Bzgl. der Übersetzung:
Unser Standesbeamte hat mir gesagt, dass wir damit warten sollen, bis die UP fertig ist.Ist das nun auch eine Sache, die vorher ginge?
Gibt ja nur die 2 Möglichkeiten: vor oder nach der Urkundenprüfung, es sei den, der Übersetzer spielt mit wie hge schrieb.