Unterhalt

  • Wieviel muss man an Unterhalt an seine Frau bezahlen wenn man sich trennt?


    Wie ist das philippinische Recht?


    Habe irgendwo im Internet gelesen, daß man sich hier nicht scheiden lassen kann. Gibt 2 Staaten weltweit wo es nicht geht. Der Vatikan und die Philippinen.


    Wenn man aber seine Frau verlassen will.


    Wie läuft das dann?


    Einfach weg auf eine andere Insel und gut ist?

    Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben, an denen du nichts ändern kann: gestern und morgen. (Dalai Lama)

  • Guten Tag

    wird abhängig sein ob noch Kinder unterstützt werden müssen .

    Gruss

    Jüge

    "Du musst die Dinge mit dem Auge in deinem Herzen ansehen, nicht mit dem Auge in deinem Kopf.”


    – Lame Deer , Mineconju-Lakota-Sioux -

  • Kommt drauf an was du vor hast... 8-)

    Mach’s wie die meisten Philippinos, so wie du sagtest ab auf ne andere Insel und good Bye.

    Wenn keine Kinder im Spiel sind würde ich das auch so machen.

    Sind eigene Kinder im Spiel, sollte es in deinem moralischen Interesse als Vater liegen, diese gut zu versorgen.

    Inwieweit es gesetzliche Regelungen gibt, da können mit Sicherheit andere mehr dazu sagen.


  • Einfach weg auf eine andere Insel und gut ist?

    Im Prinzip ja. Machen die Filipinos nicht anders. Ich kenne genug Fälle, wo ein Partner seinen Ehepartner verlassen hat (oder verlassen wurde) und mittlerweile mit einer anderen Person zusammenlebt. Wenn Kinder da sind, fordert der Anstand ein, sich finanziell zu engagieren. Wie die rechtliche Lage bzgl. Unterhalt ist weiß ich nicht. Ich kenne persönlich aber zwei Fälle, in denen Filipinas Unterhalt erstritten haben. Allerdings sind in beiden Fällen die Ehepartner nachweislich fremdgegangen und es sind Kinder da. Soll nur heißen, irgendeine Gesetzesgrundlage muss es geben.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Sie hat eine Tochter 8Jahre alt mit in die Ehe gebracht.

    Seid der Hochzeit hat sie sich sehr zum Nachteil geändert.

    Ist ständig "outside" bei Freundinnen. Hat ein teures Handy auf Raten gekauft. Kommt mit 20000 Peso im Monat nicht mehr aus. Davon muss sie nur Lebensmittel kaufen. Kauft bei Avon auf Pump.

    Ich habe von nichts Ahnung. Nur sie ist schlau.

    Ich hab die Schnauze voll. Nur ihre Tochter täte mir leid wenn ich abhaue.

    Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben, an denen du nichts ändern kann: gestern und morgen. (Dalai Lama)

  • Wenn ein Deutscher eine Filipina heiratet, ist er auch vor den Augen des deutschen Gesetzes mit ihr verheiratet. Die Filipina kann sich an die deutsche Botschaft wenden und Unterhalt einfordern. Der wird dann beim Mann geltend gemacht. Es gelten auch die gleichen Beträge wie in Deutschland (zum Beispiel Düsseldorfer Tabelle). Abzügliche eines Länderabschlags, der ist bei den Philippinen glaube ich 25%. Die Filipina oder die Kinder des Deutschen können den Unterhalt übrigens auch rückwirkend für Jahrzehnte einfordern. In der Praxis kommt es aber kaum vor, dass die Filipinas ihre Rechte gegenüber dem deutschen Ehemann oder Ex-Ehemann geltend machen. Ich habe mir schon überlegt, ob man da nicht mal was Wohltätiges für die armen Pinays tun kann und dieses Wissen über ihre Ansprüche inklusive kostenlose Rechtsberatung in Deutschland über eine gemeinnützige Organisation aufgleisen könnte.


    I


  • Ja ja, die armen Pinays muss man doch unterstützen das sie ihren Partner oder Expartner richtig arm machen können.:mauer

    Sorry, aber das musste raus.

    Zum Glück sind nicht alle so.

    Die Cousine meiner Frau ist Witwe und war mit einem Deutschen verheiratet. Die wird ihr wohl helfen.

    Aber viel Unterhalt wird das nicht sein. Bin Rentner.

    Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben, an denen du nichts ändern kann: gestern und morgen. (Dalai Lama)

  • Bagoong,


    kannst du bitte eine Quelle einstellen die Beweist das Unterhalt auch nachträglich eingefordert UND getilgt werden muss.

    Danke!

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......

  • wem67

    musst du mal selber googeln. Oder dich an einen Rechtsanwalt wenden. Rechtsberatung dürfen nur Rechtsanwälte machen. Wenn ein Unterhaltstitel besteht, kann selbstverständlich nachträglich vollstreckt werden, das ist doch allgemein bekannt. Wenn noch nie Unterhalt eingefordert wurde, dann geht das so viel ich weiss rückwirkend, wenn die anspruchsberechtigte Person durch das Verhalten der anderen Partei oder aus rechtlichen Gründen verhindert war, die Ansprüche früher geltend zu machen. Das würde meiner Ansicht nach gelten, würde der zum Unterhalt verpflichtete einfach "auf eine andere Insel verschwinden" und dadurch verhindern, dass Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden können. Ist glaube ich BGB § 1619. Aber, wie gesagt, wers genau wissen will, muss sich vom Rechtsanwalt beraten lassen. Familienrecht ist immer im Fluss. Was in Zukunft geregelt wird, gilt immer auch für in der Vergangenheit (nach altem Recht) abgeschlossene rechtlich relevante Handlungen. Mit dem Kinder kriegen oder heiraten begibt man sich also in die Hand des Gesetzgebers, der den Vertrag, den man abgeschlossen hat, sozusagen rückwirkend jederzeit ändern kann. Wenn morgen ein Gesetz rauskommt, das Unterhalt neu regelt, dannn gilt das auch für denjenigen, der gestern, unter ganz anderen rechtlichen Rahmenbedingungen geheiratet hat oder ein Kind gekriegt hat.

    Übrigens ist auch ein Filipino für seine Kinder zu Unterhalt verpflichet, in der Theorie. Aber, siehe oben, auf den Philippinen kann die Mehrheit der Menschen ihr Recht nicht durchsetzen. An der Stelle ist übrigens vielleicht noch gut zu wissen: Auf den Philippinen besteht mit der Ehe automatisch gemeinsamer Güterstand. Ich weise darauf hin, weil theoretisch der deutsche Gesetzgeber jederzeit bestimmen könnte, dass im Familienrecht, wenn der "schwächere" Partner Ausländer ist und es ums Geld geht, automatisch die Regelungen des Landes zur Anwendung gebracht werden können, die dem Schwächeren mehr zum Vorteil gereichen würden. Ich sehe das in Zukunft kommen.

  • Angenommen,ich würde mich scheiden lassen. Dann hat sie ein paar Peso Unterhalt. Wenn überhaupt.

    Sollte ich sterben,bekommt sie Wirwenrente. Und die ist höher als der Unterhalt. Der im Todesfall wegfällt.

    Ist für sie eine Milchmädchenrechnung meine ich.

    Und mir muss man ja auch Geld zum leben lassen. Ich glaube irgendwo gelesen zu haben 1170€.

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  • Wenn man auf den Phils geheiratet hat, gibt es keine Scheidung. Was man machen kann, ist ein "annulment". Braucht man Rechtsanwalt, Gericht. So gut wie immer geht es über ein psychologisches Gutachten, das dem, der sich trennen will, bescheinigt, dass es ihm psychologisch unzumutbar ist, die Ehe fortzuführen. Dauert ca. 1 bis 3 Jahre. Kostet ungefähr 5.000,- bis 50.000,- Dollar. Je nachdem, wie clever der Anwalt ist und wie gut er sich mit dem Richter versteht (Also wenn er clever ist und sich gut mit dem Richter versteht, kostet es mehr und dauert länger...). Wenn man im Ausland geheiratet hat, wird die ausländische Scheidung auf den Phils in der Regel anerkannt (man muss damit auch vor Gericht).


    In der Praxis, wie gesagt, ist aber eine Scheidung/annulment meistens überflüssig. Witwenrente ist so eine Sache: Grundsätzlich sollte man auf den Philippinen Entscheidungen treffen, die bewirken, dass das Umfeld vom eigenen Weiterleben profitiert und nicht vom eigenen Ableben. Auf diese Weise wird man geliebt und nicht erschossen.

  • Ich weiß es nicht genau, aber ich bin der Meinung, das eine Filipina oder Filipino sich nach deren Recht nicht scheiden lassen kann. Aber wenn ein Ausländer der mit Ihnen verheiratet ist und sich scheiden lässt dann geht es. Die Scheidung muss nach meiner Meinung vom Ausländer ausgehen, dann wird diese Scheidung vom Philippinischen Staat anerkannt.

    MFG
    Soderfla alias Alfredos

  • Aber wenn ein Ausländer der mit Ihnen verheiratet ist und sich scheiden lässt dann geht es.

    Nicht, wenn man auf den Philippinen geheiratet hat. Deswegen ist es empfehlenswert, im Ausland zu heiraten. Dann kann im Ausland die Scheidung erfolgen. Und die kann man dann auf den Phils relativ unproblematisch anerkennen lassen.

  • Nicht, wenn man auf den Philippinen geheiratet hat. Deswegen ist es empfehlenswert, im Ausland zu heiraten. Dann kann im Ausland die Scheidung erfolgen. Und die kann man dann auf den Phils relativ unproblematisch anerkennen lassen

    Hallo ,

    ich bin jetzt etwas verwirrt . Also man kann sich auf den Philippinen nicht scheiden lassen , das ist richtig . Und dann sagst du , man kann sich nicht scheiden lassen , wenn man auf den Philippinen geheiratet hat ??? Hab ich das richtig verstanden ?


    Weil ich habe damals auf den Phillippinen geheiratet und mich später in Deutschland scheiden lassen ohne jegliche Mithilfe der Ehefrau . Das geht also schon , sofern die Heirat bei der Deutschen Botschaft nach Deutschen Recht registriert wurde , wenn ich das so recht in Erinnerung habe .


    Träumer =)



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  • Man kann sich auch scheiden lassen, wenn man auf den Philippinen nach Landesrecht geheiratet hat. Dazu muß man seinen Lebensmittelpunkt jedoch z.B. in Deutschland haben. Dann ist eine Scheidung, jedenfalls für den deutschen Part der Ehegemeinschaft kein Problem. Die Scheidung muß dann aber in Deutschland stattfinden. Sie, oder er, mit philippinischer Staatsangehörigkeit, bleibt nach philippinischem Recht jedoch weiterhin verheiratet.

  • Hallo,


    ja und nein! Nein, die Ehe muß nicht bei der Botschaft registriert sein! Ja, Scheidung nach deutschen Recht in D wenn du in einem Land lebst wo eine Scheidung nicht möglich , was ja in den Phils der Fall ist. Scheidung läuft dann in Regel wenn keine andere Zuständigkeit in D über das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, so war es zumindest bei mir in 2014! Allles problemlos und in einem 3/4 Jahr gegessen.

  • So ist es, wie soylentgreen es schreibt. Der Deutsche kann sich in einem solchen Fall in Deutschland scheiden lassen. Nach philippinischem Recht bleibt er aber verheiratet und die Frau auch. Würde er nochmal heiraten, würde er sich auf den Philippinen der Bigamie strafbar machen. Die Filipina kann überhaupt nicht wieder heiraten. Auch nicht in Deutschland. Weil sie dazu ja das "Certificate of no Impediment to Marriage" brauchen würde, das ihr in den Philippinen aber nicht ausgestellt wird, weil sie dort ja noch verheiratet ist.

  • So ist es, wie soylentgreen es schreibt. Der Deutsche kann sich in einem solchen Fall in Deutschland scheiden lassen. Nach philippinischem Recht bleibt er aber verheiratet und die Frau auch. Würde er nochmal heiraten, würde er sich auf den Philippinen der Bigamie strafbar machen. Die Filipina kann überhaupt nicht wieder heiraten. Auch nicht in Deutschland. Weil sie dazu ja das "Certificate of no Impediment to Marriage" brauchen würde, das ihr in den Philippinen aber nicht ausgestellt wird, weil sie dort ja noch verheiratet ist.

    Sorry, aber deine Aussage hier ist nicht korrekt!


    Die Scheidung nach deutschen Recht ist auch in den Phils "rechtsgültig" und wird dort anerkannt, wenn man dieses auch beim NSO registrieren läßt. Und natürlich kann auch die Pinay dann wieder heiraten!

  • Ja, aber nur, wenn im Ausland geheiratet wurde. Nicht wenn auf den Phils geheiratet wurde.

    Nochmals sorry, aber auch dieses ist nicht korrekt. Ich habe 2008 auf den Phils geheiratet, habe von dort aus in 2013 die Scheidung in Berlin über meinen RAe beantragt und bin im April 2014 geschieden worden. Das nennt sich " das Recht des Deutschen) oder so ähnlich! Mit anderen Worten, du als Deutscher hast grundsätzlich das Recht geschieden zu werden und da in den Phils dieses ja bekanntlich nicht möglich ist wird das Verfahren in D abgewickelt. Voraussetzung ist aber, dass du selber auch in den Phils lebst!