Hallo zusammen,
ich habe wenig Hoffnung, aber ich frage trotzdem in Sachen Steuererklärung aussichtslos nach:
Eine philippinische Frau X (Hausfrau, nicht berufstätig) ist mit einem Deutschen (berufstätig) verheiratet und lebt seit Jahren mit festen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) in Deutschland. Beide werden bei der Steuererklärung gemeinsam veranlagt. Wenn Frau X nebst Kindern von D nach PH ihre alleinstehende Mutter auf den Philippinen besucht, entsteht dabei eine steuerbare Form der Familienzusammenführung, die geeignet ist, als außergewöhnliche Belastung oder Ähnliches in der Steuererklärung berücksichtigt zu werden?
Ich würde sagen nein, oder hat jemand andere Erfahrungswerte?
Vielen Dank im Voraus für einen Tipp.