Häuser auf den Philippinen

  • Hallo zusammen,


    was passiert eigentlich mit den Häusern, die ich auf den Philippinen vermietet habe, wenn meine Frau vor mir stirbt? Kann ich diese behalten, wenn das testamentarisch so bestimmt ist.


    Ich werde bestimmt nicht wieder nach D zurückkehren.:P


    Danke für Eure Mihilfe.

  • Grund und Boden solltest du mit Testament auch erben und somit besitzen können. Das Erbe ist die einzige Möglichkeit Grundstücke auf den Phils zu besitzen als Ausländer..... sobald ich die Zeit finde suche ich mal einen Link dazu.....

    Gruß Lucky

  • Das Thema wurde schon oft diskutiert allerdings mit unterschiedlichsten Antworten. Laut Gesetz bis Du als Ehemann MIteigentuemer des Hauses und duerftest es auch behalten. Allerdings spricht dagegen dass man als Auslaender kein Eigentuemer von Grund und Boden sein darf. Somit stehen Gesetze gegeneinander die sich widersprechen.

    Ein Urteil zu so einer Frage ist mir nicht bekannt. Das wuerde wohl auch vom jeweiligen Richter abhaengen. Denkbar waere dass Du darin zwar wohnen bleiben kannst, aber es nicht verkaufen.

    Von Deiner Ehefrau anmieten kannst Du es auch nicht weil dies unter Ehepartnern nicht erlaubt ist.

    Schwierig! Sollte jemand ein diesbezuegliches Urteil bekannt sein waere es sicher interessant dies zu erfahren. Aussagen von Anwaelten und Notaren widersprechen sich diesbezueglich.




    LG Carabao

  • Das Thema wurde schon oft diskutiert allerdings mit unterschiedlichsten Antworten. Laut Gesetz bis Du als Ehemann MIteigentuemer des Hauses und duerftest es auch behalten. Allerdings spricht dagegen dass man als Auslaender kein Eigentuemer von Grund und Boden sein darf. Somit stehen Gesetze gegeneinander die sich widersprechen.

    Das philippinische Erbrecht erlaubt es Ausländern Land zu erben. Strittig ist die Frage ob der Ausländer das Land langfristig behalten darf oder in einer bestimmten Frist veräußern muss.


    Auch ohne Testament erbt der hinterbliebene Ehegatte 100% als Alleinerbe, wenn Kinder vorhanden sind 50%, 50% gehen zu gleichen Teilen an die Kinder.


    Das philippinische Immobilienrecht sieht vor das Immobilien immer dem Eigentümer des Grundstück gehören. Getrenntes Eigentumsrechte von Grundstück und Immobilie gibt es nicht.


    Grüße, Bahog Utot

  • Genau so ist es.


    Nur bei einem Verkauf ist dann die Erbschaftssteuer fällig und die ist ziemlich gesalzen. Gemäss einem Anwalt ca. 30%.


    Visaya

    Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Benutzer.

  • Das philippinische Erbrecht erlaubt es Ausländern Land zu erben.

    Und das Philippinische Eigentumsrecht verbietet es Auslaendern Land zu besitzen. Damit haben wir das Problem wie von mir oben geschildert!


    Strittig ist die Frage ob der Ausländer das Land langfristig behalten darf oder in einer bestimmten Frist veräußern muss.

    Und ob er es ueberhaupt zu seinem wirtschaftlichem Vorteil verauessern darf.


    Ansonsten macht man sich auf die Suche nach einer reichen 80jaehrigen Pinay mit hochwertigem Landbesitz und ueberzeugt sie davon als ihr Ehemann auch in die Grundstueckstitel mit eingetragen zu werden.. Dann verstirbt sie und nun? So wie Du es formulierst duerfte er dann Kasse machen.


    Wuerdest Du (in Namen Deiner Freundin) ein Grundstueck von einem Foreigner kaufen dessen Pinay Ehefrau verstorben ist? Also ich nicht denn so ein Verkauf koennte u.U. als nicht Rechtens angefochten werden selbst wenn Notare erst einmal Anderes erzaehlen! Oder kennt irgend jemand hier so ein Beispiel bei dem ein Foreigner das eheliche Haus nach dem Ableben seiner Frau erfolgreich verkauft hat?


    Im Falle des Threadstarters wuerde ich eher darauf hoffen dass er im Falle des vorzeitigen Ablebens seiner Ehefrau in dem Haus einfach wohnen bleiben kann und sich niemand daran stoert.


    LG Carabao

  • ...

    Auch ohne Testament erbt der hinterbliebene Ehegatte 100% als Alleinerbe, wenn Kinder vorhanden sind 50%, 50% gehen zu gleichen Teilen an die Kinder.

    Korrektur: 50% gehen zu gleichen Teilen an die Kinder und an den hinterbliebenen Ehegatten. Sind z.B. 3 Kinder vorhanden, kriegt jedes von der verbleibenden Hälfte 25%, der hinterbliebene Ehegatte ebenfalls 25%

  • Korrektur: 50% gehen zu gleichen Teilen an die Kinder und an den hinterbliebenen Ehegatten. Sind z.B. 3 Kinder vorhanden, kriegt jedes von der verbleibenden Hälfte 25%, der hinterbliebene Ehegatte ebenfalls 25%

    Deine Rechnung.


    50% / 4 (3 Kinder + Ehegatte) = 12,5%. Das wären dann je Kind 12,5% und für den Ehegatten 12,5% + 50% = 62,5%, jeweils vom Gesamtvermögen.


    Die Auskunft meines Anwalts lautet anders, muss aber nicht zwingend richtig sein.


    Grüße, Bahog Utot

  • Habe mal gehört falls keine Kinder vorhanden sind, gehen die anderen 50% in Besitz der philippinischen Verwandschaft. Ist das korrekt?

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit