sie damit alle Freibeträge bekommen und damit die Steurlast drücken.


    Für andere Fälle ist es eben eine Einzelfallentscheidung, und dafür sind eigentlcih genau Steuerberater dar oder man mach sich selbst kundig. Nur gute Steuerberater, die auch noch DBA und sonstige kennen sind rar.

  • Wenn du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, aber dein Einkommen in Deutschland beziehst - ich denke mal das trifft auf dich zu nach deinen obigen Angaben - dann bist du beschränkt steuerpflichtig. In dem Fall mußt du für deine in Deutschland erzielten Einkünfte eine Steuererklärung abgeben.

    richtig, und zur Belohnung wirst du in Steuerklasse 1 veranlagt.

    :334: ich bin süchtig, kann nicht anderst, muss wieder hin .......
    ..... bin angekommen 8-)


    so langsam bin ich zu alt um andern Menschen Honig um den Mund zu schmieren


    Ich bin nicht woke, nicht identitär, gendere nicht und halte auch nichts von Cancel Culture

    Vielmehr wurde ich erzogen, bin aufgewachsen und lebe in der festen Überzeugung, dass alle Menschen gleich sind,

    also was soll der Quatsch

  • Hi Bonbon,

    soweit ich informiert bin - wenn Du noch ein Wohnrecht (heißt beim Einwohnermeldeamt gemeldeten Wohnsitz ) ...hast, bist Du (noch) in Deutschland steuerpflichtig - wei Du ja dann (mindestens) einen Tag mehr als ein halbes Jahr (theoretisch) in Deutschland wohnst!

    MfG.

    Wol23

  • Bin ja in D seid Mai 2017 Abgemeldet, musste ich ja machen laut Gesetz,und war ja seid dem nicht mehr in D.

    Wollten ja auch eigentlich hier auf den Philippinen bleiben,aber wie das Leben halt so Spielt!

    LG bonbon

  • htig, und zur Belohnung wirst du in Steuerklasse 1 veranlagt.

    Steurklasse 6, und damit die höchsten Abzüge, in Klasse 1 sind die Freibeträge mit eigerechnet.


    oweit ich informiert bin - wenn Du noch ein Wohnrecht (heißt beim Einwohnermeldeamt gemeldeten Wohnsitz ) ...hast, bist Du (noch) in Deutschland steuerpflichtig - wei Du ja dann (mindestens) einen Tag mehr als ein halbes Jahr (theoretisch) in Deutschland wohnst!

    Melderecht und Steuerrecht sind zwei verschiedene Dinge. Hast du eine Wohnung gemeldet, lebst aber im Ausland und kannst das Nachweisen bist du ggf. nur beschränkt Steuerpflichtig. Umgekehrt, hast du eine Unterkunft bei den Eltern, bist hier nicht gemeldet, aber mehr als 183 Tage in DEU anwesend, ergibt das mit Wahrscheinlichkeit die unbeschränkte Steuerpflicht in DEU.


    Eine gemeldete Wohnung in DEU ist nur ein indikator für das Finanzamt, nicht mehr und nicht weniger.