Niederlassungerlaubnis etc Diskussion abgetrennt

  • Keine Grundsatzdiskussion im Behördenforum...da gibt es genug anderen Platz

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Alle "illegalen" Einreisen sind Willkommenskultur, aber offiziell wird es kein bißchen leichter

    Wenn du auf Flüchtlinge hinauswillst. Die können gemäß internationalen Recht keine illegale Einreise begehen. Und Mehrheit der deutschen will keine Ausländer hier, weder als Ehepartner deutscher, noch als Fachkraft noch als Unternehmer. Flüchtlinge und Asylant oder Rentner. Ich bin da pessismistisch und Realist.


    Deshalb werden alle in einen Topf geworfen und die Regeln für alle verschärft. Wenn man spezielle Regelung für Flüchtlinge wollte würde es ein Flüchtligsgesetzt geben und die nicht deren Status über das AsylG und AufenthG geregelt. Ist aber nicht gewollt und jede Verschärfung des AufenthG gilt eben auch für die hier lebenden Ehegatten deutscher und IMHO ist das so gewollt.


    Würde man Zuwanderung wollen, hätte man auch die entsprechenden Gesetze. Wir haben ja Zuwanderung, sie ist aber nicht geregelt und so bekommen wir die falschen Leute.

    Warum der A1 Nachweis vor der Einwanderung?

    Warum wird die ABH bei Visa beteiligt, obwohl klar ist das sie gar nicht widersprechen kann?

    Warum kann der Ehemann für die Ehefrau das Visa nicht bei der ABH beantragen und die informierrt die AV, das ein Visa ausgestellt werden kann (US Verfahren). Das würde Wochen an Wartezeit sparen.

    Warum verliert eine ausländische Ehefrau die mit ihren deutschen Ehemann in das Heimatland umzieht sofort mit Ausreise die NE?

    Warum muss eine Fachkraft für die Blaue KArte EU 3-6 Monate auf einen Termin warten + min 4 Monate Bearbeitungzeit, so kann kein Unternehmer planen?

    Warum gibt es keinen Rentner AT? Viele US-Amerkaner würden ggf. hier ihren Lebensabend verbringen?


    Auf der anderen Seite würde ich die Voraussetzungen für die Einbürgerung deutlich Verschärfen, die sind nämlich was Sprache und Bildung angeht bereits mit dem Immigrationskurs erfüllt.

  • Warum verliert eine ausländische Ehefrau die mit ihren deutschen Ehemann in das Heimatland umzieht sofort mit Ausreise die NE?

    Ist mE nicht richtig:


    §51(2) AufenthG



    Zitat

    Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. 3Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.

  • st mE nicht richtig:


    §51(2) AufenthG

    Fromell nennt sich die AT den man hat eine NE, inhaltlich nicht. Man verliert mit Ausreise die Rechte einer NE, nämlich die voraussetzungslose Rückkehr.


    Diese NE ist dann abhängig von der ehelichen Gemeinschaft mit dem deutschen Mann, eigentlich wäre es logisch das ganze dann AE zu nennen. Zudem kennen viele Leute gar nicht die Regel mit der Bescheinigung, weil sie auch so schön als Satz in 51(2) versteckt ist. IMHO auch das bewußt. Eine Ausstellung von Amts wegen erfolgt nicht (die ABH erfährt ja über die Ausreise durch die Meldebehörde).


    Mein Beispiel ist das das Ehepaar mit Rentenbeginn in das Heimatland des ausländischen Ehepartners umzieht. Mit Tot erlöschen aber die Rechte der NE der Ehefrau, sie kann nicht mal den Nachlass in Deutschland regeln, außer sie bekommt ein Schengevisum.

  • Ob es eine Mehrheit gibt die in D keine Ausländer und Zuwanderung will wage ich zu bezweifeln.

    Die Zuwanderung ist geregelt, ob sie sinnvoll oder besser geregelt werden könnte ist eine andere Frage.


    A1 und die Diktion einfach in den entsprechenden Threats nachlesen.


    Ist die abh bei allen Visa beteiligt? Denke hier geht es um Schengenvisa.


    In D und auch in den meisten EU Staaten herrscht das Verursacherprinizip vor. Dadurch kann man auch verhindern, dass z.B. Zwangseinreisen und Zwangsausreisen entstehen, denn umgekehrt könnte dann auch ein Ehemann der Behörde mitteilen dass die Ehefrau dauerhaft ausgereist ist, wenn sie im Heimatland Urlaub macht.


    Verliert eine Ehefrau eines Deutschen mit NE sofort die NE wenn sie ausreist?

    § 51 Abs. 2 …. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.


    Bei großen Firmen geht das auch ein bisschen schneller mit dem Visa. Einige ABH meinen auch, dass nach Eingang abgearbeitet wird und teilweise gibt es halt noch Stapel aus der Vergangenheit.


    Den Integrationskurs muss man mit B1 abschließen, was derzeit ca. 50 % schaffen. Einbürgerungstest wird als ausreichen angesehen. Lass den mal so spezielle Soap Stars machen, da habe ich meine Befürchtung das würde auch nicht klappen.

  • Amerikaner können nach D Visafrei einreisen und die AE hier beantragen, soweit ich mich erinnere auch ohne A1. Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung - die ist bei Rentnern häufig das Problem - und z.B. ausreichene Pensions- /Rentenzahlungen da ist dies möglich.

    Müsste nachschauen - für Personen die z.B. einen Zweitwohnsitz in D haben könnte auch § 7 Abs.1 Satz 2 AufenthG in Frage kommen. Denke da steht sowas in der Aufenthaltsverordnung oder den Anwendungshinweisen.

  • Once die Bescheinigung hat nur deklartorischen Charakter ist somit nicht notwendig.

    Wenn sie 15 Jahre in D war, ggf. eigene Rentenanwartschaften ggf. die des ehemaligen Deutschen Partners dann geht dies auch getrennt.


    Wieso sollte sie erlöschen wenn sie sie automatisch wieder bekommen würde


    (2) 1Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn


    1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
    2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,
    3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
    4. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
    5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
    6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
    7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
    8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und


  • (5) Einem Ausländer, der von einem Träger im Bundesgebiet Rente bezieht, wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich vor seiner Ausreise mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat. somit müsste es zumindest hierüber gehen § 37 Abs. 5 Recht auf Wiederkehr

  • Warum mehrere posts?


    Wenn du genau gelesen hättest, dann ging es nur um den Verfall der NE nach §28, der an die familiäre Gemeinschaft gebunden ist. Es ist also zunächst richtig, dass - wenn sich das Paar außerhalb der EU befindet - und der deutsche Partner verstirbt, in dem Moment die NE schon erlischt. (Ob dies bei einer Einreise von den Grenzbehörden bemerkt wird, steht auf einem anderen Blatt)..


    Davon unabhängig kann der ausländische Partner natürlich wieder Antrag auf ein Visa nach den von dir genannten Paragrafen stellen, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind.



    PS:


    Sorry, ich sehe gerade, dass wir ziemlich OT sind... wir werden das später bereinigen.