mathmos40/Anerkennung der deutschen Scheidung

  • Das OLG Köln hat sich also durch das Urteil des Supreme Court von 2018 nicht genötigt gefühlt, das Merkblatt zu ändern. Somit gilt weiterhin für das OLG Köln, dass eine deutsche Scheidungsurkunde nicht durch die philippinische Behörden anerkannt werden müssen.

  • Mhh...das ist ja...schön für die Kölner. Na mal sehen ,bin am Freitag in Berlin auf der Philippinischen Botschaften den Pass von meiner

    Tochter erneuern und natürlich auch wegen der Registrierung meiner Scheidungspapiere.Hoffentlich kommt da mal was positives dabei raus.

  • mal ein kurzes update ,

    Deutsches Scheidungsurteil ins englische übersetzen und vom Landesgericht beglaubigen lassen.

    Versucht das S-Urteil auf der Philippinischen Botschaft in Berlin anerkennen zu lassen. O-Ton-dafür sind wir nicht zuständig, halten Sie sich an den Laufzettel der Botschaft ( wurde von hge hier gepostet) und versuchen Sie ihr Glück in den Philippinen,

    Okay,Philippinen-Das übersetze Scheidungsurteil nochmalig auf der DBM für die Philippinischen Behörden legalisieren lassen.

    Nächster Schritt besuch eines Anwaltes um das ganze vor einem Trial-Court voran zu bringen.

    Der Anwalt hat sich alles angehört und hat dann 2,3 Tage gebraucht um sich schlau zu machen.

    Um ein deutsche Scheidung mit einer Pinay in den Philippinen eintragen zu lassen ,was wohl seit 2018 geht, muss man als Ausländer einen ständigen Wohnsitz auf den Phillis haben oder man ist Philippinischer Staatsbürger. Da ich beides nicht bin kann ich kein Anullement Verfahren einleiten, nur Philippinische Staatsbürger. Der Anwalt sagte ,ich bin in D geschieden, in den PH gibt es keine Scheidung nur ein Anullement was ich nicht einleiten kann wenn dann nur meine Ex-Frau und natürlich können Sie sofort wieder heiratet ,was wollen denn diese Deutschen. Wenn Sie geheiratet haben bringen Sie die Heiratsurkunde und das vorangegangene Scheidungsurteil mit und wir lassen das dann bei der PSA umschreiben, fertig.

    Ich habe mir das nun alles schriftlich von Anwalt geben lassenden D übersetzen lassen und zum OLG Dresden geschickt.

    Mal sehen ob die darauf eingehen ,ich wüsste jetzt nicht mehr was man da jetzt noch machen könnte ,von meiner Seite her bin ich fertig und mal ganz davon abgesehen was das bis jetzt gekostet hat nur um das herauszufinden was im Prinzip schon klar war.

  • Okay,Philippinen-Das übersetze Scheidungsurteil nochmalig auf der DBM für die Philippinischen Behörden legalisieren lassen

    Erst mal Danke für diese Info.


    Ich wusste gar nicht, dass das DBM etwas für philipp. Behörden "legalisieren" darf.

    Man lernt nie aus.. trotzdem habe ich meine Zweifel.

    (das Argument, das EFZ wird auch durch die DBM legalisiert zählt nicht, denn es die Philipp. Behörde, die "explizit" ein konsularisches EFZ (legal capacity) fordert. Es ist keine Legalisierung im engeren Sinn).

    Was hat denn die DBM auf das Scheidungsurteil geschrieben.. bzw. wie sieht denn diese "Legalisation" aus?



    Der Anwalt sagte ,ich bin in D geschieden, in den PH gibt es keine Scheidung nur ein Anullement was ich nicht einleiten kann wenn dann nur meine Ex-Frau und natürlich können Sie sofort wieder heiratet ,was wollen denn diese Deutschen. Wenn Sie geheiratet haben bringen Sie die Heiratsurkunde und das vorangegangene Scheidungsurteil mit und wir lassen das dann bei der PSA umschreiben, fertig.

    Ich habe mir das nun alles schriftlich von Anwalt geben lassenden D übersetzen lassen und zum OLG Dresden geschickt.

    Ja, es war ja meine Meinung von Anfang an, dass das OLG Dresden auf dem Holzweg ist. Vor allen Dingen , weil es sich auf ein Supreme Court urteil bezieht, das absolut mit dieser Sache gar nichts zu tun hat.

    Das OLG Köln hat ja offenbar auch nicht auf das Urteil reagiert und ihr Merkblatt geändert.


    Wie das "PSA-Umschreiben" funktionieren soll, ist mir nicht klar. Das PSA ist eine Statistik-Behörde, die im Prinzip nur Urkunden etc archiviert.

    Man wird sicherlich auf den Philippinen irgendein Dokument "entlocken" können, das den Anschein einer Registrierung hat.


    Mal sehen ob die darauf eingehen ,ich wüsste jetzt nicht mehr was man da jetzt noch machen könnte ,von meiner Seite her bin ich fertig und mal ganz davon abgesehen was das bis jetzt gekostet hat nur um das herauszufinden was im Prinzip schon klar war.

    Ich finde, dass hast du richtig gemacht. Das OLG hatte dir ja angeboten, falls die Registrierung nicht klappt, dies dem OLG zur Kenntnis zu geben.. wenn ich mich richtig erinnere.

  • Ich würde Dir ja gerne zeigen was die DBM hinten noch auf mein Scheidungspapiere draufgemacht hat, ebenso würde ich gerne den Text des Philippinischen Anwalts (schon ins deutsche übersetzt ) hier reinstellen aber diese schei...Komplizierte Bildeinstellung hier nervt mich komplett ab, sorry...Der Anwalt hatte mich ja gebeten mir was von der DBM , sowas wie ein red Ribbon auf dem Scheidungspapier machen zu lassen aber sowas schönes kann die DBM nicht bieten. Die Mitarbeiterin der DBM fragte mich noch wofür, erklärte ihr das und das war okay. Ich weiss jetzt nicht ob man das Legalisierung nennt zumindest ist da was von der Botschaft drauf, was offizielles was die Philippinischen Behörden anerkennt.

    Und ja, ich war auch auf der PSA und die meinten wohl das währe möglich das so zu ändern das ich am Ende ein CENOMAR bekomme...

    Nun ja,mal sehen was de Spezialisten vom OLG Dresden jetzt machen oder verlangen.

  • Danke...


    Der philipp. Rechtsanwalt hat ja nur das geschrieben, was wir die ganze Zeit auch wussten, bzw. darüber gesagt haben.


    Die DBM hat nur gesagt, dass die Foto-Kopien auch dem Original entsprechen. (Beglaubigte Kopie). Ist mE keine Legalisation.

    Aber für das OLG Dresden wird es reichen; ich glaube kaum, dass das OLG jetzt etwas dagegen schreiben wird.

  • ja eben..nur ist ein OLG eben auch eine Instanz und wenn die nicht von ihrer Linie abweichen weiss ich dann nicht mehr was zu tun währe.

    Ruhig bleiben; ich denke nicht, dass die da was gegen unternehmen werden.


    Wenn ja, dann schreibst du dem OLG, dass du dir sichtlich Mühe gegeben hast den Sachverhalt in den Philippinen zu klären. Wenn sie die Erklärungen von dem philipp. Rechtsanwalt nicht akzeptieren, möge sich das OLG direkt mit der DBM in Verbindung setzen.


    mE wäre es ohnehin die Aufgabe des OLG, diese Rechtsfragen vor Ort zu klären und dies nicht dem Antragsteller aufzubürden. Sie hätte sich ja zumindest mal mit der DBM in Verbindung setzen können. Jedoch lieber haben die Juristen von ferne sich mit dem Rechtssystem der Philippinen auseinandergesetzt und mal eben die falschen Schlüsse gezogen. Deren Begründung war doch wenn ich mich recht erinnere: "wir hatten schon mal so einen Fall, der hat ein Papier vorgelegt" … ein bisschen knapp für eine ausreichende rechtliche Begründung.



    PS:

    Was man rechtlich korrekt machen könnte:

    Das OLG müsste den Befreiungsantrag ablehnen, dann kannst du dagegen klagen.

    Ich glaube nicht, dass das OLG es auf eine Klage ankommen lassen wird. Denn in der Zwischenzeit werden sich die wirklichen Juristen von der Rechtslage auf den Philippinen überzeugt haben.. und die hat ja dein philipp. Rechtsanwalt ausreichend dargelegt.

  • Update--

    Das OLG Dresden hat nun nachgegeben und ist meiner Argumentation gefolgt und hat das Formular 121 rausgerückt. In Folge der langen Bearbeitungszeit ist aber das A1 meiner Verlobten älter als ein Jahr und trotz Nachfrage auf der DBM muss ein neues A1gemacht werden da nur eines akzeptiert wird nicht älter als ein Jahr. Mitte Mai dürfte das dann auch erledigt sein und wir nähern uns der Ziellinie nach ca 2,5 Jahren seit Beantragung des Heitatsvisum.

    insgesamt wird man das Gefühl nicht los das jedes Amt gegen den Bürger und nicht für ihre Bürger arbeitet {Standesamt,Botschaft, OLG,Ausländeramt }

  • In Folge der langen Bearbeitungszeit ist aber das A1 meiner Verlobten älter als ein Jahr und trotz Nachfrage auf der DBM muss ein neues A1gemacht werden da nur eines akzeptiert wird nicht älter als ein Jahr.

    Wenn das so gesagt oder geschrieben wurde, ist entspricht dies nicht den Anweisungen.


    Wenn ein A1 älter als 1 Jahr wird, sollte ein Konsularbeamter vor Ort zunächst überprüfen, ob noch A1-Kenntnisse vorhanden sind. Erst wenn er der Meinung ist, dass die Sprachkenntnisse vergessen wurden, kann dir DBM einen neuen A1-Test verlangen...


    aber wenn ihr ohnehin schon über einen neuen Test nachgedacht habt, ist das Thema ja erledigt.


    PS:


    Ich hätte große Lust das OLG Dresden mal wegen dieser Sache (Anerkennung der Scheidung im Heimatland) anzuschreiben; ich möchte das aber nicht tun, bevor dein Verfahren abgeschlossen ist.. man weiß nie, ob man dann noch schlafende Hunde weckt. Wäre schön, wenn du dich nach deiner Hochzeit nochmal melden könntest.

  • Hallo hge, wenn alles durch ist sach ich Dir Bescheid . Ich hatte auch Kenntnis über die Handhabe des A1,also die Sprachkenntnisse vor Ort zu überprüfen doch die Botschaft antwortete mir auf eine Anfrage per Mail das Sie wissen das ein Zertifikat im Prinzip nicht verfällt aber eben nur eins akzeptiert wird nicht älter als ein Jahr..heute währe auch der neue Kurs im Goethe Institut Manila losgegangen aber erstmal zu wegen Corona...es bleibt einem eben nix erspart..

    DasOLG Dresden hat uns bis zum 12.06 Zeit gegeben zu heiraten,,völlig utopisch in der Zeit ein neues A1 zumachen,Visa zu beantragen und zu bekommen und die Hochzeit zu organisieren..Das Standesamt fragt jetzt erstmal auf dem OLG Dresden nach ob die da ein bisschen ,auf Grund der Umstände flexibel sind...hehehhehe...meine Erfahrung spricht dagegen..es bleibt spannend

  • Das Standesamt fragt jetzt erstmal auf dem OLG Dresden nach ob die da ein bisschen ,auf Grund der Umstände flexibel sind

    Will dir nicht den Mut nehmen, aber aufgrund der momentanen Umstände mit dem Virus hat das OLG ganz andere Sorgen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • DasOLG Dresden hat uns bis zum 12.06 Zeit gegeben zu heiraten,,völlig utopisch in der Zeit ein neues A1 zumachen,Visa zu beantragen und zu bekommen und die Hochzeit zu organisieren..Das Standesamt fragt jetzt erstmal auf dem OLG Dresden nach ob die da ein bisschen ,auf Grund der Umstände flexibel sind...hehehhehe...meine Erfahrung spricht dagegen..es bleibt spannend

    Klar, das OLG hat jetzt andere Sorgen.. aber es sollte auch im Fall des TS wissen, warum die langen Verzögerungen aufgetreten sind und dass die letztendlich die Antragstellerin nicht zu vertreten hat. Daher sollte da auch eine gewisse Kulanz vorhanden sein.