Wenn ein Deutscher eine Filipina heiratet, ist er auch vor den Augen des deutschen Gesetzes mit ihr verheiratet. Die Filipina kann sich an die deutsche Botschaft wenden und Unterhalt einfordern. Der wird dann beim Mann geltend gemacht. Es gelten auch die gleichen Beträge wie in Deutschland (zum Beispiel Düsseldorfer Tabelle)
Deutschland hält sich da raus, wenn die Ehe, wie hier, auf den Philippinen gelebt wird. Trennungsunthalt wird man in DEU, gegenüber einem deutschen, der keinen Wohnsitz in DEU hat, nicht einklagen können und wir sprechen ja gegenwärtig von einer Trennung, nicht einer Scheidung.
Da die Philippinen keine Scheidung kennen, wirst du die Scheidung in Deutschland durchführen können. IMHO geht das, je nachdem wie deine ehemalige bessere Hälfte da mitspielt wird das aber dauern. Und da wird dann natürlich auch Unterhalt nach deutschen Recht verhandelt. Ohne Wohnsitz in Deutschland ist das Amtsgericht Schöneberg zuständing und wie immer beim Familiengericht gilt Anwaltszwang