ier bist du gewaltig auf dem Holzweg. Ich bin seit 40 Jahren nicht in D gemeldet, glaubst ich habe mich nicht informiert oder bezahle ein Pfennig an Steuern?
Ohne Wohnsitz, oder auch gewöhnlichen Aufenthalt kann ich beschränkt Steuerpflichtig und ggf. sogar mit dem welteinkommen Steuerpflichtig sein (letzteres trifft zur Zeit genau bei mir zu). Das kommt auf die Umstände an. Welche Einkünfte, welcher steuerpflichtiger Aufenthalt, welches Doppelbesteuerungsabkommen, welche Firmem- und Geschäftsverflechtungen
Drum ist die logische Aussage, keine Wohnsitz, deshalb keine Steuerpflicht, falsch. Das kann so sein, muss es aber nicht.
Und in DEU hat man als Steuerbürger eine Bringschuld. Heißt der Steuerbürger hat sich zu informieren und ggf. ohne Aufforderung die notwendigen Angaben zu machen und eine Steureerklärung abzugeben.
Bei dem Finanzamt, was zuletzt für dich zuständig war.
Oder das Betriebstättenfinanzamt.