Seit Ende Januar gilt die soganannte Europäische Güterrechtverordnung EuGüVO. Die hat ggf. auch Auswirkungen auf deutsch-philippinische Ehepaare. Damit wird bei der Scheidung binationaler Paare die Gerichtszuständigekeit und das Recht in 18 EU Staaten vereinheitlicht. Deutschland ist eine der Staaten.
Ein paar Kernunkte:
- Gilt für Ehen ab dem 29.01.2019
- Wird bei der Eheschließung keine Rechtsform gewählt, gilt das Recht des Staates in dem der erst gewöhnliche Aufenthalt des Ehepaares stattfindet.
- Nur in Ausnahmefällen das Recht, in dem das Paar zur Zeit der Scheidung lebt.
- Das gilt auch gegenüber Drittstaaten, eben auch den Philippinien.
So wie ich es verstehe, lebt das Paar nach der Eheschließung eine Zeit auf den Philippinen so gilt nun nach deutschen Recht das phillipinische Recht bei der Scheidung oder Todesfall. Das wäre der Güterstand der Gütergemeinschaft. Damit würde selbst bei einer späteren Scheidung in Deutschland oder Leben in Deutschland noch das philippinische Recht zählen.
Der typische Fall, man lebt nach der Ehe mit der Frau auf den Philippinene, und nach der Trennung eben die Scheidung in DEU, weil es auf den Philippinen nicht geht, fürht nun zu einer Vermögensteilung und nicht nur des Zugewinns. IMHO hilft da vorher nur ein Ehevertrag mit anderen Güterrecht.