Hätte eine Frage. Bin mit meiner Frau nun 17 Jahre verheiratet.leben in Österreich. Haben auf den Philippinen geheiratet . Sie hat die Philippinische Staatsbürgerschaft. Würde sie nach meinem Tod eine Witwenpension von Österreich bekommen ?
Witwenpension
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TanduayIce
Hat das Thema aus dem Forum Deutschland/Schweiz/Österreich nach Leben auf den Philippinen verschoben -
Ich bin kein Österreicher, aber ich vermute, dass sie sie ganz normal auch als Filipina eine Witwenpension bekommt. Genau wie in D...
Aber warten wir mal, ob ein Ösi hier, diese Annahme bestätigt.
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Auch ich bin kein Östreicher und gebe dir nur ein Tipp im Falle dass kein
Össi 100% Antwort auf deine Frage geben kann.
Ich habe mich in allen solchen Fragen und Problemen direkt an die betreffende Stelle gewendet EMail oder
auch schon telefoniert. Keine bange die geben dir sicher eine Antwort und bei dir wird eine Antwort
bestimmt positiv ausfallen mit 17 Jahren verheiratet.
-gogobo-
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Außerdem gebührt die Witwenpension ohne zeitliche Befristung, wenn entweder aus der Ehe ein Kind stammt oder wenn die Witwe bzw. der Witwer zum Zeitpunkt des Todes seines Ehepartners das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat bzw. wenn der Witwer bzw. die Witwe zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners invalid ist oder wenn die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat. Falls keine dieser Voraussetzungen erfüllt werden, gebührt nur eine befristete Witwenpension für die Dauer von dreißig Monaten. Wenn der verstorbene Ehepartner bei der Eheschließung bereits eine Pension bezogen haben sollte, gebührt grundsätzlich ebenso nur eine befristete Witwenpension von dreißig Monaten.
Um eine Witwenpension beziehen zu können, wird somit ebenso eine erforderliche Ehedauer verlangt. Bei einem Altersunterschied bis zwanzig Jahren zwischen den Ehepartnern ist eine Ehedauer von drei Jahre erforderlich; wenn der Altersunterschied zwischen den Ehepartnern zwanzig bis fünfundzwanzig Jahre beträgt, ist eine Ehedauer von fünf Jahren erforderlich; bei einem Altersunterschied über fünfundzwanzig Jahren wird eine Ehedauer von zehn Jahre erforderlich sein. Es ist ebenso erwähnenswert, dass bei zu kurzer Ehedauer nur die befristete Witwenpension für dreißig Monate ausbezahlt
aus
https://www.minilex.at/a/hinte…nspruch-auf-witwenpension
Siehst es ist schon ein bisschen kompliziert. Alter, Altersunterschied, Ehedauer, …. kannst dich ja mal einlesen.
Mit 17 Jahren bist du da drüber. In D gibt es auch eine Versorgungsehe wo dann z.B. wenn der Pensionär bei der Eheschließung über 65 ist/war und keine gemeinsamen Kinder da sind. Von Österreich habe ich es noch nicht gehört, aber einfach mal abklären lassen.
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Kann jemand sagen - bzw. einen Link reinstellen - wie die Gesetzeslage für Deutschland aussieht? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass eine Witwenrente/ bzw. -pension bei verstorbenen Beamten, immer in kraft tritt, unabhängig vom Alter bei Eheschliessung, Kinder oder keine, Dauer der Ehe.
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Was die Infos nicht beinhalten ist ein Punkt, dass es Optionen für Unterhalt auch bei großen Altersunterschieden gibt, wenn Kinder des Verstorbenen da sind, denn da kommen die Ansprüche der Kinder auf adequate Versorgung zum tragen und da greift evt. die Versorgung und nicht die Waisenregelung. Wie das im Einzelnen geregelt ist, ….
Im Detail einfach bei der zuständigen Pensionkasse, Bezügestelle, …. nachfragen.
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Hätte eine Frage. Bin mit meiner Frau nun 17 Jahre verheiratet.leben in Österreich. Haben auf den Philippinen geheiratet . Sie hat die Philippinische Staatsbürgerschaft. Würde sie nach meinem Tod eine Witwenpension von Österreich bekommen ?
Ja, prinzipiell bekommt sie Witwenpension (es gibt ein paar Ausnahmen, z.B. wenn sie erneut heiratet oder selbst ein hohes Einkommen hat). Die Staatsbürgerschaft ist dabei unerheblich, Wohnsitz im Ausland ist meines Wissens auch kein Problem.
https://www.pensionsversicheru…7.707672&viewmode=content
Achtung: Die Witwenspension muss sie nach deinem Ableben aber selbst beantragen (bei deinem SV-Träger, also PVA, SVA, oder was auch immer), automatisch funktioniert das nicht.