Elodor/Hat ein Bann auf den Philippinen Auswirkungen auf das Heiratsvisum?

  • Alles klar, klingt gut - danke!:)


    edit: Noch kurze Frage zur Sicherheit:

    - Als Reiseende einfach mind. 90 Tage ab Einreisedatum/Versicherungsbeginn, oder? Auch wenn in Wirklichkeit keine Ausreise stattfinden wird.

    - Als Reisezweck passt da keine Option, daher einfach "Urlaub"/"Besuch"?

    - Das hier ist kein Problem, oder? Einfach ankreuzen , oder?


    https://gyazo.com/68fd32ad21f076059597d712ced1a880


    - Meine Verlobte muss dann zum Termin einfach den Rechnung Versicherungsschein mitnehmen mit allen angehängten Dokumenten, oder?


    Lg,

    Elodor


    PS: sry für partiellen Doppelpost

  • - Als Reiseende einfach mind. 90 Tage ab Einreisedatum/Versicherungsbeginn, oder? Auch wenn in Wirklichkeit keine Ausreise stattfinden wird.

    Frage 12:


    von = geschätzter Einreisetermin / bis = "dauernd"

    - Als Reisezweck passt da keine Option, daher einfach "Urlaub"/"Besuch"?

    - Das hier ist kein Problem, oder? Einfach ankreuzen , oder?

    Frage 9.


    entweder Familiennachzug oder sonstiges und als text: "Heirat in D mit anschließendem Daueraufenthalt"



    - Meine Verlobte muss dann zum Termin einfach den Rechnung Versicherungsschein mitnehmen mit allen angehängten Dokumenten, oder?

    Versicherungsschein reicht


    PS:

    Die Sache der RKV, dass die Person nur vorübergehend hier ist, könnte schon ein Problem werden.

    Daher zur Sicherheit mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft vor Abschluss regeln, dass dies auch für die Einreise der zukünftigen Ehefrau gilt. Am besten schriftlich zB per Mail. Meist akzeptieren die Versicherer dies...


  • Bzgl. letzten Punkt kläre ich ab.


    bzgl. Frage 9:
    Solche Option gab es dort nicht und alles andere hat noch weniger gepasst - kläre ich ab.


    Bzgl. Frage 12:

    Danke - englische Version nicht vorhanden und daher wohl nicht notwendig, oder soll ich um eine bitten und diese zusätzlich vorzeigen?


    Update:
    Habe die Sache bzgl. Frage 9 und deinem letzten Absatz abgeklärt:

    Kurz gesagt: es soll alles passen.

    Länger:
    Deine Option gibt es dort nicht und Urlaub/Besuch war ok (ist aber irrelevant, weil sie halt bis zu 90 Tage versichert ist und alles andere per Familiennachzug eh automatisch erfolgt, aber mit letzterem hat die TKV nichts zu tun und passiert dann nach der Trauung - so der Supporter am Telefon).

    Bzgl. deinem letztem Absatz hat er gemeint, dass das somit schon passt.

  • PS:

    Die Sache der RKV, dass die Person nur vorübergehend hier ist, könnte schon ein Problem werden.

    Daher zur Sicherheit mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft vor Abschluss regeln, dass dies auch für die Einreise der zukünftigen Ehefrau gilt. Am besten schriftlich zB per Mail. Meist akzeptieren die Versicherer dies...

    das geht schon klar sie bekommt ja zuerst mal sowieso ein visum für 90 tage in den pass und solange ist sie ja versichert bei der Hanse Merkur

    da man dann ja innerhalb dieser 90 tage heiraten muss und das OLG auch seine zeit braucht bis die befreiung vom EFZ durch ist passt das alles

    meine frau kam damals im april und im juni haben wir geheiratet,,danach war sie ja dann in meiner familienversicherung mit drin

    am besten rufst du deine krankenkasse an sobald sie in deutschland ist und klärst das ab,daß sie nach der hochzeit mit in deine familienversicherung reinkommt

  • das geht schon klar sie bekommt ja zuerst mal sowieso ein visum für 90 tage in den pass und solange ist sie ja versichert bei der Hanse Merkur

    da man dann ja innerhalb dieser 90 tage heiraten muss und das OLG auch seine zeit braucht bis die befreiung vom EFZ durch ist passt das alles

    Das Befreiungsverfahren ist ja schon durch, darum geht es aber nicht.


    Die AGBs für "incoming guests" sind darauf abgestimmt, dass der ausländische Gast nur vorübergehend in D ist und wieder ausreist.

    Das ist aber bei einem Hochzeitsvisum nicht der Fall. Daher sollte man mit dem Versicherer abstimmen, dass dies auch für diesen Fall gilt. Das wird auch (meist) bestätigt.

  • Das Befreiungsverfahren ist ja schon durch, darum geht es aber nicht.


    Die AGBs für "incoming guests" sind darauf abgestimmt, dass der ausländische Gast nur vorübergehend in D ist und wieder ausreist.

    Das ist aber bei einem Hochzeitsvisum nicht der Fall. Daher sollte man mit dem Versicherer abstimmen, dass dies auch für diesen Fall gilt. Das wird auch (meist) bestätigt.

    ich weiß aus eigener erfahrung das dies mit der hanse merkur kein problem ist..war ja bei mir nicht anders..klar man könnte die mal anrufen und sich das bestätigen lassen,,aber wie gesagt ist kein problem deswegen muß sich der TS keine gedanken machen

  • Genau^^

    Sry, hab es evtl. nicht ganz klar rübergebracht...

  • Schon geschehen und sie wird ab der Zeitpunkt der Heirat bei mir problemlos mitversichert sein.^^


    Ansonsten danke:)


    Wie gesagt, ich hab dann gestern noch einmal bei der Merkur angerufen und der Kundendienst hat mir bestätigt, dass das kein Problem ist.

    Trotzdem gut hier sicher zu gehen und Gewissheit zu schaffen - jetzt fast am Ende soll hoffentlich weiter alles glatt und über die Ziellinie gehen xD


    Bei der DBM reicht dann auch der deutsche Reiseversicherungsschein als Beleg, oder?
    Englischen gibt es nicht und müsste es anfordern, falls die Merkur überhaupt so etwas hat...

  • Ja, eigentlich logisch.^^


    So, dann hoffentlich fürs Erste dann mal letzte Frage, die noch aufkam:

    Bzgl. dem Termin am 30.10 in Manila heißt es bzgl. Uhrzeit in der Email:

    "Sie haben erfolgreich einen Termin zur Beantragung eines nationalen Visum zur Familienzusammenführung (zum Ehegatten, zum Kind, oder zu den Eltern) oder zur Eheschliessung in Manila am 30.10.2019 zwischen 09:00 und 10:30 gebucht."


    Meine Verlobte lebt in Cebu und mit dem frühestem Flieger wird sie geplanterweise pünktlich um/vor 09.00 Uhr dort erscheinen.

    Bei delay, aber etwas nach 09.00 Uhr.


    Wenn dort von "zwischen 09:00 und 10:30" die Rede ist, was bedeutet es dann?

    1.) Man muss ab 09.00 Uhr verfügbar sein. -> pünktlich um 09.00 Uhr erscheinen.

    2.) Mann kann innerhalb diesem Zeitfenster erscheinen - also auch erst um 10.00 Uhr zum Beispiel.


    Wisst ihr da weiter?

  • Wisst ihr da weiter?

    Ich kann dir das nicht zu 100% sagen...


    Aber normalerweise ist es so, wenn man bei einer bestimmten Uhrzeit einen Termin hat, dann muss man auch zu dieser Zeit da sein; üblicherweise sollte man sogar etwas früher da sein.

    Wenn ein Von-Bis Zeit angegeben ist, fände ich es unlogisch, dass man dann erst zur Bis-Zeit ankommt.


    Ich lass meine Verwandten immer am Vortag anreisen. Eine Hotelübernachtung ist ja nun nicht so teuer.

    Am selben Tag anzureisen wäre mir zu unsicher.. denn Flugzeuge haben ja auch schon mal Verspätung.

    Und die Termine der DBM sind sehr rar...….

  • wäre mir auch zu riskant..als wir damals auf der botschaft waren wurde meine frau aufgerufen bzw.ihre nummer erschien im display..da sie noch was am schreiben war hat sie das nicht gesehen...als ich dann sah,daß schon die nächste nummer angezeigt wurde ist sie gleich zum schalter fragen gegangen und kam dann doch noch dran

    wenn man zu spät kommt,denke ich gibt es probleme also besser früh genug dasein

  • Hey, danke an alle Antworten.

    Mittlerweile bin ich ziemlich sicher, dass man ab "von" quasi "verfügbar" sein muss.

    Meine Verlobte reist dann auf jeden Fall am Vorabend an, da einfach so sicherer.

  • Hallo!


    Noch abschließend paar Fragen zur Antragsstellung:


    https://gyazo.com/0a57167169278a4d352132fc23026f37


    Welchen Grund soll meine Verlobte hier angeben? Eheschließung ist ja nicht genannt...


    Oder hier?

    https://gyazo.com/5b36723559db8f9c639b15ad82157b20

    bei "Von" selbes Datum wie bei der Reiseversicherung? Und bei "Bis" ?


    Oder hier:

    https://gyazo.com/b2a7008e13c07930fc66a58045304dc9


    Sie die Leute wirklich nicht in der Lage ein für Eheschließungen akkurates Dokument anzufertigen?
    Da ist doch fast alles realitätsfremd bzw. fallfremd.

    KV - nach Eheschließung bei mir mitversichert natürlich und ist mit KV abgesprochen - was derweil eingeben?

    Wohnen wird sie in meinem Haus, in dem auch noch meine Eltern in einem eigenem Stockwerk mitwohnen.

    Auch das ist als Rubrik nicht angeführt.


    Mir reißt da allmählich der Kragen - sorry, aber muss mal rauß. - Soll nicht ins offtopic hier gehen.


    "Wird ständiger Wohnort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beibehalten?" -> NEIN?


    https://gyazo.com/fb3e6d0e7e5ec4b3d590e30c1f6cac70


    Daten von der Person, welche die Verpflichtungserklärung abgegeben hat und der Einlader ist - also von mir, oder?

  • Welchen Grund soll meine Verlobte hier angeben? Eheschließung ist ja nicht genannt...

    "Sonstiges" und im Text


    "Herstellung eheliche Gemeinschaft nach Heirat in D"


    bei "Von" selbes Datum wie bei der Reiseversicherung? Und bei "Bis" ?

    Geschätztes Einreisedatum und bei "Bis": "dauerhaft";

    Daten von der Person, welche die Verpflichtungserklärung abgegeben hat und der Einlader ist - also von mir, oder?

    Ja

  • Hallo!


    Mittlerweile bin ich mit meiner Liebsten verheiratet und möchte hier Allen danken, die uns hier mit Rat und Infos geholfen haben.


    Nun möchte ich noch folgendes angehen:
    Und zwar meine Blacklist Order liften lassen - dies kann ich nun tun, da die 12 monatige Periode vorbei ist.

    Dazu benötige ich entweder Leute vor Ort in Manila (habe ich nicht), oder einen Anwalt, der in Manila ansässig ist und Kontakte zur Immigration hat.

    Ich bin gerade dabei zu recherchieren, welche Anwaltsfirmen in diesem Kontext empfohlen werden und wollte mal als quasi "Schuss ins Blaue" auch hier nachfragen - kann ja sein, dass hier Jemand zufällig eine Empfehlung hat.^^


    Gruß,

    Elodor