Carabao/Kann das Blut entscheidend sein?

  • Meine Freundin hat seit der Geburt unseres Sohnes erstmals wieder ein Schengen-Visum beantragt, diesmal auf Basis Mutter eines Deutschen Staatsbuergers (mein Sohn) zu sein. Sie war zwar schon zuvor rund 10 x mit Schengen Visum in Deutschland, aber nicht in den letzten 3 Jahren (was anzukreuzen war).


    Beim Interview wurde ihr dann die woertliche Frage gestellt ob unser Sohn "German blood" sei, also das leibliche Kind eines Deutschen Vaters und die Antwort notiert.

    Dass mein Sohn leiblich ist (ich hatte wie bei all meinen Kindern auch einen Gentest machen lassen) ist hier nicht Thema und wurde auch nicht bezweifelt.


    Ich hatte mich allerdings ueber die Frage gewundert, denn diese wuerde im Umkehrschluss bedeuten dass Muetter, deren Kinder von einem Deutschen adoptiert sind geringere Chancen haben ein Visum zu bekommen.


    Ist es so oder warum sonst die Frage beim Interview?



    LG Carabao

    • Hilfreich

    Beim Interview wurde ihr dann die woertliche Frage gestellt ob unser Sohn "German blood" sei, also das leibliche Kind eines Deutschen Vaters und die Antwort notiert.

    Wenn sie die Mutter eines deutschen Kindes ist, hätte sie ja einen Anspruch darauf, dauerhaft in D leben zu dürfen. Daher sicherlich diese Frage..


    Daher kann dann die DBM vermuten, dass das SchengenVisum dazu missbraucht werden sollte, das richtige FZ-Visum zu umgehen.


    Sie sollte schon viele Nachweise erbringen, dass sie nach dem Besuch in D wieder auf die Philippinen zurückkehren wird.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Kann das Blut entscheidend sein?“ zu „Carabao/Kann das Blut entscheidend sein?“ geändert.
  • Wenn sie die Mutter eines deutschen Kindes ist, hätte sie ja einen Anspruch darauf, dauerhaft in D leben zu dürfen. Daher sicherlich diese Frage..


    Daher kann dann die DBM vermuten, dass das SchengenVisum dazu missbraucht werden sollte, das richtige FZ-Visum zu umgehen.


    Sie sollte schon viele Nachweise erbringen, dass sie nach dem Besuch in D wieder auf die Philippinen zurückkehren wird.

    Dachte gar nicht dass es schwierig sein kann ein Schengen Visum zu bekommen als Mutter eines Deutschen Kindes.

    Außer meiner eigentlich gar nicht geforderten Verpflichtungserklärung und ihren früheren Visa hat sie deswegen auch keine weiteren Dokumente zur Rückreisewilligkeit beigelegt.

    Halt nur Dokumente zur Mutter und Vaterschaft und den Deutschen Reisepass unseres Sohnes und natürlich KV.

    Sie war letzte Woche Dienstag dort und hat noch keine Nachricht über das Visa. Allerdings bekam sie heute eine E-Mail dass ihre bezahlte Visa Gebuehr erstattet wird weil sie Mutter eines Deutschen Kindes ist.


    Ist dies ein Hinweis über Genehmigung oder Ablehnung?

    Wir sind ein bischen unter Zeitdruck weil wir für Mittwoch einen Flug nach Bohol haben und das Visa ja nur 5 Werktage dauern soll.


    Danke


    LG Carabao

  • Dachte gar nicht dass es schwierig sein kann ein Schengen Visum zu bekommen als Mutter eines Deutschen Kindes.

    Na ja, ich sehe das nicht ganz so schwierig. Als Mutter eines deutschen Kindes hat sie ja das Recht jederzeit per FZV nach Deutschland zu kommen. Dafür wäre normalerweise nur eine UP nötig. Diese wird es ja bei der Vaterschaftsanerkennung schon gegeben haben! Somit sehe ich eher kein Problem


    Schwieriger wird es beim Schengenvisum zum Ehemann...dann ist ja oft noch die UP und das Deutsch A1 zu leisten und deshalb werden hier Schengenvisa sehr oft abgelehnt, weil man von Umgehung des FZV ausgeht!

    Beim Kind sehe ich das unkritisch

    Ist dies ein Hinweis über Genehmigung oder Ablehnung?

    Nichts von beiden, kediglich ein Hinweis zum Fehler bei den Kosten.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Na ja, ich sehe das nicht ganz so schwierig. Als Mutter eines deutschen Kindes hat sie ja das Recht jederzeit per FZV nach Deutschland zu kommen. Dafür wäre normalerweise nur eine UP nötig. Diese wird es ja bei der Vaterschaftsanerkennung schon gegeben haben! Somit sehe ich eher kein Problem

    Hoffentlich behältst Du Recht.

    Ja, die Vaterschaftsanerkennung wurde mit allem drum herum auch in der Deutschen Botschaft unterzeichnet.

    Als Grund für Erteilung eines Schengen Visums wurde nun wahrheitsgemäß angegeben dass mein Sohn seinen 5. Geburtstag in Deutschland feiern wird und auch seine Großmutter besuchen und das Geburtsland seines Vaters kennenlernen wird. Natuerlich im Beisein seiner Mutter die in der Vergangenheit unzählige Male problemlos Schengen Visa bekommen hat.


    Sollte das abgelehnt werden.......... :explotieren


    LG Carabao

  • Möglich ist alles... Meine Schwiegermutter bekam auch kein Visum, zum Besuch ihrer Tochter und Enkel.

    Sehe aber bei euch auch keine Gefahr der Ablehnung wenn sie in der Vergangenheit schon so oft inDE war.

    Ich drücke euch die Daumen!

  • Ich hatte für die gleichen Vorraussetzungen einen Schengenvisa für meine Freundin beantragt, mit dem Unterschied, das es das erste Visa war. Wir haben eine gemeinsame Tochter ( sie hat einen deutschen Pass und eine UP wurde dafür auch durch geführt) und wollten ihren 3.Geburtstag mit ihren deutschen Großeltern feiern, die ihre Enkelin noch nie gesehen hat.

    Das Visa wurde abgelehnt weil die Rückkehrwilligkeit nicht erkannt wurde.

    Sie hat noch weitere eine Tochter, ist ehrenamtlich in der Schule, in Vereinen und der Kirche tätig und hat ein eigenes Haus. Einen Job hat sie im Moment nicht, sie kümmert sich noch um zwei Kinder ihrer Schwester, die in Dubai arbeitet. Hat aber nichts geholfen.


    Die Email über die Rückerstattung der Gebühren hat sie auch bekommen. Der Bescheid über die Ablehnung kam 12 Tage nach dem Termin bei VFS Global.


    Auf eine Remonstration habe ich verzichtet, das Schengenvisa war ja für einen bestimmten Termin gedacht.


    2 Tage nach der Ablehnung habe ich eine Termin Registrierung für ein FZV gemacht.

  • 2 Tage nach der Ablehnung habe ich eine Termin Registrierung für ein FZV gemacht.

    oh je.. klingt ja nicht so gut.


    Ich habe gar kein Interesse ein FZV zu machen. Wir haben ja Residenz auf den Philippinen wo ich jeden Monat bin. Somit ist die Familie already auf den Philippinen zusammengeführt.


    Wie lange dauert denn so ein Terminvorlauf und die Erteilung sollte dies dennoch nötig sein?


    LG Carabao

  • Wir haben ja Residenz auf den Philippinen wo ich jeden Monat bin. Somit ist die Familie already auf den Philippinen zusammengeführt.

    Ist das entsprechend dokumentiert? Dann sollte es auch gut gehen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich hatte für die gleichen Vorraussetzungen einen Schengenvisa für meine Freundin beantragt, mit dem Unterschied, das es das erste Visa war. Wir haben eine gemeinsame Tochter ( sie hat einen deutschen Pass und eine UP wurde dafür auch durch geführt) und wollten ihren 3.Geburtstag mit ihren deutschen Großeltern feiern, die ihre Enkelin noch nie gesehen hat.

    Das Visa wurde abgelehnt weil die Rückkehrwilligkeit nicht erkannt wurde.

    Du lebst auch auf den Philippinen oder in Deutschland? Solltest du in D leben, würde ich es genau so sehen wie die DBM...als Versuch das FZV zu umgehen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ist das entsprechend dokumentiert? Dann sollte es auch gut gehen

    Nein ist es nicht! Auch mein Reisepass wurde nicht kopiert wo meine staendigen Einreisen jeden Monat dokumentiert sind. Ich lebe ja weiterhin auch mit Wohnsitz und Firma in Deutschland und bin weder umgezogen noch abgemeldet.

    Ich ging davon aus, dass das Kind plus die frueheren Schengen-Visa genuegen wuerden. Die haben bei der Botschaft ja auch eine lange history ueber all die Schengen-Visa aus der Zeit vor der Geburt des Kindes. Auf dem Formular waren allerdings nur erteilte Visa der letzten 3 Jahre gefragt und da gab es keine mehr.




    Aber vielleicht genuegt es ja auch - mal abwarten.



    LG Carabao

  • Du lebst auch auf den Philippinen oder in Deutschland? Solltest du in D leben, würde ich es genau so sehen wie die DBM...als Versuch das FZV zu umgehen!

    Ich denke auch das das der Grund für die Ablehnung gewesen ist ( ich lebe in Deutschland) Aber mir wäre das Schengenvisa lieber gewesen, da meine Freundin sicher nicht in Deutschland bleiben wird. Ich besuche sie 3-4mal im Jahr und später soll es ein dauerhafter Aufenthalt auf den Philippinen sein.

    Stellt sich die Frage mache ich ein FZV Nachzug zum minderjährigen Kind und sie kehrt zurück auf die Philippinen, kann ich danach wieder so ein Visa beantragen?

    In meiner Situation wäre eben das Schengenvisa die bessere Option gewesen, das kann man immer wieder neu beantragen.

  • dann ist ja oft noch die UP und das Deutsch A1 zu leisten und deshalb werden hier Schengenvisa sehr oft abgelehnt,

    Als Mutter eines deutschen Kindes muss sie bei FZ kein A1 vorweisen...


    Aber Schengen könnte schwierig werden. Wenn die Antragstellerin nicht genügend Nachweise erbringt, dass sie wieder zurückreist auf die Philippinen (und das sieht so aus), denke ich, dass das Visum abgelehnt wird.

  • Beim Interview wurde ihr dann die woertliche Frage gestellt ob unser Sohn "German blood" sei, also das leibliche Kind eines Deutschen Vaters und die Antwort notiert.

    Das hat rechtliche Gründe. Da muss ich etwas länger ausholen.


    Grundsätzlich hat das Verfassunggericht behördlich angeordnete Vateraschaftsteste im Zusammenhang mit Visaerteilungen verboten. Alleine schon deshalb, da es nach deutschen Recht, es nicht auf die leibliche Vaterschaft ankommt.


    Im Maßgebenden §1592 BGB wirst du von leiblicher Vaterschaft nichts lesen.


    Da natürlich die Behörden nun eine massenhafte Anerkennung von Kindern durch deutsche Väter befürchteten, hat man die §1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft. geschaffen. Damit kann das Konsulat oder ABH die Beurkundung einer Vaterschaft auf Eis legen, wenn Zweifel an der rechtliche Vaterschaft bestehen, ausnahme bei biologischen Vätern. Damit hat man den Vaterschaftstest wieder über die Hintertür eingeführt, was ich rechtlich für bedenklich halte, alleine schon weil nach deutschen Recht nur ein deutsches Gericht legal einen Vaterschaftstest anordnen kann und auch der nur rechtlich verbindlich ist. Wie soll das funktionieren bei Kindern im Ausland? Eine klassischer Catch 22.


    Maßnahme ist IMHO die Vaterschaftsanerkennung und Nachbeurkundung des Kindes unabhängig von einen Visaverfahren zu machen, ggf. ohne Beteiligung der Konsulate, wobei das eben auf den Philippinen wegen der UP meist nicht geht.

  • Maßnahme ist IMHO die Vaterschaftsanerkennung und Nachbeurkundung des Kindes unabhängig von einen Visaverfahren zu machen,

    Im Prinzip alles richtig, jedoch denke ich, dass dies ein Schritt zu weit ist.

    Es geht hier noch gar nicht darum, irgendeine VA anzustreben. Hier ging es der DBM beim Schengen Visum lediglich um die Aussage, ob die Antragstellerin Mutter eines deutschen Kindes ist … das allein reicht aus, ein SchengenVisum zu versagen, weil damit das "richtige" FZ-Visum umgangen werden kann.


    Da der TS auch der leibliche Vater ist, kann die VA laut 1597a (5) nicht missbräuchlich sein. Daher ist es ohnehin egal, ob es eine VA bereits gibt oder nicht (Der TS hat darüber noch keine Aussage gemacht). Allein die Aussage, dass die Antragstellerin Mutter eines deutschen Kindes ist, wird die DBM bei der (Nicht)Erteilung des SchengenVisums berücksichtigen müssen.

    Falls die Rückkehrbereitschaft genügend nachgewiesen ist, hätte die Antragstellerin ja einen Anspruch auf Einreise. Dann kann die DBM immer noch einen Beweis für die Mutterschaft fordern. (Also eine VA ).. falls es keinen Beweis gibt, würde sie dies wahrscheinlich als falsche oder nicht belegbare Aussage werten und eh ein Visum verweigern.


    PS:


    Sehe gerade die Aussage des TS im Ausgangspost:


    "Halt nur Dokumente zur Mutter und Vaterschaft und den Deutschen Reisepass unseres Sohnes und natürlich KV."


    Damit ist ja die Frage der VA hinfällig.

  • Gesetz den Fall das Visa wird abgelehnt - weil nicht genuegend Belege zur Rueckkehrwilligkeit beigelegt wurden, Was kann man machen dass die Reise welche Anfang Juni zum Geburtstag meines Sohnes geplant ist noch stattfinden kann?

    Nochmal Schengen-Visum beantragen (sollte die Terminvergabe noch zeitlich ausreichen) und dann alle Dokumente vorlegen die ein Familienleben auf den Philippinen belegen oder gibt es andere Moeglichkeiten wie FZV (auch wenn es gar nicht benoetigt ist) die zeitlich noch passen wuerden?



    LG Carabao

  • Da der TS auch der leibliche Vater ist, kann die VA laut 1597a (5) nicht missbräuchlich sein.

    Es kommt aber nur auf die rechtliche Vaterschaft an, nur das entfaltet Rechte des Kindes und der Mutter auf Aufenthalt. Drum ist die Frage IMHO völlig humbug, außer es wurde noch keine Vaterschaftsanerkennung nach deutschen Recht gemacht. Ist die durch, ist auch das Vetorecht der AV hinfällig.


    Ich kann mir aber Vorstellen, das die Ortskraft die Feinheiten des deutschen Vaterschaftsrecht nicht bekannt sind, und für Sie eben es nur Vaterschaft durch leibliche Väter gibt.

  • Was kann man machen dass die Reise welche Anfang Juni zum Geburtstag meines Sohnes geplant ist noch stattfinden kann?

    Nochmal Schengen-Visum beantragen (sollte die Terminvergabe noch zeitlich ausreichen) und dann alle Dokumente vorlegen die ein Familienleben auf den Philippinen belegen oder gibt es andere Moeglichkeiten wie FZV (auch wenn es gar nicht benoetigt ist) die zeitlich noch passen wuerden?

    Wohnst du denn mit Frau und Kind auf den Philippinen?

    Dann sollte dies ausreichend dokumentiert werden.


    FZV dauert recht lange.. und viele Papiere müssen vorgelegt werden.

  • gibt es andere Moeglichkeiten wie FZV (auch wenn es gar nicht benoetigt ist) die zeitlich noch passen wuerden?

    Zur Ergänzung von HG. Man kann natürlich ein nationale Visum für 4 Monate beantragen (3 Monate und 1 Tag wäre eine bischen zu frech). Das wird dann wie ein FZV behandelt mit Beteiligung der ABH in Deuschland und ggf. UP. Vorteil: Auf dieses Visum hat sie als Kindesmutter einen Rechtsanpruch ohne großes Ermessen der Behörden.