Du brauchst keinen Ehevertrag, heirate einfach in D
Der Ort der Eheschlißeung ist völlig unerheblich. Der Ort wo die Ehe gelebt ist, ist entscheidend. Wird auf den Inseln geheirtat und die Ehe in Deutschland gelebt, gilt deutsches Scheidungsrecht. Ich würde bei solcher Konstellation den Ehevertrag in beiden Rechtskreisen registrieren lassen. Das geht, erfordert nur mehr Arbeit und eben das Zusammwirken des deutschen Notars mit dem philippinischen Anwalt, insofern das eben eine Übersetzung angefertigt wird und die dort auf dem Standesamt registriert wird.
Das muss vor der Ehe gemacht werden.