mathmos40/Anerkennung der deutschen Scheidung

  • Guten Tag,

    Hat den zufällig jemand Erfahrung wie man eine in Deutschland Geschiedene Ehe auch in den Phillis als geschieden registrieren kann ? Was währe die Vorgehensweise ? Das Standesamt verlangt von mir eine Anerkennung meiner Scheidungspapiere von den philippinischen Behörden zb. die NSO . Ich hatte mal hier irgendwo gelesen das das möglich währe auch ohne Anullment Verfahren wenn man schon geschieden ist. Ich habe auch schon das ganze Forum durchwühlt finde aber nix genaues was Fall als Erklärung reichen würde.

  • Das macht nur Sinn für philippinische Staatsangehörige, bei denen die Scheidung vom Ausländer angestoßen wurde. Ansonsten ist tatsächlich ein Anullment-verfahren auf den Philippinen notwendig.


    Wie die philippinische Staatsangehörige ihre Scheidung dort registrieren kann, ist hier beschrieben:


    http://philippine-embassy.de/w…reign-Divorce-Decrees.pdf


    Deutsche Staatsangehörige, die von einer pinay geschieden wurden, brauchen dies nicht auf den Philippinen registrieren lassen.

    Wenn man dort wieder heiraten möchte, genügt es das Scheidungsurteil übersetzen zu lassen und bei Beantragung der marriage license vorzulegen.

  • Es ist so das ich wieder heiraten möchte, Meine Philippinische Verlobte und zwar in D. Die Anfrage kam vom OLG Dresden .

    Das OLG hat alle eingereichten Papiere bestätigt will aber eine Anerkennung der deutschen Scheidung durch ein phil.Gericht oder NSO etc.haben da ich ja quasi in den Philippinen noch als verheiratet gelte ist die Begründung. Kann man das vielleicht auch über die philippinische Botschaft in Berlin anfragen ?

  • Das OLG hat alle eingereichten Papiere bestätigt will aber eine Anerkennung der deutschen Scheidung durch ein phil.Gericht oder NSO etc.haben da ich ja quasi in den Philippinen noch als verheiratet gelte ist die Begründung.

    Das halte ich für Unsinn.


    Du hast ein deutsches Scheidungsurteil vorgelegt, das sollte in D anerkannt werden.

    (Wenn es ein Scheidungsurteil eines anderen Landes wäre, dann ist die Forderung okay, aber nicht beim Scheidungsurteil von D)



    Deine Scheidung auf den Philippinen zu registrieren ist mE auch gar nicht möglich.


    Siehe hier Punkt 5 b)

    http://www.olg-koeln.nrw.de/au…laender_p/philippinen.pdf


    Registrierung des Scheidungsurteils auf den Philippinen nicht möglich, da es dort keine Scheidung gibt.

    Das würde ich dem OLG mal mitteilen mit Referenz auf den Leitfaden des OLG Köln.

  • Interessant:

    OLG Sachsen (ich vermute das ist Dresden) hat in ihrem Länderverzeichnis (Philippinen) was anderes stehen.


    https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Philippinen.pdf


    Bei 5b steht, dass ausländische Scheidungen bedürfen zur Wirksamkeit für den philippinischen Rechtsbereich der förmlichen Anerkennung durch das zuständige philippinische Gericht.


    Meine Meinung:

    Da sich der ganze Leitfaden aber nur auf Dokumente beziehen, die der philipp. Partner beizubringen hat, ist doch anzunehmen, dass auch die geforderte Anerkennung des Scheidungsurteils sich nur auf den philipp. Partner bezieht. Das macht auch Sinn, denn auch nur der philipp. Partner hat die Möglichkeit, die Scheidung auf den Philippinen registrieren zu lassen... und das nur, wenn sie selbst nicht die Scheidung verlangt hat.


    Mir ist auch nicht klar, wie hier "ausländische Scheidungsurteile" zu interpretieren ist. Von D aus gesehen ist es nicht ausländisch, von den Philippinen aus gesehen sehr wohl... Es ist schon richtig, dass bei Drittstatten eine Anerkennung des Scheidungsurteils auf den Philippinen erfolgen muss; wenn das nicht geht , muss dann sogar auf den Philippinen ein Annulment gemacht werden.

  • okay, ich hab die Entscheidung durch das OLG Köln gelesen. Macht es mehr Sinn sich über einen Anwalt noch mal ans OLG Dresden zu wenden mit dem was das OLG Köln dazu meint da ich mir jetzt schon denken kann wie das ausgeht. Warum sollte das eine OLG auf das andere OLG hören und die Entscheidung korrigieren?

    danke die trotzdem erstmal riesig...

  • Das OLG Köln hatte zumindest früher mal Referenzcharakter .. daher wäre der Hinweis schon mal nicht schlecht.

    Es sollte ja nicht sein, dass das OLG Köln andere Vorschriften hat als OLG Dresden..


    Ich würde erst mal versuchen mit denen die Problematik zu bereden, bevor du einen Anwalt hinzuziehst.


    PS:


    Als Argument , dass es nicht möglich ist, dein Scheidungsurteil dort zu registrieren, kannst du ja das Merkblatt der Botschaft anführen..


    Zitat

    For Filipino citizens divorced by their foreign spouses Judicial confirmation and Annotation of Foreign Divorce Judgments/Decrees in Philippine Civil Registry Records

    .. da steht nichts von Ausländern



    Im Zweifel kann sich das OLG ja auch an die DBM wenden, um deren Expertise einzuholen.

  • Das als Vorschlag …...


  • Das mache ich auf jedenfall, das klingt erstmal sehr einleuchtend und logisch.

    tausend dank für die Mühe ,das hilft mir sehr. Gleichzeitig könnte ich ja noch auf der Philippinischen Botschaft nachfragen ob es da eine Lösung des Problems auch für die nicht philippinischen EX Ehemänner/ Frauen gibt . Ich bin ja bestimmt nicht der erste mit diesem Problem.

    Danke HGE ,mal sehen ob es was bringt..

  • Gleichzeitig könnte ich ja noch auf der Philippinischen Botschaft nachfragen ob es da eine Lösung des Problems auch für die nicht philippinischen EX Ehemänner/ Frauen gibt .

    Dann bin ich mal auf deren Antwort gespannt. Denn die Philipp. Botschaft hat sich bei solchen Fragen, die außerhalb der "Spur" liegen, bisher nie besonders hervorgetan. :)

    Ich denke auch nicht, dass viele dieses Problem betrifft, weil andere OLGs eben sowas nicht verlangen. Habe eben mal Nürnberg durchgesehen .. da steht das gleiche wie bei Köln.

  • ch denke auch nicht, dass viele dieses Problem betrifft, weil andere OLGs eben sowas nicht verlangen. Habe eben mal Nürnberg durchgesehen .. da steht das gleiche wie bei Köln.

    Ich verstehe aber den Gedankengang von OLG Dresden. Es bezieht sich auf Art. 13 EBGB (1)


    (1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.


    Heißt. Die philippnische Verlobte müsste auch nach philippinischen Recht den deutschen Ehemann heiraten können. Das kann sie aber gegenwärtig nicht, da die Ehescheidung des deutschen Mannes mit einer Philippinisn, nicht vom dortigen Gericht anerkannt wurde. Er gilt auf den Inseln noch als verheiratet.

    Das dient dem Schutz des ausländischen Staatsangehörigen, da ja Bigamie in manchen Ländern eine Straftat ist.


    Die anderen OLG gehen aber davon aus das es sowas wie Ehescheidung auf den Philippinen nicht gibt und verzichten eben auf die Bestätigung unter dieser Annahme. Das ist in Absatz 2 des gleichen Artikel geregelt, der eben bei Ländern ohne Scheidung eine zweite Ehe mit einen Staatsangehörigen erlaubt. Wir wissen aber, dass bei binationalen Ehen mit Philippinen eine Scheidung im Ausland möglich ist und anschließend auf den Philippinen anerkannt wird. Insofern das OLG Dresden eben genauer ist.


    Stellt sich nur die Frage ob nun die Anerkennung der Ehescheidung auf den Philippinen durch den Ehegatten zuzumuten oder überhaupt möglich ist. Ideal wäre, wenn die Antwort des Konsulats wäre, nur durch den philippinischen Ex-Ehepartner. Damit dann zum OLG Dresden.


    Schlechte Antwort durch das Konsualt, ist möglich, dauert 1 Jahr mit philippinischen Anwalt. IMHO wäre das durchaus zumutbar.


    P.S.

    Binationale Ehen sind kompliziert, binationale Scheidungen noch schlimmer. Wenn dann manche noch in einen dritten Land heiraten (HK, Dänemark) und in einen vierten Land lebt, dann wirds wirklich interessant. Im Gegensatz zu Eheschließungen werden Scheidungen meist nicht automatisch anerkannt. Das muss man einfach wissen und möglichst eine Anerkennung in den betroffenen Ländern herbeiführen, wenn es geht. Und zwar zeitnah zur Scheidung und nicht wenn die nächste Eheschließung ansteht.

  • Ich verstehe aber den Gedankengang von OLG Dresden. Es bezieht sich auf Art. 13 EBGB (1)


    (1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.


    Heißt. Die philippnische Verlobte müsste auch nach philippinischen Recht den deutschen Ehemann heiraten können. Das kann sie aber gegenwärtig nicht, da die Ehescheidung des deutschen Mannes mit einer Philippinisn, nicht vom dortigen Gericht anerkannt wurde. Er gilt auf den Inseln noch als verheiratet.

    Das dient dem Schutz des ausländischen Staatsangehörigen, da ja Bigamie in manchen Ländern eine Straftat ist.

    Ich verstehe den Gedankengang auch... und bei allen anderen (Dritt)Staaten, die eine Scheidung kennen, wäre die Forderung ja auch legitim.


    Der family code der Philippinen verlangt aber bei einer Heirat eines Ausländers auf den Philippinen in Artikel 13:


    Zitat

    Art. 13. In case either of the contracting parties has been previously married, the applicant shall be required to furnish, instead of the birth or baptismal certificate required in the last preceding article, the death certificate of the deceased spouse or the judicial decree of the absolute divorce, or the judicial decree of annulment or declaration of nullity of his or her previous marriage.

    d.h. wenn ein geschiedener Ausländer auf den Philippinen heiraten will, genügt die Vorlage der ausländischen Scheidungsurkunde.. eine explizite Registrierung dieser Urkunde in der Philipp. Verwaltung wird nicht gefordert.

    Daraus folgere ich, dass bei einem Ausländer (also Nicht-Filipino) die Scheidungsurkunde ohne wenn und aber anerkannt wird. Und man kann mE daraus schließen, dass der Ausländer "automatisch" als nicht mehr verheiratet gilt.

  • Daraus folgere ich, dass bei einem Ausländer (also Nicht-Filipino) die Scheidungsurkunde ohne wenn und aber anerkannt wird.

    Aber wie ich das vom Merkblatt des philippinschen Konsulats in Berlin verstehe, geht das ganze auf den Inseln über ein Gericht


    Zitat

    Have the divorce decree judicially confirmed in a Philippine Court


    IMHO wird vom Gericht bestätigt. Darüber wird ja Papier geben (Beschluss, ) und einen Eintrag des Ehestandes der Ex bei der NSO. Und darauf will wohl das OLG Dresden hinaus.


    Zitat

    Art. 13. In case either of the contracting parties has been previously married, the applicant shall be required to furnish, instead of the birth or baptismal certificate required in the last preceding article, the death certificate of the deceased spouse or the judicial decree of the absolute divorce, or the judicial decree of annulment or declaration of nullity of his or her previous marriage.

    Kann damit nicht die confirmation des philippinischen Gerichts gemeint sein? (siehe mein Zitat). Ansonsten wäre diese nämlich aus philippinischer Sicht unnötig.




  • Kann damit nicht die confirmation des philippinischen Gerichts gemeint sein? (siehe mein Zitat). Ansonsten wäre diese nämlich aus philippinischer Sicht unnötig.

    Bei einer Heirat auf den Philippinen ist mit " judical decree" (Rechtskraftvermerk) zunächst der der ausländischen Scheidungsurkunde gemeint .. also auch der Rechtskraftvermerk des ausländischen (hier also deutschen) Gerichts. Eine separat einzuholender Rechtskraftvermerk beim RTC (entspricht etwas unserem OLG) ist das gewiss nicht... sowas wäre hier schon mal aufgeschlagen.

    Die gängige Praxis ist: Scheidungsurkunde übersetzen … reicht.


    Diese von dir angesprochene Bestätigung beim Philippine Court ist eben mE nur für philippinische Bürger die ihre Scheidung auf den Philippinen registrieren lassen wollen. Ansonsten könnten sie ja nicht wieder heiraten. Ich komme hier wieder auf das Merkblatt der Philipp. Botschaft zurück, die es ausdrücklich für "Filipino Citizens" begrenzt. Wenn es auch für Ausländer gehen würde, wäre dieser Hinweis ja nicht nötig.



    mE liegt OLG Dresden einfach daneben... die anderen OLGs, die ihre Leitfäden online haben, verzichten ja darauf.

  • Ich hatte mich nun schriftlich an das OLG Dresden gewandt mit dem Hinweiss das das OLG Köln und viele andere OLG´S keine Registrierung der Scheidungspapiere aus den Philippinen verlangen und bekam nun folgende Antwort.


    Die von Ihnen mitgeteilte Rechtslage ist veraltet. Im November 2018 wurde das Merkblatt überarbeitet, da in der Sache am 24. April 2018 ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Philippinen ergangen ist.

    (Supreme Court, Urt.v. 24.04.2018, Az.: G.R. No. 221029, April 24, 2018)

    Zudem wurden im OLG Dresden schon mehrere Anerkennungen vorgelegt, die von deutschen Staatsbürgern auf den Philippinen initiiert wurden.

    Sie können im laufenden Verfahren gern eine Beschinigung des zuständigen philippinischen Gerichts vorlegen, dass Ihnen als Ausländer trotz Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente die Einleitung des Anerkennungsverfahrens gesetzlich nicht möglich ist und daher verwährt wird.--


    tja, nun...Ich lass jetzt meine Scheidungspapiere übersetzten und überbeglaubigen und versuche dann mal mein Glück auf der Philippinischen Botschaft in Berlin. Oder was könnte man jetzt machen?



  • (Supreme Court, Urt.v. 24.04.2018, Az.: G.R. No. 221029, April 24, 2018)

    Ich hatte es befürchtet, weil ich in der Zwischenzeit auch gelesen hatte, dass auf den Philippinen die Regel geändert wurde, dass die Scheidung im Ausland unbedingt von der Filipina ausgehen musste.


    das Urteil des supreme courts kann man hier nachlesen:

    http://www.chanrobles.com/cral…aprildecisions.php?id=302


    Hier kommen wir tief ins juristische. Ich lese da nur auf Anhieb daraus, dass jetzt nicht mehr entscheidend ist, wer die Scheidung im Ausland initiiert hat. Wieso das OLG Dresden daraus interpretiert, dass jetzt auch ein Ausländer sein Scheidungsurteil auf den Philippinen anerkannt haben kann oder muss, ist mir rätselhaft.

    Das OLG scheint aber auch selbst unsicher zu sein, sonst hätte es nicht geschrieben:


    Zitat

    Sie können im laufenden Verfahren gern eine Beschinigung des zuständigen philippinischen Gerichts vorlegen, dass Ihnen als Ausländer trotz Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente die Einleitung des Anerkennungsverfahrens gesetzlich nicht möglich ist und daher verwährt wird.--

    … komisch, wenn sie doch so sicher sind, dass es geht und schon mehrere Anerkennungsverfahren dem OLG vorliegen, warum denn solch ein Satz ?. Als Hilfe hätten sie doch ein (geschwärztes) Beispiel vorlegen können.

    Vielleicht kannst du das OLG mal darum bitten.. ist das ein CEMAR/CENOMAR oder irgendeine Bescheinigung des RTC ???


    Ja, ich würde mich mit dem Problem jetzt auch an die philippinische Botschaft wenden und um Rat fragen.

    Möglicherweise kann man das Formular, das die Anerkennung der Scheidung der Pinay beschreibt (link oben), auch dann für Dich benutzen...


    Oder alternativ sollte dir die phil. Botschaft schreiben, dass eine Anerkennung nicht möglich ist. Das sollte dann auch dem OLG genügen...


    Warum das OLG Köln sein Merkblatt nicht geändert hat, ist mir auch unklar. Die sind sonst immer die schnellsten :)

  • PS:


    Ich habe das Urteil des SC mal genauer durchgelesen.

    Ich möchte mich nicht mit den Juristen der OLG anlegen; dennoch meine ich, dass die "daneben" liegen.


    Ein zentraler Satz des Urteils ist:


    Zitat

    To reiterate, the purpose of Paragraph 2 of Article 26 is to avoid the absurd situation where the Filipino spouse remains married to the alien spouse who, after a foreign divorce decree that is effective in the country where it was rendered, is no longer married to the Filipino spouse. The provision is a corrective measure to address an anomaly where the Filipino spouse is tied to the marriage while the foreign spouse is free to marry under the laws of his or her country.

    Es geht in diesem Urteil also definitiv nicht um den Ausländer, dem in diesem Urteil ja schon implizit der Familienstand geschieden oder wiederverheiratet zugesprochen wird, sondern nur um die philippinische Frau.. sie durfte demnach - bevor das Urteil in Kraft getreten war - nicht mehr heiraten.


    Vom Familienstatus des Ausländers ist hier überhaupt nicht die Rede im Gegenteil, es steht da, dass er ja "free to marry" oder "no longer married to the Filipino spouse" sei. Da steht nicht, dass der Ausländer seine Scheidung doch bitte erst in den Philippinen registrieren lassen müsste.


    Aber ich denke, da wir ja keine Juristen hier haben, werde wir auf dieser juristischen Ebene mit den Juristen des OLGs nicht weiterkommen. Dann müsste man einen RA einschalten.. dann lieber probieren, auf der Ebene Philipp. Botschaft weiterzukommen.


    Ich würde mich auch wirklich zunächst nur auf die Philipp. Botschaft konzentrieren.

    Denn der Wohnsitz des TS ist in Deutschland und dann ist diese Botschaft für solche Belange zuständig. Ich würde es ablehnen, dass man mich verpflichtet, auf die Philippinen zu reisen um solch eine Anerkennung zu bekommen.. das widerspricht mE dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn es per post geht, muss man das natürlich akzeptieren.

    Aber zunächst soll die Philipp. Botschaft mal den Weg aufzeigen....

  • also,nächstes Ziel ist erstmal die philippinische Botschaft in Berlin. Des Weiteren versuche ich mich mal mit demOLG in Verbindung zu setzten um ,das mit dem geschwärztem Beispiel währe ja schon mal hilfreich um zu wissen was ich da eigentlich besorgen sollte. Ich bin dann noch mal im August auf den Phillis und werde dort ein Supreme Court kontaktieren um eventuell mein Scheidungsurteil registrieren zu lassen oder zumindest mir was schriftliches geben zu lassen das ich als Ausländer das nicht benötige..

  • Ich bin dann noch mal im August auf den Phillis und werde dort ein Supreme Court kontaktieren

    .. nicht das Supreme Court … das ist bei uns mit dem Bundesverfassungsgericht zu vergleichen.


    Zuständig ist das RTC (RegionalTrialCourt).. ich weiß aber nicht, ob du das selbst kontaktieren kannst oder es nur über einen Rechtsanwalt geht.