Wir hatten doch schon vor einiger Zeit festgestellt, dass Au-Pair kein Selbstläufer mehr ist, selbst wenn formal alles richtig vorgelegt wurde. Das Visum Handbuch sagt:
ZitatDie Erteilung von Visa zum Zwecke eines Au-pair-Aufenthalts kommt nur dann in Betracht, wenn die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse und die Vervollständigung der Allgemeinbildung durch bessere Kenntnis des Gastlandes als vorrangiges Ziel des Aufenthalts plausibel gemacht wer-den können und der Au-pair-Aufenthalt in Deutschland in die konkrete Lebensplanung des Antrag-stellers – auch unter Berücksichtigung seiner sozialen Situation – passt.