Elodor/Hat ein Bann auf den Philippinen Auswirkungen auf das Heiratsvisum?

  • Hallo!


    Kurz zur Erläuterung des Hintergrundes:

    Bis vor ca. 8 Monaten habe ich 3 Jahre lang auf den Philippinen gelebt.

    Ich bin Informatiker und habe in dieser Zeit Geld durch freies freelancen als Programmmierer verdient.

    Das heißt, ich war in dieser Zeit nirgends angestellt und habe das ganz normale Touristenvisum und eine ACR-Card gehabt.

    Wie bekannt, muss man alle 3 Jahre das Land verlassen - Plan ist gewesen, wieder einzureisen.

    Long story, short:

    Mir wurde aufgrund Zweifel, woher ich meine Geldmittel beziehe, die Wiedereinreise verwehrt und ich wurde dann auch direkt deportiert und für mindestens 12 Monate geblacklistet, ohne dass mir ausreichend Möglichkeit geboten wurde zu beweisen, dass meine Verdienste aus legitimen freelance-Aufträgen stammen.

    Nach Ablauf der 12 Monate werde ich mir einen Anwalt nehmen und erst nach Ablauf dieser Frist kann ich Bemühungen unternehmen mich von der Blackliste "zu bekommen".


    Ok, das zum Hintergrund:

    Hatte eine lange Partnerschaft dort und wir versuchen momentan ein Heiratsvisum zu erlangen.

    Wir sind auch schon relativ weit im Prozess, d.h. sie hat kürzlich bereits das A1 Deutsch-Zertifikat erhalten und die Urkundenprüfung mit allen vollständig gelieferten Dokumenten läuft bereits seit 3 Monaten.


    Seit Gestern frage ich mich , ob die Tatsache, dass ICH gegenwärtig auf den Philippinen auf der Blackliste stehe, irrelevant dafür ist, ob meine Partnerin ein Heiratsvisum erhält?

    Gibt es hierzu Erfahrungswerte oder weiß hier Jemand Bescheid?

    Bitte nur Konkretes und nicht Spekulatives.

    Für Informationen bin ich sehr dankbar.


    Lg,

    Elodor

  • Der Bann gilt ja nur für deine Person und soll deine Einreise auf die Philippinen verhindern.


    Wenn du nicht vor hast, die Philippinen zu besuchen, sehe ich da kein Problem.

    Die Einreise deiner Freundin nach D zur Heirat ist ja nicht blockiert.


    Die einzige Stelle der Philippinen die bei Emigration prüft, ist das CFO.

    Wenn sie überhaupt Wind von der Blacklist bekommt - ich vermute nein - , darf sie ja daher nicht die Auswanderung einer philippinischen Staatsangehörigen verhindern.

    Deutsche Behörden interessiert die philipp. Blackliste nicht.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Hat ein Ban auf den Philippinen Auswirkungen auf das Heiratsvisum?“ zu „Elodor/Hat ein Ban auf den Philippinen Auswirkungen auf das Heiratsvisum?“ geändert.
  • Hey, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und Klärung:)

    Von der Logik sehe und sah ich es intuitiv ganz genauso wie du, daher ist es mir bis gestern nicht mal in den Sinn gekommen, und das wohl zu Recht.

    Na ja, ab und an wird man von leichter Paranoia überwältigt :)


    Ansonsten, ist erst einmal keine Einreise auf die Philippinen geplant, bis ich mit anwaltlicher Hilfe und einer saftigen fee von der blackliste unten bin - danach halt regelmäßige (zb. 1-mal/Jahr) Urlaubsbesuche bei ihrer Familie - aber das hat ja noch alles Zeit.


    Nochmals Danke für die schnelle Klärung:)

  • Hallo!


    Meine Verlobte hat bereits das A1-Deutsch-Zertifkat letzten Monat erhalten und die Urkundenprüfung läuft nun seit fast 5 Monaten.

    Da diese erfahrungsgemäß 4 bis 6 Monate dauern soll, stellt sich mir allmählich die Frage "was dann"?

    Im speziellem, wie lange es nach abgeschlossener Urkundenprüfung noch erfahrungsgemäß dauert bis sie den Termin in der Botschaft in Manila erhält und wie lange

    alles weitere allgemein dauern wird, bis sie endlich hier in Deutschland von mir am Flughafen abgeholt werden kann? :)


    Für einen Erfahrungsaustausch wäre ich sehr dankbar!


    Gruß,

    Elodor

  • Nach der UP wird noch das Befreiungsverfahren beim OLG durchgeführt. Kann 3-X Wochen dauern. Ist unterschiedlich bei den einzelnen OLGs.

    Dein StA sollte es wissen.


    Wartezeiten für den Termin kann man hier erfahren:

    https://manila.diplo.de/blob/1…en-terminvergabe-data.pdf


    Nach Antragstellung ist deine ABH die große Unbekannte. Wenn sie schnell zustimmt, kann ab ca. 4 Wochen nach Antragstellung das Visun ausgestellt werden. Wenn die ABH viel zu tun hat, kann es wesentlich länger dauern.

  • Habt ihr schon ein Visum beantragt? Wenn nicht müsst ihr einen Termin dafür machen, der allein kann 5 Monate Vorlauf haben

    Das Visum kann man erst nach vollständig abgeschlossener Urkundenprüfung beantragen?


    edit:
    Der Link von hge (Danke dafür) suggeriert mir, dass man das Ehevisum schon vor dem Abschluss der Urkundenprüfung beantragen kann/sollte?

    Zu welchem Zeitpunkt im gesamtem Prozess würdet ihr empfehlen, dieses zu beantragen?


    Lg,

    Elodor

  • Wartezeiten für den Termin kann man hier erfahren:

    https://manila.diplo.de/blob/1…en-terminvergabe-data.pdf


    Nach Antragstellung ist deine ABH die große Unbekannte. Wenn sie schnell zustimmt, kann ab ca. 4 Wochen nach Antragstellung das Visun ausgestellt werden. Wenn die ABH viel zu tun hat, kann es wesentlich länger dauern.


    Der untere Absatz ist auch die Anträge und deren Wartezeiten im Link darüber, bezogen?

  • Das Visum kann man erst nach vollständig abgeschlossener Urkundenprüfung beantragen?

    Einen Antrag auf ein Visum kann man dann stellen, wenn man einen Termin hat und alle dazu nötigen Dokumente beisammen hat.

    Siehe Merkblatt der DBM für Heiratsvisum.

    Da dort eine Bescheinigung des StA gefordert wird, muss man logischerweise UP und Befreiungsverfahren abwarten..


    Den Termin für das Visum kann man allerdings schon vorher machen.. die Terminvergabe kann allerdings einige Monate dauern; siehe meinen Link

  • Der untere Absatz ist auch die Anträge und deren Wartezeiten im Link darüber, bezogen?

    Nein, das "Wartezeitendokument" der DBM bezieht sich nur auf die Terminvergabe der DBM.. sprich: in wieviel Monaten bekommen wir einen Termin, an dem der Antrag abgegeben werden kann . Nach Antragsabgabe muss ja noch die ABH eine Zustimmung zum Visum machen, was auch noch einige Wochen dauert.

  • Ah, das ist alles ärgerlich.


    Was würdet ihr mir praktischerweise raten?

    Wie gesagt, läuft die Urkundenprüfung nun seit knapp 5 Monaten (den Bestätigungsbescheid hat mein zuständiger Standesamtbeamter schon erhalten).


    Würdet ihr nun schon einen Termin für das Visum (dafür, dass man den Antrag auf Visum stellen darf, wenn ich das richtig verstanden habe) machen oder kann dies zu Problemen führen (zb. wenn die Urkundenprüfung und das Befreiungsverfahren noch nicht fertig sein wollten, wenn der Termin dann greifen würde)?


    Wo macht man diesen Termin und ist das evtl. nicht gängig?
    Denn wenn dieses Termin für das Visum so lange dauern kann, dann frage ich mich, wieso mein Standesamtbeamter mich nicht darauf hingewiesen hat, und ob es eben zu Problemen kommen kann, wenn man diesen Termin schon vorzeitig beantragt?


    Wie würdet ihr an meiner Stelle verfahren?


    Gruß,

    Elodor

  • Wie gesagt, läuft die Urkundenprüfung nun seit knapp 5 Monaten (den Bestätigungsbescheid hat mein zuständiger Standesamtbeamter schon erhalten).


    Würdet ihr nun schon einen Termin für das Visum (dafür, dass man den Antrag auf Visum stellen darf, wenn ich das richtig verstanden habe) machen oder kann dies zu Problemen führen (zb. wenn die Urkundenprüfung und das Befreiungsverfahren noch nicht fertig sein wollten, wenn der Termin dann greifen würde)?

    Den Termin kannst du schon machen...


    Du musst ohnehin angeben, wann voraussichtlich die Dokumente vollständig sind. Rechne mal das Ende der UP plus einige Woche für das Befreiungsverfahren (kann das StA dir nennen; wenn nicht nimmst du 4 Wochen) .


    Sollte zum Termin dann immer noch nicht alles vollständig sein, so kannst du laut Erfahrung auch Dokumente nachliefern. (zB Bescheinigung des StA, Form 11,121) . Jeder wird dafür Verständnis haben, dass eine genaue Planung nicht möglich ist)...

  • Hey,

    vielen Dank für deine Erläuterungen und hilfreichen Ausführungen!:)


    Dann erkundige ich mich wie und wo ich den Termin "buchen" kann und werde dass schnellstmöglichst in Angriff nehmen.


    Lg,

    Elodor

  • Ok, letzte Frage:

    Wo und wie macht man nun diesen Termin auf Antrag des Visums?
    Es handelt sich also lediglich um einen Termin, damit man dann später (wenn alles "fertig" ist) einen Antrag auf Ehevisum überhaupt stellen kann - sehe ich das richtig?


    Falls ja, wo kann man diesen Antrag auf Termin stellen?

  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Elodor/Hat ein Ban auf den Philippinen Auswirkungen auf das Heiratsvisum?“ zu „Elodor/Hat ein Bann auf den Philippinen Auswirkungen auf das Heiratsvisum?“ geändert.
  • Ok, alles klar - danke^^


    edit:
    Den Termin muss aber meine Verlobte beantragen, oder kann ich das auch in ihrem Namen tun?

    Der Termin kann online beantragt werden. Du brauchst die Nummer Ihres Reisepasses. Und die anzugebende Email-Adresse wird auch nicht hinterfragt, ob es jetzt deine ist oder die deiner Zukünftigen.

  • Alles klar, danke!


    Ok, dann rufe ich mal morgen meinen Standesbeamten an und trage ihm erstmal alle neuen Informationen zu.

    Bin gespannt, was er dazu sagen wird, und ob ihm das überhaupt bekannt ist, dass man den Termin jetzt schon beantragen kann (bevor Urkundenprüfung abgeschlossen ist).

    Anschließend beantrage ich dann den Termin.

  • Ok, dann rufe ich mal morgen meinen Standesbeamten an und trage ihm erstmal alle neuen Informationen zu.

    Bin gespannt, was er dazu sagen wird, und ob ihm das überhaupt bekannt ist, dass man den Termin jetzt schon beantragen kann

    das StA hat mit der Beantragung des Visums nichts zu tun... daher wird er mit diesen Informationen wenig anfangen können.


    Beantrage den Termin und gut ist's....